Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1396
OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08 (https://dejure.org/2008,1396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.2008 - 1 U 17/08 (https://dejure.org/2008,1396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 2008 - 1 U 17/08 (https://dejure.org/2008,1396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei einem Kfz-Unfall; Möglichkeit der Instanzgerichte zur Schätzung des Normaltarifs für die Berechnung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten aufgrund des Schwacke-Mietpreisspiegels; Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006 ohne ...

  • urteile-network.de PDF

    Haftungsbeschränkung, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Vollkaskoversicherung

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Unfallersatztarif; Anspruchsgrund

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 249; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; ZPO § 287
    Schätzung des Normaltarifs anhand des aktuellen Schwacke-Mietpreisspiegels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 287
    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten: Schätzung des Normaltarifs auf Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2927 (Ls.)
  • NJW-RR 2008, 1113
  • NZV 2008, 456
  • VersR 2010, 408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08
    Auch in seinem Urteil vom 12.06.2007 (NZV 2007, 514) hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass ein Geschädigter unter den oben ausgeführten Umständen berechtigt ist, ein Kraftfahrzeug zum Unfallersatztarif anzumieten.

    Auch in dem zitierten Urteil vom 12.06.2007 (NZV 2007, 514) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich ausgeführt, die Schätzung der Mietwagenkosten gemäß § 287 ZPO anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels mache eine Prüfung, ob der Unfallersatztarif erforderlich war, nicht entbehrlich.

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08
    Insoweit schließt sich der Senat dem 13. ZS des OLG Karlsruhe an, der ebenfalls den Mietpreisspiegel 2006 zugrunde legt (VersR 2008, 92).

    Insoweit schließt sich der Senat dem 13. ZS des OLG Karlsruhe an, der ebenfalls den Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 zugrunde legt (VersR 2008, 92).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08
    In diesen Fällen hält der Senat es daher für sachgerecht, gemäß § 287 ZPO die Prämien für die Haftungsfreistellung zur Hälfte - und somit mit EUR 147 für zwei Wochen- zu ersetzen (vgl. OLG Karlsruhe, 10 U 55/00 und 10 U 104/01; vgl. auch BGH NZV 2005, 301, wonach es der tatrichterlichen Beurteilung gemäß § 287 ZPO unterliegt, ob im Einzelfall ein Vollkaskoschutz ganz oder nur teilweise zu erstatten ist).
  • LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06

    Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08
    Dem Landgericht (und zwischenzeitlich auch weiteren Landgerichten, vgl. etwa LG Dortmund, LG Chemnitz, NZV 2008, 93, 96) ist zwar insoweit beizustimmen, dass sich zwischen dem Schwacke-Mietpreisspiegel 2003 und demjenigen von 2006 eine Preissteigerung ergibt, die so erheblich ist, dass dies darauf hindeuten könnte, dass dafür nicht allein Marktgegebenheiten dafür verantwortlich sind.
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08
    Der Bundesgerichtshof hat seit dem 12.10.2004 (NJW 05, 51 ff) mit zunehmender Deutlichkeit darauf abgestellt, dass der sog. Unfallersatztarif nicht in jedem Fall, sondern nur dann erstattungsfähig ist, wenn die Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten besonders dargelegt und nachgewiesen ist (vgl. die instruktive Zusammenstellung von Heß/Burmann, NJW Spezial 2006, 255).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08
    Allerdings verstößt der Geschädigte noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zum "Unfallersatztarif" anmietet, der gegenüber einem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten des Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.ä.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. BGH NZV 2006, 463 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Zum anderen ist nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH Urt. v. 15.02.2005 - VI ZR 74/04, NJW 2005, 1041) wie auch der des Senats (OLG Karlsruhe, 1 U 17/08) wegen des besonderen, mit der Anmietung eines dem Geschädigten fremden, unvertrauten Fahrzeugs verbundenen Risikos der Abschluss einer Vollkaskoversicherung (bzw. entsprechenden Haftungsbefreiung) - vorbehaltlich eines etwaigen Vorteilsausgleichs - grundsätzlich erstattungsfähig.
  • LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrspurwechslers mit einem

    Von den reinen Mietwagenkosten ist nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 1113) ein Abzug von 5 % für die Ersparnis eigener Pkw-Kosten zu machen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2011 - 8 S 4302/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für die

    Im letzteren Fall sind aber unter dem Gesichtspunkt eines Vorteilsausgleichs Abzüge vorzunehmen (§ 287 ZPO), die die Kammer in st. Rspr. mit 50% bemisst (ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 1113; vgl. auch BGH VersR 2005, 568).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht