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   OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06   

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https://dejure.org/2006,2430
OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06 (https://dejure.org/2006,2430)
OLG München, Entscheidung vom 23.08.2006 - 34 Wx 58/06 (https://dejure.org/2006,2430)
OLG München, Entscheidung vom 23. August 2006 - 34 Wx 58/06 (https://dejure.org/2006,2430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 21 Abs. 4#; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 21 Abs. 4 § 23 Abs. 4 § 25 Abs. 2
    Stimmrechtsvermehrung und Stimmrechtsausschluss bei Verkauf von Eigentumswohnungen an nahe Angehörige - nichtiger Beschluss über Bestellung einer Personenmehrheit zum Wohnungseigentumsverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stimmrechtsmissbrauch bei Stimmrechtshäufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stimmrechtsvermehrung durch Wohnungsverkauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermehrung der Stimmrechte in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem gesetzlichen Kopfprinzips; Rechtmäßigkeit eines Stimmrechtsausschlusses in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Übertragung von Wohnungseigentum an nahe Angehörige mit dem Ziel der Sicherung ...

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kein Stimmrechtsmissbrauch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vermehrung der Stimmrechte durch Wohnungsverkäufe

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermehrung von Stimmrechten durch Veräußerung an nahe Angehörige? (IMR 2006, 195)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 302
  • NZM 2007, 45
  • FGPrax 2006, 253
  • ZMR 2006, 950
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06
    Veräußert ein Wohnungseigentümer, dem mehrere Wohnungen gehören, einzelne davon, kommt es bei Geltung des gesetzlichen Kopfprinzips zu einer Vermehrung der Stimmrechte (wie BayObLG ZMR 2002, 527).

    Dies ist von den anderen Eigentümern, deren Stimmkraft in der Wohnungseigentümerversammlung dadurch geschmälert wird, aber hinzunehmen (BayObLG ZMR 2002, 527; Staudinger/Bub WEG (2005) § 25 Rn. 156; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 25 Rn. 39).

    Ausreichenden Schutz der übrigen Eigentümer vor einem Missbrauch der Majorisierung bietet die inhaltliche Kontrolle der gefassten Eigentümerbeschlüsse an den Maßstäben einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 21 Abs. 4 WEG bzw. des § 242 BGB (vgl. dazu BayObLG ZMR 2002, 527; Staudinger/Bub § 25 Rn. 147 a.E.).

  • BayObLG, 03.08.1998 - 2Z BR 74/98

    Bestimmung des Stimmrechts für die Beschlussfassung durch die als Inhalt des

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06
    Mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3.8.1998 (2Z BR 74/98 = ZMR 1998, 797) wurde festgestellt, dass diese Regelung so auszulegen ist, dass jeder Wohnungs- und Teileigentümer der Wohnanlage bei Abstimmungen eine Stimme hat, gleichgültig wie viele Sondereigentumsrechte ihm zustehen (so genanntes Kopfstimmrecht).

    Auf den allen Beteiligten bekannten Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3.8.1998 (2Z BR 74/98) wird Bezug genommen.

  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05

    Verwaltertätigkeit einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06
    Ein Beschluss, durch den eine Mehrzahl von Personen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Verwalter bestellt wird, ist nichtig (BGH ZMR 2006, 375).

    Eine Mehrheit von Personen, dies gilt auch für die BGB-Gesellschaft nach Anerkennung von deren Rechtsfähigkeit, kann jedoch nicht zum Verwalter einer Wohnanlage bestellt werden (BGH ZMR 2006, 375).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06
    Eine sich aus der Stimmrechtsregelung ergebende Majorisierung der übrigen Wohnungseigentümer durch die Antragstellerin alleine ist jedoch noch kein ausreichender Grund, einen Rechtsmissbrauch bei der Ausübung der Stimmrechte anzunehmen (vgl. BGHZ 152, 46).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06
    Es ist nicht erforderlich, dass der anfechtende Wohnungseigentümer durch den Beschluss persönlich betroffen ist oder sonst Nachteile erleidet (BGH NJW 2003, 3124).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06
    Dass der Antrag in erster Linie auf Ungültigerklärung gerichtet ist, steht einer Feststellung der Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG nicht entgegen (BGH NJW 2003, 3550/3554).
  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des

    Auch dann, wenn eine von mehreren Einheiten im Hinblick auf das zusätzliche Stimmrecht an einen nahen Angehörigen veräußert wird, hat der neue Eigentümer nach allgemeiner Ansicht eine (neu hinzugekommene) Stimme (vgl. nur BayObLG, ZfIR 2002, 296, 298; OLG München, NJW-RR 2007, 302, 303; Schultzky in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 25 Rn. 7a).

