Rechtsprechung
OLG Naumburg, 10.05.2007 - 4 UF 94/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Objektive hinreichende Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Unterhaltsleistungen als Anspruch eines volljährigen Kindes in der Wartezeit bis zur Erlangung eines Studienplatzes oder Ausbildungsplatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unterhaltsanspruch im sozialen Jahr?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Kindesunterhalt während sozialen Jahres
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach dem Abitur freiwilliges soziales Jahr absolviert - Muss der Vater in dieser Zeit Ausbildungsunterhalt zahlen?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ausbildungsunterhalt - Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 21.02.2007 - 11 F 265/06
- OLG Naumburg, 10.05.2007 - 4 UF 94/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1380
- FamRZ 2008, 86
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 29.03.1994 - 5 UF 210/91
Unterhaltbegehrendes Kind; Im Anschluß an das Abitur; Studium; …
Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2007 - 4 UF 94/07
Während einer solchen Wartezeit muss das volljährige Kind selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1225).
- OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17
Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr
Die wohl überwiegende Auffassung verneint die Unterhaltsberechtigung eines Kindes gegenüber den Eltern während eines freiwilligen sozialen Jahres, wenn diese Tätigkeit nicht eine notwendige Voraussetzung für eine Ausbildung des Kindes ist (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2007, 1380; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353; OLG Hamm NZFam 2014, 232; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1648;… Viefhues in Juris Praxiskommentar zum BGB, 6. Aufl., § 1602 BGB, Rdnr. 65;… Klinkhammer in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 2, Rdnr. 489 jeweils m.w.N.). - OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder während eines freiwilligen sozialen Jahres
Zwar wird die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 86; OLG Schleswig OLGR 2008, 196; OLG München FamRZ 2002, 1425 (Leitsatz) = OLGR 2002, 142;… Wendl/Dose/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 489;… Palandt/Brudermüller BGB 70. Aufl. § 1610 Rn. 19;… Seiler in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 8. Aufl. 6. Kapitel Rn. 239;… Botur in: Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1610 BGB Rn. 40) oder die Eltern einverstanden gewesen seien (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353), in Rechtsprechung und Literatur allgemein geteilt. - OLG Düsseldorf, 01.03.2019 - 3 WF 140/18
Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt während der Ableistung eines …
a) Die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (für einen sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 10.05.2007 - 4 UF 94/07 -, juris Rz 7 ; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.03.1994 - 5 UF 210/91 - juris LS = NJW-RR 1994, 1225;… Wendl/Dose/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Auflage § 2 Rn. 489) entsprach in der Vergangenheit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur.
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 86/09 R
Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen …
Auch in der Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums muss ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken Urteil vom 29.3.1994 - 5 UF 210/91 - NJW-RR 1994, 1225 mwN; OLG Naumburg Beschluss vom 10.5.2007 - 4 UF 94/07 - FamRZ 2008, 86); eine Ausnahme wird insoweit nur für kurze Übergangszeiten unter dem Gesichtspunkt einer zuzubilligenden "Erholungsphase" sowie einer "angemessenen Orientierungs- und Vorbereitungszeit" gemacht (vgl OLG Hamm Urteil vom 21.12.2005 - 11 UF 218/05 - NJW-RR 2006, 509 - betreffend einen Zeitraum von der Abiturprüfung im Juli bis zum Studienbeginn im Oktober). - LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 5 R 76/11
Rentenversicherung - Anspruch auf Halbwaisenrente - Übergangzeit - unvermeidbare …
Auch in der Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums muss ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. März 1994 - 5 UF 210/91 - NJW-RR 1994, 1225 m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 4 UF 94/07, FamRZ 2008, 86); eine Ausnahme wird insoweit nur für kurze Übergangszeiten unter dem Gesichtspunkt einer zuzubilligenden "Erholungsphase" sowie einer "angemessenen Orientierungs- und Vorbereitungszeit" gemacht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 11 UF 218/05 - NJW-RR 2006, 509 - betreffend einen Zeitraum von der Abiturprüfung im Juli bis zum Studienbeginn im Oktober). - OLG Brandenburg, 06.11.2009 - 9 UF 108/09 Deshalb kann insbesondere bei hohen Fahrtkosten auch einem volljährigen Kind ein Umzug zumutbar sein ( OLG Naumburg, FamRZ 2008, 86, 87;… Garbe/Oelkers-Götsche a.a.O.).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unterhalt der nicht verheirateten Mutter: Berücksichtigung von Kreditverbindlichkeiten für den Erwerb eines Wohnhauses und Kürzung des objektiven Wohnwerts im Mangelfall
- Wolters Kluwer
Begrenzung des Unterhaltsanspruchs einer Mutter durch im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigende Verbindlichkeiten sowie durch den auch beim nachehelichen Betreuungsunterhalt geltenden Halbteilungsgrundsatz; Beginnen oder ...
