Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5834
BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08 (https://dejure.org/2009,5834)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - XII ZR 117/08 (https://dejure.org/2009,5834)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 (https://dejure.org/2009,5834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung im Kfz-Mietvertrag

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von AGB-Klauseln zum Entfallen einer einzelvertraglich vereinbarten Haftungsbeschränkung unter bestimmten Voraussetzungen bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von AGB-Klauseln zum Entfallen einer einzelvertraglich vereinbarten Haftungsbeschränkung unter bestimmten Voraussetzungen bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    KfZ-Vermietung und vertragliche Haftungsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall mit gemietetem Transporter - Verständigt der Mieter nicht die Polizei, haftet er uneingeschränkt für den Schaden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volle Haftung wegen Nichtbenachrichtigung der Polizei

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung im Kfz-Mietvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 480
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80

    Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08
    Für diese ist jedoch im Rahmen des § 7 V 4 AKB ebenso wie für die Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt, dass die Leistungsfreiheit bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen sowohl von der Intensität des Verschuldens des Versicherungsnehmers als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (BGH, Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 - VersR 1975, 752); hieran hat sich durch die jetzt geltende Fassung der AKB (§ 7 V Satz 4 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG) nichts geändert.

    Der Mieter hat es in der Hand, entweder die Obliegenheit zu erfüllen oder sich über sie hinwegzusetzen, dann aber seine Haftungsfreiheit einzubüßen (BGH Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167).

  • BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08
    a) Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 10. Juni 2009 (- XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 f.), nach Erlass des Berufungsurteils, die streitige Klausel überprüft und als wirksam angesehen.

    Die Argumentation des Berufungsgerichts gibt dem Senat keinen Anlass, von seiner Entscheidung vom 10. Juni 2009 (aaO) abzuweichen.

  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 262/79

    Ausschluß des Eigentumsvorbehalts in Einkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08
    Nach Ermittlung der Interessen hat eine Abwägung zu erfolgen, nach deren Ergebnis sich bestimmt, ob die Klausel als wirksam oder unwirksam anzusehen ist (BGHZ 78, 305).
  • BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises;

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - XII ZR 117/08
    Für diese ist jedoch im Rahmen des § 7 V 4 AKB ebenso wie für die Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt, dass die Leistungsfreiheit bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen sowohl von der Intensität des Verschuldens des Versicherungsnehmers als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (BGH, Urteile vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167 und vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 - VersR 1975, 752); hieran hat sich durch die jetzt geltende Fassung der AKB (§ 7 V Satz 4 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG) nichts geändert.
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der

    Er ist weder verpflichtet, sich selbst zu belasten, noch wird sein Recht, in einem Ermittlungsverfahren die Aussage zu verweigern, berührt (Senatsurteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 Rn. 18 und vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 Rn. 12 f.).

    Für diese war jedoch bereits vor der Reform des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) anerkannt, dass die Leistungsfreiheit bei nachträglichen Obliegenheitsverletzungen sowohl von der Intensität des Verschuldens des Versicherungsnehmers als auch von der Relevanz für die Gefährdung der Interessen des Versicherers abhängt (Senatsurteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 Rn. 19 und vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 Rn. 13; BGH Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 271/80 - NJW 1982, 167).

    Das gilt entsprechend für die Haftungsfreistellung bei der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung, die sich am Leitbild der Fahrzeugversicherung zu orientieren hat (vgl. Senatsurteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08 - VersR 2010, 260 Rn. 18 f. und vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 Rn. 14).

    Die in den Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Klägers enthaltene Vereinbarung, dass bei jedem Unfall die Polizei hinzugezogen werden muss, begründet - in die Begriffe der Kaskoversicherung umgesetzt - eine Obliegenheit des Mieters (Senatsurteil vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 Rn. 13).

    So würde die Haftungsfreistellung etwa dann nicht entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre (Senatsurteil vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 Rn. 21) oder die Feststellung des Schadensumfangs bzw. die Verantwortlichkeit des Mieters für den entstandenen Schaden zwischen den Parteien unstreitig ist.

  • BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10

    Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag

    Das gilt entsprechend für die Haftungsfreistellung bei der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung, die sich am Leitbild der Fahrzeugversicherung zu orientieren hat (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08, VersR 2010, 260 Rn. 18 f.; vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08, NJW-RR 2010, 480 Rn. 14).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 452/13

    Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger

    Das gilt entsprechend für die Haftungsfreistellung bei der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung, die sich am Leitbild der Fahrzeugversicherung zu orientieren hat (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juni 2009 - XII ZR 19/08, VersR 2010, 260 Rn. 18 f.; vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08, NJW-RR 2010, 480 Rn. 14 und vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10, VersR 2012, 1573 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 164/18

    Mietwagen, Haftungsausschluss

    Auch die Polizeiklausel, wie sie hier unter G 1. der Mietvertragsbedingungen bestimmt sei, habe der BGH gebilligt (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 480).

