Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09   

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https://dejure.org/2009,1266
BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09 (https://dejure.org/2009,1266)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2009 - V ZB 12/09 (https://dejure.org/2009,1266)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - V ZB 12/09 (https://dejure.org/2009,1266)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 63 Abs. 1 Satz 1, 180
    Kein Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei einer Grundstücksversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Mietergemeinschaft; Kündigung nach § 87 Abs. 1 Alt. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der Folge des Erlöschens der Vollmacht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 63 Abs. 1 Satz 1
    Kein Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei Teilungsversteigerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Gemeinschaft; Teilungsversteigerung; Einzelangebot; Miteigentum; Zwangsversteigerung

  • Judicialis

    ZPO § 87 Abs. 1; ; ZPO § 172 Abs. 1; ; ZPO § 571; ; ZPO § 574; ; ZPO § 575; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZVG § 63 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei einer Grundstücksversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Mietergemeinschaft; Kündigung nach § 87 Abs. 1 Alt. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) mit der Folge des Erlöschens der Vollmacht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdefrist und Wiedereinsetzung in der Zwangsversteigerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungsversteigerung nur ohne Einzelausgebot

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung im Zwangsversteigerungsverfahren

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Kurzanmerkung)

    Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung im Zwangsversteigerungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1026
  • MDR 2009, 1071
  • DNotZ 2010, 54
  • NZM 2009, 638
  • ZMR 2009, 776
  • FamRZ 2009, 1317
  • WM 2009, 1617
  • Rpfleger 2009, 579
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08

    Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Entsprechend § 63 Abs. 1 Satz 1 ZVG sind bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks, an dem Bruchteilseigentum besteht, die Eigentumsanteile einzeln auszubieten; das nach § 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG zulässige Gesamtausgebot verdrängt das Einzelausgebot nicht, sondern dieses unterbleibt nur dann, wenn die in § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG genannten Beteiligten hierauf verzichten (Senat , Beschl. v. 30. Oktober 2008, V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158).

    Insbesondere haben sich weder das Thüringische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 10. Juli 2000 (Rpfleger 2000, 509) noch der Senat in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2008 (V ZB 41/08, aaO) hierzu geäußert.

  • BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08

    Herleitung des Erfordernisses einer Rechtsmittelbelehrung für die gemäß §§ 869 ,

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 26. März 2009 (V ZB 174/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) entschieden, dass sich für die gemäß §§ 869, 793 ZPO befristeten Rechtsmittel in Zwangsversteigerungsverfahren unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung ergibt und fehlendes Verschulden des Rechtsmittelführers unwiderleglich zu vermuten ist, wenn der Belehrungsmangel für die Versäumung der Rechtsmittelfrist ursächlich ist.

    Da es hieran fehlt, trifft die Beteiligte zu 1 an der Fristversäumung aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 26. März 2009 (V ZB 174/08), auf die zur Vermeidung bloßer Wiederholungen verwiesen wird, kein Verschulden.

  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Etwas anderes gilt aber in Verfahren der Teilungsversteigerung, wenn sich - wie hier - Miteigentümer mit entgegengesetzten Interessen streiten (Senat , Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZB 44/07

    Wirksamkeit der Zustellung an den früheren Prozessbevollmächtigten nach

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Nach § 172 Abs. 1 ZPO musste die Zustellung deshalb an die früheren Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1 erfolgen; diese Notwendigkeit endete erst mit der Anzeige der Mandatsbeendigung dem Gericht gegenüber ( BGH, Beschl. v. 19. September 2007, VIII ZB 44/07, NJW 2008, 234), an der es hier fehlt.
  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 55/06

    Anforderungen an ein Gesamtmeistgebot; Voraussetzungen des Zuschlags

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Der auf den Senatsbeschluss vom 28. September 2006 (V ZB 55/06, NJW-RR 2007, 1139) gestützte Einwand der Rechtsbeschwerde, dass das auf ein Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot erfahrungsgemäß geringer sei als das Gesamtergebnis der auf Einzelausgebote abgegebenen Meistgebote und deshalb die Interessen der Miteigentümer an einem möglichst günstigen Ergebnis der Versteigerung nur bei dem Einzelausgebot der Miteigentumsanteile gewahrt würden, ist nicht tragfähig.
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Es bereitet mithin eine anderweitig gesetzlich oder vertraglich geregelte vermögensrechtliche Auseinandersetzung unter den Eigentümern lediglich vor und hat nicht die Funktion, diese Auseinandersetzung zu ersetzen oder vorwegzunehmen (BVerfGE 42, 64, 75) .
  • OLG Jena, 10.07.2000 - 6 W 433/00

