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   BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06   

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BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06 (https://dejure.org/2009,1972)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - VIII ZB 55/06 (https://dejure.org/2009,1972)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06 (https://dejure.org/2009,1972)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf der Berufungsbegründung im Anwaltsprozess; Vertrauendürfen auf das Stattgeben einer beantragten Fristverlängerung zur Einreichung eines Rechtsmittels

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 520 ZPO
    Anwalt darf auf erste Fristverlängerung bei Berufungsbegründung vertrauen

  • Judicialis

    ZPO § 130; ; ZPO § 233 Ff; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 520 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 5; ZPO § 130
    Ausnahmen vom Erfordernis der Schriftlichkeit bei Fehlen einer Unterschrift auf der Berufungsbegründung im Anwaltsprozess; Vertrauendürfen auf das Stattgeben einer beantragten Fristverlängerung zur Einreichung eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unterschriftserfordernis erfüllt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertrauen auf die Fristverlängerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung auch ohne eigene Unterschrift?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Berufungsrecht - Wenn der BGH bei den Formalien "Fünfe gerade" sein lässt ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 933
  • MDR 2009, 762
  • FamRZ 2009, 1057
  • AnwBl 2009, 550
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsbegründung von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, unter B II 1 a m.w.N.).

    Deshalb kann das Fehlen einer Unterschrift bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Urteil vom 10. Mai 2005, aaO, unter B II 1 d aa).

  • BGH, 11.09.2007 - VIII ZB 73/05

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Versäumung der

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    Der Beklagten ist jedoch, wie von ihr vorsorglich beantragt, aus prozessökonomischen Gründen ohne vorherige Entscheidung über den Verlängerungsantrag (Senatsbeschluss vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, [...], Tz. 7) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, falls sich ihre Behauptung als zutreffend erweisen sollte, ihr Prozessbevollmächtigter habe am 6. Februar 2006 - rechtzeitig vor Fristablauf - einen Antrag auf Fristverlängerung bei dem Berufungsgericht eingereicht und diesen damit begründet, er sei als einziger Sachbearbeiter wegen des derzeitigen Fristendrucks und häufiger berufs- und urlaubsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage, die Berufung fristgerecht zu begründen.

    Denn ein Anwalt kann bei einem ersten Verlängerungsantrag regelmäßig darauf vertrauen, dass die beantragte Fristverlängerung um drei Wochen erfolgt, wenn - wie hier - einer der Gründe des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO dargelegt wird (Senatsbeschluss vom 11. September 2007, aaO, Tz. 7 f.; BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - VI ZB 26/01, VersR 2001, 1579, unter 1).

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    In einer anderen Entscheidung (BGHZ 97, 251, 254) hat der Bundesgerichtshof das Fehlen einer Unterschrift auf der Berufungsbegründung für unschädlich erachtet, wenn die nicht unterschriebene Berufungsbegründungsschrift fest mit einem von dem Rechtsanwalt unterzeichneten Begleitschreiben verbunden ist.
  • BGH, 18.09.2001 - VI ZB 26/01

    Erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    Denn ein Anwalt kann bei einem ersten Verlängerungsantrag regelmäßig darauf vertrauen, dass die beantragte Fristverlängerung um drei Wochen erfolgt, wenn - wie hier - einer der Gründe des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO dargelegt wird (Senatsbeschluss vom 11. September 2007, aaO, Tz. 7 f.; BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - VI ZB 26/01, VersR 2001, 1579, unter 1).
  • BGH, 28.03.2001 - XII ZB 100/00

    Übermittlung eines Fristverlängerungsantrages per Telefax

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 55/06
    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück ungeachtet eines solchen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht hat, ist so gering, dass sich dem Rechtsanwalt diese Möglichkeit auch dann nicht aufdrängen muss, wenn er innerhalb von drei Wochen noch keine Nachricht darüber erhalten hat, ob seinem Verlängerungsantrag stattgegeben wurde (BGH, Beschluss vom 28. März 2001 - XII ZB 100/00, VersR 2002, 1045, unter 2).
  • BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf

    Der erstmalige Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist war auf die als erheblich anerkannten Gründe der Arbeitsüberlastung (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1991 - XII ZB 48/91, NJW 1991, 2080, 2081; vom 13. Dezember 2005, aaO; vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933 Rn. 12) sowie der Urlaubsabwesenheit (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1991, aaO; vom 10. März 2009, aaO; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 16/12, NJW 2012, 2522 Rn. 7) gestützt worden.
  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die

    Zu den erheblichen Gründen im Sinne dieser Vorschrift zählt insbesondere die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, NJW 2007, 3342; BGH, Beschlüsse vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933 Rn. 12; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, aaO; jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 291/19

    Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum

    Der Mangel der Unterschrift auf der Rechtsmittelschrift kann auch dann als geheilt gelten, wenn ein rechtzeitig eingereichter Begleitschriftsatz, der mit der Rechtsmittelschrift fest verbunden ist (vgl. BGHZ 97, 251, 254 = NJW 1986, 1760, 1761) oder ausdrücklich auf sie Bezug nimmt (vgl. BGH Beschluss vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06 - NJW-RR 2009, 933 Rn. 9), eine eigenhändige Unterschrift des Verfahrensbevollmächtigten trägt.
  • BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 70/20

