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   OLG Frankfurt, 25.08.2006 - 2 U 247/05   

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https://dejure.org/2006,6164
OLG Frankfurt, 25.08.2006 - 2 U 247/05 (https://dejure.org/2006,6164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.2006 - 2 U 247/05 (https://dejure.org/2006,6164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 2006 - 2 U 247/05 (https://dejure.org/2006,6164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 562 § 562a
    Verhältnis Vermieterpfandrecht zu nachrangig erworbenem Sicherungseigentum bei vorübergehender Entfernung der Sache vom Mietgrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieterpfandrecht gegen Sicherungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Herausgabe zweier Kraftfahrzeuge sowie eines Kraftfahrzeuganhängers unter Berufung auf ein Vermieterpfandrecht; Vorliegen eines dem Pfandrecht vorgehenden Sicherungseigentums; Bestehen eines dinglicher Anspruchs gegenüber dem jeweiligen unmittelbaren oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 230
  • NZM 2007, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 11.12.1980 - 4 U 131/80

    Rechte am Erlös aus dem Verkauf von Sattelmaschinen und Anhängern nach Konkurs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2006 - 2 U 247/05
    Für diese Rechtsansicht haben sich die Beklagten auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (Urteil vom 11.12.1980, Az. 4 U 131/80, ZIP 1981, 165) und Karlsruhe (Urteil vom 03.02.1971, Az. 1 U 159/70, JURIS) berufen.

    Er weist auf die Bedenken des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 11.12.1980 (a.a.O.) hin, wonach jedenfalls eine Fallkonstellation, bei der das Erlöschen des Vermieterpfandrechts durch vorübergehendes Entfernen des Kraftfahrzeugs vom Grundstück zu einem bösgläubigen lastenfreien Erwerb führen könnte, bedenklich ist.

    Zu entscheiden ist vielmehr lediglich die eingeschränkte Frage, die auch das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 11.12.1980 (a.a.O.) aufwirft, ob nämlich ein zunächst unstreitig mit dem Vermieterpfandrecht belastetes Sicherungseigentum (damit belastet, weil es zu einem Zeitpunkt begründet wurde, als das Fahrzeug sich auf dem Mietgelände befand und daher ein Erlöschen gemäß § 562 a BGB mangels Entfernens nicht vorlag und weil ein Erlöschen mangels Gutgläubigkeit gem. § 936 Abs. 2 BGB nicht möglich war), von diesem frei wird, wenn die Fahrzeuge nach der Sicherungsübereignung das nächste Mal vom Betriebsgrundstück fortfahren (OLG Hamm, ZIP 1981, 165, 166).

  • OLG Karlsruhe, 03.02.1971 - 1 U 159/70
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2006 - 2 U 247/05
    Für diese Rechtsansicht haben sich die Beklagten auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (Urteil vom 11.12.1980, Az. 4 U 131/80, ZIP 1981, 165) und Karlsruhe (Urteil vom 03.02.1971, Az. 1 U 159/70, JURIS) berufen.

    Aufgrund dieses anzunehmenden Umstandes kommt es im vorliegenden Fall nicht auf die umfassendere Fragestellung an, ob ein auch nur vorübergehendes Entfernen eines Kraftfahrzeugs vom Mietgrundstück das Vermieterpfandrecht gemäß § 562 a BGB generell zum Erlöschen bringt (bejahend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.1971, Az. 1 U 159/70, JURIS; diesem folgend OLG Hamm, ZIP 1981.165 ff., allerdings mit Bedenken, soweit die im vorliegenden Fall gegebene Konstellation vorliegt; Bronsch, ZMR 1970, 1 ff.; Kohl, NJW 1971, 1733; Palandt/Weidenkaff, § 562 a, Rdnr. 4 - verneinend: LG Neuruppin, Urteil vom 09.06.2000, Az. 4 S 272/99, JURIS; Bub/Treier/von Macius, Hdb. Rdnr. III 871; Schopp, NJW 1971, 1141; Schmitt/Futterer/Lammel, § 560, Rdnr. 8 ff.; Weimar, ZMR 1972, 295, 296).

  • LG Neuruppin, 09.06.2000 - 4 S 272/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2006 - 2 U 247/05
    Das Landgericht schließt sich damit ausdrücklich nicht der gegenteiligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Karlsruhe (a.a.O.) und Hamm (a.a.O.) und der diesen zustimmenden Literatur an, sondern vertritt mit den sich aus dem Urteil ergebenden Argumenten die in der Literatur ebenfalls gehaltene Gegenauffassung, die nach einer Entscheidung aus dem Jahre 2000 nunmehr auch das Landgericht Neuruppin (Urteil vom 09.06.2000, Az. 4 S 272/99, JURIS) vertritt.