    Einzelversteigerungsprinzip bei selbständigem Gebäudeeigentum; Zulässigkeit eines

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Insbesondere haben sich weder das Thüringische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 10. Juli 2000 (Rpfleger 2000, 509) noch der Senat in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2008 (V ZB 41/08, aaO) hierzu geäußert.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Dies alles steht der Erwartung entgegen, der zur Einlegung der Rechtsbeschwerde Befugte werde sich in zumutbarer Weise über die Voraussetzungen des Rechtsmittels rechtzeitig Aufklärung verschaffen können, und führt zu dem sich aus der Verfassung ergebenden Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung (vgl. BVerfGE 93, 99, 107) .
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Abweichend von § 168 Abs. 1 BGB hatte nämlich die Kündigung nach § 87 Abs. 1 Alt. 1 ZPO nicht das Erlöschen der Vollmacht zur Folge, weil es dem Beschwerdegericht nicht angezeigt worden war (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Juli 1985, IVb ZB 102/84, VersR 1985, 1185, 1186).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 6/07

    Zulässigkeit der Eintragung des Verzichts auf einen Miteigentumsanteil an einem

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09
    Ihre Aufhebung kann auch nicht auf andere Weise, wie durch den Verzicht auf den Miteigentumsanteil, herbeigeführt werden; denn ein solcher Verzicht ist unzulässig (Senat, BGHZ 172, 209, 214 ff.).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 183/14

    Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung: Veräußerungsverbot bei Pfändung eines

    Das ist in Verfahren der Teilungsversteigerung aber der Fall, sofern sich - wie hier - die Beteiligten oder deren Pfändungsgläubiger mit entgegen gesetzten Interessen streiten (Senat, Beschlüsse vom 7. Mai 2009, V ZB 12/09, NJW-RR 2009, 1026 Rn. 24 und vom 25. Februar 2010 - V ZB 92/09, NJW-RR 2010, 1098 Rn. 21).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 92/09

    Pfändung des Anspruchs des Grundstücksmiteigentümers auf Aufhebung der

    Das Teilungsversteigerungsverfahren dient lediglich dazu, diese Auseinandersetzung vorzubereiten; es hat nicht die Funktion, sie zu ersetzen oder vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 42, 64, 75; Senat, Beschl. v. 7. Mai 2009, V ZB 12/09, NJW-RR 2009, 1026, 1028).

    Das ist in Verfahren der Teilungsversteigerung aber der Fall, sofern sich - wie hier - Miteigentümer oder deren Pfändungsgläubiger mit entgegen gesetzten Interessen streiten (vgl. Senat, Beschl. v. 7. Mai 2009, V ZB 12/09, NJW-RR 2009, 1026, 1028).

  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines

    Bei der Teilungsversteigerung ist das Einzelausgebot der Miteigentumsanteile (§ 63 Abs. 1 Satz 1 ZVG) unzulässig, da das Verfahren auf die vollständige und endgültige Aufhebung der Gemeinschaft gerichtet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2009 - V ZB 12/09, NJW-RR 2009, 1026 Rn. 20 f.).
  • BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11

    Teilungsversteigerung: Zuschlagsversagungsgrund bei doppeltem Ausgebot eines

    Im Verfahren der Teilungsversteigerung gilt nur dann etwas anderes, wenn sich die Miteigentümer mit entgegengesetzten Interessen streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2009 - V ZB 12/09, WM 2009, 1617, 1619 Rn. 24).
  • BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 21/22

    Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen

    Die Notwendigkeit einer Zustellung an den Prozessbevollmächtigten endet im Parteiprozess jedoch mit der Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht dem Gericht gegenüber (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Oktober 1959 - IV ZR 68/59, BGHZ 31, 32, 35; Beschlüsse vom 19. September 2007 - VIII ZB 44/07, aaO Rn. 11; vom 7. Mai 2009 - V ZB 12/09, NJW-RR 2009, 1026 Rn. 6; vom 18. Juni 2020 - I ZB 83/19, NJW-RR 2020, 1191 Rn. 9 mwN).
  • LG Bonn, 03.09.2014 - 6 T 218/14

    Veräußerungsverbot in der Teilungsversteigerung hinsichtlich des Grundbesitzes

    Das Teilungsversteigerungsverfahren dient lediglich dazu, diese Auseinandersetzung vorzubereiten; es habe nicht die Funktion, sie zu ersetzen oder vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 42, 64, 75; Senat, Beschl. v. 7. Mai 2009, V ZB 12/09, NJW-RR 2009, 1026, 1028).
  • LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18

    Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!

