Rechtsprechung
BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 16 Abs. 3 u. 4
Kein Mehrheitsbeschluss bezüglich Kostenregelung ohne Öffnungsklausel in der Teilungserklärung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Änderung der Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) durch eine Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümer
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Nichtigkeit einer generellen Änderung der Kostenverteilung durch WEG-Beschluss
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Änderung der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 1 S. 2; WEG § 16 Abs. 2
Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die einzelnen Wohnungseigentümer durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderung der Teilungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Gerichtsurteile zum Thema Fenster und Türen
- blog.de (Kurzinformation)
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bei Instandhaltung
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 15.11.2007 - 12 C 7/07
- LG Karlsruhe, 03.02.2009 - 11 S 12/07
- BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 227
- NZM 2009, 866
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.1999 - V ZB 28/98
Pflichten der Wohnungseigentümer zum Zusammenwirken zur ordnungsmäßigen …
Auszug aus BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 22. April 1999, BGHZ 141, 224, zugrunde liegt, unterscheidet die Gemeinschaftsordnung zwischen den Kosten der Instandhaltung einerseits und den Kosten der Instandsetzung andererseits (vgl. KG ZMR 2009, 625). - KG, 25.02.2009 - 24 W 362/08
Wohnungseigentum: Abwälzung der Instandsetzungskosten auf einen …
Auszug aus BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 22. April 1999, BGHZ 141, 224, zugrunde liegt, unterscheidet die Gemeinschaftsordnung zwischen den Kosten der Instandhaltung einerseits und den Kosten der Instandsetzung andererseits (vgl. KG ZMR 2009, 625). - BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03
Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer …
Auszug aus BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Zur Feststellung des Inhalts der Teilungserklärung kommt es nicht auf deren Verständnis durch den teilenden Eigentümer des Grundstücks oder die Miteigentümer, sondern auf den Wortlaut und den Sinn der Erklärung an, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt (Senat, BGHZ 139, 288, 291 f. ; 156, 192, 197) . - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Zur Feststellung des Inhalts der Teilungserklärung kommt es nicht auf deren Verständnis durch den teilenden Eigentümer des Grundstücks oder die Miteigentümer, sondern auf den Wortlaut und den Sinn der Erklärung an, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt (Senat, BGHZ 139, 288, 291 f. ; 156, 192, 197) .
- BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16
Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum; …
Die Abgrenzung der Instandhaltung von der Instandsetzung kann aber von Bedeutung sein, wenn die Kosten solcher Maßnahmen in einer Gemeinschaftsordnung oder Vereinbarung unterschiedlich geregelt worden sind (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09, NZM 2009, 866 Rn. 9; KG, ZMR 2009, 625; OLG Hamburg, WE 2007, 57;… Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 111;… Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 44). - BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …
Rspr., grundlegend dazu Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292; vgl. auch Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22 Rn. 14 mwN; ebenso für die Auslegung von Vereinbarungen Senat, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09, NJW-RR 2010, 227 Rn. 8 mwN). - BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09
Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der …
Maßgeblich für die Auslegung einer Regelung in einer Gemeinschaftsordnung sind ihr Wortlaut und ihr Sinn, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergeben (Senat, Urt. v. 25. September 2009, V ZR 33/09, NJW-RR 2010, 227, 228).
- BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ) …
Nach dem maßgeblichen (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 291 f.; 156, 192, 197; Urt. v. 25. September 2009, V ZR 33/09, [...]) Wortlaut und dem Sinn dieser Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt, dürfen die begünstigten Wohnungseigentümer nur die ihren Wohnungen jeweils zugeordneten Bodenräume in Wohnraum umwandeln und die dazu nötige baulichen Maßnahmen auch am Dach des Hauses vornehmen. - LG München I, 26.01.2015 - 1 S 9962/14
Zulässigkeit der Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw. …
Maßgeblich für die Auslegung einer Regelung in einer Gemeinschaftsordnung sind ihr Wortlaut und ihr Sinn, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergeben (BGH, NJW-RR 2010, 227). - LG Düsseldorf, 16.04.2014 - 25 S 141/13
Beschlüsse, die der Teilungserklärung widersprechen, sind unwirksam!
Davon abgesehen wäre ein entsprechend abändernder Mehrheitsbeschluss auch nichtig (vgl. BGH, NZM 2009, Seite 866; BGH, NJW 2010, Seite 2654;… Bärmann-Becker, WEG, 12. Aufl., § 16 Rz. 127). - LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22
Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!
Es hat dabei unter Berufung auf BGH, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09 -, darauf abgestellt, dass der Beschluss zwar gegen eine absolute Beschlussunzuständigkeit der Gemeinschaft ergangen ist, dies aber nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses führe, da keine Änderung der Teilungserklärung, sondern lediglich ein Einzelfall geregelt wurde.Auch aus der Entscheidung des BGH, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09 - ergibt sich nichts anderes.
- LG Karlsruhe, 24.02.2023 - 11 S 139/21
Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Gebrauchsregelung
Bei der Auslegung sind subjektive Vorstellungen ohne Bedeutung (BGHZ 156, 192 (197) = ZWE 2004, 66; NZM 2009, 866). - AG Bielefeld, 08.03.2012 - 5 C 824/10
Wirksamkeit einer WEG-Jahresabrechnung bei Berücksichtigung von Zahlungen für die …
Eine solche ergibt sich nach Ansicht des Gerichts vorliegend jedenfalls aus § 16 Abs. 4 und Abs. 5 WEG (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 227). - AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 14/17
Zu den Grenzen der Änderung eines Kostenverteilerschlüssels gem. § 16 Abs. 3 WEG
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus denen von dem ProzessbevoIImächtigten der Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2009 (V ZR 33/09) bzw. vom 01.06.2012 (V ZR 225/11). - LG München I, 17.02.2011 - 36 S 79/10
Wohnungseigentümerversammlung: Nichtigkeit eines Beschlusses wegen fehlender …
- AG Pinneberg, 21.02.2017 - 60 C 61/16
Wie sind nicht zuzuordnende Kosten zu verteilen?