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   BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06   

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https://dejure.org/2006,896
BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06 (https://dejure.org/2006,896)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2006 - IX ZB 60/06 (https://dejure.org/2006,896)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06 (https://dejure.org/2006,896)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Glaubhaftmachung des Ablehnungsgrundes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes bei überwiegender Wahrscheinlichkeit; Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen Einzelrichter ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 44 Abs. 2; ; ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 526 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs. 2 § 45 Abs. 1 § 526 Abs. 1
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen den Einzelrichter in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnung eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Befangenheit - Richterablehnung: Was ist glaubhaft zu machen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Befangenheit - Richterablehnung: Was ist glaubhaft zu machen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gründe für die Ablehnung eines Richters sind glaubhaft zu machen! (IBR 2007, 1197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 776
  • ZIP 2007, 700
  • MDR 2007, 669
  • FamRZ 2007, 552 (Ls.)
  • BB 2007, 853
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Nach Erlass des angefochtenen Beschlusses hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt wird und danach die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters zuständig ist (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2493).

    Eine Absicht des Gesetzgebers dahin, nunmehr entsprechend den für die Hauptsache geltenden Anordnungen in §§ 348, 348a ZPO eine Zuständigkeit des Vertreters des Einzelrichters auch für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zu bestimmen, lässt sich hieraus nicht entnehmen (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 aaO).

    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796; Beschl. v. 6. April 2006 aaO, insoweit in NJW 2006, 2492 f nicht wiedergegeben).

  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796; Beschl. v. 6. April 2006 aaO, insoweit in NJW 2006, 2492 f nicht wiedergegeben).
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGHZ 156, 139, 141 f; BGH, Beschl. v. 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; v. 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 05.05.1976 - IV ZB 49/75

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGHZ 156, 139, 141 f; BGH, Beschl. v. 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; v. 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGHZ 156, 139, 141 f; BGH, Beschl. v. 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; v. 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (BGH, Beschl. v. 14. März 2003 - IXa ZB 27/03, MDR 2003, 892; Beschl. v. 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (BGH, Beschl. v. 14. März 2003 - IXa ZB 27/03, MDR 2003, 892; Beschl. v. 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350).
  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Die Beurteilung, ob die Partei das Vorbringen hinsichtlich des geltend gemachten Ablehnungsgrundes angesichts gegenteiliger Darstellungen des abgelehnten Richters und gegebenenfalls der übrigen Prozessbeteiligten glaubhaft gemacht hat, ist ein Akt wertender richterlicher Erkenntnis (BGH, Beschl. v. 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2020 - 12 SaGa 4/20

    Unterlassungsanspruch, Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des

    Die Wahrscheinlichkeitsfeststellung unterliegt ebenfalls dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens gemäß § 286 ZPO (BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06, juris Rn. 12; BGH 21.10.2010 a.a.O. Rn. 7).
  • AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20

    Glaubhaftmachung der Ursächlichkeit zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung

    Die in Bezug genommene Entscheidung BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776 (BT-Drs. 19/18110, 36), ist zu § 42 ZPO und damit einer gänzlich anderen verfahrensrechtlichen Thematik ergangen.

    Er muss dann Tatsachen darlegen, aus denen sich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (vergleiche BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, Aktenzeichen IX ZB 60/06, Randnummer 11) dafür ergibt, dass seine Nichtleistung auf der COVID-19-Pandemie beruht.

    Das ist nur bei der Glaubhaftmachung über Indiztatsachen anders, was hier theoretisch greifen würde, bezieht sich jedoch nicht auf eine Beweisführung streitigen Parteivortrages, sondern rein verfahrensrechtliche Aspekte (Wiedereinsetzung, Ablehnung wegen Befangenheit, etc.; vgl. BGH, Beschluss vom 9.2. 1998 - II ZB 15-97, NJW 1998, 1870; BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Die Behauptung ist schon dann glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776, 777; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 294 Rn. 7; jeweils mwN).

    Da auch diese Würdigung einen Akt wertender Erkenntnis darstellt, die sich jedenfalls in ihrem wesentlichen Kern von der Beweiswürdigung nur hinsichtlich des Beweismaßes, also von dem Grad der Überzeugungsbildung unterscheidet, kommt auch insofern der Grundsatz der freien richterlichen Überzeugungsbildung zum Tragen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776, 777 mwN).

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