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   BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09   

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BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09 (https://dejure.org/2010,267)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2010 - V ZB 224/09 (https://dejure.org/2010,267)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2010 - V ZB 224/09 (https://dejure.org/2010,267)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 S 2 GVG, § 72 Abs 2 S 3 GVG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 43 Nr 2 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen Berufungseinlegung bei dem sachlich unzuständigen Landgericht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GVG § 72 Abs. 2 S. 2 und 3
    Fristwahrende Berufung in Wohnungseigentumssachen stets nur bei sachlich zuständigem Gericht

  • Wolters Kluwer

    Fristwahrende Einlegung einer Berufung in einer Wohnungseigentumssache bei dem sachlich zuständigen Landgericht bei Zuständigkeit eines anderen Landgerichts für diese Berufungen aufgrund einer Rechtsverordnung; Versäumung der Berufungsfrist aufgrund einer fehlenden ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fristwahrende Berufungseinlegung bei abweichender LG-Zuständigkeit in WEG-Sachen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentumssachen müssen beim zuständigen Berufungsgericht fristwahrend eingelegt werden; § 72 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GVG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufung bei sachlich zuständigem Landgericht; verschuldete Versäumung der Berufungsfrist durch nicht geprüfte abweichende Zuständigkeitsregelung

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen Berufungseinlegung bei dem sachlich unzuständigen Landgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen Berufungseinlegung bei dem sachlich unzuständigen Landgericht

  • RA Kotz

    Wohnungseigentumssache - Berufung - Landgerichtszuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristwahrende Einlegung einer Berufung in einer Wohnungseigentumssache bei dem sachlich zuständigen Landgericht bei Zuständigkeit eines anderen Landgerichts für diese Berufungen aufgrund einer Rechtsverordnung; Versäumung der Berufungsfrist aufgrund einer fehlenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufungseinlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das richtige Berufungsgericht in WEG-Sachen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Keine Entschuldigung für Unkenntnis der Gesetzesänderung

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Entschuldigung für Unkenntnis der Gesetzesänderung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Keine Entschuldigung für Unkenntnis der Gesetzesänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufungseinlegung in WEG-Sachen bei Existenz eines Konzentrationsgerichts (IMR 2010, 252)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1096
  • MDR 2010, 887
  • NZM 2010, 445
  • ZMR 2010, 624
  • WM 2010, 319
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    Ohne eine solche Darstellung ist das Rechtsbeschwerdegericht, das grundsätzlich von dem durch das Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt auszugehen hat (§ 577 Abs. 2 Satz 1 u. 4, § 559 ZPO), nämlich zu einer rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Beschlusses regelmäßig nicht in der Lage (Senat, Beschl. v. 7. Mai 2009, V ZB 180/08, JurBüro 2009, 442, insoweit nur bei juris; Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187, 188).

    (1) Der Senat hat entschieden, dass die Berufung in einer Streitigkeit nach § 43 Nr. 2 WEG fristwahrend nur bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen Berufungsgericht eingelegt werden kann (Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187, 188; vgl. auch Senat, Beschl. v. 19. Februar 2009, V ZB 188/08, NJW 2009, 1282 f.).

    Entschieden hat er ferner, dass eine bei einem danach unzuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung nicht nach näherer Maßgabe von § 281 ZPO an das zuständige Berufungsgericht verwiesen werden kann, sondern als unzulässig zu verwerfen ist, wenn sie dort verspätet eingeht (BGH, Beschl. v. 10. Juli 1996, XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55 f.; Beschl. v. 19. Juni 2007, VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436, 1437; Senat, Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187, 188).

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Senats nur, wenn die Frage, ob eine Streitigkeit im Sinne der genannten Regelungen vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann (Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187, 188).

    Ausschlaggebend ist dabei die Überlegung, dass sich die Parteien in der Berufungsinstanz durch Rechtsanwälte vertreten lassen müssen, die mit den Erfordernissen des Berufungsverfahrens vertraut sind und die anhand der Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der dieses ergänzenden landesrechtlichen Bestimmungen in der Regel unschwer das richtige Rechtsmittelgericht feststellen können (Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, aaO).

