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   LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06   

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LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06 (https://dejure.org/2007,6396)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 17.04.2007 - 20 S 123/06 (https://dejure.org/2007,6396)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 17. April 2007 - 20 S 123/06 (https://dejure.org/2007,6396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Angst vor Videoüberwachung reicht nicht!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angst vor Videoüberwachung durch Nachbar

  • wvr-law.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Private Kameraüberwachung des eigenen Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 327
  • NZM 2008, 801
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Kassel, 18.04.2002 - 1 S 640/01

    Klageerweiterung zur Umgehung der außergerichtlichen Streitschlichtung;

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn sich eine Klageänderung als rechtsmissbräuchlich darstellt (vgl. LG Kassel , NJW 2002, 2256 ; LG München I, MDR 2003, 1313, für den Fall, dass der Klageerhebung kein Schlichtungsverfahren vorausging), bedarf keiner Entscheidung, weil eine solche Annahme hier fern liegt.
  • LG München I, 09.07.2003 - 15 S 2004/03

    Erforderlichkeit einer obligatorischen Streitschlichtung bei gleichzeitiger

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn sich eine Klageänderung als rechtsmissbräuchlich darstellt (vgl. LG Kassel , NJW 2002, 2256 ; LG München I, MDR 2003, 1313, für den Fall, dass der Klageerhebung kein Schlichtungsverfahren vorausging), bedarf keiner Entscheidung, weil eine solche Annahme hier fern liegt.
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 274/91

    Versteigerung wegen Steuerforderungen - § 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    Das Erfordernis der "Ortsüblichkeit" im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 NachbG NW soll den Belangen der Nachbarn an einer ihnen auch optisch und ästhetisch zumutbaren Beschaffenheit der Einfriedung Rechnung tragen (BGH NJW 1992, 2570 m.w.Nachw).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    Ziel des den Landesschlichtungsgesetzen zu Grunde liegenden Gesetzes zur Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung vom 15.12.1999 (BGBl 1, 2400) ist aber die Entlastung der Zivilgerichte (BGH, NJW-RR 2005, 501 unter Hinweis auf BT-Dr 14/980, S. 5).
  • OLG Hamm, 24.10.1977 - 5 U 143/77
    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    Nur in dem hiernach gegebenen Rahmen kann der Eigentümer sich gegen Beeinträchtigungen seines Eigentums zur Wehr setzen (vgl. BGH, LM NRW LandeswasserG Nr. 3 = Warn 1971 Nr. 271; OLG Hamm, Urt. v. 24.10.1977 - 5 U 143/77, zit. nach juris).
  • LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    In der instanzgerichtlichen Rechsprechung wird zwar teilweise vertreten, dass schon die Anbringung von bloßen Kameraattrappen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen kann, weil ein sog. "Überwachungsdruck" erzeugt werde (LG Bonn NJW-RR 2005, 1067; LG Berlin, GE 1991, 405; AG Charlottenburg, MM 2004, 77; AG Aachen, NZM 2004, 339 [340]; AG Wedding, WuM 1998, 342).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    Der BGH hat § 906 BGB nur für den Fall für (entsprechend) anwendbar erklärt, als es um den Abwehranspruch eines Nachbarn wegen der Zuführung von wild abfließendem Niederschlagswasser, das mit Unkrautvernichtungsmittel verseucht war, ging (vgl. BGH NJW 1984, 2207).
  • LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Videokameras auf Grundstück des Nachbarn

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    Anders als die o.g. Instanzgerichte haben das LG Koblenz (NJW-RR 2006, 1200) und das LG Itzehoe (NJW-RR 1999, 1394) in vergleichbaren Fällen dagegen entschieden, dass die verbleibende theoretische Möglichkeit der mechanischen Veränderung der Kameraeinstellung von außen keine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und von dem Grundstücksnachbarn in Abwägung mit dem berechtigten Interesse des Grundstückseigentümers an einer Überwachung seines Grundstücks, nachdem dort unstreitig zuvor mehrfach Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, hinzunehmen ist.
  • BGH, 18.04.1991 - III ZR 1/90

    Abfließen von Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    Inhalt und Umfang des Anspruchs im einzelnen ergeben sich aus der gesetzlichen Regelung des Nachbarrechts, das durch einen Ausgleich der einander widerstreitenden Interessen der Nachbarn gekennzeichnet ist und sich nicht nur, als Bundesrecht, im Bürgerlichen Gesetzbuch selbst findet (§§ 906 ff. BGB), sondern auch in den die allgemeinen nachbarrechtlichen Bestimmungen ändernden und ergänzenden Rechtsvorschriften enthalten ist, die nach Art. 1 II, 65, 124 S. 1 EGBGB dem Landesgesetzgeber vorbehalten sind (BGH, NJW 1991, 2770).
  • AG Aachen, 11.11.2003 - 10 C 386/03

    "Überwachung" eines Haustürbereichs mit einer Videokamera-Atrappe als Eingriff in

    Auszug aus LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06
    In der instanzgerichtlichen Rechsprechung wird zwar teilweise vertreten, dass schon die Anbringung von bloßen Kameraattrappen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen kann, weil ein sog. "Überwachungsdruck" erzeugt werde (LG Bonn NJW-RR 2005, 1067; LG Berlin, GE 1991, 405; AG Charlottenburg, MM 2004, 77; AG Aachen, NZM 2004, 339 [340]; AG Wedding, WuM 1998, 342).
  • BGH, 15.11.1974 - V ZR 83/73

    Beseitigungsanspruch hinsichtlich der im Grenzbereich vor den Garagen

  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 317/97

    Anspruch gegen einen Mieterschutzverein auf Unterlassung der Verwendung und

  • LG Itzehoe, 11.09.1997 - 7 (9) O 51/96

    Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.05.2003 - 228 C 378/02

    Rechte des Mieters bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe im

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    In der Rechtsprechung wird allerdings ein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs solcher Videokameras, die auf das Nachbargrundstück lediglich ausrichtbar sind, verneint, wenn der Nachbar die Anfertigung von Aufnahmen lediglich befürchtet und die Kameras nur mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand, also nicht etwa nur durch das Betätigen einer Steuerungsanlage, auf sein Grundstück gerichtet werden können (vgl. LG Bielefeld, NJW-RR 2008, 327 f.; LG Itzehoe, NJW-RR 1999, 1394 f.).
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Insofern darf ein Eigentümer eines von ihm selbst bewohnten Einfamilien-Wohnhauses eine Überwachungskamera installieren, sofern diese ausschließlich auf sein eigenes Grundstück gerichtet ist ( BGH , NJW 2013, Seite 3089; BGH , NJW-RR 2012, Seite 140; BGH , NJW 2010, Seite 1533; BGH , NJW 1995, Seiten 1955 ff.; LG Bielefeld , NJW-RR 2008, Seite 327; Stöber , NJW 2015, Seiten 3681 ff.; Neuner , JuS 2015, Seiten 961 ff.; Elzer , NJW 2013, Seiten 3537 ff.; Reinhold , NJW 2009, Seiten 1787 f. ).

    Das Grundrecht auf Selbstbestimmung wird jedoch nicht schrankenlos gewährleistet ( BGH , Urteil vom 24.05.2013, Az.: V ZR 220/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 3089 f.; BGH , Urteil vom 21.10.2011, Az.: V ZR 265/10, u.a. in: NJW-RR 2012, Seiten 140 f.; BGH , Urteil vom 08.04.2011, Az.: V ZR 210/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 949 f.; OLG München , Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 20 U 4641/11, u.a. in: CR 2012, Seiten 335 f.; LG Berlin , Beschluss vom 08.12.2014, Az.: 65 S 384/14, u.a. in: "juris"; LG Wiesbaden , Urteil vom 17.02.2011, Az.: 9 S 38/10, u.a. in: "juris"; LG Bielefeld , NJW-RR 2008, Seiten 327 f.; LG Itzehoe , NJW-RR 1999, Seiten 1394 f. ), so dass in der Regel danach zu differenzieren, ob die Videokamera auf das Grundstück des Klägers ausgerichtet ist oder aber öffentlich zugänglichen Raum abbildet oder gar nur das Grundstück der Beklagten, die die fraglichen 3 Videokameras angebracht hat ( LG Wiesbaden , Urteil vom 17.02.2011, Az.: 9 S 38/10, u.a. in: "juris"; LG Bielefeld , NJW-RR 2008, Seiten 327 f.; AG München , Urteil vom 20.03.2015, Az.: 191 C 23903/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 20085 ).

  • LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 S 195/19

    Anspruch auf Beseitigung der am Gebäude befestigten Kamera sowie auf Unterlassung

    In der Rechtsprechung wird teilweise ein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs solcher Videokameras, die auf das Nachbargrundstück lediglich ausrichtbar sind, verneint, wenn der Nachbar die Anfertigung von Aufnahmen lediglich befürchtet und die Kameras nur mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand, also nicht etwa nur durch das Betätigen einer Steuerungsanlage, auf sein Grundstück gerichtet werden können (vgl. LG Bielefeld, NJW-RR 2008, 327 f.; LG Itzehoe, NJW-RR 1999, 1394 f.).
  • LG Berlin, 18.10.2016 - 35 O 200/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch bei Videoüberwachung durch

    Deshalb reicht es für einen Unterlassungsanspruch nicht aus, dass die Kameraeinstellung verändert werden kann, zumal dies hier wie vom Sachverständigen D. festgestellt, nicht ohne eine äußerlich sichtbare Veränderung der Verschraubung der Kamera möglich ist (BGH NJW 2010, 1533; BGH NJW-RR 2012, 140; LG Bielefeld NJW-RR 2008, 327; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394).
  • AG München, 22.11.2018 - 213 C 15498/18

    Nachbarargusaugen

    Allerdings wird in der Rechtsprechung ein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs solcher Videokameras, die auf das Nachbargrundstück lediglich potentiell ausrichtbar sind, verneint, wenn der Nachbar die Anfertigung von Aufnahmen lediglich befürchtet und die Kameras nur mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand, also nicht etwa nur durch das Betätigen einer Steuerungsanlage, auf sein Grundstück gerichtet werden können (vgl. insoweit LG Bielefeld, NJW-RR 2008, 327; LG Itzehoe, NJW-RR 1999, 1394).
  • AG München, 20.03.2015 - 191 C 23903/14

    Filmen erlaubt

    Auf Seiten des Beklagten ist demgegenüber zu berücksichtigen, dass es unstreitig zu einer Sachbeschädigung auf seinem Grundstück gekommen ist (vgl. LG München, Urt. v. 21.10.2011 - 20 O 19879/10; LG Bielefeld, Urt. v. 17.04.2007 - 20 S 123/06).
  • LG Potsdam, 22.04.2009 - 13 S 9/09

    Nachbarrecht - Rechtsverletzung durch Installation von Überwachungskameras?

    Anders als die genannten Instanzgerichte haben das Landgericht Koblenz (NJW-RR 2006), das LG Itzehoe (NJW-RR 1999, 1394) und das LG Bielfeld (NJW-RR 2008, 327 f) in vergleichbaren Fällen dagegen entschieden, dass die theoretische Möglichkeit, die Kameras zu verändern, jedenfalls in Fällen, in denen wegen vorangegangener Ereignisse (etwa Sachbeschädigungen) ein berechtigtes Interesse des Grundstückseigentümers oder Mieters an der Überwachung besteht, noch keine widerrechtliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts beinhalte.
  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 90/08

    Maklerprovision: Stillschweigender Vertragsschluss bei Mitteilung der Adresse

    Durch die Widerklage ist ein Gebührensprung eingetreten, nachdem der Streitwert der Klage allein aufgrund des Hauptantrages zu bemessen war, die darüber hinaus vom Kläger geltend gemachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten stellen nur Nebenforderungen i.S.d. § 43 Abs. 1 GKG dar (vgl. BGH NJW-RR 2008, 327).
  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

    In der Rspr. wird allerdings ein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs solcher Videokameras, die auf das Nachbargrundstück lediglich ausrichtbar sind, verneint, wenn der Nachbar die Anfertigung von Aufnahmen lediglich befürchtet und die Kameras nur mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand, also nicht etwa nur durch das Betätigen einer Steuerungsanlage, auf sein Grundstück gerichtet werden können (vgl. LG Bielefeld NJW-RR 2008, 327 f.; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394 f.).
  • LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Installation von Überwachungskameras an einem

    Auf Seiten des Klägers liegt nur ein (vermeintliches) subjektives Befürchten von Aufnahmen vor, während zur Überzeugung des Gerichts objektiv hinreichend klargestellt ist, dass derzeit jedenfalls keine Aufzeichnungen gefertigt werden (vgl. hierzu auch LG Bielefeld, Urteil vom 17.04.2007, Az. 20 S 123/06, abgedruckt in NJW-RR 2008, 327).
  • LG Frankenthal, 16.12.2020 - 2 Ss 195/19

    Kameraüberwachung

  • AG Steinfurt, 25.09.2019 - 21 C 313/18

    Videoüberwachung, Nachbargrundstück, Grundstücksnachbar

  • LG Wiesbaden, 17.02.2011 - 9 S 38/10

    Urteil wird in der Berufungsinstanz wegen evidenter Verletzung des § 308 Abs. 1

  • LG Osnabrück, 09.07.2019 - 4 S 116/19

    Installation schwenkbare Videoüberwachungskamera - Persönlichkeitsverletzung des

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