Rechtsprechung
BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des negatorischen Ehrenschutzes gegenüber im Rahmen eines Gerichtsverfahrens getätigten Äußerungen
- Wolters Kluwer
Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Verfassungsbeschwerde; Wahrung der Grundrechte in einem Prozess bezüglich der Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Zulässigkeit der Ehrenschutzklage im Hinblick auf prozessbezogene Äußerungen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Anwaltsblatt
Art 2 GG
Unwahre und ehrverletzende Äußerungen im Prozess - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Klagen gegen ehrverletzende Äußerungen in gerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 U 36/03
- BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 840
- AnwBl 2008, 203
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
aa) Das Oberlandesgericht stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, nach der Ehrenschutzklagen gegen Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem schwebenden Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen, in aller Regel unzulässig sind (…vgl. etwa BGH, NJW 1971, S. 284 f.;… NJW 1992, S. 1314 ;… NJW 1995, S. 397 f.; NJW 2005, S. 279 ).Mit den schutzwürdigen Belangen der Betroffenen und mit den Erfordernissen eines sachgerechten Funktionierens der Rechtspflege sei es unvereinbar, wenn die Kompetenzen des Gerichts des Ausgangsverfahrens durch die Möglichkeit einer Geltendmachung von Abwehransprüchen in einem gesonderten Prozess vor einem anderen Gericht unterlaufen werden könnten (vgl. BGH, NJW 2005, S. 279 ).
- BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69
Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der …
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
aa) Das Oberlandesgericht stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, nach der Ehrenschutzklagen gegen Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem schwebenden Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen, in aller Regel unzulässig sind (vgl. etwa BGH, NJW 1971, S. 284 f.;… NJW 1992, S. 1314 ;… NJW 1995, S. 397 f.;… NJW 2005, S. 279 ).Dazu könne es kommen, wenn dieselben Tatsachen, die im Ausgangsverfahren möglicherweise von Bedeutung seien, im Verfahren über den Unterlassungsanspruch geprüft würden (vgl. BGH, NJW 1971, S. 284).
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Im kontradiktorischen Zivilprozess ist der Gegner gegenüber Äußerungen, auf die er erwidern kann, nicht schutzlos gestellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 693/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).Der Rechtsschutzsuchende muss die Möglichkeit haben, gegenüber den Organen der Rechtspflege, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen zu können, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 2074 ).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Er setzte voraus, dass bei der Äußerung nicht die Auseinandersetzung in der Sache, hier also die Abwehr des gerichtlich geltend gemachten Anspruchs auf Festsetzung der Vollstreckungskosten, sondern die Diffamierung der Person des Beschwerdeführers im Vordergrund gestanden hätte (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ). - BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im …
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Dies trägt nicht nur dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern zugleich auch dem Recht auf einen wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz, das aus Art. 2 Abs. 1 oder dem jeweils betroffenen Einzelgrundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt (vgl. BVerfGE 107, 395 ), sowie dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 -, NJW 2000, S. 3196 ). - BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91
Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
aa) Das Oberlandesgericht stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, nach der Ehrenschutzklagen gegen Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem schwebenden Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen, in aller Regel unzulässig sind (…vgl. etwa BGH, NJW 1971, S. 284 f.; NJW 1992, S. 1314 ;… NJW 1995, S. 397 f.;… NJW 2005, S. 279 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob die Grundrechte hierbei gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; stRspr). - BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein …
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Dies trägt nicht nur dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern zugleich auch dem Recht auf einen wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz, das aus Art. 2 Abs. 1 oder dem jeweils betroffenen Einzelgrundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgt (vgl. BVerfGE 107, 395 ), sowie dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 -, NJW 2000, S. 3196 ). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob die Grundrechte hierbei gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Er setzte voraus, dass bei der Äußerung nicht die Auseinandersetzung in der Sache, hier also die Abwehr des gerichtlich geltend gemachten Anspruchs auf Festsetzung der Vollstreckungskosten, sondern die Diffamierung der Person des Beschwerdeführers im Vordergrund gestanden hätte (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ). - BGH, 18.10.1994 - VI ZR 74/94
Ehrenschutz gegenüber Äußerungen des Konkursverwalters in einem Bericht an die …
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
- AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15
Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld
Insofern ist der Schadenersatzanspruch der Klägerin hier aber auch zu bejahen, zumal die Strafanzeige des Beklagten bewusst unwahr gewesen ist und die oben näher dargelegten Grundsätze auch für Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden gelten ( BVerfG , NJW-RR 2007, Seite 840; BVerfG , NJW 1991, Seiten 29 f.; BGH , Urteil vom 28.02.2012, Az.: VI ZR 79/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 1659 f.; BGH , NJW 1986, Seiten 2502 f.; BGH , NJW 1962, Seiten 243 f. ). - BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11
Äußerungen im Gerichtsverfahren
Nach der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats besteht für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Gerichtsverfahren oder dessen Vorbereitung dienen, in aller Regel kein Rechtsschutzbedürfnis (…Senatsurteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, VersR 2008, 357 Rn. 12 mwN; vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2007, 840 f. mwN; BGH, Urteil vom 9. April 1987 - I ZR 44/85, WRP 1987, 627, 628 - Gegenangriff).Dies trägt dem Recht der Parteien auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung (vgl. BVerfG, NJW 1991, 29; NJW-RR 2007, 840, 841; BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04, juris Rn. 17, jeweils mwN).
