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   OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07   

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https://dejure.org/2007,3535
OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07 (https://dejure.org/2007,3535)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.2007 - 34 Wx 25/07 (https://dejure.org/2007,3535)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 2007 - 34 Wx 25/07 (https://dejure.org/2007,3535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2
    Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts - Nutzungsbeschränkung für Stellplätze eines Geschäftslokals

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ein- und Ausfahrt nur bis 21 Uhr: Zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelung der Versetzung eines Parkpfostens im Rahmen des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Ungültigerklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft; Feststellung der Nichtigkeit eines ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Sondernutzungsrecht: Parkplätze im Hof - Eigentümergemeinschaft darf deren konkreten Gebrauch regeln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Regelungskompetenz der Wohnungseigentümer für konkreten Gebrauch der Sondernutzungsrechte? (IMR 2007, 1125)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1461
  • NZM 2008, 44
  • FGPrax 2007, 112
  • ZMR 2007, 484
  • BauR 2007, 933
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Jedenfalls derartige Beschlüsse hat das Rechtsbeschwerdegericht selbst "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen (BGHZ 139, 288/292 f.; OLG Hamburg ZMR 2001, 725; OLG Düsseldorf ZMR 2005, 143).

    b) Die Auslegung eines derartigen Eigentümerbeschlusses, der nach § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung in das Grundbuch für etwaige Sondernachfolger gilt, richtet sich nach dessen in der Niederschrift der Eigentümerversammlung festgehaltenen Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt; Umstände außerhalb des Versammlungsprotokolls dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 121, 236/239; 139, 288/292 f.).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Ohne rechtzeitige Anfechtung erlangt der Beschluss Bestandskraft (BGHZ 145, 158/168 f.).
  • OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

    Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Läden zeichnen sich herkömmlicherweise dadurch aus, dass in ihren Räumen Geschäfte mit beschränkten Öffnungszeiten betrieben werden (vgl. BayObLG ZMR 1996, 335; OLG Hamburg ZMR 2002, 455; OLG Köln WuM 2005, 71; siehe auch § 3 LadSchlG).
  • BayObLG, 23.07.1999 - 2Z BR 100/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestellten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch eine Hausordnung (KG NJW-RR 1996, 586; siehe auch BayObLG NZM 1999, 1145).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - 16 Wx 165/99

    Benutzung eines Waschkellers am Sonntag

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Im Zusammenhang mit der Nichtigkeitsprüfung spielt es auch keine Rolle, ob der Eigentümerbeschluss inhaltlich einen ordnungsmäßigen Gebrauch regelt, der unter Berücksichtigung der Beschaffenheit seines Gegenstands sowie öffentlichem Recht und Verkehrssicherungspflichten dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme und billigem Ermessen entspricht (vgl. BayObLG NZM 1998, 239; OLG Köln NZM 2000, 191; Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 15 WEG Rn. 5 und 10).
  • OLG München, 05.10.2006 - 32 Wx 121/06

    Auslegung des Eigentümerbeschlusses zur Genehmigung baulicher Veränderungen -

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Mehr ist unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit, jedenfalls soweit es um die ohne gerichtliche Ungültigerklärung für jedermann zu beachtende Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses geht, nicht zu verlangen (vgl. auch OLG München ZMR 2007, 69).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    b) Die Auslegung eines derartigen Eigentümerbeschlusses, der nach § 10 Abs. 3 WEG auch ohne Eintragung in das Grundbuch für etwaige Sondernachfolger gilt, richtet sich nach dessen in der Niederschrift der Eigentümerversammlung festgehaltenen Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt; Umstände außerhalb des Versammlungsprotokolls dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 121, 236/239; 139, 288/292 f.).
  • KG, 11.12.1995 - 24 W 4594/95

    Hinzunehmende Ungenauigkeiten der Jahresabrechnung; Unterschiedliche

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Läden zeichnen sich herkömmlicherweise dadurch aus, dass in ihren Räumen Geschäfte mit beschränkten Öffnungszeiten betrieben werden (vgl. BayObLG ZMR 1996, 335; OLG Hamburg ZMR 2002, 455; OLG Köln WuM 2005, 71; siehe auch § 3 LadSchlG).
  • BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 93/97

    Ordnungsgemäße Gebrauch bei Eigentümerbeschluß zum Abstellen von PKW im Hof der

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Im Zusammenhang mit der Nichtigkeitsprüfung spielt es auch keine Rolle, ob der Eigentümerbeschluss inhaltlich einen ordnungsmäßigen Gebrauch regelt, der unter Berücksichtigung der Beschaffenheit seines Gegenstands sowie öffentlichem Recht und Verkehrssicherungspflichten dem Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme und billigem Ermessen entspricht (vgl. BayObLG NZM 1998, 239; OLG Köln NZM 2000, 191; Palandt/Bassenge BGB 66. Aufl. § 15 WEG Rn. 5 und 10).
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 116/02

    Kostentragung nach Rechtsmittelrücknahme im Wohnungseigentumsverfahren -

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 34 Wx 25/07
    Die vom Antragsteller in der Beschwerdebegründung erwähnte "Einsichtsrechtsprechung" (BayObLG NZM 2003, 521; Niedenführ/Schulze § 47 Rn. 16) kommt nicht zum Tragen.
  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

  • KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94

    Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz

  • OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04

    Wohnungseigentumsrecht: Zur Frage der wirksamen Genehmigung einer baulichen

  • OLG München, 30.04.2008 - 32 Wx 35/08

    Wohnungseigentum: Nutzung einer als Laden bezeichneten Teileigentumseinheit unter

    Ein Laden gestattet den Verkauf von Waren an Endverbraucher innerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten (vgl. z.B. OLG München NZM 2008, 44; Schmid/Kahlen, Wohnungseigentumsgesetz, § 14 Rn. 96).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - 14 S 4885/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit eines nach Ablauf der

    Eine Gebrauchsregelung ist ordnungsgemäß, wenn sie unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Gegenstands und der Verkehrssicherungspflichten dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und billigem Ermessen entspricht (OLG München, NJW-RR 2007, 1461, 1462).
  • AG Hamburg-Altona, 09.11.2021 - 303a C 7/21

    Verbot der Nutzung von Standheizungen in der Tiefgarage?

    Denn diese ist gemäß § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 WEG i. V.m. der Schlussbestimmung der als Anlage K3 überreichten Hausordnung (Bl. 70 d.A.) berechtigt, die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums einschließlich von Sondernutzungsflächen (vgl. nur zu § 15 WEG a.F. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.06.2006 - 20 W 152/04; OLG München, Beschluss vom 03.04.2007 - 34 Wx 25/07) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln.
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