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   OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - I-3 Wx 123/08   

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OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - I-3 Wx 123/08 (https://dejure.org/2008,1090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2008 - I-3 Wx 123/08 (https://dejure.org/2008,1090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2008 - I-3 Wx 123/08 (https://dejure.org/2008,1090)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1954, 1945, 1955, 119
    Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung wegen bloßen Irrtums über die Höhe des Nachlasses (ohne Darlegung der irrtümlichen Annahme einer Überschuldung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Erbausschlagung nach für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung; Überschuldung des Nachlasses als verkehrswesentliche Eigenschaft i.S.d. § 119 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anfechtung einer Ausschlagungserklärung wegen eines Eigenschaftsirrtums; Auslegung einer Erbschaftsausschlagung nach dem für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung; Überschuldung des Nachlasses als eine verkehrswesentliche Eigenschaft ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbausschlagung - wirksame Anfechtung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbausschlagung - Anfechtung

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; ZPO § 550; ; BGB § 119; ; BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 1945; ; BGB § 1954; ; BGB § 1955; ; BGB § 2078

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten Nachlasses trotz Kenntnis von größerem Girokontoguthaben

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Anfechtung der Erbausschlagungserklärung wegen beachtlichem Eigenschaftsirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbschaft voreilig ausgeschlagen - und nun?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Voreilige Ausschlagung einer Erbschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sohn schlägt Erbe der Mutter aus - Irrtum über den Umfang des Nachlasses war nicht mehr zu korrigieren

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nachlass "wohl eher überschuldet" - Ausschlagung der Erbschaft nicht wegen Irrtums anfechtbar

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    §§ 119 Abs. 2, 1954, 1955, 1945 BGB
    Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums über den Nachlassumfang

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anfechtung einer Ausschlagung unmöglich, wenn Nachlass irrtümlich als uninteressant angesehen wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit einer Erbausschlagung wegen Irrtum über Nachlasshöhe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft

  • 123recht.net (Kurzinformation, 20.2.2009)

    Vorsicht bei der Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlagung - Erbschaft wurde fahrlässig ausgeschlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 12
  • MDR 2009, 392
  • FGPrax 2009, 27
  • FamRZ 2009, 153
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08
    Ein Irrtum über die Größe des Nachlasses berechtigt dagegen grundsätzlich nicht zur Anfechtung (BayObLG NJW-RR 1995, 904= FamRZ 1996, 59; Erman/Schlüter Rn 5; Soergel/Stein Rn 5; MünchKomm/Leipold Rn 11 (Staudinger-Otte BGB 2008 § 1954 Rdz. 14).

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt oder sich ein Nachlassgegenstand als wertvoller erweist, als bei der Ausschlagung angenommen wurde (Staudinger-Otte, a.a.O.; BayObLG NJW-RR 1995, 904 (Ackerland/ Bauland).

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08
    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt (BayObLG FamRZ 2003, 121; KG Rpfleger 1996, 456).
  • KG, 12.03.1996 - 1 W 4/95

    Vorliegen einer erinnerungsfähigen oder beschwerdefähigen Verfügung bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08
    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt (BayObLG FamRZ 2003, 121; KG Rpfleger 1996, 456).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 3 Wx 193/04

    Anfechtung einer unbedingt erkkärten Ausschlagung der Erbschaft bei Irrtum über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08
    Ergibt die Auslegung der Ausschlagungserklärung, dass dem Erben die etwaige Höhe seines erbrechtlichen Erwerbs gleichgültig war, kann er nicht wegen irrtümlich angenommener Überschuldung anfechten (Senat ZEV 2005, 255; Staudinger-Otte a.a.O. Rdz. 17).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt oder sich ein Nachlassgegenstand als wertvoller herausstellt, als bei der Ausschlagung angenommen wurde (Senat, Beschluss vom 5. September 2008 - I-3 Wx 123/08; BayObLG NJW-RR 1995, 904; Otte, in: Staudinger, BGB; Neubearbeitung 2008, § 1954 Rn. 14).
  • OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10

    Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist

    Die Überschuldung des Nachlasses ist eine solche verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses (BGH, Urt. v. 08.02.1989, IVa ZR 98/87, NJW 1989, 2885; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 31.01.2011, I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11, FamRZ 2011, 1171; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2008, 3 Wx 123/08, NJW 2009, 12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.1998, 11 U 49/98, OLGR-Düsseldorf, 1999, 446; BayObLG, Beschl. v. 24.02.1993, 1z BR 55/1992, NJW-RR 1993, 780 = FamRZ 1993, 1367).

