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   BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04 (2)   

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BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04 (2) (https://dejure.org/2008,1809)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2008 - X ZR 135/04 (2) (https://dejure.org/2008,1809)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2008 - X ZR 135/04 (2) (https://dejure.org/2008,1809)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Pflicht der ein Ablehnungsgesuch anbringenden Partei zu frühzeitigen Nachforschungen zu möglichen Ablehnungsgründen bzgl. eines Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Zugänglichkeit eine Parteibezeichnung als Teil einer Prozesshandlung der Auslegung; Auslegung einer Parteibezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei); Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Klageschrift einschließlich ...

  • Judicialis

    PatG §§ 81 ff.; ; PatG § 81 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 2
    "Sachverständigenablehnung III"; Rechtzeitigkeit der Ablehnung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    PatG §§ 81 ff. § 81 Abs. 1 S. 2
    "Multiplexsystem"; Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Beklagten im Patentnichtigkeitsverfahren; Berechtigung zur Erklärung der eingeschränkten Verteidigung des Streitpatents

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenablehnung III

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung bei mühsamer Gewinnung eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Bayerlein bei C.H.Beck Word Dokument (Entscheidungsbesprechung)

    § 406 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann müssen Nachforschungen über den Sachverständigen angestellt werden? (IBR 2009, 1058)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 539
  • MDR 2009, 217
  • GRUR 2009, 42
  • GRUR 2009, 92
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (so auch BGHZ 4, 328, 334 [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50] ; BGH, Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946 m.w.N.).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert wird, ankommt (so BGHZ 4, 328, 334) [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50] .

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (so auch BGHZ 4, 328, 334 [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50] ; BGH, Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946 m.w.N.).

    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH NJW 1987, 1946 aaO; Sen. Beschl. v. 28.3.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764 m.w.N.).

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00

    Tintenstandsdetektor

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    In der beschränkten Verteidigung des Streitpatents in der Berufungsinstanz sieht der Senat keine teilweise Berufungsrücknahme (vgl. Sen. Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583, 584 - Tintenstandsdetektor).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Schließlich handelt es sich bei der Merkmal 4 ausfüllenden Maßnahme auch nicht um eine selbstverständliche oder im Belieben des Fachmanns stehende Maßnahme (vgl. hierzu Senat BGHZ 156, 179, 189 f. [BGH 24.09.2003 - X ZR 7/00] - blasenfreie Gummibahn I), denn sie erfüllt die Funktion, den Kopfteil des Schlitzes "schlank" zu halten und nicht mit dort nicht mehr notwendigen Informationen zu befrachten.
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 12.2.2004 - 2 AZR 136/03, AP Nr. 50 zu § 4 KSchG 1969).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Namentlich kann das Patent mit Patentansprüchen in deutscher Sprache verteidigt werden (st. Rspr.; u.a. BGHZ 118, 221 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 147, 306, 314 [BGH 03.05.2001 - X ZR 168/97] - Taxol), wenn es auch häufig zweckmäßiger sein wird, das Patent mit Patentansprüchen in der Verfahrenssprache zu verteidigen, um Zweifel an der vollständigen inhaltlichen Übereinstimmung der Sprachfassungen auszuschließen.
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Dabei ist es jedenfalls nicht erforderlich, dass der materiell Berechtigte dem Verfahren beitritt (a.A. Keukenschrijver aaO); der Senatsbeschluss BGHZ 172, 98, 106 ff. - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil dort nicht ausgesagt ist, dass der materiell Berechtigte nur im Weg des Beitritts seine Rechte geltend machen kann.
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH NJW 1987, 1946 aaO; Sen. Beschl. v. 28.3.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Wird daraus unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so stände der entsprechenden Auslegung nicht einmal entgegen, dass der Kläger irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person gewählt hat (Sen. Urt. v. 27.11.2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582 = MDR 2008, 524).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Ltd. blieb vielmehr trotz der Umschreibung erhalten (vgl. BGHZ 117, 144, 146 [BGH 04.02.1992 - X ZR 43/91] - Tauchcomputer).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung kann dagegen jederzeit von Amts wegen richtiggestellt werden (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14, aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 60 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 76; BGH 23. September 2008 - X ZR 135/04 - Rn. 9 f., NJW-RR 2009, 539, jeweils mwN) .
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Das Patent kann zunächst mit Patentansprüchen in deutscher Sprache verteidigt werden (st. Rspr.; u.a. BGHZ 118, 221 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 147, 306, 314 - Taxol), wenn es auch häufig zweckmäßiger sein wird, das Patent mit Patentansprüchen in der Verfahrenssprache zu verteidigen, um Zweifel an der vollständigen inhaltlichen Übereinstimmung der Sprachfassungen auszuschließen (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem).
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Der Senat hat dabei die Fassung des Patentanspruchs 1 in der Verfahrenssprache geändert, um die sich bei einem Sprachwechsel regelmäßig ergebenden Schwierigkeiten und insbesondere die sachlich nicht veranlasste Änderung der maßgeblichen Fassung der Unteransprüche zu vermeiden (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem; Sen.Urt. v. 18.6.2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13

