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   OLG Naumburg, 10.07.2007 - 1 U 14/07   

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https://dejure.org/2007,5692
OLG Naumburg, 10.07.2007 - 1 U 14/07 (https://dejure.org/2007,5692)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.07.2007 - 1 U 14/07 (https://dejure.org/2007,5692)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 1 U 14/07 (https://dejure.org/2007,5692)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebot der einschränkenden Auslegung des Verbots der Einzelfallmandatswerbung; Bewertung der Relation zwischen der Intensität des konkreten Beratungsbedarfs und der Intensität der anwaltlichen mandatsbezogenen Werbung; Unaufgeforderte Versendung von Schreiben an ...

  • online-und-recht.de
  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 43b BRAO
    Werbung um konkretes Mandat

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; BRAO § 43b

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - Zur Reichweite des Verbots der Einzelfallmandatswerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12; BRAO § 43b
    Auslegung des Verbots der Einzelfallmandatswerbung und Abgrenzung zur Werbung um einzelne Mandanten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzelfallmandatswerbung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reichweite des Verbots der Einzelfallmandatswerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 445
  • MDR 2008, 236
  • AnwBl 2007, 869
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 10.10.2003 - 1 U 17/03

    Zur Annahme einer dem Rechtsanwalt verbotenen Einzelfallmandatswerbung -

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.07.2007 - 1 U 14/07
    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087; OLG Naumburg NJW 2003, 3566).

    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087; OLG Naumburg NJW 2003, 3566).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.07.2007 - 1 U 14/07
    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087; OLG Naumburg NJW 2003, 3566).

    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087; OLG Naumburg NJW 2003, 3566).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.07.2007 - 1 U 14/07
    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087; OLG Naumburg NJW 2003, 3566).

    Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung einschränkend auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1988, 191 sowie NJW 2000, 1035; BGH NJW 2001, 2087; OLG Naumburg NJW 2003, 3566).

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten:

    Ferner komme es auf das Verhältnis zwischen der Art und Intensität des konkreten Beratungsbedarfs (aktueller Todes-, Krankheits- oder Unglücksfall, Strafverfolgung oder lediglich drohende wirtschaftliche Verluste durch eine notleidend gewordene Geldanlage) auf der einen Seite und der Intensität der anwaltlichen mandatsbezogenen Werbung im Sinne einer Bedrängung, Nötigung oder Überrumpelung auf der anderen Seite an (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2008, 445, 446; Kleine-Cosack aaO § 43b Rn. 29 ff.).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 24/17

    Erteilung eines belehrenden Hinweises wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der

    Vielmehr kann gerade seine konkrete Situation, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung Nutzen bringt, ein Abwägungsgrund für die Zulässigkeit solcher Ansprache sein (vgl. BGH, aaO; OLG Naumburg, NJW-RR 2008, 445 f.).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 167/13

    Rechte eines Rechtsanwalts an aufgrund einer Auskunft einer Vorgesellschaft

    Bleibt es mithin regelmäßig dem Anwalt überlassen, wie er sich vor der interessierten Öffentlichkeit darstellt, so darf sein Werbeverhalten doch nicht durch aufdringlich wirkendes Ausnutzen eines konkreten Beratungsbedarfs das Vertrauen der Rechtssuchenden in die vor allem sein Interesse wahrende anwaltliche Tätigkeit untergraben und die Wahlfreiheit der Umworbenen gefährden, die sich in der aktuellen Situation möglicherweise nicht mehr unvoreingenommen für einen anwaltlichen Berater oder Vertreter entscheiden können und durch die Art der Werbung bedrängt, genötigt oder überrumpelt zu werden drohen (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 618 = WRP 2008, 492 [Rn. 22] - Anwaltsdienste bei ebay; BGHZ 147, 71 = GRUR 2002, 84 [86] = WRP 2001, 923 - Anwaltswerbung II; OLG Hamburg, NJW 2005, 2783 [2785]; OLG Jena, GRUR 2006, 606 [607]; OLG Naumburg, WRP 2007, 1502 f.; KG, GRUR-RR 2010, 437 [439]; OLG München, GRUR-RR 2012, 163 [164]).
  • OLG München, 12.01.2012 - 6 U 813/11

    Wettbewerbswidrige Rechtanwaltswerbung: Werberundschreiben an Kommanditisten

    Diese Konstellation erfasse Fälle wie den vorliegenden, in welchen dem Empfänger sein konkreter Beratungsbedarf teils erst durch das Anschreiben bewusst gemacht werde, nicht (OLG Düsseldorf, DStRE 2003, 508; OLG Naumburg, NJW 2003, 3566 ff.; OLG Naumburg, NJW-RR 2008, 445, 446; KG, Beschluss vom 31. August 2010, Az. 5 W 198/10 = Anlage B 3).

    In ähnlicher Weise vermochte auch das OLG Naumburg in seinem beklagtenseits zitierten Beschluss nach § 91a ZPO vom 10. Juli 2007 (NJW-RR 2008, 445, dort Ziffer II.) nicht "uneingeschränkt" festzustellen, dass ein anwaltliches Schreiben das Ziel verfolgt hätte, in einer konkreten Angelegenheit mandatiert zu werden.

  • OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 70/07

    Zulässigkeit anwaltlicher Werbung mit "ab-Preisen" und der Bezeichnung "anwalt

    Gesetzlich verboten ist lediglich die Werbung um Einzelmandate, wobei dieses Verbot "im Lichte" der Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG einschränkend auszulegen ist (vgl. nur OLG Naumburg, Urteil v. 10. Oktober 2003, 1 U 17/03 - NJW 2003, 3566, sowie Urteil v. 10. Juli 2007, 1 U 14/07, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 6 U 167/11

    Unzulässige Werbung um Anwaltsmandate; Auskunft über Verletzergewinn bei

    Die Grenzziehung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei auch die Intensität der Einflussnahme von Bedeutung sein kann (OLG Naumburg WRP 2007, 1502, 1503; Feuerich-Böhnlein, BRAO, 8. Aufl., Rn 31 zu § 43b BRAO; Köhler/Bornkamm a.a.O., jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 15.06.2012 - 6 U 129/11

    Wettbewerbswidrigkeit werbender Maßnahmen eines Rechtsanwalts

    Bleibt es mithin regelmäßig dem Anwalt überlassen, wie er sich vor der interessierten Öffentlichkeit darstellt, so darf sein Werbeverhalten doch nicht durch aufdringlich wirkendes Ausnutzen eines konkreten Beratungsbedarfs das Vertrauen der Rechtssuchenden in die vor allem sein Interesse wahrende anwaltliche Tätigkeit untergraben und die Wahlfreiheit der Umworbenen gefährden, die sich in der aktuellen Situation möglicherweise nicht mehr unvoreingenommen für einen anwaltlichen Berater oder Vertreter entscheiden können und durch die Art der Werbung bedrängt, genötigt oder überrumpelt zu werden drohen (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 618 = WRP 2008, 492 [Rn. 22] - Anwaltsdienste bei ebay; BGHZ 147, 71 = GRUR 2002, 84 [86] = WRP 2001, 923 - Anwaltswerbung II; OLG Hamburg, NJW 2005, 2783 [2785]; OLG Jena, GRUR 2006, 606 [607]; OLG Naumburg, WRP 2007, 1502 f.; KG, GRUR-RR 2010, 437 [439]; OLG München, GRUR-RR 2012, 163 [164]).
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