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   BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08   

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https://dejure.org/2010,2391
BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08 (https://dejure.org/2010,2391)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2010 - I ZR 106/08 (https://dejure.org/2010,2391)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - I ZR 106/08 (https://dejure.org/2010,2391)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 366 Abs 3 HGB, § 441 Abs 1 HGB
    Frachtgeschäft: Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut wegen einer inkonnexen Forderung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines Frachtführerpfandrechts bei uneingeschränktem konkludenten Einverständnis des Eigentümers der Fracht; Entstehen eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut nur wegen konnexer Forderungen des Frachtführers aufgrund teleologischer Reduktion des § 441 Abs. 1 ...

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand für Deliktsklagen - Unerlaubte Handlung oder einer solchen gleichgestellte Handlung - Deliktische Ansprüche auf Schadenshaftung - Deliktische Haftung im Umfeld von vertraglichem Leistungsaustausch - Rechtsüberschreitungen im Zusammenhang mit vertraglichen ...

  • tis-gdv.de

    Frachtführerpfandrecht

  • rabüro.de

    Zur Entstehung des Frachtführerpfandrechts

  • rewis.io

    Frachtgeschäft: Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut wegen einer inkonnexen Forderung

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    § 441 HGB

  • ra.de
  • rewis.io

    Frachtgeschäft: Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut wegen einer inkonnexen Forderung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 441 Abs. 1; HGB § 366 Abs. 3
    Frachtführerpfandrecht an Drittgut nur für konnexe Forderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehen eines Frachtführerpfandrechts bei uneingeschränktem konkludenten Einverständnis des Eigentümers der Fracht; Entstehen eines Frachtführerpfandrechts an Drittgut nur wegen konnexer Forderungen des Frachtführers aufgrund teleologischer Reduktion des § 441 Abs. 1 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pfandrecht - Zur Entstehung eines Frachtführerpfandrechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entstehung eines Frachtführerpfandrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frachtführerpfandrecht an Drittgut

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Für die Entstehung eines Frachtführerpfandrechts genügt das uneingeschränkte Einverständnis des Eigentümers mit dem Transport

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gutgläubiger Erwerb eines Frachtführerpfandrechts

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Zum Erwerb des Frachtführerpfandrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1546
  • MDR 2010, 1063
  • VersR 2011, 902
  • DB 2010, 2614
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2004 - 15 U 42/03

    Frachtvertrag: Frachtführerpfandrecht am Gut wegen einer inkonnexen Forderung;

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    Die Zusammenfassung von Hin- und Rückreise in einem einheitlichen Vertrag führt nicht dazu, dass der versendende Eigentümer auch für Forderungen aus dem Verhältnis eines Haupt-/Unterfrachtführers zum ausführenden Unterfrachtführer einzustehen hat, die mit der Beförderung seines Gutes gerade nichts zu tun haben (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468; Koller aaO § 441 HGB Rdn. 3; Risch, TranspR 2005, 108, 110; a.A. Andresen, TranspR 2004, Beilage S. VI).

    Der gute Glaube an eine Ermächtigung des Absenders durch den Eigentümer genügt nicht (vgl. OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468; Koller aaO § 441 HGB Rdn. 12; Schaffert aaO § 441 Rdn. 5).

    Es hat dieses darauf gestützt, dass die Möglichkeit eines Pfandrechtserwerbs an Dritteigentum für inkonnexe Forderungen zum Zeitpunkt der Verwertung des Gutes bereits obergerichtlich verneint worden war (OLG Karlsruhe TranspR 2004, 467, 468).

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    Das gilt auch, soweit dieselben Tatsachen sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit der Klage erheblich sind (sogenannte doppelrelevante Tatsachen; vgl. BGHZ 124, 237, 240 f.).

    Die Feststellung dieser Tatsachen ist erst zur Begründetheit der Klage erforderlich (BGHZ 124, 237, 240 f.; BGH, Versäumnisurt.

  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Entscheidungssatz eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (BGHZ 153, 358, 360 f.; BGH, Beschl. v. 14.5.2008 - XII ZB 78/07, NJW 2008, 2351 Tz. 15).

    Eine Zulassungsbeschränkung kann in solchen Fällen nur dann angenommen werden, wenn aus den Gründen mit hinreichender Klarheit hervorgeht, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH NJW 2008, 2351 Tz. 16; Urt. v. 26.3.2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Tz. 21 - Resellervertrag, m.w.N.).

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 114/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    Soweit § 14 Nr. 4 IVTB bestimmt, dass dritte Personen, die Ansprüche auf die Ware aufgrund des Konnossements oder Frachtbriefs erheben, durch die Empfangnahme oder Verfügung über solche Papiere das Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht des Frachtführers anerkennen, ist zu beachten, dass die Ausdehnung Allgemeiner Transportbedingungen auf vertragsfremde Personen grundsätzlich unwirksam ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1959 - II ZR 114/57, NJW 1959, 1679, zu § 34 lit. a ADSp a.F.).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 88/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine auf Bestimmungen des