    Von der Auferlegung außergerichtlicher Kosten ist abzusehen, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der ZPO gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss v. 07.05.2009 - V ZB 12/09).
  • LG Stuttgart, 29.09.2016 - 10 T 295/16

    Zwangsversteigerung ist trotz Suizidgefahr möglich!

    Von der Auferlegung außergerichtlicher Kosten ist abzusehen, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der ZPO gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss v. 07.05.2009 - V ZB 12/09).
  • LG Heilbronn, 14.01.2020 - 8 T 5/20

    Zwangshypothek im geringsten Gebot einer Teilungsversteigerung nach

    Bei der Grundstücksversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft ist das Einzelausgebot der Miteigentumsanteile unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Mai 2009 - V ZB 12/09 -, juris = MDR 2009, 1071).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4075
BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08 (https://dejure.org/2009,4075)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08 (https://dejure.org/2009,4075)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 3598/08 (https://dejure.org/2009,4075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Berufungszurückweisung gem § 522 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Sache - Zur Frage, ob ein Schlichtungsverfahren Zulässigkeitsvoraussetzung für die Geltendmachung ...

  • Wolters Kluwer

    Allgemeiner Justizgewährungsanspruch gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) als Gebot effektiven Rechtsschutzes für den Zivilprozess; Reichweite des § 15a Abs. 1 Nr. 2 Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPO) in Zusammenhang mit Erstattungsansprüchen ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss im Zivilprozess

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 127
  • NJW-RR 2009, 1026
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    1. Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst dabei nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    1. Für den Zivilprozess ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

    Effektiver Rechtsschutz in diesem Sinne umfasst dabei nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstandes (vgl. BVerfGE 85, 337 ; 97, 169 ).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 4 U 41/07

    Obligatorisches Schlichtungsverfahren in Hessen: Ansprüche wegen eines durch

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    Mag es auch an einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Reichweite des § 15a Abs. 1 Nr. 2 EGZPO in Zusammenhang mit Erstattungs- und Schadenersatzansprüchen fehlen, hat sich das Landgericht insofern doch einer verbreiteten Auffassung und insbesondere einer eingehend begründeten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 6. März 2008 - 4 U 41/07 -, JURIS Rn. 17 ff. m.w.N.) angeschlossen.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzuges bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO jedoch nur dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl 2009 S. 41 m.w.N.).
  • OLG München, 04.06.2012 - 19 U 771/12

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wahrung des Schriftformerfordernisses bei

    Sie bestehen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (vgl. BVerfG, NJW-RR 2009, 1026 Tz. 14).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Berufung und damit in einem nächsten Schritt auch zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl 2009, S. 41 und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 3598/08 - NJW-RR 2009, S. 1026 jew. zu § 522 ZPO).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Derartige Unklarheiten bestehen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (s. nur BVerfG, NJW-RR 2009, 1026 Tz. 14).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Derartige Unklarheiten bestehen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (s. nur BVerfG, NJW-RR 2009, 1026 Tz. 14).
  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 96/15

    Obligatorische Streitschlichtung in Rheinland-Pfalz: Zahlungsklage wegen

    Nach überwiegender Ansicht ist das der Fall (OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Juli 2012 - 7 U 302/11, juris Rn. 75; OLG Saarbrücken, NJW 2007, 1292; MüKoZPO/Gruber, 4. Aufl., § 15a EGZPO Rn. 32; Prütting/Gehrlein/Barth, ZPO, 7. Aufl., § 15a EGZPO Rn. 4; Staudinger/Albrecht, BGB [2012], Art. 124 EGBGB Rn. 44; ähnlich auch BVerfGK 15, 127, 133).
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog.

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. mithin dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich mithin als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 15, 127 ; 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 Rn. 17 m.w.N.).