Ein wirkungsvoller gerichtlicher Rechtsschutz in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten setzt voraus, dass der Rechtsuchende, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, gegenüber den Organen der Rechtspflege alle Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (…vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, aaO Rn. 16; BVerfG, NJW-RR 2007, 840, 841 mwN).
b) Es kann dahingestellt werden, ob das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen wäre, wenn die Äußerungen der Klägerin im Vorprozess bewusst unwahr oder auf der Hand liegend falsch gewesen wären oder eine Schmähung dargestellt hätten (vgl. Senatsurteile vom 14. November 1961 - VI ZR 89/59, NJW 1962, 243, 244; vom 10. Juni 1986 - VI ZR 154/85, NJW 1986, 2502, 2503;… vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, aaO Rn. 17; BVerfG, NJW-RR 2007, 840 Rn. 14; BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04, Rn. 18).
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16
Heranziehen der Grundsätze über das fehlende Rechtsschutzbedürfnis von …
Dies trägt nicht nur dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern zugleich auch dem Recht auf einen wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz, das aus Art. 2 Abs. 1 GG oder dem jeweils betroffenen Einzelgrundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt, sowie dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 840 f. mwN).
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 840 f.). - LG München I, 15.09.2014 - 1 S 1836/13
Bezeichnung als "Lügner" und "Betrüger": Meinungsfreiheit oder Beleidigung?
Dies trägt nicht nur dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, sondern zugleich auch dem Recht auf einen wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz, das aus Art. 21 GG oder dem jeweils betroffenen Einzelgrundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 III Gg) folgt, sowie dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG Rechnung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.9.2006, Az: 1 BvR 1898/03).Zwar wird erwogen Ehrschutzklagen gegen Äußerungen in einem Rechtsstreit oder zu dessen konkreter Vorbereitung dann zuzulassen, wenn diese diffamierend und ohne sachlichen Bezug sind oder aber bewußt oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen sind (…vgl. Palandt, 73. Aufl., Rn. 104 zu § 823 BGB; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.9.2006, Az: 1 BvR 1898/03).