    Aufgrund dieses anzunehmenden Umstandes kommt es im vorliegenden Fall nicht auf die umfassendere Fragestellung an, ob ein auch nur vorübergehendes Entfernen eines Kraftfahrzeugs vom Mietgrundstück das Vermieterpfandrecht gemäß § 562 a BGB generell zum Erlöschen bringt (bejahend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.1971, Az. 1 U 159/70, JURIS; diesem folgend OLG Hamm, ZIP 1981.165 ff., allerdings mit Bedenken, soweit die im vorliegenden Fall gegebene Konstellation vorliegt; Bronsch, ZMR 1970, 1 ff.; Kohl, NJW 1971, 1733; Palandt/Weidenkaff, § 562 a, Rdnr. 4 - verneinend: LG Neuruppin, Urteil vom 09.06.2000, Az. 4 S 272/99, JURIS; Bub/Treier/von Macius, Hdb. Rdnr. III 871; Schopp, NJW 1971, 1141; Schmitt/Futterer/Lammel, § 560, Rdnr. 8 ff.; Weimar, ZMR 1972, 295, 296).

  • BGH, 19.06.1995 - II ZR 255/93

    Fortführung einer durch Zeitablauf aufgelösten BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2006 - 2 U 247/05
    Zwar kann eine Partei im Eventualverhältnis Behauptungen aufstellen, die sich widersprechen, dies aber nur so lange, wie sie nicht von der Unwahrheit der einen Behauptung überzeugt ist (vgl. BGH NJW 1995, 2843, 2846).
  • BGH, 27.10.1971 - VIII ZR 48/70

    Besitzrechtsverhältnisse bei der GmbH u. Co. KG.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2006 - 2 U 247/05
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum handelt der Erwerber von Gegenständen, die in Mieträumen stehen, grob fahrlässig, wenn er sich in Kenntnis des Mietverhältnisses nicht nach dem Vermieterpfandrecht erkundigt (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1971, Az. VIII ZR 48/70 m. w. N.).
  • BGH, 06.12.2017 - XII ZR 95/16

    Vermieterpfandrecht: Fahrzeug des Mieters als von dem Pfandrecht umfasster

    Die zum Erlöschen des Vermieterpfandrechts führende Entfernung sei daher erst beendet, wenn die eingebrachten Gegenstände vollständig aus dem Zugriffsbereich des Vermieters verbracht worden seien (OLG Frankfurt ZMR 2006, 609, 610 und NJW-RR 2007, 230, 231; LG Neuruppin NZM 2000, 962, 963; Schmidt-Futterer/Lammel Mietrecht 13. Aufl. § 562 a Rn. 8 ff.; Bub/Treier/von der Osten Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. III. A Rn. 2230 ff.; Riecke in: Klein-Blenkers/Heinemann/Ring Miete/WEG Nachbarschaft § 562 a BGB Rn. 4; Sternel Mietrecht aktuell 4. Aufl. III Rn. 226; Jauernig/Teichmann BGB 16. Aufl. § 562 a Rn. 2; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 767; Soergel/Heintzmann BGB 13. Aufl. § 562 a Rn. 3; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann/Moeser Geschäftsraummiete 4. Aufl. Kap. 12 Rn. 303; Weimar ZMR 1972, 295, 296; Alexander JuS 2014, 1, 5).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2016 - 24 U 1/16

    Umfang des Vermieterpfandrechts hinsichtlich gewerblich genutzten Grundstücken

    Nach der neueren Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Mai 2006 - 24 U 11/06, Rz. 23ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. August 2006 - 2 U 247/05, Rz. 65ff.; LG Neuruppin, Urteil vom 9. Juni 2000 - 4 S 272/99, Rz. 15; siehe auch Senat, Urteil vom 4. Juni 1998 - 24 U 91/97 und OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. April 2003- 10 U 70/02, Rz.9) und Teilen des Schrifttums (Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 562a Rn. 8; Jauernig, BGB, 16. Auflage 2015, § 562a Rn. 2; Schulze/Ebert, BGB, 8. Auflage 2014, § 562a Rn. 3; Bub/Treier/von Macius, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III Rn. 871) erlischt das Vermieterpfandrecht nicht, wenn das betrieblich genutzte Fahrzeug für kurze Zeiträume und bestimmungsgemäß im Rahmen des Gewerbebetriebs das Grundstück verlässt.

    Das OLG Frankfurt (Urteil vom 25. August 2006, a.a.O., Rz. 70-74) hat des Weiteren nachvollziehbar ausgeführt, dass sich auch aus den Gesetzesmotiven nichts dafür herleiten lässt, dass die Rechtsfolge des Erlöschens des Pfandrechts allein an den tatsächlichen Vorgang des vorübergehenden Entfernens vom Mietgrundstück zu knüpfen ist.

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