    Schließlich führt auch der Hinweis auf die Rechtsprechung zur sog. Polizeiklausel und einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei Unfallflucht auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung (BGH, NJW-RR 2010, 480, dort Rn. 12 ff. bei juris; BGH, NJW 1976, 371, dort Rn. 9 bei juris; BGH, VersR 1987, 657, dort Rn. 9 bei juris; BGH, NJW-RR 2000, 553, dort Rn. 9 bei juris) für die Klägerin aus Sicht des Senats nicht weiter; denn die Annahme, dass danach auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung Unfallflucht eine Obliegenheitsverletzung darstelle, knüpft an die allgemeine Aufklärungspflicht in der Kaskoversicherung nach den AKB (nach Stand 2015 in E 1 geregelt), die aber gerade nicht den nicht mitversicherten berechtigten Fahrer treffen (dies verkennt das OLG des Landes Sachsen-Anhalt v. 14.10.2010 - 10 U 21/10, zitiert nach juris, dort Rn. 7); zudem sehen die das Leitbild der Kaskoversicherung mitprägenden AKB, wie ausgeführt, gerade keine Einschränkung des Regressverzichts bei Unfallflucht des berechtigten Fahrers vor (vgl. AKB 2015 A. 2.8 und dazu OLG Braunschweig, a.a.O., Rn. 12 ff. bei juris).

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.12.2017 - 1 C 693/17

    KFZ-Mietvertrag - Formularklausel über Haftungsreduzierung

    Dementsprechend lag auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB vor (vgl. BGH XII ZR 117/08; XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3329 f.) und die Klausel war wirksam.

    Insoweit wird eine solche Klausel auch den schützenswerten Interessen des Vermieters gerecht, da nur so beispielsweise festgestellt werden kann, ob neben einem Schaden am Vermieterfahrzeug auch ein Fremdschaden oder Personenschaden entstanden ist sowie ob der Fahrer den Unfall durch Einfluss von Rauschmitteln verursacht hat (vgl. BGH XII ZR 117/08).

    (vgl. BGH XII ZR 117/08).

    (vgl. BGH XII ZR 117/08).

    Der Mieter selbst ist nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, noch wird sein Recht durch die Klausel berührt, in einem Ermittlungsverfahren die Aussage zu verweigern (vgl. BGH XII ZR 117/08).

  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 331 S 57/09

    Kraftfahrzeugmiete: Polizeiklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Allerdings hat sich die Freistellungszusage auch hinsichtlich der Rechtsfolgen am Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren (vgl. BGH, a.a.O: BGH, NJW 2009, 3229 ff., BGH, Urteil vom 2.12.2009; Az.: XII ZR 117/08; zitiert nach Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2021 - 13 O 333/20

    Eine sogenannte Polizeiklausel in den AGB eines Kfz-Vermieters, wonach "[d]er

    In den von Klägerseite zitierten Gerichtsentscheidungen handelte es sich jedoch um eindeutige Formulierungen (so etwa BGH, Urt. v. 02.12.2009, Az.: XII ZR 117/08; BGH, Versäumnisurteil vom 10.6. 2009 - XII ZR 19/08; OLG Saarbrücken (2. Senat), Urteil vom 24.06.2015 - 2 U 73/14).
  • OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 196/10

    Kraftfahrzeugmietvertrag - Klausel über Wegfall der Haftungsfreistellung bei

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH NJW 2009, 3229, Tz. 18 ff; NJW-RR 2010, 480, Tz. 12) benachteiligt die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen normierte Pflicht, im Schadensfall die Polizei hinzu zu ziehen, den Mieter eines Fahrzeugs nicht unangemessen im Sinne des § 307 BGB.
  • KG, 28.11.2016 - 25 U 99/16

    Verkehrsunfall mit einem Mietwagen: Mithaftung des Mieters bei

    Die Obliegenheit des Mieters, die Polizei nach einem Unfall zu benachrichtigen, dient gerade dem berechtigten Interesse des Vermieters, Feststellungen treffen zu lassen, die möglicherweise eine (vollständige) Haftung des Mieters z.B. wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit rechtfertigen (BGH NJW-RR 2010, 480).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht