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   OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08   

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https://dejure.org/2008,3524
OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08 (https://dejure.org/2008,3524)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2008 - 7 W 19/08 (https://dejure.org/2008,3524)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 (https://dejure.org/2008,3524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    Keine Dringlichkeit für einstweilige Verfügung bei erneuter Ausstrahlung eines Fernsehfilms

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Dringlichkeit als Erfordernis einer Einstweiligen Verfügung bei Nichtvorgehen gegen einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden TV-Film über einen Zeitraum von 2 Jahren; Vorliegen der erforderlichen Dringlichkeit bei unmittelbarem Bevorstehen einer erneuten ...

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 2; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Dringlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Dringlichkeitsvermutung bei Untätigkeit nach Fernsehausstrahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1435
  • MDR 2008, 861
  • afp 2008, 317
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    In der Praxis des Äußerungs- und Presserechts wird ein Verfügungsgrund, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten gegeben ist, regelmäßig ohne weiteres bejaht (vgl. etwa die Ausführungen bei Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 325; Korte, Praxis des Presserechts, § 5 Rn. 108 m.w.N. in Fn. 142; als Bsp. OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1435 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

    So liegt der Fall hier, wobei insbesondere die oben dargestellten Grundsätze, die hauptsächlich anhand des Wettbewerbsrechts bzw. allgemein des gewerblichen Rechtsschutzes entwickelt wurden, auf das Äußerungs- und Presserecht übertragbar sind (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1435, 1436).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2009 - 4 U 204/08

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit der

    Dabei ist unabhängig von der Anwendbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG allgemein für das Verfahren der einstweiligen Verfügung anerkannt, dass ein Verfügungsgrund dann fehlt, wenn der Verfügungskläger zu lange gewartet hat, bevor er die einstweilige Verfügung beantragt (KG NJW-RR 2001, 1201, 1202; OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1435 f. - zum Presse- bzw. Rundfunkrecht; OLG München, Beschluss vom 16.01.1996 - 12 UF 1457/95, in Juris Rdnr. 2 m.w.N. - zum Familienrecht; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 940 Rdnr. 4).
  • KG, 22.03.2019 - 10 W 172/18

    "Messer-Einwanderung": YouTube verliert gegen die AfD und muss entferntes Video

    In der Praxis des Presse- und Äußerungsrechts wird ein Verfügungsgrund, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten gegeben ist, regelmäßig ohne weiteres bejaht (vgl. Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 325; Korte, Praxis des Presserechts, § 5 Rn. 108 m.w.N.; OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1435).
  • LG Bamberg, 18.10.2018 - 2 O 248/18

    Verbot einer Erklärung 2018 in Facebook

    In der Praxis des Äußerungs- und Presserechts wird ein Verfügungsgrund, wenn keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit, insbesondere durch Zuwarten gegeben ist, regelmäßig ohne Weiteres bejaht (vgl. etwa die Ausführungen bei Prinz/Peters, MedienR, Rn. 325; Korte, Praxis des PresseR, 2014, § 5 Rn. 108 mwN in Fn. 142; als Bsp. OLG Hamburg, NJW-RR 2008, 1435).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von

    Es entspricht einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass ein Verfügungsgrund dann nicht besteht, wenn eine Antragstellerin trotz ursprünglich bestehenden Sicherungsbedürfnisses zu lange zugewartet hat, bevor sie die einstweilige Verfügung beantragt, weil sie durch ihre Untätigkeit manifestiert, dass sie die Angelegenheit nicht für eilbedürftig hält (KG, Urteil vom 09.02.2001 - 5 U 9667/00 OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2008 - 7 W 19/08 Rn. 8 jeweils juris; Zöller-G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2018, § 935 Rn. 10, § 940 Rn 4).
  • OLG Stuttgart, 11.08.2010 - 4 U 106/10

    Einstweilige Verfügung: Verfügungsgrund bei langem Zuwarten mit der

    Nach der Rechtsprechung des Senates ist ein Zuwarten von mehr als acht Wochen beziehungsweise zwei Monaten regelmäßig dringlichkeitsschädlich; jedenfalls kann bei einem Zeitraum von mehr als drei Monaten keine Dringlichkeit mehr angenommen werden (Senat, OLGR Stuttgart 2009, 633 [634; juris Rn. 43]; ebenso OLG Hamburg GRUR-RR 2000, 100 [101]; OLG Hamburg NJW-RR 2008, 1435 f.; Hess in jurisPR-WettbR 8/2009, Anm. 3, Singer in jurisPR-WettbR, 11/2007, Anm. 5).
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16

    Erfolgreicher Antrag auf Auslagenerstattung für das

    Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich der Streitgegenstand im fraglichen Zeitraum nicht wesentlich verändert hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 -, juris, Rn. 14; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 -, juris, Rn. 9 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 9. März 1990 - 7 U 142/89 -, NJW-RR 1990, S. 1236 ).
  • OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21

    Zulässigkeit eines in einem Privatschulvertrag vereinbarten "Probejahrs" mit

    Vielmehr könnte die Antragsstellerin durch ihr Untätigkeitbleiben manifestiert haben, dass sie die Angelegenheit nicht für eilbedürftig hält (vgl. hierzu allerdings zu mehrjährigen Zuwartens Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.03.2008 - 7 W 19/08, juris; OLGR Naumburg 2006, 118, juris).
  • OLG Hamburg, 11.11.2021 - 6 W 28/21

    Anspruch auf Herausgabe des kryokonservierten Keimmaterials eines verstorbenen

    In der Rechtsprechung zum Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zwar eine Dringlichkeit verneint, wenn ein Antrag erst mit einer zu großen zeitlichen Verzögerung gestellt wird (vgl. etwa OLG Hamburg, 7. Zivilsenat, NJW-RR 2008, 1435 , zitiert nach juris, Tz. 8, zu einem Unterlassungsanspruch; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 504 , zitiert nach juris, Tz. 6, zu einem Anspruch wegen Besitzentzuges).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23

    D&O-Versicherung: Markus Braun nimmt Berufung zurück

  • OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 6 W 66/20
  • LG Hamburg, 27.08.2010 - 310 O 197/10

    GEMA gegen YouTube / Zur Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

  • OLG Brandenburg, 29.12.2009 - Kart W 13/09

    Konzessionsvertrag zwischen Gemeinde und Energieversorger: Nebeneinander von

  • LG Düsseldorf, 28.06.2011 - 14c O 125/11

    Sog. Selbstwiderlegung der Dringlichkeit ist als allgemeiner Grundsatz auch im

  • OLG Dresden, 30.12.2021 - 4 U 2056/21

    Wird aufgrund der Nutzungsbedingungen eines sozialen Mediums eines von mehreren

  • OLG Dresden, 30.11.2021 - 4 U 2056/21
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