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   OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08   

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https://dejure.org/2009,2665
OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08 (https://dejure.org/2009,2665)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.2009 - 14 U 115/08 (https://dejure.org/2009,2665)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 14 U 115/08 (https://dejure.org/2009,2665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Architektenvertrag: Festgelegter Kostenrahmen gilt als vereinbartes Kostenlimit

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Wichtiges Urteil zur Vereinbarung eines Kostenlimits

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Architektenvertrag: Festgelegter Kostenrahmen gilt als vereinbartes Kostenlimit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht Haftung für Baukostenlimits - Trendwende in der Rechtsprechung zum Umgang mit Kostenobergrenzen im Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarter "Kostenrahmen" überschritten: Architekt haftet! (IBR 2009, 217)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1177
  • MDR 2010, 676
  • NZBau 2009, 663
  • BauR 2009, 549
  • BauR 2009, 997
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Nürnberg, 14.12.2001 - 6 U 2285/01

    Zur Honorarforderung aus einem Architektenvertrag bei versagter Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Falls - wie hier - kein anderer Vertragsinhalt erwiesen ist, verkörpert sich zudem in einem vom Bauherrn gebilligten und der Genehmigungsbehörde vorgelegten Plan der dort vorgesehene Bau als Vertragsgegenstand des Architektenvertrages (vgl. OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 11).

    Denn der Architekt kann nur dann überhaupt feststellen, ob die vereinbarte Baukostenobergrenze eingehalten werden kann, wenn er zunächst zumindest eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ) vornimmt und diese mit dem Auftraggeber abstimmt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 - juris-Rdnr. 5 f.; ebenso für den ähnlichen Fall einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 7, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515 - juris-Rdnr. 27 und OLG Oldenburg, BauR 2008, 702 - juris-Rdnr. 9).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 21 U 162/99

    Aufklärungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Denn der Architekt kann nur dann überhaupt feststellen, ob die vereinbarte Baukostenobergrenze eingehalten werden kann, wenn er zunächst zumindest eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ) vornimmt und diese mit dem Auftraggeber abstimmt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 - juris-Rdnr. 5 f.; ebenso für den ähnlichen Fall einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 7, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515 - juris-Rdnr. 27 und OLG Oldenburg, BauR 2008, 702 - juris-Rdnr. 9).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    aa) Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit eines vom Architekten zu erbringenden Werks bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 494 ; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 ; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770 ; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 9. Aufl., Einleitung Rdnr. 106).
  • OLG Schleswig, 26.03.2002 - 3 U 45/00

    Haftung des Architekten wegen Überschreitung des Kostenrahmens

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Schleswig, OLGR 2002, 272 - juris-Rdnr. 44).
  • OLG Oldenburg, 21.11.2006 - 12 U 48/06

    Pflicht eines Architekten zur Abgabe eines Hinweises auf ein Genehmigungsrisiko

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Denn der Architekt kann nur dann überhaupt feststellen, ob die vereinbarte Baukostenobergrenze eingehalten werden kann, wenn er zunächst zumindest eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ) vornimmt und diese mit dem Auftraggeber abstimmt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 - juris-Rdnr. 5 f.; ebenso für den ähnlichen Fall einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 7, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515 - juris-Rdnr. 27 und OLG Oldenburg, BauR 2008, 702 - juris-Rdnr. 9).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 22 U 172/98

    Vereinbarung einer Baukostenobergrenze mit dem Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Denn der Architekt kann nur dann überhaupt feststellen, ob die vereinbarte Baukostenobergrenze eingehalten werden kann, wenn er zunächst zumindest eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 des § 15 HOAI ) vornimmt und diese mit dem Auftraggeber abstimmt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 - juris-Rdnr. 5 f.; ebenso für den ähnlichen Fall einer fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung OLG Nürnberg, BauR 2002, 976 - juris-Rdnr. 7, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1515 - juris-Rdnr. 27 und OLG Oldenburg, BauR 2008, 702 - juris-Rdnr. 9).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Zwar wird auch die Auffassung vertreten, dass eine Minderung des gesamten Honoraranspruchs auf Null in Betracht kommen könne, wenn der Bauherr nach Vorliegen einer Planung, die einen vertraglich vereinbarten Kostenrahmen nicht einhält, von der Durchführung des Bauvorhabens absieht und die Pläne verwirft, weil sie für ihn aus wirtschaftlichen Gründen unbrauchbar sind (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 410 - juris-Rdnr. 63 m.w.N.; ähnlich auch BGH, NJW 1999, 3554 - juris-Rdnr. 39 und NJW 1997, 3017 [BGH 05.06.1997 - VII ZR 124/96] - juris-Rdnr. 22).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    Zwar wird auch die Auffassung vertreten, dass eine Minderung des gesamten Honoraranspruchs auf Null in Betracht kommen könne, wenn der Bauherr nach Vorliegen einer Planung, die einen vertraglich vereinbarten Kostenrahmen nicht einhält, von der Durchführung des Bauvorhabens absieht und die Pläne verwirft, weil sie für ihn aus wirtschaftlichen Gründen unbrauchbar sind (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 410 - juris-Rdnr. 63 m.w.N.; ähnlich auch BGH, NJW 1999, 3554 - juris-Rdnr. 39 und NJW 1997, 3017 [BGH 05.06.1997 - VII ZR 124/96] - juris-Rdnr. 22).
  • OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01

    Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe;

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    aa) Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit eines vom Architekten zu erbringenden Werks bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 494 ; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 ; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770 ; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 9. Aufl., Einleitung Rdnr. 106).
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01

    Prüfbarkeit einer Schlussrechnung im Sinne von § 8 Abs. 1 HOAI - Mangelhaftigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2009 - 14 U 115/08
    aa) Für die Vereinbarung einer bestimmten Bausumme als Beschaffenheit eines vom Architekten zu erbringenden Werks bedarf es einer dahingehenden Einigung beider Parteien (vgl. BGH, BauR 1997, 494 ; OLG Braunschweig, BauR 2003, 1066 ; OLG Hamm, BauR 2006, 1766/1770 ; Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, § 13 II. 2., S. 500; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 9. Aufl., Einleitung Rdnr. 106).
  • OLG Naumburg, 11.04.2001 - 2 U 100/99

    Überschreitung des Architektenhonorars wegen Kostenüberschreitung

  • OLG Celle, 26.01.2022 - 14 U 116/21

    Zahlung von Architektenhonorar; Abschluss eines Architektenvertrages nach den

    Dem Architekten sind dabei diejenigen Arbeiten, die bis zur Herbeiführung der Entscheidungsreife bezüglich der Durchführung des Bauvorhabens geleistet worden sind, auch dann zu vergüten, wenn sich herausstellt, dass mit der bis dahin ins Auge gefassten Planung der avisierte oder ggf. auch schon vereinbarte Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 07. Januar 2009 - 14 U 115/08, Rn. 18 mwN, juris).

    Die hierfür erforderlichen Leistungen der Klägerin sind als solche - auch nach dem Vortrag des Beklagten - mangelfrei erbracht (vgl. Senat, Urteil vom 07. Januar 2009 - 14 U 115/08, Rn. 19, juris).

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/09

    Architektenvertrag: Vergütungsanspruch des Architekten bei einvernehmlicher

    Einseitige Vorstellungen des Auftraggebers reichen demgegenüber nicht aus, selbst wenn der Planer sie zur Kenntnis genommen haben sollte, ohne akzeptierend darauf zu reagieren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 7. Januar 2009 - 14 U 115/08 -, juris, Absatz-Nr. 7 mwN).
  • OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04

    Anspruch eines Bauherrn gegen einen Architekten auf Schadensersatz wegen zu

    Eine Nachbesserungsfähigkeit im Hinblick auf eine fehlerhafte Kostenermittlung besteht nur dann, wenn Modifizierungen in der Planung zu einer dem Bauherren noch zumutbaren und vom Vertragsgegenstand noch gedeckten Planungsabweichung führen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2009, 1177, 1178; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 670).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/01
    Einseitige Vorstellungen des Auftraggebers reichen demgegenüber nicht aus, selbst wenn der Planer sie zur Kenntnis genommen haben sollte, ohne akzeptierend darauf zu reagieren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 7. Januar 2009 - 14 U 115/08 -, [...], Absatz-Nr. 7 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 23.10.2012 - 1 U 8/12

    Kein Toleranzrahmen bei Vereinbarung einer Kostenobergrenze!

    Denn ein Bau-Soll kann auch auf die Weise vereinbart werden, dass die Parteien in Kenntnis einer bestimmten Vorplanung einen Architektenvertrag schließen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 7. Januar 2009, 14 U 115/08).
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