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   OLG Hamm, 20.01.2006 - 4 Ws 221/05   

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https://dejure.org/2006,6456
OLG Hamm, 20.01.2006 - 4 Ws 221/05 (https://dejure.org/2006,6456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2006 - 4 Ws 221/05 (https://dejure.org/2006,6456)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 4 Ws 221/05 (https://dejure.org/2006,6456)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des bereits in der ersten Instanz tätigen Verteidigers auf eine selbstständige Gebühr nach Nr. 4130 Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die Einlegung der Revision und die dieser Handlung vorausgegangenen Beratungen mit dem ...

  • Burhoff online

    Revision; Verfahrensgebühr

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 4130

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV RVG Nr. 4130
    Revision; Verfahrensgebühr; Entstehen; Abgeltungsbereich; Begründung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 72
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1255/07

    Haftung des Trägers der Straßenbaulast für Unfälle durch Straßenschäden

    Bei dieser Ausgangslage, die zur Herauslösung von großen Asphaltstücken und der Ausbildung eines 20 cm tiefen Schlaglochs führen konnten, waren die Maßnahmen des beklagten Landes zur Schadensverhinderung nach den Maßstäben der haftungsrechtlichen Rechtsprechung nicht ausreichend (vgl. OLG Celle NJW-RR 2007, 72 ff.; OLG Nürnberg NZV 1996, 149 ff.; LG Halle DAR 1999, 28 ).
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06

    Revision; Verfahrensgebühr; Begründung der Revsion

    Der hiesige 4. Strafsenat hat bereits in seinem Beschluss vom 20. Januar 2006 (4 Ws 221/05, www.burhoff.de) darauf hingewiesen, dass das noch nicht einmal für die Begründung der Revision durch den in der tatrichterlichen Hauptverhandlung anwesenden Verteidiger der Fall sein müsse.

    In solchen Fällen wird der Verteidiger erklären müssen, wodurch er - nachdem er, auch wenn er (nur) fristwahrend Revision eingelegt hatte, er zunächst offensichtlich von der Verletzung sachlichen Rechts ausgegangen war - nun die Erkenntnis gewonnen hat, das Urteil sei doch frei von Rechtsfehlern, obgleich er weder das Urteil in schriftlicher Form noch nicht vorliegen hatte (vgl. dazu für den Fall der Rücknahme nach Revisionsbegründung Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats in 4 Ws 221/05) noch die Revision der Nebenklägerin begründet worden war.

  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 135/06

    Verfahrensgebühr; Revision; Begründung; Zustellung Urteil; Rücknahme der

    Der hiesige 4. Strafsenat hat bereits in seinem Beschluss vom 20. Januar 2006 (4 Ws 221/05, www.burhoff.de) darauf hingewiesen, dass das noch nicht einmal für die Begründung der Revision durch den in der tatrichterlichen Hauptverhandlung anwesenden Verteidiger der Fall sein müsse.

    In solchen Fällen wird der Verteidiger erklären müssen, wodurch er - nachdem er, auch wenn er (nur) fristwahrend Revision eingelegt hat, er zunächst offensichtlich von der Verletzung sachlichen Rechts ausgegangen war - er nun die Erkenntnis gewonnen hat, das Urteil sei doch frei von Rechtsfehlern, obgleich er weder das Urteil in schriftlicher Form noch nicht vorliegen hatte (vgl. dazu für den Fall der Rücknahme nach Revisionsbegründung Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats in 4 Ws 221/05) noch die Revision der Nebenklägerin begründet war.

  • AG Konstanz, 12.12.2006 - 8 Cs AK 590/05

    Pflichtverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit von Mittelgebühren erster Instanz

    1995, 517; Senat Die Justiz 1981, 288; OLG Frankfurt/aM NstZ-RR 1999, 351; LG Karlsruhe v. 05.04.2005 1 Qs 3/05; OLG Hamm 4 Ws 221/05; KG Berlin vom 13.02.2006 3 Ws 463/05; OLG Oldenburg JurBüro 2002, 531; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 199; OLG Köln Rpfleger 2003, 685; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 1688 und NStZ 1992, 299; OLG Celle NStZ-RR 1996, 63;).
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