    Ablehnung des Sachverständigen: Durchführung eines Ortstermins in Abwesenheit der

    Anders kann dies im Einzelfall sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes bestehen (BGH, Beschl. v. 23.09.2008 - X ZR 135/04 - NJW 2009, 84).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 67/09

    Sachverständigenablehnung V

    Zumutbare Nachforschungen muss die Partei auch dann anstellen, wenn ihr bekannt ist, dass die Gewinnung des Sachverständigen wegen der Besonderheiten des Falls außergewöhnliche Schwierigkeiten bereitet (BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 92 = NJW 2009, 84 - Sachverständigenablehnung III).
  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

    Die Änderungen sind formal nicht zu beanstanden; namentlich kann das Patent mit Patentansprüchen in deutscher Sprache verteidigt werden (st. Rspr., vgl. BGHZ 147, 306 - Taxol), auch wenn es häufig zweckmäßig sein wird, dies in der Verfahrenssprache zu tun, um Zweifel an der vollständigen inhaltlichen Übereinstimmung der Sprachfassungen zu vermeiden (Sen.Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04 - Multiplexsystem, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10

    Nachweis der fehlenden Neuheit eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zum

    Insoweit kann dahinstehen, ob die beschränkte Verteidigung des Patents bereits zulässig ist, weil diese, anders als der Verzicht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG, keine materiellrechtliche Verfügung ist, die unmittelbar zum (teilweisen) Erlöschen des Patents führt, sondern eine prozessrechtliche Erklärung, die im Verlauf des Verfahrens geändert werden kann (in diesem Sinne: BPatG GRUR 2012, 99, 100 - Lysimeterstation; offengelassen in: BGH GRUR 2009, 42, 43 - Multiplexsystem).

    Vorliegend ergibt sich die Befugnis zur beschränkten Verteidigung des Streitpatents nämlich jedenfalls daraus, dass die Streithelferin die Beschwerdeführerin zu Änderungen des Patents ermächtigt hat (vgl. BGH GRUR 2009, 42, 43 - Multiplexsystem) und zudem nach ihrem Beitritt zum Verfahren die gleichen Anträge gestellt hat, wie die Beschwerdeführerin.

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 89/07

    Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens im Zusammenhang mit einer

    Auch unabhängig von dem besonderen Umstand der Rechtsprechungsänderung kommt eine Rubrumsänderung (vgl. jüngst z.B. BAG, Urt. v. 28.8.2008 - 2 AZR 279/07 -, NJW 2009, 1293; BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04 -, NJW-RR 2009, 539) hier nicht in Betracht.
  • BPatG, 23.09.2016 - 2 Ni 48/11

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Verfahren zum

    a) Die beschränkte Verteidigung des Streitpatents mit Hilfsanträgen ist rechtlich schon deshalb möglich, weil sie vorliegend sowohl durch den Beklagten als auch durch die Nebenintervenientin als nunmehr materiell-rechtlich befugter Patentinhaberin erfolgt (zur Zulässigkeit beschränkter Verteidigung durch den materiell-rechtlich nicht mehr berechtigten Patentinhaber siehe BGH GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem).
  • BPatG, 29.08.2017 - 27 W (pat) 55/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "GOLDENSTREAM" - zur

    Die Beteiligten sind im Rubrum so genau zu bezeichnen, dass ihre Identität feststeht (vgl. BGH, GRUR 2009, 42, Rn. 8 ff. - Multiplexsystem).
  • BPatG, 22.07.2010 - 3 Ni 57/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lebensmittelfarbstoffe auf Basis von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 2 Sa 204/14

    Krankheitsbedingte Kündigung nach italienischem Arbeitsrecht - Dauer der

  • BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen

  • BPatG, 30.06.2015 - 3 Ni 16/14

    Anspruch auf Erklärung der Nichtigkeit eines europäischen Patents zur Herstellung

  • BPatG, 12.04.2012 - 2 Ni 32/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "System zur Wettbewerbsauswertung durch die

  • BPatG, 11.10.2016 - 2 Ni 5/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kennzeichnung eines Trägermaterials für zur

  • BPatG, 06.03.2013 - 2 Ni 32/11
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2012 - L 4 P 1201/12
  • BPatG, 22.01.2009 - 2 Ni 40/06
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