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz zu prüfen ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.2009 - I ZR 88/07, TranspR 2009, 479 Tz. 12), ergibt sich für die gegen den in Belgien wohnhaften Beklagten gerichteten Ansprüche aus Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO.
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    Eine Zulassungsbeschränkung kann in solchen Fällen nur dann angenommen werden, wenn aus den Gründen mit hinreichender Klarheit hervorgeht, dass das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGH NJW 2008, 2351 Tz. 16; Urt. v. 26.3.2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Tz. 21 - Resellervertrag, m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    Gesichert sind alle frachtvertraglichen Geldforderungen gegen den Absender oder Empfänger, die gerade mit der Beförderung des dem Pfandrecht unterfallenden Gutes zusammenhängen (konnexe Forderungen; vgl. BGHZ 17, 1, 3; Koller, Transportrecht, 6. Aufl., § 441 HGB Rdn. 9; Schaffert in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 441 Rdn. 8).
  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    Ob der Beklagte zu der Veräußerung aufgrund eines ihm zustehenden Pfandrechts berechtigt war, ist für die Frage der internationalen Zuständigkeit ohne Bedeutung, da im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO auch zu prüfen ist, ob eine deliktische Verletzungshandlung gerechtfertigt war (vgl. BGH, Urt. v. 11.2.1988 - I ZR 201/86, NJW 1988, 1466, 1467).
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 34/07

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    v. 6.11.2007 - VI ZR 34/07, NJW-RR 2008, 516 Tz. 14).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - I ZR 106/08
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Entscheidungssatz eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (BGHZ 153, 358, 360 f.; BGH, Beschl. v. 14.5.2008 - XII ZB 78/07, NJW 2008, 2351 Tz. 15).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 75/95

    Begriff des Verlustes von Transportgut; Verwertung aufgrund eines angenommenen

  • BGH, 20.12.1990 - IX ZR 268/89

    Ausgleich unter mehreren Bestellern gleichstufiger Sicherheiten

  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 209/11

    Telefonwerbung für DSL-Produkte

    Für die Zulässigkeit der Klage reicht es daher aus, dass die Beklagte zu dieser damit doppelrelevanten Tatsache einen schlüssigen Vortrag gehalten hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 42/08, BGHZ 183, 49 Rn. 14; Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 106/08, TranspR 2010, 303 Rn. 22 = NJW-RR 2010, 1546, jeweils mwN).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 108/10

    Binnenschifftransport: Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei

    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch unter der Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 106/08, TranspR 2010, 303 Rn. 21, mwN), ergibt sich für den gegen die in den Niederlanden ansässige Beklagte gerichteten Anspruch aus Art. 24 Satz 1 Brüssel-I-VO.
  • OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 16 U 41/14

    Staatenimmunität als Prozesshindernis für Klage gegen Staat Griechenland im

    Die Feststellung dieser Tatsachen ist erst zur Begründetheit der Klage erforderlich (BGH vom 10.06.2010 - I ZR 106/08 - Rz 22; BGH vom 27.08.2009 VIII ZB 42/08 - Rz 19 mwN; BGHZ 124, 237 (240)).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2012 - 3 VA 4/12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine von einem Gerichtsvollzieher

    Der Frachtführer muss den Besitz an dem Gut mit dem Willen des Absenders erlangt haben, wobei dieser entweder selbst Eigentümer oder auf Grund des Einverständnisses des Eigentümers mit dem Transport (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1546; Baumbach/Hopt-Merkt, HGB, 35. Auflage 2012, § 441 Rdz 1) insoweit gemäß § 185 BGB verfügungsberechtigt oder immerhin gemäß § 366 Abs. 3 HGB in der Lage gewesen sein muss, dem Frachtführer - in Bezug auf konnexe Forderungen - einen gutgläubigen Erwerb des Pfandrechts zu vermitteln (Schaffert, a.a.O. Rdz. 3).Der beim Fehlen eines Einverständnisses in dem oben dargestellten Sinn gemäß § 366 Abs. 3 HGB mögliche gutgläubige Erwerb des Pfandrechts setzt bei durch den betreffenden Frachtvertrag begründeten Forderungen voraus, dass der Frachtführer ohne grobe Fahrlässigkeit auf das Eigentum des Absenders oder dessen Verfügungsbefugnis im Sinne des § 185 BGB vertraut hat und es sich auch nicht um im Sinne des § 935 BGB abhanden gekommenes Gut handelt.
  • OLG München, 11.12.2013 - 7 U 2856/13

    Rechte des Frachtführers gegenüber dem Eigentümer des Transportguts bei

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH vom 10.6.2010, I ZR 106/08) genügt es in den Fällen, in denen das zur Beförderung übergebene Gut nicht im Eigentum des Absenders (hier der Firma E. Inc.) steht, dass der Absender mit dem Transport uneingeschränkt einverstanden war.
  • OLG Naumburg, 09.09.2010 - 1 U 13/10

    Irreführende Blickfangwerbung - Wettbewerbsverstoß eines Optikers: Irreführende

    Der in die Zukunft gerichtete, auf eine Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit sich das beanstandete Verhalten auch schon zur Zeit der Begehung als wettbewerbswidrig erwies, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009, I ZR 106/08; BGH, Urteil vom 11. März 2009, I ZR 114/06; BGH NJW 2005, 2229 - 2231 - Internetversandhandel - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009, I ZR 149/07 - Sondernewsletter - zitiert nach juris; BGH WRP 2005, 474, 475 - Direkt ab Werk).
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