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   OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08 - 16   

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https://dejure.org/2008,2292
OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08 - 16 (https://dejure.org/2008,2292)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.03.2008 - 5 W 42/08 - 16 (https://dejure.org/2008,2292)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. März 2008 - 5 W 42/08 - 16 (https://dejure.org/2008,2292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit: Beweiswürdigung durch den Sachverständigen als Ablehnungsgrund Fristende für Befangenheitsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unsachliche Reaktionen eines Gutachters auf Einwendungen gegen sein Gutachten als Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit erregende Gründe iSd §§ 406 Abs. 1, 42 Abs. 2 ZPO; Wirkung einer vom Gericht gesetzen Frist zur Stellungnahme zu einem Gutachten nach § 411 Abs. 4 ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 121

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überschreitung des Gutachtenauftrags durch Beweiswürdigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheit: Ablehnung des Sachverständigen bei "Beweiswürdigung" im Gutachten! (IBR 2008, 694)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1087
  • MDR 2008, 1121
  • BauR 2008, 1672
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 5 W 318/07

    Keine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen kritischer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 30.1.2008, 5 W 318/07-110, m.w.N.).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf 1/3 des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl.v. 30.1.2008, 5 W 318/07-110 , und Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07,aaO).

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2007 - 5 W 90/07

    Ablehung eines Sachverständigen - Anhaltspunkte für Voreingenommenheit gegenüber

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Ein solches Misstrauen kann sich aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569; Senat, Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07, OLGR Saarbrücken 2007, 587) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens war auf 1/3 des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl.v. 30.1.2008, 5 W 318/07-110 , und Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07,aaO).

  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2006 - 5 W 980/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Der BGH hat, dem OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 2001, 469) folgend, indes entschieden (Beschl. v. 15.3.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1896), dass dann, wenn sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergebe, im allgemeinen die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten- Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ablaufe, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrages mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müsse (so auch Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 406, Rdnr. 7; OLG Nürnberg, MDR 2007, 295).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Der BGH hat, dem OLG Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 2001, 469) folgend, indes entschieden (Beschl. v. 15.3.2005, VI ZB 74/04, NJW 2005, 1896), dass dann, wenn sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens ergebe, im allgemeinen die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten- Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ablaufe, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrages mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müsse (so auch Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 406, Rdnr. 7; OLG Nürnberg, MDR 2007, 295).
  • OLG München, 31.01.1995 - 18 U 5136/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.08.1994 - 11 W 25/94

    2 Wochen Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen - Sachverständiger;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Nahezu einhellig wird die Auffassung vertreten, dass die den Umständen des Einzelfalles angepasste Prüfungs- und Überlegungsfrist nicht der vom Gericht gesetzten Frist des § 411 Abs. 4 ZPO zur Stellungnahme zum Gutachten entspreche, da die Geltendmachung des Ablehnungsgrundes eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Gutachtens gerade nicht erfordere (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt, OLGR 1995, 139; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Köln, OLGR 1995, 147; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Ein solches Misstrauen kann sich aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569; Senat, Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07, OLGR Saarbrücken 2007, 587) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 11.05.1999 - 5 W 1347/99

    Bemessung der Frist und Anforderung an die Gründe der Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Ein solches Misstrauen kann sich aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569; Senat, Beschl. v. 18.4.2007, 5 W 90/07, OLGR Saarbrücken 2007, 587) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 19.01.1999 - 2 W 5/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08
    Hierzu können auch unsachliche Reaktionen auf Einwendungen gegen sein Gutachten gehören, etwa indem er Einwände unbesehen abqualifiziert oder mit unsachlicher und überzogener Kritik an der Partei oder an der von ihr eingeschalteten Hilfsperson reagiert (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1438; OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 1166).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 5 WF 115/96

    Äußerung des gerichtlichen Sachverständigen zu künftigem Privatgutachten

  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93

    Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Ebenso ist das Befangenheitsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen als begründet angesehen worden, der seinen Gutachterauftrag dadurch überschritten hat, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).
  • OLG Koblenz, 07.08.2008 - 4 W 467/08

    Ablehnung eines Sachverständigen: Möglichkeit der Ablehnung im

    Bei mehreren Rügen ist vielmehr eine Gesamtschau aller Rügen erforderlich (OLG Saarbrücken OLGR 2008, 527; OLG Köln OLGR 2004, 290; Thüringisches OLG Jena BauR 2004, 1815).