    Wiedereinsetzungsverfahren: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Beide Umstände zählen zwar zu den als erheblich im Sinne von § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO anerkannten Gründen (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933 Rn. 12; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 12; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 15/09
    Die Berufung ist aber unzulässig, weil ein Antrag auf Verlängerung der gem. § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit dem 2.4.2009 abgelaufenen Berufungsbegründungsfrist erst am 6.4.2009 eingegangen ist und dem Beklagten wegen der aufgrund dessen gegebenen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (wobei aus prozessökonomischen Gründen ohne vorherige Entscheidung über den Verlängerungsantrag Wiedereinsetzung zu bewilligen wäre - BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12; BGH BeckRS 2007 16928 Tz. 7) gewährt werden kann, da nicht ausreichend glaubhaft gemacht ist, dass die Versäumung der Frist unverschuldet war (§§ 233, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

    Der Prozessbevollmächtigte durfte dann darauf vertrauen, dass die so begründete Fristverlängerung gewährt werden würde (BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12 m.w.N.; BGH BeckRS 2007, 16928 Tz. 8).

    Dazu ist er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund des Umstands, dass er auf den rechtzeitigen Eingang eines - unterstellt - rechtzeitig abgesendeten Antrags und dessen Bewilligung vertrauen durfte, nicht verpflichtet (BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12 m.w.N.; BGH NJW 2008, 587 Tz. 10; BGH BeckRS 2007, 16928 Tz. 8).

  • OLG Stuttgart, 01.09.2009 - 2 U 14/09
    Dem Beklagten ist wegen der aufgrund dessen gegebenen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (die aus prozessökonomischen Gründen ohne vorherige Entscheidung über den Verlängerungsantrag Wiedereinsetzung zu bewilligen wäre - BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12; BGH BeckRS 2007 16928 Tz. 7) zu gewähren, da nicht ausreichend glaubhaft gemacht ist, dass die Versäumung der Frist unverschuldet war (§§ 233, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

    Der Prozessbevollmächtigte durfte dann darauf vertrauen, dass die so begründete Fristverlängerung gewährt werden wird (BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12 m.w.N.; BGH BeckRS 2007, 16928 Tz. 8).

    Dazu ist er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund des Umstands, dass er auf den rechtzeitigen Eingang eines - unterstellt - rechtzeitig abgesendeten Antrags und dessen Bewilligung vertrauen durfte, nicht verpflichtet (BGH NJW-RR 2009, 933 Tz. 12 m.w.N.; BGH NJW 2008, 587 Tz. 10; BGH BeckRS 2007, 16928 Tz. 8).

  • BGH, 17.11.2009 - XI ZB 6/09

    Entscheidung über die Identifizierbarkeit des Verfassers einer

    Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen (BVerfG, NJW 2007, 3117) und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Beschluss vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933, Tz. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 130 Rn. 29, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

    Denn dieser durfte darauf vertrauen, dass den - unter Darlegung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestellten und nicht von der Zustimmung des Gegners abhängigen - Verlängerungsanträgen stattgegeben wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 2009, VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933, Tz. 12; vom 11. September 2007 - VIII ZB 73/05, [...], Tz. 7; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, [...], Tz. 6; vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742, unter 2; jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 17.02.2022 - 2 UF 8/22

    Anforderungen an die elektronische Einreichung einer Beschwerdeschrift

    Zwar kann unter bestimmten Umständen auch eine Unterschrift am Anfang oder innerhalb eines Textes, ggfs. auch die Unterzeichnung eines Begleitschreibens (vgl. BGH, Beschluss v. 10.03.2009, Az. VIII ZB 55/06), die erforderliche Übernahme der inhaltlichen Verantwortung dokumentieren (Keidel-Sternal, FamFG, 20. Aufl. [2020], § 64 FamFG Rn. 30a m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2012 - VIII ZB 111/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Postulationsfähigkeit beim

    Ein Prozessbevollmächtigter einer Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass einem unter Darlegung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestellten ersten Verlängerungsantrag stattgegeben wird (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 2009 - VIII ZB 55/06, NJW-RR 2009, 933 Rn. 12; vom 18. August 2009 - VIII ZB 62/08, juris Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 9/20

    Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Erheblicher Grund für

  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist

  • OLG Dresden, 16.02.2012 - 10 U 394/11
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZB 35/17

    Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

  • LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21

    Unterbringung in Schleswig-Holstein: Unterschrift des Unterbringungsantrags bei

  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Braunschweig, 29.10.2021 - 3 W 59/21

    Unzulässige Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Formwirksame

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZB 47/13

    Erforderlichkeit einer unterschriebenen Berufungsschrift bei Beifügung einer

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 12 U 10/16

    Insolvenzanfechtung des Materialeinkaufs durch einen Strohmann im Vorfeld der

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2011 - 4 U 148/10

    Berufungsbegründungsfrist: Versäumung der Frist wegen Unterschrift des

  • LSG Baden-Württemberg, 23.12.2010 - L 13 AS 1673/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

  • OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09

    Geeignetheit des Angebots nicht präsenter Zeugen als Mittel der Glaubhaftmachung

  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 9 U 248/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts

  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 5 WF 160/10

    Richterablehnung: Befangenheit wegen Vorbefassung als Rechtsanwalt für eine

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