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   KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06   

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https://dejure.org/2008,5354
KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06 (https://dejure.org/2008,5354)
KG, Entscheidung vom 30.05.2008 - 1 W 140/06 (https://dejure.org/2008,5354)
KG, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 1 W 140/06 (https://dejure.org/2008,5354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Antrags auf Zurückweisung der Berufung vor der Berufungseinlegung und Begründung als zweckentsprechende Rechtsverteidigung; Anwaltsgebühren für einen Verwerfungsantrag bei fehlender Begründung einer Berufung als notwendige Kosten der ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; VV RVG Nr. 3200; ; VV RVG Nr. 3201

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühr für Verwerfungsantrag nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist als notwendige Kosten der Rechtsverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Kostenerstattung - Erstattung der Gebühren für Verwerfungsantrag

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Kostenerstattung - Erstattung der Gebühren für Verwerfungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1007
  • FamRZ 2008, 2145
  • FamRZ 2008, 2146
  • Rpfleger 2008, 537
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06
    Es entspricht der inzwischen allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Stellung eines Sachantrages in diesem Stadium des Verfahrens verfrüht und zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nicht erforderlich ist (BGH NJW 2003, 2992; NJW 2004, 73; Senat, Rpfleger 2005, 632 ; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Berufung; Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 61 m. w. N.).

    Erst wenn die Berufung begründet worden ist, kann sich der Berufungsbeklagte inhaltlich mit dem Berufungsantrag und der Begründung auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag das Verfahren aus objektiver Sicht fördern (BGH, NJW 2003, 2992, 2993; NJW 2004, 73).

    Mithin besteht auf seiner Seite ein erhebliches Interesse an einer Entscheidung durch Verwerfungsbeschluss schon wegen der damit verbundenen Beschleunigung des Verfahrens (vgl. auch BGH, NJW 2004, 73 zum Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO).

    Die Ausgestaltung der anwaltlichen Gebühren als im wesentlichen streitwertabhängige Pauschalen verbietet eine Prüfung, welcher Aufwand mit der Stellung des Verwerfungsantrages und der Begründung für den Anwalt verbunden war (BGH, NJW 2004, 73).

  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06
    Es entspricht der inzwischen allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Stellung eines Sachantrages in diesem Stadium des Verfahrens verfrüht und zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nicht erforderlich ist (BGH NJW 2003, 2992; NJW 2004, 73; Senat, Rpfleger 2005, 632 ; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Berufung; Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 61 m. w. N.).

    Erst wenn die Berufung begründet worden ist, kann sich der Berufungsbeklagte inhaltlich mit dem Berufungsantrag und der Begründung auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag das Verfahren aus objektiver Sicht fördern (BGH, NJW 2003, 2992, 2993; NJW 2004, 73).

    Mit der "voreiligen" Stellung des Zurückweisungsantrages verstößt der Berufungsbeklagte gegen die ihm auf Grund des Prozessrechtsverhältnisses obliegenden Verpflichtung, die Kosten eines Rechtsstreits möglichst niedrig zu halten (BGH, NJW 2003, 2992, 2993).

  • OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 8 W 70/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Gebühr für Verwerfungsantrag nach Ablauf der

    Auszug aus KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06
    Nach der Gegenauffassung muss der Berufungsbeklagte mit der Stellung des Verwerfungsantrags nicht abwarten (OLG Stuttgart, JurBüro 2005, 366; OLG Nürnberg, JurBüro 1995, 473 mit zust. Anm. von Hansens; Schneider, BRAGO Report 2001, 65; zum Streitstand Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., VV 3200 Rn. 64).

    Nach dem ungenutzten Ablauf der Berufungsbegründungsfrist könne der Berufungsbeklagte durch seinen Antrag und dessen Begründung die Verwerfung der Berufung und damit das Berufungsverfahren fördern (OLG Stuttgart, JurBüro 2005, 366).

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06
    Es entspricht der inzwischen allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, dass die Stellung eines Sachantrages in diesem Stadium des Verfahrens verfrüht und zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung nicht erforderlich ist (BGH NJW 2003, 2992; NJW 2004, 73; Senat, Rpfleger 2005, 632 ; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13, Stichwort: Berufung; Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3200 Rn. 61 m. w. N.).

    Die Notwendigkeit zur Rechtsverteidigung ist bereits durch die Einlegung des gegnerischen Rechtsmittels begründet (Senat, Rpfleger 2005, 632).

  • OLG München, 30.05.2006 - 11 W 1223/06

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs des Berufungsbeklagten bei Verwerfung der

    Auszug aus KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06
    Zum Teil wird die Frage verneint (OLG München, FamRZ 2006, 1695; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 76; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91, Rn 13 Stichwort: Berufung).

    Die sofortige Stellung eines Verwerfungsantrags nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist sei überflüssig, da gemäß § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO das Berufungsgericht von Amts wegen zu prüfen habe, ob die Frist zur Begründung der Berufung eingehalten sei (OLG München, FamRZ 2006, 1695).

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06
    Denn sie besteht nur, soweit sich dies mit der Wahrung der berechtigten Belange der Partei vereinbaren lässt (BGH, NJW 2007, 2257).
  • OLG Nürnberg, 16.09.1994 - 3 W 2832/94

    Anwaltsgebühren des Berufungsgegners bei Verwerfung des Rechtsmittels als

    Auszug aus KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06
    Nach der Gegenauffassung muss der Berufungsbeklagte mit der Stellung des Verwerfungsantrags nicht abwarten (OLG Stuttgart, JurBüro 2005, 366; OLG Nürnberg, JurBüro 1995, 473 mit zust. Anm. von Hansens; Schneider, BRAGO Report 2001, 65; zum Streitstand Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., VV 3200 Rn. 64).
  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Auszug aus KG, 30.05.2008 - 1 W 140/06
    Ob ausnahmsweise etwas anderes zu gelten hat, wenn das Gericht bereits eine Verwerfung des Rechtsmittels angekündigt hat (so BGH, NJW 2006, 2260, 2262 zur Bestellung eines Rechtsanwalts bei einem unzulässigen Einspruch) kann hier dahin stehen.
  • BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09

    Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch

    Ob ein Berufungsbeklagter diese Obliegenheit verletzt, wenn er nach Ablauf der Frist zur Begründung der Berufung die Verwerfung des Rechtsmittels beantragt, wird in der Spruchpraxis der Oberlandesgerichte sowie im kostenrechtlichen Schrifttum unterschiedlich beurteilt (zum Meinungsstand KG, NJW-RR 2009, 1007, 1008).
  • OLG München, 05.10.2010 - 11 W 2134/10

    Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren: Antrag

    Teilweise wird die Erstattungsfähigkeit ohne Einschränkung bejaht (so OLG Stuttgart JurBüro 05, 366; KG NJW-RR 09, 1007).
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