    Die Bezeichnung des Antragsgegners als Verursacher, sowie deren Prozessbevollmächtigten als "PV Gegenseite" erweckt aus der allein maßgeblichen Sicht der Antragsgegnerin den Anschein, der Sachverständige habe schon vor Beginn der Untersuchung eine vorgefasste - negative - Meinung über die Antragsgegnerin und sich im Hinblick auf die zu treffenden Feststellungen und die hieraus zu ziehenden Wertungen schon festgelegt (vgl. hierzu als Ablehnungsgrund OLG München NJW 1992, 1569; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 527).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2014 - 26 W 16/13

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Spruchverfahren

    Begründete Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen können hervorgerufen werden, wenn Spannungen zwischen dem Sachverständigen und einer Partei bzw. deren Verfahrensbevollmächtigten oder sonstigen Hilfspersonen bestehen und diese im Verfahren etwa durch unsachliche Reaktionen auf Einwendungen gegen das Gutachten zu Tage treten, so wenn er Einwände unbesehen abqualifiziert oder mit unsachlicher und überzogener Kritik an der Partei oder an der von ihr eingeschalteten Hilfsperson reagiert (OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1087 ff.).
  • OLG Köln, 03.12.2012 - 17 W 141/12

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen; Besorgnis der

    auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme nach ZPO § 411 Absatz 4 ZPO abläuft, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (so auch OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2001, 469; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087; OLG Nürnberg, MDR 2007, 295; MüKo/Zimmermann, ZPO, 3.Aufl., § 406, Rn 7; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rdnr. 7).

    Der Sachverständige hat - ebenso wie ein Richter - die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten (KG Berlin, VersR 2009, 566; OLG Karlsruhe IBR 2008, 693; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087).

  • OLG Nürnberg, 09.04.2021 - 13 W 3783/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Bitte um Ergebnisvorgabe

    Allerdings ist die Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit dann gerechtfertigt, wenn der Sachverständige die Grenzen seines Gutachtenauftrags dadurch überschreitet, dass er eine allein dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und seiner Beurteilung nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zu Grunde legt (OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1087).
  • OLG Hamm, 20.01.2010 - 1 W 85/09

    Abwertende Äußerungen des Sachverständigen = Befangen!

    Eine solche Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann dann vorliegen, wenn der Sachverständige auf Einwendungen und Vorhaltungen der Partei derartig unangemessen reagiert, dass bei verständiger Betrachtung die Besorgnis aufkommen kann, der Sachverständige stehe der Partei nicht mehr unvoreingenommen gegenüber (vgl. z.B. KG, MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

    Schädlich sind jedoch böswillig unterstellende, abwertende und abfällige Formulierungen in Gutachten oder bei der Auseinandersetzung mit Kritik und substantiierten Einwendungen (OLG Celle MDR 2012, 1309; KG MDR 2008, 528; OLG Saarbrücken MDR 2008, 1121; OLG Hamm MDR 2010, 653), dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag dadurch überschreitet, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vornimmt und seiner Beurteilung nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (OLG Saarbrücken a.a.O.) oder bei seiner Begutachtung einseitig von dem zwischen den Parteien streitigen Vortrag einer Partei ausgeht, ohne hinreichend darzulegen, weshalb er die gegenteilige Behauptung der anderen Partei für nicht verlässlich hält (vgl. zum Ganzen auch Kühnen a.a.O., Rdnrn. 2804 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

    Die Besorgnis einer Befangenheit eines Sachverständigen kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet (BGH, NJW-RR 2013, 851; NJW 2020, 691), beispielsweise indem er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zu Grunde gelegt hat (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087) oder wenn er das Vorbringen der Parteien auf Schlüssigkeit und Erheblichkeit untersucht hat, statt die ihm abstrakt gestellte Beweisfrage zu beantworten (OLG Köln, NJW-RR 1987, 1198).
  • OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen

    Gleiches gilt, wenn er in seinem Gutachten den Prozessbeteiligten unzulässigerweise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits aufzeigt (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2008, 5 W 42/08, NJW-RR 2008, 1087; OLG München, Beschl. v. 15.05.1996, 13 W 1665/96, OLGR 1997, 10).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 8 W 78/08

    Ablehnung eines Sachverständigen bei unsachlicher Verteidigung gegen Angriffe der

    Solche Gründe können auch dann entstehen, wenn der Sachverständige im Verlauf des Verfahrens in unsachlicher Weise auf Einwendungen der Partei bzw. ihres Verfahrensbevollmächtigten reagiert und sich zu sprachlichen Entgleisungen hinreißen lässt, die unüberbrückbare Spannungen zu den Beteiligten hervorrufen (vgl. OLG Saarbrücken OLG Report 2008, 527, 529; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., Rn 209; Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 4. Aufl., § 20, Rn 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21

    Die Besorgnis der Befangenheit eines mit der Begutachtung eines

  • OLG Köln, 22.09.2014 - 17 W 193/14

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 12 W 54/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen: Bezeichnung ärztlichen

  • OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19

    Ablehnung eines Sachverständigen

  • OLG Naumburg, 28.03.2012 - 10 W 10/12

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit:

  • OLG Hamm, 24.01.2011 - 1 W 4/11

    Befürchtung der fehlenden Unparteilichkeit eines Sachvertsändigen bei

  • OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17

    Spruchverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die nicht erfolgte Ablehnung des

  • LG Schweinfurt, 17.01.2017 - 12 O 728/14

    Zur erfolgreichen Ablehnung eines Sachverständigen als befangen

  • KG, 26.10.2015 - 10 W 74/15

    Squeeze-out W.O.M. World of Medicine AG

  • LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 12 O 233/08

    Ablehnung eines Sachverständigen im Versicherungsprozess: Kenntniszurechnung von

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