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   OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - I-22 U 115/06   

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https://dejure.org/2007,3504
OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - I-22 U 115/06 (https://dejure.org/2007,3504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2007 - I-22 U 115/06 (https://dejure.org/2007,3504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - I-22 U 115/06 (https://dejure.org/2007,3504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung von Sicherheitseinbehalten für vier Projekte (Rohbauarbeiten an verschiedenen Bauvorhaben); Möglichkeit der Berücksichtigung von Sicherheitseinbehalten innerhalb der jeweiligen Projekte; Vorliegen einer Sicherungsabrede bei einem Gewährleistungseinbehalt; ...

  • Judicialis

    VOB/B § 17; ; VOB/B § 17 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 17 Nr. 8; ; VOB/B § 17 Nr. 8 Ziff. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 631 Abs. 1; ; HGB § 355

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang eines Gewährleistungseinbehaltes bei mehreren Bauvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfang der Sicherungsabrede bei mehreren Bauvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht: Sicherheitseinbehalt bei mehreren Aufträgen für einen Auftraggeber

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungseinbehalte aus mehreren Bauvorhaben: Aufrechnung möglich? (IBR 2007, 555)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 38
  • BauR 2007, 1587
  • BauR 2007, 1782
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 28.09.2000 - 19 U 888/00

    Gewährleistungseinbehalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 22 U 115/06
    Aus diesem Grunde wird auch in der Literatur davon ausgegangen, dass die Sicherheitsleistung grundsätzlich nur Ansprüche abdeckt, die sich auf Mängel des Bauwerkes beziehen (vgl. W./Pastor, Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 1254 für die Gewährleistungsbürgschaft), mithin nicht zur Zurückhaltung wegen anderer Ansprüche berechtigen (so ausdrücklich unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Dresden - IBR 2002, 252 - Ingenstau/Korbion/Joussen, 15. A., § 17 Nr. 1 VOB/B Rdnr. 7).

    Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung der Gewährleistungsansprüche desselben Bauvertrages beschränkt ist und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist (OLG Dresden, IBR 2002, 252; offengelassen: Thüringer Oberlandesgericht, IBR 2006, 392).

  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 22 U 115/06
    Dabei hat er insbesondere betont, dass die ursprüngliche Sicherungsabrede in ihrer Wirkung nicht durch einseitige Erklärung erweitert werden darf (BGH NJW 1999, 55, 57).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 155/92

    Rechtsstellung des Schuldners nach rechtskräftig festgestellter Aufrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 22 U 115/06
    Dementsprechend liegt im Rahmen gesetzlicher Aufrechnungsverbote regelmäßig die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen der entsprechenden Tatbestände bei demjenigen, der sich auf den Aufrechnungsausschluss beruft (vgl. Palandt/Grüneberg, 66. Aufl., § 393 Rdnr. 5; BGH NJW 1994, 252, 253).
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 599/04

    Insolvenzverwalter verlangt Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 22 U 115/06
    Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung der Gewährleistungsansprüche desselben Bauvertrages beschränkt ist und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist (OLG Dresden, IBR 2002, 252; offengelassen: Thüringer Oberlandesgericht, IBR 2006, 392).
  • BGH, 14.09.2017 - VII ZR 3/17

    Bauvertrag: Auslegung der Vereinbarung über einen Einbehalt zur Sicherung

    Eine beiderseits interessengerechte Auslegung führt dazu, dass die zu Gunsten des Bestellers hinausgeschobene Fälligkeit eines Teils des Werklohnanspruchs damit verbunden ist, dass gegen diesen, wenn von dem Einbehalt Gebrauch gemacht worden ist, jedenfalls während des vereinbarten Sicherungszeitraums nicht mit Forderungen aus anderen Verträgen aufgerechnet werden kann (im Ergebnis ebenso Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibr-online, Stand: 10. August 2015, Rn. 175; Praun, jurisPR-PrivBauR 4/2010 Anm. 3; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB Teile A und B, 20. Aufl., § 17 Abs. 1 VOB/B Rn. 22; vgl. auch Beck'scher VOB/B-Kommentar/Rudolph/Koos, 3. Aufl., § 17 Abs. 1 Rn. 18; MünchKommBGB/Schlüter, 7. Aufl., § 387 Rn. 60; E. Wagner in Erman, BGB, 14. Aufl., § 387 Rn. 34, 40; OLG Karlsruhe, ZfIR 2015, 610 mit Anmerkung Leidig/Semmrich; OLG Düsseldorf, BauR 2007, 1587; OLG Dresden, Urteil vom 28. September 2000 - 19 U 888/00, juris; a.A. OLG Hamm, Urteil vom 27. Oktober 2006 - 12 U 47/06, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13

    VOB-Vertrag: Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nach Stellung einer

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden, das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvertrag beschränkt ist und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist (OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2000 - 19 U 888/00 -, IBR 2002, 252 = juris Rdnrn. 4 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - I-22 U 115/06 -, NJW-RR 2008, 38, 39 = juris Rdnr. 30; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.06.2009 - 1 U 299/08 -, BauR 2009, 1632 = juris Rdnr. 4).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 28.9.2000, 19 U 888/00, juris), das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.2.2007, 22 U 115/06, BauR 2007, 1587), das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss vom 8.6.2009, 1 U 299/08, juris) und zuletzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 9.12.2014, 8 U 165/13, juris) entschieden, dass der Sicherheitseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung von Ansprüchen aus demselben Bauvertrag beschränkt und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist.
  • LG Limburg, 06.05.2016 - 2 O 157/15
    Gegen den Anspruch auf Rückzahlung des Sicherheitseinbehalts kann nicht mit Forderungen aus anderen Bauvorhaben aufgerechnet werden (Grüneberg, in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 387 Rn. 15; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 38 [OLG Düsseldorf 23.02.2007 - I-22 U 115/06] ; OLG Karlsruhe, NJOZ 2015, 1397 Rn. 33 ff.).

    Andernfalls könnte der Werkunternehmer bei mehreren mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen nicht absehen, wann er den Sicherheitseinbehalt zurückerhalten wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 38 [OLG Düsseldorf 23.02.2007 - I-22 U 115/06] ).

  • LG München I, 14.05.2014 - 24 O 24859/13

    Sicherheit nicht auf Sperrkonto eingezahlt: Kein Zurückbehaltungsrecht wegen

    Dies kann - unabhängig vom konkreten Einzelfall - nicht hingenommen werden (so auch OLG Düsseldorf, 23.02.2007, 22 U 115/06).
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