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07
Fischdosendeckel
Ist etwa ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsverfahren nicht erkennbar, sind diese auf der Hand liegend falsch oder stellen sie sich als eine unzulässige Schmähung dar, bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Dritten im Vordergrund steht, kann eine gesonderte Klage auf Unterlassung oder Widerruf durchaus als zulässig anzusehen sein (BGH NJW 2008, 996 Tz. 17; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.9. 2006 - 1 BvR 1898/03, NJW-RR 2007, 840, 841; BGH GRUR 1998, 587, 590 - Bilanzanalyse Pro 7). - BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte …
Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;… 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Oktober 2001 - 1 BvR 1372/01 - NZM 2002, S. 61; 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, S. 840 ). - LG Hamburg, 09.07.2014 - 318 S 120/13
Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Räumung einer …
Gegenstand der Verwirkung können dabei auch einzelne Ansprüche aus einem dinglichen Recht sein, ebenso Ansprüche aus § 15 Abs. 3 WEG (…Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 242 Rn. 105; OLG Celle NJW-RR 2007, 840 ff.; BayObLG NJW-RR 1991, 1041). - BGH, 16.11.2021 - VI ZB 58/20
Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung einer …
Sollte das Berufungsgericht mit dem Hinweis, dass es sich um eine Äußerung in einem Rechtsanwaltsschreiben handelt, zum Ausdruck bringen wollen, dass dieser Umstand für die rechtliche Beurteilung des vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs relevant sein kann, wäre dies zwar im Grundsatz zutreffend (vgl. dazu Senat, Urteil vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03, NJW 2005, 279; BVerfG (K), NJW-RR 2007, 840). - BGH, 19.07.2012 - I ZR 105/11
Honorarkürzung
Ist etwa ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerungen zum Ausgangsverfahren nicht erkennbar, sind diese auf der Hand liegend falsch oder stellen sie sich als unzulässige Schmähung dar, bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Dritten im Vordergrund steht, kann eine gesonderte Klage auf Unterlassung oder Widerruf ausnahmsweise zulässig sein (…BGH, WRP 2008, 359 Rn. 17; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03, NJW-RR 2007, 840, 841). - OLG Celle, 25.10.2012 - 13 U 156/12
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für ein einstweiliges …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 20 U 28/15
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von …
- LAG Hamm, 05.02.2016 - 10 SaGa 35/15
Unzulässigkeit einer Klage auf Unterlassung von im Zusammenhang mit einem …
- OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11
Unterlassungsansprüche unter Rechtsanwälten hinsichtlich in einem Zivilprozess …
- OLG Brandenburg, 25.05.2020 - 1 W 5/20
- AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20
Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren
- OLG München, 10.01.2017 - 6 W 14/17
Unterlassungsanspruch wegen unwahrer Tatsachenbehauptung gegenüber einer …
- LG Hamburg, 25.03.2022 - 309 S 75/19
- OLG Brandenburg, 13.12.2016 - 6 U 76/15
Ehefrau im Bauamt - Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch: Kritik am …
- LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
Kündigungsvorwurf und äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch
- OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 45/14
- OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Unterlassungsklage gegen …
- OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 1 U 15/19
Unterlassungsansprüche eines Richters wegen herabsetzender Äußerungen eines …
- OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
Anspruch auf Unterlassung der Behauptung von Veruntreuungen durch einen …
- LG Oldenburg, 13.01.2023 - 5 O 1501/22
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern
- OLG München, 23.05.2018 - 15 U 2534/17
Fehlende Aktivlegitmation - Zugestandene Tatsache nach wirksamem Bestreiten der …
- LG Berlin, 20.03.2013 - 65 S 403/12
"Kriminelle Hausverwaltungsgeschäfte": Kein Kündigungsgrund!
- OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
- LG Berlin, 09.10.2013 - 65 S 140/13
Mietvertragskündigung wegen dreimaliger unpünktlicher Mietzinszahlung
- OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 19 W 45/10
- LG Berlin, 04.10.2018 - 65 S 79/18
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer Zahlungsverzugskündigung bei …
- LG Berlin, 08.06.2017 - 65 S 112/17
Jobcenter zahlt an Vorvermieter: Kündigung zulässig?
- OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 W 63/18
Privilegierung von Äußerungen im Auftrag eines Haftpflichtversicherers
- OLG Brandenburg, 08.09.2021 - 1 U 19/21
Schadensersatzanspruch wegen Mobbing; Elternbrief über Verhältnisse in einer Kita
- OLG Brandenburg, 05.05.2017 - 1 U 15/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Kritische Äußerungen über einen Geschäftsführer …
- LG Köln, 23.06.2022 - 1 S 96/21
- VG Saarlouis, 13.01.2023 - 3 K 60/22
Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines Bürgers und der …
- OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Zivilrechtlicher Ehrenschutz einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
- LAG Köln, 16.10.2014 - 7 Sa 373/14
Unterlassungsansprüche eines Arbeitnehmers hinsichtlich der Weitergabe von …
- OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
- VGH Bayern, 30.06.2022 - 4 ZB 22.1030
Erfolgslose Ehrenschutzklage gegen Äußerung eines Verfahrensbeteiligten
- OLG München, 20.07.2009 - 17 U 2189/09
Unterlassungsklage gegenüber im Rahmen eines Gerichtsverfahrens getätigten …
- OLG München, 14.05.2008 - 5 W 1394/08
Richterablehnung im einstweiligen Verfügungsverfahren einer …
- LG Düsseldorf, 22.11.2021 - 25 S 44/21
Zur Auslegung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei fehlender Regelung …