    Die Entstehung des Stimmrechts setzt eine wirksame Veräußerung voraus, so dass eine solche im Zweifel gewollt ist (vgl. BayObLG, ZfIR 2002, 296, 298; OLG München, NJW-RR 2007, 302, 303 jeweils mwN).

  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11

    Teilveräußerung von Wohnungseigentum: Vermehrung der Stimmrechte

    b) Richtig ist, dass bei der Geltung des Kopfstimmrechts eine nachträgliche Vermehrung von Stimmrechten eintreten kann, wenn ein Eigentümer mehrere Einheiten hält und diese sukzessive veräußert (vgl. OLG München, NZM 2007, 45 f.).
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zu Instandsetzungskosten für Fenster im

    Demgemäß hat der Senat die abweichende Instanzenentscheidung abgeändert (vgl. auch Beschluss des Senats vom 23.8.2006, 34 Wx 58/06).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 1 UF 146/08

    Rückabwicklung der "Morgengabe" bei Scheitern der Ehe

    Da die von den Parteien angestrebte Eheschließung gerade die Gültigkeit der Vereinbarung einer Morgengabe voraussetzte, liegt auch kein Scheingeschäft im Sinne von § 117 BGB mit der Folge der Nichtigkeit der Vereinbarung vor (vgl. nur BGH, NJW-RR 2007, S. 302).
  • OLG Hamm, 01.02.2011 - 7 U 27/10

    Wirksamkeit der Kündigung eines Geschäftsraum-Mietverhältnisses durch den

    Kein Scheingeschäft liegt hingegen vor, wenn der von den Parteien erstrebte Erfolg gerade die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts des Rechtsgeschäfts voraussetzt (vgl. Palandt/Ellenberger, a.a.O. Rn.4 und 5; BGH NJW-RR 2007, 302).
  • OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 103/06

    Ungültigerkärung eines Eigentümerbeschlusses

    Dazu müssen zu dem Stimmenübergewicht weitere Umstände hinzutreten, die sich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit als Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung darstellen (Senat vom 23.8.2006, 34 Wx 58/06 = OLG-Report 2006, 730).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Wohnungseigentum: Kein Zustimmungserfordernis für Unterteilung des

    Da die Regelung der Teilungserklärung im vorliegenden Fall trotz der Zitierung von § 25 Abs. 2 WEG hinsichtlich der Stimmkraft im Sinn eines sog. Wertstimmrechts erfolgt ist (vgl. Anmerkung von Becker ZWE 2007, 156 zu Oberlandesgericht München, Beschl. v. 23.08.2006 - 34 Wx 58/06 - ZWE 2007, 153), kommt den Entscheidungen, denen ein reines Kopfprinzip zu Grunde liegt (Oberlandesgericht München, a. a. O.; KG, NZM 2000, 671, 672; Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2004, 234), für die vorliegende Fallgestaltung keine Bedeutung zu.
  • LG München I, 19.10.2009 - 1 S 21731/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vermehrung der Stimmrechte durch nachträgliche

    Zwar entspricht es allgemeiner Ansicht, dass in letzterem Fall jeder der Erwerber ein eigenes Kopfstimmrecht erwirbt, so dass im Ergebnis eine Stimmrechtsmehrung eintritt (OLG München NZM 2007, 45; OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 525, 526; Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rz. 8; Palandt/Bassenge, 68. Aufl., § 25 WEG Rz. 6).
  • LG Arnsberg, 18.02.2022 - 4 O 201/19

    Folgen eines blind unterschriebenen Versicherungsantrags

    Ein Scheingeschäft i.S.d. § 117 BGB liegt gerade dann nicht vor, wenn der von den Parteien erstrebte Rechtserfolg gerade die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes voraussetzt (vgl. BGH 36, 84; NJW 1993, 2609; NJW-RR 2007, 302).
  • OLG München, 21.05.2008 - 20 W 4714/07

    "Auskiesungsvertrag" als Scheingeschäft und Formbedürftigkeit des

    Verlangt aber der von den Parteien angestrebte Rechtserfolg die Gültigkeit eines bestimmten Rechtsgeschäftes, so liegt kein Scheingeschäft vor (BGH NJW 93.2609; NJW-RR 07, 302, 303).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Abgeschlossenheit für die Begründung von Wohnungseigentum nicht zwingend

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