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   OLG Hamm, 18.02.2010 - I-17 U 119/09   

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https://dejure.org/2010,7637
OLG Hamm, 18.02.2010 - I-17 U 119/09 (https://dejure.org/2010,7637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2010 - I-17 U 119/09 (https://dejure.org/2010,7637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - I-17 U 119/09 (https://dejure.org/2010,7637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Schäden an einem Pkw durch den werkseitig nicht zugelassenen Einbau einer Gasanlage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autogasanlage mangelhaft - Schadensersatzansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 631; BGB § 634 Nr. 4
    Schadensersatzansprüche wegen Schäden an einem Pkw durch den werkseitig nicht zugelassenen Einbau einer Gasanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2010 - 17 U 119/09
    Die erforderliche persönliche Überzeugung des Tatrichters setzt aber nicht den Ausschluss letzter Zweifel voraus, sondern lediglich einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit (vgl. BGH NJW 1994, 801).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 U 59/11

    Einordnung eines Vertrags über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig

    Deswegen wird, anders als die Beklagte annimmt, das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses wesentlich durch die geschuldete Montageleistung geprägt (so auch OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1213; LG Stendal, Urteil vom 20. Januar 2009 - 23 O 437/07, juris, Rn. 16).
  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 361/10

    Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt bei Einbau einer Autogasanlage

    v. 18.02.2010 - I-17 U 119/09, NJW-RR 2010, 1213; LG Stendal, Urt .

    v. 18.02.2010 - I-17 U 119/09, NJW-RR 2010, 1213; OLG Frankfurt a. M., Urt .

    Die Pflichtverletzung der Beklagten liegt somit hier darin, dass sie in den Pkw des Klägers eine Autogasanlage eingebaut hat, obwohl - so die plausiblen, nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen, denen sich das Gericht anschließt - der Motor des Pkw des Klägers für die mit einem Gasbetrieb verbundenen Beanspruchungen zum damaligen Zeitpunkt (2008) noch nicht ausgelegt war und ... daher seitens des Herstellers für den Gasbetrieb erst im Jahre 2010 freigegeben wurde ( OLG Hamm, Urt . v. 18.02.2010 - I-17 U 119/09, NJW-RR 2010, 1213).

    Herzustellen ist somit der Zustand, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, die Beklagte also die Autogasanlage in den dafür ungeeigneten Pkw des Klägers nicht eingebaut hätte ( OLG Hamm, Urt . v. 18.02.2010 - I-17 U 119/09, NJW-RR 2010, 1213).

  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 36/10

    Einbau einer Autogasanlage und die Hinweispflichten der Kfz-Werkstatt

    Dieser zwischen den Prozessparteien geschlossene Vertrag über den Einbau einer LPG-Autogasanlage ist als Werkvertrag anzusehen (BGH, Urteil vom 03.03.2004, Az.: VIII ZR 76/03, u. a. in: NJW-RR 2004, Seite 850; OLG Oldenburg, DAR 2011, Seiten 585 f. = NJW-RR 2011, Seiten 1498 ff. = ZGS 2011, Seiten 524 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2010, Seiten 1213 ff.; LG Stendal, Schaden-Praxis 2009, Seiten 269 f.).

    Deswegen wird das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses wesentlich durch die geschuldete Montageleistung geprägt (OLG Oldenburg, DAR 2011, Seiten 585 f. = NJW-RR 2011, Seiten 1498 ff. = ZGS 2011, Seiten 524 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2010, Seiten 1213 ff.; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2006, Seiten 1617 f. = OLG-Report 2007, Seiten 80 ff.; LG Stendal, Schaden-Praxis 2009, Seiten 269 f.).

    Die Pflichtverletzung der Beklagten liegt somit hier darin, dass sie in den Pkw des Klägers eine Autogasanlage eingebaut hat, obwohl - so die plausiblen, nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen, denen sich das Gericht anschließt - der Motor des Pkws des Klägers für die mit einem Gasbetrieb verbundenen Beanspruchungen zum damaligen Zeitpunkt (2008) noch nicht ausgelegt war und der Motor daher seitens des Herstellers für den Gasbetrieb erst im Jahre 2010 freigegeben wurde (OLG Hamm, NJW-RR 2010, Seiten 1213 ff.).

    Herzustellen ist somit der Zustand, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, die Beklagte also die Autogasanlage in den dafür ungeeigneten Pkw des Klägers nicht eingebaut hätte (OLG Hamm, NJW-RR 2010, Seiten 1213 ff.).

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