  • BGH, 05.03.2009 - V ZB 153/08

    Prüfungsanforderungen eines Rechtsanwalts bei der Unterzeichnung einer

    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    (1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt die Berufungsschrift auf ihre Richtigkeit überprüfen muss (BGH, Beschl. v. 13. Juli 1988, VIII ZR 65/88, NJW-RR 1988, 1528, 1529; Beschl. v. 4. November 1992, XII ZB 120/92, NJW-RR 1993, 254, 255; Senat, Beschl. v. 5. März 2009, V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751; Musielak/Grandel, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rdn. 45).

    Dazu gehört neben der Bezeichnung der Parteien (BGH, Beschl. v. 24. November 1981, VI ZB 11/81, VersR 1982, 191) auch die Bezeichnung des zuständigen Gerichts (BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1987, IVb ZB 99/87, VersR 1988, 251; Beschl. v. 8. Dezember 1992, VI ZB 33/92, VersR 1993, 1381 f.; Senat, Beschl. v. 5. März 2009, V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751).

    Die dafür erforderliche rechtliche Prüfung der Zuständigkeit ist ein - zudem nicht delegierbarer - Kernbestandteil der Berufungsschrift, die der Rechtsanwalt in jedem Fall vor Einreichung der Berufungsschrift und auch selbst vornehmen muss (Senat, Beschl. v. 5. März 2009, V ZB 153/08, aaO).

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 90/95

    Verweisung des Rechtsstreits bei Einlegung einer Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    Entschieden hat er ferner, dass eine bei einem danach unzuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung nicht nach näherer Maßgabe von § 281 ZPO an das zuständige Berufungsgericht verwiesen werden kann, sondern als unzulässig zu verwerfen ist, wenn sie dort verspätet eingeht (BGH, Beschl. v. 10. Juli 1996, XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55 f.; Beschl. v. 19. Juni 2007, VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436, 1437; Senat, Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187, 188).
  • BGH, 20.04.1979 - IV ZB 84/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist -

    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    Diese Prüfung drängte sich schon nach dem Text der Vorschrift auf (zu diesem Gesichtspunkt: BGH, Beschl. v. 20. April 1979, IV ZB 84/78, NJW 1979, 1414).
  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07

    Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im

    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    Entschieden hat er ferner, dass eine bei einem danach unzuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung nicht nach näherer Maßgabe von § 281 ZPO an das zuständige Berufungsgericht verwiesen werden kann, sondern als unzulässig zu verwerfen ist, wenn sie dort verspätet eingeht (BGH, Beschl. v. 10. Juli 1996, XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55 f.; Beschl. v. 19. Juni 2007, VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436, 1437; Senat, Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187, 188).
  • BGH, 07.05.2009 - V ZB 180/08

    Prüfungsmaßstab im Rahmen der Beschwerde gegen die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    Ohne eine solche Darstellung ist das Rechtsbeschwerdegericht, das grundsätzlich von dem durch das Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt auszugehen hat (§ 577 Abs. 2 Satz 1 u. 4, § 559 ZPO), nämlich zu einer rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Beschlusses regelmäßig nicht in der Lage (Senat, Beschl. v. 7. Mai 2009, V ZB 180/08, JurBüro 2009, 442, insoweit nur bei juris; Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187, 188).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und zwar auch nicht deshalb (dazu: Senat, BGHZ 151, 221, 227; Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 13. Mai 2004, V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217), weil die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen wären und der Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwerten (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1859/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und zwar auch nicht deshalb (dazu: Senat, BGHZ 151, 221, 227; Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 13. Mai 2004, V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217), weil die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen wären und der Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwerten (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und zwar auch nicht deshalb (dazu: Senat, BGHZ 151, 221, 227; Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 13. Mai 2004, V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217), weil die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen wären und der Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwerten (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschl. v. 23. Oktober 2003, V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • LG Dessau-Roßlau, 13.01.2009 - 5 S 200/08
    Auszug aus BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09
    Dazu gehört bei einer bundesrechtlichen Zuständigkeitsregelung, die abweichende Regelungen durch das Landesrecht zulässt, auch die Prüfung, ob das betreffende Land hiervon Gebrauch gemacht hat (LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 13. Januar 2009, 5 S 200/08, juris).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZB 11/81

    Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - richtige Angabe

  • BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist,

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZB 33/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterlassene Kontrolle der richtigen

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 65/88

    Rechtsmittelschrift - Anwalt - Überprüfungspflicht - Revision - Unwirksamkeit bei

  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 99/87

    Berufung - Berufungsgericht - Rechtsmittelschrift - Fristwahrung - Gemeinsame

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 188/08

    Geltung des § 72 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) für die Berufung

  • BGH, 04.11.1992 - XII ZB 120/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist durch

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 177/09

    Fristwahrung im Fall der fristgerechteten Einrechung einer Berufungsschrift beim

  • BVerfG, 17.01.2000 - 1 BvR 2143/99

    Anwaltsverschulden bei Fristversäumung durch fehlerhafte Übertragung eines

  • BGH, 15.05.2014 - V ZB 172/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Niedersachsen: Verschuldenszurechnung

    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und zwar auch nicht deshalb, weil die Anforderungen, die das Berufungsgericht stellt, überzogen wären und den Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwerten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 4 mwN).

    Etwas anderes gilt nur in dem hier nicht gegebenen - Fall, dass das Vorliegen einer wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeit im Sinne dieser Regelungen für bestimmte Fallgruppen höchstrichterlich noch nicht geklärt ist und über deren Beantwortung mit guten Gründen gestritten werden kann (Senat, Beschluss vom 12. April 2010 V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 9 f. mwN).

    Die Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit obliegt dem Rechtsanwalt und kann von ihm nicht delegiert werden (Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn.12; Beschluss vom 5. März 2009 - V ZB 153/08, NJW 2009, 1750, 1751).

    Bei einer bundesrechtlichen Zuständigkeitsregelung, die abweichende Regelungen durch das Landesrecht zulässt, umfasst die Prüfung auch die Frage, ob das betreffende Land hiervon Gebrauch gemacht hat (Senat, Beschluss vom 14. April 2010 - V ZB 224/09, aaO, mwN).

    Er muss die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1993 - V ZB 20/93, NJW 1993, 2538, 2539), oder diese anhand geeigneter Quellen, etwa von Vorschriftendatenbanken (Senat, Beschluss vom 14. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 10), ermitteln.

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der

    Insbesondere hat das Berufungsgericht keine überzogenen Anforderungen gestellt, die den Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 4 mwN).

    a) Anerkannt ist, dass der Rechtsanwalt die Berufungsschrift auf ihre Richtigkeit einschließlich der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts überprüfen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 03.07.2014 - V ZB 26/14

    Berufungszuständigkeit bei Streitgenossenschaft: Zuständiges Berufungsgericht bei

    Insbesondere hat das Berufungsgericht keine überzogenen Anforderungen gestellt, die der Beklagten zu 2 den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 4 mwN).

    Dies hat der Senat ausnahmsweise unter der Voraussetzung angenommen, dass höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob bestimmte Fallgruppen § 43 Abs. 1 bis 4 oder 6 WEG unterfallen (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, NJW 2010, 1818 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 9).

  • BGH, 21.06.2012 - V ZB 56/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeit über Fortsetzung eines

    Die fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift bei dem sonst für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts zuständigen Landgericht wahrt die Berufungsfrist nur, wenn die Frage, ob eine Streitigkeit nach § 43 Nr. 1 bis 4 und Nr. 6 WEG vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann (Senat, Beschlüsse vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, NJW 2010, 1818, 1819 Rn. 11 und vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 f. Rn. 9).
  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des

    Er ist daher gehalten, die Rechtsmittelschrift und insbesondere die Rechtsmittelzuständigkeit des darin bezeichneten Gerichts selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 12 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12

    Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung; Anbringung in elektronischer