    Zwar entfällt der Klärungsbedarf, wenn einer Rechtsfrage wegen einer Rechtsänderung für die Zukunft keine Bedeutung mehr zukommt (BVerfGK 15, 127 ).

  • BGH, 19.07.2021 - NotSt (Brfg) 1/21

    BeurkG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beurkundet ein Notar einen Vertrag, bei dem sein

    Nur vereinzelt in der Literatur vertretene abweichende - hier zudem nicht entscheidungserhebliche - oder nicht nachvollziehbar begründete Ansichten machen die Rechtslage nicht unklar (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 3598/08, juris Rn. 12, insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2009, 1026).
  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 5/15

    Notarstellenbesetzung: Anforderungen an die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

    Ist die Rechtsfrage höchstrichterlich bislang nicht entschieden, bestehen derartige Unklarheiten u.a. dann, wenn sie von einigen Instanzgerichten unterschiedlich beantwortet werden oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. Meyer-Ladewig/Rudisile, aaO Rn. 32; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978; BVerfG, NJW-RR 2009, 1026 Rn. 12; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 543 Rn. 7, jeweils mwN).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Vielmehr ist die Auffassung des Bundessozialgerichts, dass grundsätzliche Bedeutung einer Sache im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG nur dann zukomme, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann, nicht zu beanstanden, sondern steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 3598/08 -, juris, Rn. 12 - insoweit in NJW-RR 2009, S. 1026 nicht abgedruckt; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 893/09 -, NJW 2009, S. 3710 ).

    Dies gilt insbesondere für die Anforderung, dass derjenige, der die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, darlegen muss, inwiefern die umstrittene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 3), und sich deshalb mit der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts auseinandersetzen muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2006 - 1 BvR 1786/01 -, juris, Rn. 4; vgl. insoweit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 92 Rn. 48 m.w.N.; Magen, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 92 Rn. 48 m.w.N.), weil bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage unter Umständen entgegenstehen kann (vgl. BVerfGK 12, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 3598/08 -, juris, Rn. 12 - insoweit in NJW-RR 2009, S. 1026 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 6/15

    Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der

    Derartige Unklarheiten bestehen u.a. dann, wenn in der Rechtsprechung oder Literatur unterschiedliche Meinungen zu ihrer Reichweite vertreten werden (vgl. Meyer-Ladewig/Rudisile, aaO Rn. 32; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978; BVerfG, NJW-RR 2009, 1026 Rn. 12; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 543 Rn. 7, jeweils mwN).

    Dies gilt aber nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978; BVerfG, NJW-RR 2009, 1026 Rn. 14).

  • OLG Köln, 15.02.2016 - 13 U 151/15

    Kündigungsrecht der Bausparkasse hinsichtlich eines zuteilungsreifen

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 64/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung - Gegenstandswertfestsetzung

  • OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 U 78/22

    Klage eines Rechtsanwalts gegen einen anderen auf Unterlassung; Unterlassung des

  • BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12

    Mangels substantiierter Begründung der Beschwerdebefugnis und fehlender

  • OLG Zweibrücken, 09.07.2012 - 7 U 302/11

    Zahlungsklage aus Nachbarschaftsstreitigkeiten in Rheinland-Pfalz:

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 6/11

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens seiner erzwingbaren Mitwirkungspflicht bei

  • BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11

    Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in Grundbuchsache

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZB 227/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Verfassungsmäßigkeit der

  • OLG Stuttgart, 12.02.2021 - 14 AR 5/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Ablehnung für eine Klage gegen Kraftfahrzeugunternehmen

  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

  • BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17

    Keine hinreichende Darlegung einer Divergenz höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • OLG Köln, 28.06.2011 - 24 U 128/10
  • LG Bückeburg, 07.11.2012 - 1 S 40/12

    Nachbarschaftsstreit - Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung

  • BGH, 15.09.2021 - VII ZR 52/21

    Schadenenersatzbegehren im Zusammenhang mit dem Einbau einer Abgassoftware;

  • BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 3091/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.01.2018 - 1 VB 61/17
  • BGH, 18.05.2022 - VII ZR 142/21

    Deliktische Haftung des Motorenherstellers im Zuge des sog. Dieselskandals;

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - 24 U 33/09

    Person des Bereicherungsgläubigers von Anwaltshonorar in Anweisungsfällen

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