Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2009 - IV ZB 26/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4712
BGH, 11.02.2009 - IV ZB 26/08 (https://dejure.org/2009,4712)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2009 - IV ZB 26/08 (https://dejure.org/2009,4712)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08 (https://dejure.org/2009,4712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall der Fristversäumung wegen vorzeitiger Löschung der Frist aus dem Fristenbuch; Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Anwalts im Rahmen der Büroorganisation

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax aufgrund einer Einzelanweisung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verursachung der Fristversäumung durch Eingreifen des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 785
  • FamRZ 2009, 1316
  • FamRZ 2009, 867
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZB 26/08
    Darauf, ob die in der Kanzlei des Klägervertreters insoweit praktizierte Ausgangskontrolle den Anforderungen der Rechtsprechung generell genügte (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05 - NJW 2006, 1519 unter III 1 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00 - VersR 2001, 85 unter II 1 b und vom 20. Dezember 2006 - IV ZB 25/06 - FamRZ 2007, 1637 unter II 2 c, jeweils m.w.N.), kommt es im Streitfall nicht an.

    Übernimmt er sie aber im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Kontrolle Sorge tragen (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 aaO unter III 2).

    Auch auf die Auskunft seiner Bürovorsteherin hätte er sich nicht ohne weiteres verlassen dürfen, zumal er sich nicht sicher sein konnte, dass diese sich zuverlässig an die bereits länger zurückliegende (vermeintliche) Absendung erinnern würde (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 aaO).

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00

    Anforderungen an die Führung eines elektronischen Fristenkalenders

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZB 26/08
    Darauf, ob die in der Kanzlei des Klägervertreters insoweit praktizierte Ausgangskontrolle den Anforderungen der Rechtsprechung generell genügte (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05 - NJW 2006, 1519 unter III 1 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00 - VersR 2001, 85 unter II 1 b und vom 20. Dezember 2006 - IV ZB 25/06 - FamRZ 2007, 1637 unter II 2 c, jeweils m.w.N.), kommt es im Streitfall nicht an.
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZB 26/08
    Der Rechtsanwalt kann zwar die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94 - NJW 1995, 2105 unter II 2).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZB 25/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - IV ZB 26/08
    Darauf, ob die in der Kanzlei des Klägervertreters insoweit praktizierte Ausgangskontrolle den Anforderungen der Rechtsprechung generell genügte (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05 - NJW 2006, 1519 unter III 1 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 2000 - IV ZB 17/00 - VersR 2001, 85 unter II 1 b und vom 20. Dezember 2006 - IV ZB 25/06 - FamRZ 2007, 1637 unter II 2 c, jeweils m.w.N.), kommt es im Streitfall nicht an.
  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 36/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, dass er sich vor Löschung der Frist im Fristenkalender darüber Klarheit verschafft, dass ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009, IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785).

    Der Rechtsanwalt kann zwar die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VI ZB 45/13, NJW-RR 2014, 634 Rn. 7; Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785 Rn. 7; Beschluss vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05, NJW 2006, 1519 Rn. 10; Beschluss vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94, NJW 1995, 2105, 2106, juris Rn. 9).

    Übernimmt er sie aber im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, aaO Rn. 7; Beschluss vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05, aaO Rn. 10).

    Indem der Prozessbevollmächtigte des Beklagten dies unterließ, bevor er die Erledigung im Fristenkalender vermerkte, war seine Ausgangskontrolle unzureichend (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, aaO Rn. 8; Beschluss vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05, aaO Rn. 11).

  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts

    Die Sachlage stellt sich insoweit nicht anders dar, als wenn er die Streichung im Fristenkalender seiner Mitarbeiterin überlassen hätte (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009, IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785).

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung in einem wesentlichen Punkt von der Sachverhaltskonstellation, mit der sich der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung zu befassen hatte (vgl. Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785).

  • BGH, 04.02.2010 - VIII ZB 84/09

    Einstweilige Anordnung des Rechtsbeschwerdegerichts: Aussetzung der Vollziehung

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich - anders als das Berufungsgericht meint - in einem wesentlichen Punkt von der Sachverhaltskonstellation, mit der sich der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu befassen hatte (vgl. Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785).

    Dieses Versäumnis hätte behoben werden können, wenn der damalige Prozessbevollmächtigte die Frist nicht eigenhändig ohne die - in diesen Fällen erforderliche - Überprüfung der Sachlage gelöscht hätte (Beschluss vom 11. Februar 2009, aaO, Tz. 2, 7 f.).

  • BGH, 28.02.2013 - I ZB 75/12

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Notwendige Ausgangskontrolle

    In diesem Verhalten, mit dem der Prozessbevollmächtigte der Beklagten verhindert hat, dass die zur Sicherung der Fristwahrung vorgesehenen Kontrollschritte abgearbeitet wurden, lag ein für die konkret eingetretene Fristversäumung ursächlich gewordenes Anwaltsverschulden (vgl. BGH, NJW 2006, 1519 Rn. 11 bis 13; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785 Rn. 7; BAG, Urteil vom 19. Juli 2007 - 6 AZR 432/06, NJW 2007, 3021 Rn. 12 bis 14; BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09, NJW-RR 2010, 1076 Rn. 13; NJW-RR 2010, 1648 Rn. 16).
  • LG Köln, 14.10.2009 - 9 S 52/09

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Zusendung eines nicht unterschriebenen

    Soweit er dies jedoch getan hat, ohne sich zuvor auch selbst von der ordnungsgemäßen Absendung des Telefaxes zu überzeugen, nimmt die Kammer, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 11.02.2009, Az.: IV ZB 26/08), ebenso ein eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten an wie hinsichtlich des Umstandes, dass er sich auf die von seiner Mitarbeiterin Frau G auf Nachfrage erteilte Auskunft über die - angeblich korrekte - Absendung des Faxes verließ.
  • OLG Bamberg, 03.04.2019 - 8 U 27/19

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten bei Übersendung der Berufungsschrift per

    Der Rechtsanwalt kann zwar die Ausgangskontrolle auf zuverlässiges Büropersonal übertragen und braucht sie nicht selbst vorzunehmen (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 634); übernimmt er die Erstellung und Übermittlung der Schriftsätze und die Ausgangskontrolle jedoch im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2009, Az. IV ZB 26/08, Rn. 7; Beschluss vom 26.01.2006, Az. I ZB 64/05; Beschluss vom 10.02.2016, Az. VII ZB 36/15 -, Rn. 7 - 9, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht