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   OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07   

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https://dejure.org/2007,5733
OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,5733)
OLG München, Entscheidung vom 06.09.2007 - 34 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,5733)
OLG München, Entscheidung vom 06. September 2007 - 34 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,5733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlegung einer unterirdischen Gasleitung über den gemeinschaftlichen Zugangsweg zur Versorgung des Rückgebäudes einer Wohnanlage; Pflicht der Wohnungseigentümer zur Zustimmung für die Verlegung einer unterirdischen Gasleitung; Beeinträchtigung der Antragsgegner über das ...

  • Judicialis

    WEG n.F. § 13; ; WEG n.F. § 14 Nr. 1; ; WEG n.F. § 14 Nr. 3; ; WEG n.F. § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG (n.F.) § 13 § 14 Nr. 1 und Nr. 3 § 22 Abs. 1
    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer unterirdischen Gasleitung über gemeinschaftlichen Zugangsweg zur Versorgung eines Rückgebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlegung einer unterirdischen Gasleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlegung einer Gasleitung: Bauliche Veränderung (IMR 2007, 353)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 393
  • NZM 2008, 320
  • ZMR 2007, 998
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BVerfG NJW 1995, 1665/1666; NZM 2005, 182).

    Dabei ist die Schwelle für die Annahme einer Beeinträchtigung durchaus niedrig anzusetzen, was auch dem Charakter der Vorschrift als Ausnahmeregelung entspricht (vgl. BVerfG NZM 2005, 182).

  • OLG Hamm, 14.06.2005 - 27 U 85/04

    Prüfung der Anfechtbarkeit vorausabgetretener Mieten

    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Allerdings ist maßgeblich für die Beurteilung durch den Senat nunmehr die seit 1.7.2007 in Kraft befindliche Neufassung des § 22 Abs. 1 WEG (BGHZ 9, 101; vgl. § 62 Abs. 1 WEG n.F.), die jedoch sich im Wesentlichen auf eine sprachliche KIarstellung beschränkt (vgl. BT-Drucks. 16/887 S. 28 = NZM 2006, 397/416), insbesondere aber die für die Zustimmungsbedürftigkeit maßgebliche Schwelle des § 14 Nr. 1 WEG nicht verändert.

    § 22 Abs. 2 WEG n.F. spielt schon deshalb keine Rolle, weil der einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die dort angesprochenen Modernisierungsmaßnahmen nicht hat (BT-Drucks. 16/887 S. 31 = NZM 2006, 397/418).

  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00

    Zur Duldungspflicht von Wohnungseigentümern gem AVBGasV § 8 Abs 1

    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Dabei ist es den Fachgerichten nicht nur untersagt, die gesetzlich auferlegten Eigentumsbeschränkungen unverhältnismäßig zu verstärken, sondern es ist auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (BVerfG NZM 2001, 750).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Die Berichtigung kann auch das Rechtsmittelgericht vornehmen (BayObLG NZM 1999, 34/36).
  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BVerfG NJW 1995, 1665/1666; NZM 2005, 182).
  • OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07

    Entsprechende Anwendung der Bestimmung zu vermuteter Einwilligung in

    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Die Änderung des Antrags in zweiter Instanz unterliegt den Regeln entsprechend § 533 ZPO (vgl. zuletzt Senat vom 22.8.2007, 34 Wx 088/07).
  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender

    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Der Senat kann die Teilungserklärung als Inhalt des Grundbuchs selbständig auslegen (vgl. Nachweise bei Weitnauer/Lüke § 10 Rn. 44; zuletzt Senat vom 7.8.2007, 34 Wx 003/05).
  • OLG Hamm, 26.05.1994 - 5 U 220/93
    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Die Errichtung einer der ausschließlichen Beheizung eines Sondereigentums dienenden Anlage, für die Hauptleitungen in der Wohnanlage selbst bisher nicht vorhanden sind, ist nach § 22 Abs. 1 WEG zu beurteilen (BayObLG WE 1994, 21/22; WuM 1991, 625/626; OLG Hamm NJW-RR 1995, 909; siehe auch BayObLG ZWE 2002, 73/74; KK-WEG/Drabek § 21 Rn. 217; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 21 Rn. 45).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95

    Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund

    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Es kann deshalb in diesem Zusammenhang auch die vom Landgericht bejahte Frage offen bleiben, ob die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt M. den Schutz von Wohnungseigentümern untereinander überhaupt bezweckt (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 463; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 159) und dies - bejahendenfalls - auch dann gilt, wenn der Baum nicht zur Wohnanlage selbst gehört, sondern sich auf einem Nachbargrundstück befindet.
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
    Allerdings ist maßgeblich für die Beurteilung durch den Senat nunmehr die seit 1.7.2007 in Kraft befindliche Neufassung des § 22 Abs. 1 WEG (BGHZ 9, 101; vgl. § 62 Abs. 1 WEG n.F.), die jedoch sich im Wesentlichen auf eine sprachliche KIarstellung beschränkt (vgl. BT-Drucks. 16/887 S. 28 = NZM 2006, 397/416), insbesondere aber die für die Zustimmungsbedürftigkeit maßgebliche Schwelle des § 14 Nr. 1 WEG nicht verändert.
  • OLG Frankfurt, 25.08.1992 - 20 W 230/91

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer bei Austausch einer Elektroheizung durch

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2002 - 3 Wx 95/02

    Zustimmung zu der Einrichtung eines Gasanschlusses zur Versorgung einer Wohnung;

  • BayObLG, 26.09.2001 - 2Z BR 79/01

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Zählerkasten der Etagenheizung im

  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss -

  • LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    (1) Ein Eigentümer, der eine bauliche Änderung vornehmen möchte, von der er entgegen der Meinung der übrigen Eigentümer meint, dass er diese ohne die Mitwirkung der übrigen Eigentümer durchführen darf, kann allerdings von den übrigen Eigentümern grundsätzlich die rechtlich verbindliche Klärung der diesbezüglichen Rechtslage verlangen; er muss sich nicht darauf einlassen, zunächst das Bauvorhaben durchzuführen, um es dann - im Falle einer erfolgreichen Beseitigungsklage der übrigen Eigentümer - wieder abbauen zu müssen (OLG München NJW-RR 2008, 393, 394).
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