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   BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08   

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https://dejure.org/2009,1564
BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08 (https://dejure.org/2009,1564)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2009 - VIII ZA 21/08 (https://dejure.org/2009,1564)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 (https://dejure.org/2009,1564)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag auf Wiedereinsetzung bei Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel nach Ablauf der Rechtsmittelfrist

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 234 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 233; ZPO § 234
    (Wiedereinsetzungs-)Frist zur Rechtsmitteleinlegung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 234 Abs. 1
    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag auf Wiedereinsetzung bei Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel nach Ablauf der Rechtsmittelfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - PKH-Ablehnung: Überlegungsfrist zur Vornahme des Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsverfahren bei abgelehnter Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3038
  • NJW-RR 2009, 789
  • MDR 2009, 462
  • NJ 2009, 213
  • FamRZ 2009, 685 (Ls.)
  • VersR 2009, 1685
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
    Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271).

    Dieses Hindernis entfällt mit der Bekanntgabe der insoweit ergehenden Entscheidung des Gerichts und dem Ablauf der für den Fall der Ablehnung dann sich noch anschließenden kurzen Überlegungsfrist (BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.2008 - III ZA 8/08

    Rechtsfolgen und statthaftes Rechtsmittel bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07

    Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 74/51

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 54/16

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Erst dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186 Rn. 6 f. mwN; vom 14. April 2011 - I ZA 21/10, MarkenR 2011, 267 Rn. 21 f.; vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, WM 2013, 1329 Rn. 16; vom 10. Oktober 2016 - IX ZR 199/16, juris Rn. 1; ferner etwa BAG, NZA-RR 2013, 660 Rn. 5; BFH, Beschluss vom 5. März 2014 - V B 87/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

    aa) Für eine zusätzliche Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen, wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Beginn der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist unter gleichzeitiger Nachholung der Berufungseinlegung nach Versagung von Prozesskostenhilfe angenommen hat (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, BeckRS 2007, 12692 Rn. 10 mwN; vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f mwN und vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, NJW 2013, 2822, 2823 Rn. 16), ist in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist weder Raum noch Bedarf, wenn die Monatsfrist nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu laufen beginnt.
  • BAG, 03.07.2013 - 2 AZN 250/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung bei Versagung von Prozesskostenhilfe

    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die mit ihm zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt etwa 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 6 mwN) .

    b) Das gilt auch dann, wenn das Gericht - wie hier - nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (BGH 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 7) .

    Fristnachsicht wird vielmehr nur dann und so lange gewährt, wie ein - in seinem Ausgang auch von den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung abhängendes - Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe läuft und die Partei annehmen darf, es werde Erfolg haben (BGH 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 7) .

    Dieses Hindernis entfällt mit der Bekanntgabe der erbetenen Entscheidung und dem Ablauf der für den Fall der Ablehnung einzuräumenden kurzen Überlegungsfrist (BGH 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 7; 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16

    Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass mit der Zustellung dieses Beschlusses nach einer kurzen Überlegungsfrist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f. mwN) die Wiedereinsetzungsfrist hinsichtlich der abgelaufenen Berufungsfrist zu laufen beginnt (§ 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs wegen Verfristung der einzulegenden

    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186, Tz. 6).

    Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern - wie hier - die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009, aaO, Tz. 7).

  • BFH, 17.10.2011 - III B 92/10

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Wenn der PKH-Antrag wegen nicht gegebener Mittellosigkeit der Partei oder fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wurde, dann beginnt die Zwei-Wochen-Frist nach der zur entsprechenden Vorschrift des § 234 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst nach einer Überlegungsfrist von zwei bis vier Werktagen (Beschlüsse des BGH vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 722; vom 26. Mai 1993 XII ZB 70/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1993, 1428, jeweils m.w.N.; gleicher Auffassung BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686; ohne Zubilligung einer Überlegungsfrist dagegen BFH-Beschluss vom 2. September 1986 VII B 71/86, BFH/NV 1987, 307).

    Deshalb ist ihr bei unerwarteter PKH-Versagung eine zusätzliche Überlegungsfrist zuzubilligen (vgl. BGH-Beschlüsse in FamRZ 1993, 1428, und in HFR 2009, 722).

  • BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    bb) Die angefochtene Entscheidung stellt sich auch nicht deshalb im Ergebnis als richtig dar, weil der Kläger die Berufungsbegründung - ungeachtet der unzutreffenden Verwerfung seines Rechtsmittels und ihrer Anfechtung - nach Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags mit Beschluss vom 26. Oktober 2010 innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO nebst einer Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 mwN) hätte nachholen müssen.
  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die

    Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 und 7).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZA 21/10

    Markenbeschwerdeverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Partei, der die beantragte Prozesskostenhilfe in einem Rechtsmittelverfahren nach der Zivilprozessordnung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert wird, innerhalb von drei bis vier Tagen entscheiden, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will, und anschließend innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachsuchen und die versäumte Prozesshandlung nachholen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZA 1/16

    Prüfung des verspäteten Eingangs der Erklärung über die persönlichen und

    Die Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Fristen zur Einlegung (§ 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und zur Begründung (§ 544 Abs. 2 Satz 1 ZPO) der Nichtzulassungsbeschwerde beginnt nicht vor Bekanntgabe der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu laufen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6).

    Wird Prozesskostenhilfe versagt, gewährt die Rechtsprechung zudem eine kurze Überlegungsfrist, ob das Rechtsmittelverfahren gleichwohl durchgeführt werden soll, bis zu deren Ablauf die Verhinderung andauert (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6).

  • BFH, 09.04.2013 - III B 247/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

  • BGH, 24.07.2014 - IX ZA 17/14

    Berufung bei einer Fristversäumnis auf Mittellosigkeit bei vorheriger

  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 22/18

    Beschränken des Antrags einer Prozesspartei auf Bewilligung von

  • BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss; Verspätete Einlegung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 23 Sa 1140/17

    Rechtsmissbräuchlicher Prozesskostenhilfeantrag - Richterablehnung - versäumte

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 168/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

  • BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig

  • BPatG, 01.04.2015 - 7 W (pat) 39/14

    Anfechtung des Unterlassens der rechtzeitigen Zahlung der Jahresgebühr betreffend

  • BGH, 08.06.2011 - X ZR 3/11

    Bedeutung der Zustellung des angefochtenen Urteils für den Beginn der Frist zur

  • BGH, 25.04.2018 - XI ZR 589/17

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

  • BGH, 10.10.2016 - IX ZR 199/16

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist

  • BGH, 28.10.2009 - XII ZB 107/09

    Voraussetzungen einer Berufungsbegründung i.R.e. Beschwerde gegen den die

  • BFH, 05.03.2014 - V B 87/13

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag

  • BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Verfahrenskostenhilfe im

  • FG Niedersachsen, 17.04.2009 - 15 K 263/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld für in Polen lebende Kinder;

  • BGH, 16.07.2020 - III ZB 15/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde; Wiedereinsetzung in

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2009 - 5 UF 255/08

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss hinsichtlich

  • VG München, 27.07.2020 - M 21b K 20.1956

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach ablehnender Entscheidung über

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