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   BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02   

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BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02 (https://dejure.org/2007,7504)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02 (https://dejure.org/2007,7504)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 2007 - 1 BvR 1252/02 (https://dejure.org/2007,7504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die zivilgerichtliche Untersagung einer Presseberichterstattung über eine getilgte Vorstrafe wegen einer Wirtschaftsstraftat; Medienberichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung des Täters als eine erhebliche Beeinträchtigung des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Presseberichterstattung über eine getilgte Vorstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 383
  • NJW-RR 2007, 1340
  • WM 2007, 1001
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen an die Zulässigkeit einer Offenlegung von Vorstrafen des Betroffenen in den Massenmedien sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ).

    Vorliegend kollidiert die Berichterstattung mit dem durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützten Interesse des Klägers, nach Ablauf von elf Jahren nach der Straftat mit ihr nicht in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu geraten und durch die Reaktion der Gemeinschaft nicht erneut sanktioniert zu werden (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Mit der Haftentlassung gewinnt das Interesse des Täters an Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft ein verstärktes Gewicht (vgl. BVerfGE 35, 202 ), das durch weiteren Zeitablauf zunehmen kann.

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen an die Zulässigkeit einer Offenlegung von Vorstrafen des Betroffenen in den Massenmedien sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ).

    Das Ergebnis der Abwägung unterliegt verfassungsgerichtlicher Nachprüfung darauf, ob die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der von ihren Entscheidungen berührten Grundrechtspositionen unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unzutreffend eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ).

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Einfachrechtlich findet der Schutz dieses Interesses seinen Ausdruck insbesondere in den Regelungen des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG), die durch Tilgungsfristen und hieran anknüpfende Vorhaltungs- und Verwertungsverbote den Resozialisierungsgedanken verwirklichen (vgl. BVerfGE 36, 174 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Hier wird bedeutsam, dass das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Erforderlich ist eine Abwägung zwischen der in dem Verbot der Berichterstattung liegenden Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit auf der einen und der Gefährdung des Persönlichkeitsrechts auf der anderen Seite (vgl. BVerfGE 94, 1 ).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 172/93

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht - Getilgte Vorstrafe

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Es trägt jedoch den von Art. 5 Abs. 1 GG umfassten Berichterstattungsinteressen Rechnung, wenn die Gerichte die Offenlegung einer registerrechtlich getilgten Straftat gleichwohl dort zulassen, wo dies durch ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, 1463 sowie vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 -, NJW 2006, S. 1865).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Das Ergebnis der Abwägung unterliegt verfassungsgerichtlicher Nachprüfung darauf, ob die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der von ihren Entscheidungen berührten Grundrechtspositionen unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unzutreffend eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so dürfen bei der Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 60, 234 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Das Ergebnis der Abwägung unterliegt verfassungsgerichtlicher Nachprüfung darauf, ob die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der von ihren Entscheidungen berührten Grundrechtspositionen unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unzutreffend eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ).
  • BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Mitteilung zwischen Privaten über eine wegen

    Auszug aus BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
    Es trägt jedoch den von Art. 5 Abs. 1 GG umfassten Berichterstattungsinteressen Rechnung, wenn die Gerichte die Offenlegung einer registerrechtlich getilgten Straftat gleichwohl dort zulassen, wo dies durch ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, 1463 sowie vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 -, NJW 2006, S. 1865).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Im Hinblick darauf muss das Unternehmen wegen des besonderen Interesses der Öffentlichkeit, das bei einer Beteiligung staatlicher oder kommunaler Stellen an einer Kontrolle seiner Geschäftstätigkeit besteht (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1340, 1341), auch eine möglicherweise polemische und überspitzte Kritik hinnehmen.
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18

    Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen

    c) Im Fall presserechtlicher Auskunfts- und Unterlassungsansprüche hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) angenommen, dass es kein einschränkungsloses Verbot begründet, Informationen über eine getilgte Vorstrafe zu verbreiten; vielmehr ist die im Normzweck des § 51 Abs. 1 BZRG zum Ausdruck kommende Wertung zugunsten des Persönlichkeitsrechts als ein bedeutsamer Abwägungsfaktor in die Güter - und Interessenabwägung einzustellen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 - NJW 1993, 1463 , vom 24. Januar 2006 - 1 BvR 2602/05 - BVerfGK 7, 217 und vom 12. März 2007 - 1 BvR 1252/02 - BVerfGK 10, 383 ; Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - BVerfGE 152, 152 Rn. 126).

    Dieser Schutzgehalt strahlt auch auf die Beurteilung einer Information ein, die zwar eine Person betrifft, sich aber mittelbar auf das Verhalten staatlicher Stellen bezieht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. März 2007 - 1 BvR 1252/02 - BVerfGK 10, 383 ).

  • OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19

    Klage einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegen eine Aktiengesellschaft

    Dieser Schutzgehalt strahlt auch auf die Beurteilung einer Information aus, die eine Privatperson betrifft, sich aber mittelbar auf das Verhalten öffentlicher Stellen bezieht (BVerfG, Beschl. v. 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02, juris Rn. 19).

    Denn daraus lassen sich mittelbar Rückschlüsse auf die Angemessenheit des Verhaltens der Beklagten und ihres Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Vertragsauflösung ziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 28.05.2020 - 1 BvR 2437/18

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache mangels

    Zwar begegnet es Zweifeln, ob insbesondere das Oberlandesgericht Bedeutung und Tragweite des hier einschlägigen Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausreichend beachtet (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 97, 125 ; 102, 347 ) und die bei der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen maßgeblichen Gesichtspunkte in verfassungsrechtlich tragfähiger Weise gewichtet hat (vgl. BVerfGE 101, 361 ; BVerfGK 10, 383 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, Rn. 20).
  • VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2152/11

    Staatsanwaltliche Presseauskunft zu abgeschlossenem Ermittlungsverfahren

    Allerdings sind wahre Äußerungen auch dann hinzunehmen, wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind, es sei denn, der Veröffentlichung stehen höherrangige Interessen des Betroffenen entgegen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2007 - 1 BvR 1252/02 -, BVerfGK 10, 383, Rdnr. 16).
  • LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10

    Blog-Hosting-Provider haftet für rechtswidrige Subdomains erst ab Kenntnis

    Jedoch hätte dies zur Voraussetzung gehabt, dass dem beanstandeten Beitrag ein zureichend deutlicher Hinweis auf den für die Beurteilung des Gewichts und der Aussagekraft der Verurteilung für das Persönlichkeitsbild des Verfügungsklägers bedeutsamen Umstand, dass es sich um eine getilgte, mithin geraume Zeit zurück liegende Verurteilung handelt, entnommen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2007, - 1 BvR 1252/02 -, JURIS).
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