Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08 - 13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Girovertrages einer politischen Partei aufgrund ihrer politischen Ausrichtung bei einer "Monopolstellung" der privaten Bank gegenüber der Partei; Bestehen einer "Monopolstellung" bei Unmöglichkeit der Eröffnung eines ...
- Judicialis
BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242
Unwirksamkeit der Kündigung eines Girovertrages wegen Quasi-Monopolstellung einer Privatbank gegenüber politischer Partei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zur Wirksamkeit ordentlicher Kündigungen von Konten durch Banken gegenüber politischen Parteien
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 21.12.2007 - 1 O 422/07
- OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08 - 13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1632
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00
Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08
Die Ausgestaltung des Girokontoverhältnisses zwischen den Parteien unterliegt dem Zivilrecht und dem darin verankerten Gebot der Privatautonomie (OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451 unter II. 1. b. cc.).(b) Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Verfügungsbeklagten quasi eine "Monopolstellung" zukäme, weil die Verfügungskläger nicht in der Lage sind, bei einer anderen Bank ein Girokonto zu eröffnen (vgl. dazu OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451 unter II. 1. b. ee.; Eicholt NJW 2001, 1400, 1401).
Im Zeitalter des Online-Banking ist es keineswegs mehr allein üblich, dass der jeweilige Kunde sein Girokonto bei einer ortsansässigen Bank oder führen lässt (OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451; OLG Köln NJW 2001, 452; BVerfGE 2001, 1413, 1414, wonach dieser vom OLG Köln angelegte Maßstab verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist; Eicholt NJW 2001, 1400, 1401).
- BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84
Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08
Das Giroverhältnis ist ein Geschäftsbesorgungsverhältnis, das durch dienstvertragliche Elemente geprägt ist (BGH, NJW 1985, 2699 unter II. 2 m. w. N.). - OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00
Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08
Im Zeitalter des Online-Banking ist es keineswegs mehr allein üblich, dass der jeweilige Kunde sein Girokonto bei einer ortsansässigen Bank oder führen lässt (OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451; OLG Köln NJW 2001, 452; BVerfGE 2001, 1413, 1414, wonach dieser vom OLG Köln angelegte Maßstab verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist; Eicholt NJW 2001, 1400, 1401). - BGH, 11.12.1990 - XI ZR 54/90
Recht der Sparkasse zur Auflösung von Giro- und Depotverhältnissen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08
Da der Girovertrag Dienste höherer Art zum Gegenstand hat, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen, kann er nach §§ 627, 675, 676f BGB ohne Kündigungsgrund gekündigt werden (vgl. dazu BGH NJW 1991, 978 unter II. 2a). - OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
Kontokündigung gegen eine politische Partei
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08
2. Ordentliche Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen, insbesondere auch von solchen zwischen Bank und Bankkunden, also auch den hier vorliegenden Girokontoverhältnissen, unterliegen allerdings den allgemeinen gesetzlichen Schranken der §§ 138, 226, 242 BGB (vgl. dazu OLG Dresden BKR 2002, 131, 134 = NJW 2002, 757 ff.; Boemke NJW 2001, 43, 44).
- OLG Bremen, 09.12.2011 - 2 U 20/11
Berechtigung eines Kreditinstituts zur Kündigung eines Girovertrages mit einem …
Der Girovertrag hat Dienste höherer Art zum Gegenstand, welche regelmäßig aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, so dass er nach den §§ 627, 675 BGB gekündigt werden kann (siehe BGH NJW 1991, 1928, 1930 zu II a); OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1632). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - 3 S 140.11
Girokonto; politische Partei; Beschwerde; Anordnungsgrund; kein Wahlkampf; …
Auch wenn von ihr (wohl) nicht verlangt werden kann, die von der Antragsgegnerin im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Listen von Kreditinstituten "abzuarbeiten", so wäre es ihr doch zumutbar gewesen, sich außerhalb ihres engeren "Umfelds" und bei anderen Banken, etwa auch bei Online-Banken, um eine Giroverbindung zu bemühen (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 3. Juli 2008 - 8 U 39/08 u.a. -, juris, Rn. 30; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 -, juris, Rn. 30; OLG Köln…, Beschluss vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 -, juris, Rn. 13; die Verfassungsbeschwerde hiergegen hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss der 4. Kammer des 2. Senats vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413). - VG Arnsberg, 05.04.2013 - 12 L 139/13
"DIE RECHTE" bleibt im Streit mit der Sparkasse Hamm um Eröffnung eines …
vgl. Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken, Urteil vom 3. Juli 2008 - 8 U 39/08-13 - OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 - und nachgehend Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 - jeweils abrufbar in JURIS. - KG, 13.02.2012 - 8 W 76/11
Einstweilige Verfügung: Verfügungsgrund für den Antrag auf Weiterführung eines …
Obwohl die Verfügungsbeklagte dies mehrfach bestritten hat (...), hat der Verfügungskläger weder dargelegt, dass er sich vergeblich um die Einrichtung eines neuen Girokontos bemüht hat, noch hat er seine Angaben glaubhaft gemacht (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2008, 774).