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen, sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen, der Irrtum also wesentliche Verbindlichkeiten betrifft, deren Bestehen ungeklärt ist (BGH, Urt. v. 08.02.1989, IVa ZR 98/87, NJW 1989, 2885; BayObLG, Beschl. v. 05.07.2002, 1Z BR 45/01, NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2008, 3 Wx 123/08, NJW 2009, 12; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 31.01.2011, I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11, FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.01.2009, 19 U 150/08, FamRZ 2009, 1182).

    Ist ihm der Bestand des Nachlasses hingegen gleichgültig, kommt ihm kein willensbildender Faktor zu und eine Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist nach § 1956 BGB kann hierauf nicht gestützt werden (so auch OLG Düsseldorf, Beschl. vom 31.01.2011, I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11, FamRZ 2011, 1171; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2008, 3 Wx 123/08, NJW 2009, 12).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen (BayOblG FamRZ 1999, 1172; OLG Hamm NRW-RR 2009, 1664), sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG NJW 2003, 216; Senat, NJW-RR 2009, 12; Palandt-Weidner, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - 7 U 130/12

    Berechtigender Irrtum zur Anfechtung der Erbausschlagung; Schadensersatzbegehren

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt (OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 153 = NJW-RR 2009, 12).

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt (OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 153 = NJW-RR 2009, 12).

  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

    15 Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn der Irrtum nicht nur auf einer unzutreffenden Bewertung der dem Erklärenden bekannten Nachlassgegenstände, sondern vielmehr auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er - wie vorliegend - keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (vgl. BGH NJW 1989, 2885; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182 - 1183, zitiert nach juris, dort Rdz. 26; BayObLG NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 12; vgl. auch Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Auflage § 119 Rdnr. 27 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16

    Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg

    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt, wobei den Nachlassbeteiligten regelmäßig nur der Inhalt der Ausschlagungserklärung als solcher zugänglich ist und Umstände, die nicht aus der Urkunde ersichtlich und nicht allgemein bekannt sind, daher zur Auslegung nicht herangezogen werden dürfen (BayObLG, Beschluss vom 05.07.2002, 1Z BR 45/01, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2008, I-3 Wx 123/08, 3 Wx 123/08, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 23.08.2013 - 20 W 210/11

    Anfechtung der Erbausschlagung

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann die Ausschlagung nicht anfechten, wenn sich später ein Nachlassgegenstand als wertvoller erweist, als bei der Ausschlagung angenommen wurde (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 12 ff. [OLG Düsseldorf 05.09.2008 - I-3 Wx 123/08] m.w.N.).

    Weiterhin kann vorliegend auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Beschwerdeführer bei der Erbausschlagung die Höhe eines möglichen erbrechtlichen Erwerbs gleichgültig gewesen sei, oder er diese Erbausschlagungserklärung in bewusster Unkenntnis des Nachlasswertes abgegeben hat, was einer Irrtumsanfechtung entgegengestanden hätte (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2008, Az. 3 Wx 123/08, zitiert nach juris bzw. RGZ 62, 201 ff., 205).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt oder sich ein Nachlassgegenstand als wertvoller herausstellt, als bei der Ausschlagung angenommen wurde (Senat, Beschluss vom 5. September 2008 - I-3 Wx 123/08; BayObLG NJW-RR 1995, 904; Otte, in: Staudinger, BGB; Neubearbeitung 2008, § 1954 Rn. 14).
  • LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    Ein Irrtum über die Größe des Nachlasses berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 12, 13 mwN).
  • AG Dinslaken, 02.11.2015 - 14 VI 355/15

    Erteilung eines Erbscheins nach Anfechtung der Ausschlagung des Erbes;

    Wer eine Erbschaft zunächst subjektiv für finanziell uninteressant gehalten hat, kann dies nicht anfechten, wenn der Nachlass sich später als wertvoller herausstellt als angenommen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2008 - 3 Wx 123/08 im Zusammenhang mit NJW-PR 1995, 904 Staudinger/Otte, § 1954 Rdnr. 14).
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