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ellwangen/Jagst, 21.02.2006 - 4 F 255/04
- OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1380
- NZM 2007, 383
- FamRZ 2007, 1839
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Hamburg, 06.04.1995 - Bs IV 44/95
Ausländer; Anspruchsausschluß; Förderungsfähige Ausbildung; Bedarfssatz; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Die Abziehbarkeit von Schulden endet gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjährigen Kinder in der Regel, wenn deren Mindestbedarf (wirtschaftliches Existenzminimum) nicht gewahrt ist, da minderjährige Kinder ihren notwendigen Lebensbedarf noch nicht selbst verdienen können und sie für die Schuldenbegründung nicht verantwortlich sind (BGH FamRZ 1996, 190; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 376). - BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Ob und in wie weit Schulden des Unterhaltsverpflichteten einkommensmindernd zu berücksichtigen sind, ist in einer umfassenden Interessenabwägung zwischen den Belangen des Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten sowie der Drittgläubiger vorzunehmen (BGH FamRZ 1982, 23; 2002, 536). - OLG Stuttgart, 16.06.1999 - 18 WF 155/99
Möglichkeit die Höhe des Kindesunterhalts abweichend von der Düsseldorfer Tabelle …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Die Abziehbarkeit von Schulden endet gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjährigen Kinder in der Regel, wenn deren Mindestbedarf (wirtschaftliches Existenzminimum) nicht gewahrt ist, da minderjährige Kinder ihren notwendigen Lebensbedarf noch nicht selbst verdienen können und sie für die Schuldenbegründung nicht verantwortlich sind (BGH FamRZ 1996, 190; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 376).
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86
Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Ausgeschlossen werden kann aufgrund der Erklärung der Klägerin damit der Fall, dass zugleich mit dem PKH-Antrag unbedingt Berufung eingelegt sein sollte (vgl. BGH FamRZ 1986, 1087; 1990, 995). - BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Ob und in wie weit Schulden des Unterhaltsverpflichteten einkommensmindernd zu berücksichtigen sind, ist in einer umfassenden Interessenabwägung zwischen den Belangen des Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten sowie der Drittgläubiger vorzunehmen (BGH FamRZ 1982, 23; 2002, 536). - BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Schulden, die der Vermögensbildung dienen, können regelmäßig nicht berücksichtigt werden (BGH FamRZ 1984, 149). - LG Braunschweig, 27.07.2004 - 8 T 645/04
Zulässigkeit der Bestellung der Betreuungsbehörde als Verfahrenspfleger unter …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Denn jedem Unterhaltsschuldner müssen nach Abzug der Kosten für seine Unterkunft Barmittel in Höhe von 560,-- EUR (Selbstbehalt nach BGH FamRZ 2005, 304: 920,-- EUR ./. 360,-- EUR Wohnkosten) bleiben bzw. ab 7/05 monatlich 640,-- EUR (1.000,-- EUR ./. 360,-- EUR). - BGH, 10.01.1990 - XII ZB 134/89
Abänderungsklage auf Erhöhung der Unterhaltsrente - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Ausgeschlossen werden kann aufgrund der Erklärung der Klägerin damit der Fall, dass zugleich mit dem PKH-Antrag unbedingt Berufung eingelegt sein sollte (vgl. BGH FamRZ 1986, 1087; 1990, 995). - BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2006 - 11 UF 69/06
Der Bedarf der Klägerin bemisst sich nach der Lebensstellung, die sie aufgrund ihres ursprünglichen Erwerbseinkommens vor der Geburt ihres nicht ehelichen Kindes hatte (BGH FamRZ 2005, 442).
- FG Sachsen, 12.05.2010 - 8 K 1528/09
Berücksichtigung der zivilrechtlich ermittelten Unterhaltsansprüche der Tochter …
Zivilrechtlich aber ist der Barlohn (19.936,70 Euro) und sonstige verfügbaren Mittel (Steuererstattung i.H.v. 790, 42 Euro), gekürzt um nachgewiesene Erwerbsaufwendungen, nicht aber um einen Werbungskostenpauschbetrag oder eine Kostenpauschale, und vermindert um vorrangige Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder (hier: Unterhalt für das erste und zweite Kind i.H.v. 4.800 Euro und für das Kindeskind i.H.v. 1.524 Euro) unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes i.H.v. 1.000 Euro monatlich maßgeblich (im Einzelnen vgl. z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Dezember 2006 11 UF 69/06, FamRZ 2007, 1839 m.w.N.).