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   OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07   

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https://dejure.org/2008,4456
OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07 (https://dejure.org/2008,4456)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2008 - 19 Wx 44/07 (https://dejure.org/2008,4456)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 19 Wx 44/07 (https://dejure.org/2008,4456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmaßnahme zur Verabreichung einer "3-Monatsspritze" zur Schwangerschaftsverhütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsfähigkeit der Fixierung eines Betroffenen zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft; Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrung der Interessen des Betroffenen; Umfang der gerichtlichen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigungsunfähigkeit einer Fixierung zur Verabreichung einer Depotspritze

  • Judicialis

    BGB § 1905; ; BGB § 1906

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1905; BGB § 1906
    Fixierung einer Betroffenen zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 70 Abs. 1 Satz 2, 70b Abs. 1 und Abs. 2, 70e Abs. 1 Satz 2 FGG
    Fixierung zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft ist nicht genehmigungsfähig [Schwangerschaftsverhütung, Behinderte, Betreuung, Depotspritze, Fixierung, Zwangs- medikation, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 813
  • FGPrax 2008, 133
  • FamRZ 2008, 1211
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
    Die kurzfristige Freiheitsentziehung allein zu dem Zweck, der Betroffenen zwangsweise eine Depotspritze zu verabreichen, ist nicht genehmigungsfähig (BGHZ 145, 297ff.; OLG Bremen, NJW-RR 2006, 75ff.).

    Insbesondere kann eine ambulante Zwangsbehandlung nicht auf § 1906 BGB gestützt werden (BGHZ 145, 297ff.; Staudinger/Bienwald, BGB 13. Bearb. 2006, § 1906 Rn. 32a).

    § 1906 Abs. 1 BGB ermöglicht lediglich die Unterbringung der Betroffenen, also eine nicht nur kurzfristige Beschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit auf einen bestimmten Lebensraum (BGHZ 145, 297ff. m.w.N.).

    Solche nur kurzfristigen und nicht die gesamte Lebensführung erfassenden Zwangsmaßnahmen werden von § 1906 Abs. 1 BGB nicht erlaubt (BGHZ 145, 297ff.).

    Entscheidend ist auch insoweit, ob die Maßnahme in ihren Auswirkungen der Unterbringung vergleichbar ist (BGHZ 145, 297ff.; BT-Drs. 11/6949, S. 76).

    Daran fehlt es, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Betroffene lediglich gegen ihren Willen für kurze Zeit gezwungen wird, sich für einen ärztlichen Eingriff an einem bestimmten Ort aufzuhalten (vgl. BGHZ 145, 297ff.).

  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 50/00

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Einwilligung in die Sterilisation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
    Gegenüber einer Sterilisation werden empfängnisverhütende Maßnahmen dann als unzumutbar angesehen, wenn dies wegen des Widerstandes der Betroffenen zu regelmäßig wiederkehrenden ärztlichen Zwangsmaßnahmen führen würde (vgl. OLG Hamm, NJW 2001, 1800 Rz. 22).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 281/96

    Sterilisation der Betreuten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
    Ähnlich wird allgemein das Unterbinden sexueller Kontakte der Betreuten gegen ihren natürlichen Willen als unzumutbare Alternative zur Sterilisation angesehen (BayObLG NJW-RR 1997, 578, 580).
  • OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07
    Schon dieses Versäumnis führt dazu, dass der angefochtene Beschluss keinen Bestand haben kann (vgl. auch OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781).
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