    Unterlässt der Rechtsanwalt diese rechtliche Prüfung und reicht er sein Rechtsmittel demzufolge bei dem unzuständigen Gericht ein, ist die Versäumung der Berufungsfrist im Allgemeinen nicht unverschuldet (BGH, NJW-RR 2010, 1096 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09

    Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren:

    Er ist daher gehalten, die Rechtsmittelschrift und insbesondere die Rechtsmittelzuständigkeit des darin bezeichneten Gerichts selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10

    Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht bei einer Schadensersatzklage der

    Das ist ausnahmsweise der Fall, wenn höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob bestimmte Fallgruppen § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG unterfallen (Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, NJW 2010, 1818, 1819; Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096).
  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 220/09

    Wohnungseigentumssache: Streitigkeit über den Geltungsbereich eines

    Ohne eine solche Darstellung ist das Rechtsbeschwerdegericht, das grundsätzlich von dem durch das Beschwerdegericht festgestellten Sachverhalt auszugehen hat (§ 577 Abs. 2 Satz 1 und 4, § 559 ZPO), nämlich zu einer rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Beschlusses regelmäßig nicht in der Lage (Senat, Beschl. v. 12. April 2010, V ZB 224/09, Rdn. 7, juris, m.w.N.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 186; Beschl. v. 12. April 2010, V ZB 224/09, WuM 2010, 319, 320) kann in Streitigkeiten im Sinne von § 43 Nr. 1-4 und Nr. 6 WEG Berufung fristwahrend nur bei dem Gericht des § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG eingelegt werden; eine Verweisung in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO scheidet aus.

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 94/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Einzelanwalts zu Vorkehrungen

    Insbesondere hat das Berufungsgericht keine überzogenen Anforderungen gestellt, die dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 4 mwN).
  • OLG Köln, 05.09.2022 - 15 U 162/22

    Sachliche Zuständigkeit der Berufungsgerichte wegen Äußerungen in sozialen

  • BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17

    Versagung der form- und fristgerecht beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 187/13

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des

  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 155/13

    Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen: Pflicht des

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 221/12

    Familiensache: Wiedereinsetzung bei Beschwerdeeinlegung beim unzuständigem

  • BGH, 04.04.2019 - V ZB 156/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 233/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Versäumung der Berufungsfrist wegen

  • BGH, 21.09.2017 - V ZB 18/17

    Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 173/12

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt infolge

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 229/09

    Firstwahrung durch fristgerechte Einreichung einer Berufungsschrift bei einem

  • BGH, 22.04.2010 - V ZB 225/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer fehlenden Kenntnis eines

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 226/09

    Versäumnis der Berufungsfrist infolge der Einreichung der Berufungsschrift beim

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 234/09

    Fristwahrende Wirkung einer am Abend des letzten Tags einer Frist bei einem

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 236/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch Einreichung der

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 241/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch Einreichung der

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 235/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichen einer Berufungsschrift am

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 238/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichen einer Berufungsschrift am

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 237/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichen einer Berufungsschrift am

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 232/09

    Fristwahrende Wirkung einer bei einem unzuständigen Gericht eingelegten

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 227/09

    Firstwahrung durch fristgerechte Einreichung einer Berufungsschrift bei einem

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 242/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichen einer Berufungsschrift am

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 239/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch Einreichung der

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 230/09

    Fristwahrende Wirkung einer bei einem unzuständigen Gericht eingelegten

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 228/09

    Fristwahrende Wirkung einer bei einem unzuständigen Gericht eingelegten

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 240/09

    Fristwahrende Wirkung einer am Abend des letzten Tags einer Frist bei einem

  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 156/14

    Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Begründungsfrist durch Beschluss als

  • BGH, 23.04.2010 - V ZB 231/09

    Einhaltung der Berufungsfrist durch fristgerechte Einreichung bei einem

  • BayObLG, 13.06.2022 - Verg 4/22

    Kontrollpflichten des Rechtsanwalts bei Übertragung der Erstellung von

  • LG Duisburg, 27.01.2014 - 5 S 113/13

    Wo ist in WEG-Sachen die Berufung einzulegen?

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