Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
mehr- IWW
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO § 765a
Maßnahmen des Vormundschaftsgerichts zur Fortsetzung des ZV-Verfahrens nach abgelehnter Unterbringung von suizidgefährdetem Schuldner - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ergreifung flankierender Maßnahmen durch das Vollstreckungsgericht zur Ermöglichung eines rechtzeitigen Tätigwerdens des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der bei Fortsetzung der Vollstreckung bestehenden Suizidgefahr eines Schuldners
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsvollstreckung - Vollstreckung bei suizidgefährdetem Schuldner
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der suizidgefährdete Schuldner in der Zwangsversteigerung
- bt-portal.de (Leitsatz)
Lebensschutz und Vollstreckung
- psychiatrie-verlag.de
, S. 57 (Leitsatz)
§ 765a ZPO
Zwangsvollstreckung gegen suizidgefährdeten Schuldner
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- lto.de (Kurzinformation)
Fortsetzung der Zwangsvollstreckung gegen suizidgefährdeten Schuldner setzt Maßnahmen für rechtzeitiges Einschreiten des Vormundschaftsgerichts voraus
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 15.07.2010, Az.: V ZB 1/10 (Maßnahmen des Vormundschaftsgerichts zur Fortsetzung des ZV-Verfahrens nach abgelehnter Unterbringung von suizidgefährdetem Schuldner)" von Prof. Ulrich Keller, original erschienen in: ZfIR 2010, 740 - 741.
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 07.07.2009 - 1 O 137/08
- AG Aachen, 21.10.2009 - 18 K 421/02
- OLG Frankfurt, 01.12.2009 - 13 U 181/09
- LG Aachen, 11.12.2009 - 3 T 433/09
- BGH, 13.07.2010 - VI ZB 1/10
- BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2010, 1649
- NZM 2010, 836
- WM 2010, 1810
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10
Zwangsvollstreckung - Vollstreckung bei suizidgefährdetem Schuldner
a) Eine Aufhebung oder Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen einer Suizidgefahr gemäß § 765a ZPO kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250, 251; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588).Ist - wie hier - der Zuschlag bereits erteilt worden, kommt es für die Entscheidung über die Zuschlagsbeschwerde darauf an, ob eine Suizidgefahr für den Fall eines endgültigen Eigentumsverlusts zu bejahen ist (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, aaO).
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs ist allerdings selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, die Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres einzustellen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; zuletzt ausführlich dazu Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 17/10, WuM 2010, 587, 588 mwN).
Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers zu prüfen, ob der Suizidgefahr nicht anders als durch eine Einstellung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, WuM 2010, 250, 251; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588 - jeweils mwN).
Eine Psychotherapie gehört zwar zu den Maßnahmen, mit denen einer Suizidgefahr begegnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588).
a) Es wird zunächst zu prüfen sein, ob eine Selbsttötung bei einem endgültigen Eigentumsverlust durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses ernsthaft zu befürchten ist (dazu: BVerfG, NJW 2007, 2910, 2911; Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588).
Für das weitere Verfahren zur Vermeidung einer Blockade zwischen Vollstreckungs- und Betreuungsgericht wird auf den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588) verwiesen.
- BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10
Zwangsvollstreckung - Vollstreckung bei suizidgefährdetem Schuldner
Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650).Wird danach eine Unterbringung zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für erforderlich gehalten und wird diese Entscheidung bestandskräftig, so liegt darin eine Entscheidung der für die Frage der Unterbringung unter dem Gesichtspunkt der Selbstgefährdung primär zuständigen Stelle, die es im Regelfall gestattet, die Zwangsvollstreckung fortzusetzen (…Senat, Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 15 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 Rn. 11).
Das hat der Senat für den Fall ausgesprochen, dass die zuständige Behörden von Schutzmaßnahmen absehen, weil sie solche nicht für erforderlich halten (…Beschlüsse vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721 Rn. 16 und vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 Rn. 11).
- BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09
Zwangsvollstreckung - Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Rechtsbeschwerde
Vielmehr ist in solchen Fällen stets eine Abwägung erforderlich zwischen dem Interesse des Lebensschutzes (Art. 2 Abs. 2 GG), dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers und dem Interesse des Erstehers an einem endgültigen Eigentumserwerb (ausführlich dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, Rn. 10 ff. mwN; ferner etwa BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587).Dabei kommt es in Konstellationen, in denen der Zuschlag bereits erteilt worden ist, ausschlaggebend darauf an, ob eine solche Gefahr für den Fall des endgültigen Eigentumsverlustes anzunehmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WM 2010, 1810 Rn. 12 f.).
Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts nach § 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721; Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, Rn. 16 mwN).
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11
Zwangsversteigerung - Suizidgefährdung: Aufklärungspflicht des Gerichts!
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der mit ihr übereinstimmenden - ständigen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Fällen dieser Art zunächst zu klären, ob eine konkrete Suizidgefahr des Schuldners besteht und, wenn ja, ob diese gerade im endgültigen Eigentumsverlust durch den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses - und nicht etwa in einer (möglicherweise) drohenden Zwangsräumung - ihre maßgebliche Ursache hat (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 -, NJW 2007, S. 2910 ; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 -, NZM 2010, S. 836 ;… vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10 -, WM 2011, S. 74 ;… vom 2. Dezember 2010 - V ZB 124/10 -, NZM 2011, S. 167 ;… vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09 -, FamRZ 2011, S. 478 …und vom 17. Februar 2011 - V ZB 205/10 -, NJW-RR 2011, S. 1000 f.).Im Rahmen dieser gegebenenfalls vorzunehmenden Abwägung ist dann zugleich zu prüfen, ob der Gefahr nicht auf andere Weise als durch die Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und eine vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung begegnet werden kann (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007, a.a.O.; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010, a.a.O.;… vom 7. Oktober 2010, a.a.O.;… vom 2. Dezember 2010, a.a.O., S. 169;… vom 16. Dezember 2010, a.a.O.;… vom 17. Februar 2011, a.a.O., S. 1000 …und vom 31. März 2011 - V ZB 313/10 -, juris, Rn. 18).
- BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
Zwangsvollstreckung - Abwägung: Lebensbedrohliche Krankheit des Schuldners
Das bedeutet zwar nicht, dass die Zwangsversteigerung ohne Weiteres einstweilen einzustellen oder aufzuheben wäre, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 f. Rn. 11 f.). - BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10
Zwangsvollstreckung - Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung
Für das in diesem Fall notwendige Verfahren zur Vermeidung einer Blockade zwischen Vollstreckungs- und Betreuungsgericht wird auf den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 (V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588) verwiesen. - BGH, 16.12.2010 - V ZB 215/09
Zwangsvollstreckung - Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung
Für das in diesem Fall notwendige Verfahren zur Vermeidung einer Blockade zwischen Vollstreckungs- und Betreuungsgericht wird auf den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 (V ZB 1/10, WuM 2010, 587, 588) verwiesen. - LG Dortmund, 10.02.2011 - 9 T 628/10 (BGH, Beschluss vom 15.07.2010, V ZB 1/10, Rn. 10 m.w.N..) Wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden ist, gebietet die Wahrung des Vollstreckungsinteresses des Gläubigers stets auch eine sorgfältige Prüfung, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann.
(BGH, Beschluss vom 15.07.2010, V ZB 1/10, Rn. 11 m.w.N.;… Zöller, a.a.O., § 765 a Rn. 11.).
- BGH, 17.02.2011 - V ZB 205/10
Zwangsvollstreckung - Aussetzung wegen Suizidgefahr
Für das in diesem Fall notwendige Verfahren zur Vermeidung einer Blockade zwischen Vollstreckungs- und Betreuungsgericht wird auf den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 (V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 12 f.) verwiesen. - AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09
Verfahrensrecht - Keine Einstellung der ZV ohne konkrete Gefährdung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass selbst dann, wenn der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, ist eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres einstweilen einzustellen, vergleiche hierzu BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 - RN.Wie vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 unter RN.
- AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 123/09
Verfahrensrecht - Keine Einstellung der ZV ohne konkrete Gefährdung
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10
Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld an Eigentumswohnung
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