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   OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05   

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OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05 (https://dejure.org/2006,3031)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.09.2006 - 3 W 213/05 (https://dejure.org/2006,3031)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. September 2006 - 3 W 213/05 (https://dejure.org/2006,3031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mobile Parabolantenne eines deutschen Wohnungseigentümers zum Empfang ausländischer Programme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufstellen einer mobilen Parabolantenne auf dem Balkon einer Eigentumswohnung; Notwendigkeit eines eindeutig drohenden optisch nachteiligen Eindrucks; Einschränkung der grundrechtlich geschützten Informationsfreiheit eines Wohnungseigentümers

  • Judicialis

    EMRK Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1 Satz 2 § 14 Nr. 1
    Generelles Verbot von Parabolantennen in einer Wohneigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Parabolantenne über bisherige Praxis hinaus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Streit um mobile Antenne

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Satellitenschüssel in der Wohnanlage - Auch deutschen Bewohnern kann sie nicht mehr so einfach verwehrt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Installation einer Parabolantenne trotz entgegenstehender Vereinbarung? (IMR 2006, 192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 300
  • NZM 2006, 937
  • FGPrax 2007, 78
  • ZMR 2007, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Anderenfalls hätten die Beteiligten zu 2) das Aufstellen der Parabolantenne selbst dann zu dulden (§ 14 Nr. 3 WEG, § 1004 Abs. 2 BGB), wenn diese Maßnahme als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zu qualifizieren wäre (§ 22 Abs. 1 Satz 2 WEG), woran im vorliegenden Fall bereits deshalb Bedenken bestehen könnten, weil der Beteiligte zu 1) von Anfang an darauf abgestellt hat, eine mobile, d. h. nicht fest am Gebäude zu installierende Parabolantenne errichten zu wollen (vgl. zum Meinungsstand etwa OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 16 Wx 207/04 - m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 W 56/03 - und vom 2. September 2004 - 2 W 94/04 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 4 W 89/06, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Frage einer optischen Beeinträchtigung lässt sich in aller Regel nicht ohne einen vor Ort gewonnenen Eindruck von der Wohnanlage beurteilen (vgl. etwa BayObLGZ 1998, 173 f: OLG Schleswig, Beschluss vom 2. September 2004 aaO).

  • OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Absehen von mündlicher Verhandlung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn derartige Vereinbarungen eine Einschränkung der grundrechtlich geschützten Informationsfreiheit eines Wohnungseigentümers zur Folge haben (vgl. hierzu auch Senat ZWE 2002, 238, 240).
  • BVerfG, 21.02.1980 - 1 BvR 126/80
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Die Möglichkeit einer solchen privatautonomen Regelung wird ihrerseits durch Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistet (BVerfG WuM 1981, 77).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Eine aus diesem Grund gegebene absolute Beschlussunzuständigkeit macht den Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (vgl. BGH aaO und BGHZ 145, 158, 168).
  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Die Frage einer optischen Beeinträchtigung lässt sich in aller Regel nicht ohne einen vor Ort gewonnenen Eindruck von der Wohnanlage beurteilen (vgl. etwa BayObLGZ 1998, 173 f: OLG Schleswig, Beschluss vom 2. September 2004 aaO).
  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Eine solche, die Nutzungsbefugnisse von Wohnungseigentümern einschränkende Vereinbarung unterliegt jedoch der Inhaltskontrolle nach den Maßstäben des § 242 BGB (vgl. BGH aaO und NJW 1994, 2950, 2952).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Eine relevante Beeinträchtigung ist allerdings nicht schon immer dann zu bejahen, wenn der optische Gesamteindruck der Wohnanlage verändert wird; erforderlich ist vielmehr weiter, dass sich die Veränderung objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Anlage auswirkt (BGH aaO und NJW 1992, 978, 979; Senat, etwa Beschlüsse vom 8. November 2005 - 3 W 101/05 - und vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 = FGPrax 1999, 220 und OLGR 2000, 131; BayObLG NJW-RR 1996, 266 und 2003, 952, 953, …
  • OLG Köln, 05.11.2004 - 16 Wx 207/04

    Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne, obwohl der ausländische Mieter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Anderenfalls hätten die Beteiligten zu 2) das Aufstellen der Parabolantenne selbst dann zu dulden (§ 14 Nr. 3 WEG, § 1004 Abs. 2 BGB), wenn diese Maßnahme als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zu qualifizieren wäre (§ 22 Abs. 1 Satz 2 WEG), woran im vorliegenden Fall bereits deshalb Bedenken bestehen könnten, weil der Beteiligte zu 1) von Anfang an darauf abgestellt hat, eine mobile, d. h. nicht fest am Gebäude zu installierende Parabolantenne errichten zu wollen (vgl. zum Meinungsstand etwa OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 16 Wx 207/04 - m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 W 56/03 - und vom 2. September 2004 - 2 W 94/04 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 4 W 89/06, jeweils zitiert nach JURIS).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 3 W 141/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Eine relevante Beeinträchtigung ist allerdings nicht schon immer dann zu bejahen, wenn der optische Gesamteindruck der Wohnanlage verändert wird; erforderlich ist vielmehr weiter, dass sich die Veränderung objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Anlage auswirkt (BGH aaO und NJW 1992, 978, 979; Senat, etwa Beschlüsse vom 8. November 2005 - 3 W 101/05 - und vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 = FGPrax 1999, 220 und OLGR 2000, 131; BayObLG NJW-RR 1996, 266 und 2003, 952, 953, …
  • EGMR, 22.05.1990 - 12726/87

    AUTRONIC AG v. SWITZERLAND

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05
    Dieser Umstand könnte - auch nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - dazu führen, dass in weitergehendem Umfang auch deutsche Wohnungsnutzer nicht länger auf einen vorhandenen Kabelanschluss verwiesen werden können, zumal nach Art. 10 Abs. 1 EMRK jeder Bürger eines Vertragsstaates das Recht auf Teilhabe an der dort garantierten Informationsfreiheit hat (vgl. in diesem Zusammenhang auch EGMR NJW 1991, 620 und dazu Dörr, Die Auswirkungen der EU-Mitteilung zum freien Dienstleistungs - und Warenverkehr, Seite 9ff, zitiert nach http:www.mainzer-medieninstitut.de/para-bolantenne.doc).
  • BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95

    Tatrichterliche Feststellung über die Nachteiligkeit einer Veränderung des

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

  • OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06

    Berechtigung eines Wohnungseigentümers ausländischer Herkunft zur Errichtung

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

  • OLG Schleswig, 18.06.2003 - 2 W 56/03
  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Insoweit müssen sowohl das Eigentumsrecht der Klägerin/Vermieterin als auch die insofern mittels allgemeiner Vertragsbedingungen hier im Mietvertrag getroffenen Regelungen hinter dem Informationsinteresse der Beklagten zurückstehen, sofern der Mieter für die Versicherung der Ungefährlichkeit Sorge trägt ( BGH , Beschluss vom 16.09.2009, Az.: VIII ZR 67/08, u. a. in: NJW 2010, Seiten 436 ff.; BGH , Urteil vom 16.05.2007, Az.: VIII ZR 207/04 BGH , Urteil vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 260/06; OLG Zweibrücken , Beschluss vom 25.09.2006, Az.: 3 W 213/05, u. a. in: NJW-RR 2007, Seiten 300 ff.; LG Berlin , Urteil vom 26.10.2010, Az.: 63 S 95/10, u. a. in: Grundeigentum 2010, Seiten 1686 f.; AG Lichtenberg , Urteil vom 28.05.2008, Az.: 14 C 95/08, u. a. in: "juris" ).
  • BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05

    Nur auf Neukäufe

    Die weitergehenden Klageanträge zu 1 bis 3 und den Klageantrag zu 4 hat das Berufungsgericht abgewiesen (OLG Köln MD 2006, 204 = OLG-Rep 2006, 1058).
  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings der Ausgangspunkt der landgerichtlichen Entscheidung, dass aufgrund der besonderen Interessenlage der Antragssteller als Aleviten die Miteigentümer verpflichtet sein können, der Aufstellung an einem möglichst wenig oder geringfügig beeinträchtigenden Ort z.B. auf dem Balkon ihrer Wohnung zuzustimmen und die Grundrechte der Antragsteller auf Informations- und Religionsausübungsfreiheit gegenüber den Eigentumsrechten der Miteigentümer nach Treu und Glauben abzuwägen seien (BGHZ 157, 322 ff.; OLG München ZMR 2006, 309; OLG Zweibrücken ZMR 2007, 143 ff.; vgl. auch BGH WuM 2007, 381).
  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08

    Wohnungseigentum: Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Duldung

    Zwar hat der BGH in seiner Grundsatzentscheidung vom 22.01.2004 (NJW 2004, 937) Zweifel daran geäußert, ob das im Kabelnetz verfügbare Medienangebot die Meinungsvielfalt noch hinreichend widerspiegelt, weil nach der technischen Entwicklung seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts mehrere hundert Hörfunk- und Fernsehprogramme in Europa über Satellit zu empfangen sind (so auch OLG Zweibrücken, NZM 2006, 937; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 19 f.).
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