Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.2009

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2010 - IX ZB 57/09   

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https://dejure.org/2010,1111
BGH, 04.02.2010 - IX ZB 57/09 (https://dejure.org/2010,1111)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - IX ZB 57/09 (https://dejure.org/2010,1111)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - IX ZB 57/09 (https://dejure.org/2010,1111)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 38 EGV 44/2001, Art 38 ff EGV 44/2001, § 6 Abs 1 AVAG, Art 27 EGV 805/2004
    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Erledigung der Hauptsache; Zulässigkeit bei Vorliegen einer Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarerklärung auf der Grundlage der Europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen (EuGVVO) im Fall des Vorliegens einer Bestätigung als europäischer ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVVO Art. 38 ff.; EuVTVO Art. 27; AVAG § 6
    Erledigungserklärung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach EuGVVO

  • unalex.eu

    Art. 38 Brüssel I-VO, 27 EuVTVO
    Vollstreckbarerkärung von in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Entscheidungen

  • Betriebs-Berater

    Vollstreckbarkeitserklärung eines ausländischen Titels

  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Erledigung der Hauptsache; Zulässigkeit bei Vorliegen einer Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel

  • ra.de
  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Erledigung der Hauptsache; Zulässigkeit bei Vorliegen einer Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung auf der Grundlage der Europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen (EuGVVO) im Fall des Vorliegens einer Bestätigung als europäischer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckbarerklärung von EU-Titeln

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Brüssel I-VO Art. 38 ff., AVAG § 6 Abs. 1; EuVTVO Art. 27
    Zur Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 571
  • ZIP 2010, 2220 (Ls.)
  • MDR 2010, 521
  • EuZW 2010, 319
  • NZI 2010, 70
  • FamRZ 2010, 553
  • WM 2010, 433
  • BB 2010, 514
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - IX ZB 57/09
    aa) Die Vorschriften der §§ 91 ff ZPO sind in allen kontradiktorischen Verfahren anwendbar, in denen eine Kostengrundentscheidung zu ergehen hat (BGHZ 170, 378, 381 Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 19.06.1986 - 6 W 73/85
    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - IX ZB 57/09
    1998, 391 f; OLG Hamburg NJW 1987, 2165 f; RIW 1989, 568; Zöller/Vollkommer, ZPO 28. Aufl. § 91a Rn. 7, 58 "Ausländisches Urteil").
  • BGH, 31.03.2021 - XII ZB 102/20

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels - und dessen

    Ob daher in einem Vollstreckbarerklärungsverfahren wie dem vorliegenden, in dem das Gericht erster Instanz gemäß § 58 AUG ohne Anhörung des Antragsgegners entscheidet, eine wirksame übereinstimmende Erledigungserklärung erst ab dem Zeitpunkt möglich ist, in dem der Übergang in ein kontradiktorisches Verfahren erfolgt ist (vgl. - zu § 6 Abs. 1 AVAG - BGH Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09 - NJW-RR 2010, 571 Rn. 7 mwN), bedarf vorliegend keiner weiteren Erörterung.
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 122/16

    Familienstreitsache: Vereinfachtes Klauselerteilungsverfahren für eine

    Einen kontradiktorischen Charakter erlangt das Verfahren erstmals mit der Beschwerde eines Beteiligten (vgl. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 75/13 - FamRZ 2015, 2043 Rn. 12; BGH Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09 - NJW-RR 2010, 571 Rn. 7 zum Klauselerteilungsverfahren nach dem AVAG).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen

    Einen kontradiktorischen Charakter erlangt dieses Verfahren erstmals mit der Beschwerde eines Beteiligten (vgl. BGH Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09 - NJW-RR 2010, 571 Rn. 7).
  • BGH, 30.08.2023 - VII ZB 45/21

    Anerkennungshindernis schließt Vollstreckung als EU-Vollstreckungstitel aus!

    Diese Regelung geht auf Erwägungsgrund Nr. 20 der Verordnung zurück, wonach es dem Gläubiger freisteht, eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel zu betreiben oder sich für das Verfahren nach der EuGVVO a.F. zu entscheiden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09 Rn. 10, MDR 2010, 521).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 109/17

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Kindesunterhalt

    Das Rechtsschutzbedürfnis kann nach diesen Grundsätzen auch fehlen, wenn der Gläubiger einen ausländischen Titel besitzt und diesen im Inland auf einfachere und kostengünstigere Weise für vollstreckbar erklären lassen kann (Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVb ZR 90/85 - FamRZ 1987, 370; vgl. BGH Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09 - NJW-RR 2010, 571 Rn. 10; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis 9. Aufl. § 9 Rn. 704 ff.).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZB 245/10

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers;

    Richtig ist allerdings, dass für eine Vollstreckbarerklärung nach Art. 38 ff EuGVVO das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn für die Entscheidung bereits eine Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel vorliegt (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09, WM 2010, 433 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08   

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https://dejure.org/2009,7351
BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08 (https://dejure.org/2009,7351)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - IX ZB 124/08 (https://dejure.org/2009,7351)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - IX ZB 124/08 (https://dejure.org/2009,7351)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils; Einlegung eines Rechtsmittels sogar noch nach Ablauf der absoluten Rechtsmitteleinlegungsfrist von einem Jahr ab der Veröffentlichung des Urteils

  • unalex.eu

    Art. 34 Nr. 2 Brüssel I-VO
    Anerkennungshindernis Verletzung des rechtlichen Gehörs - Keine Einlegung von möglichem Rechtsbehelf in Ursprungsstaat - Versäumung eines möglichen Rechtsbehelfs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils; Einlegung eines Rechtsmittels sogar noch nach Ablauf der absoluten Rechtsmitteleinlegungsfrist von einem Jahr ab der Veröffentlichung des Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidung; Gehörsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckbarkeit eines EU-ausländischen Versäumnisurteils (IBR 2010, 1069)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 571
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 360/02

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08
    Aus diesem Grunde hat der Europäische Gerichtshof (EuGHE 1996 I 4960, 4967) - und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151; v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 360/02, NJW 2006, 701, 702; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 150/05, ZIP 2007, 396, 397 Rn. 13 ff) - früher ausgesprochen, eine nur unter den dargelegten Voraussetzungen erfolgversprechende Berufung gestatte keine gleichwertige Verteidigung, eine ursprüngliche Gehörsverletzung werde dadurch also nicht geheilt.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08
    Aus diesem Grunde hat der Europäische Gerichtshof (EuGHE 1996 I 4960, 4967) - und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151; v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 360/02, NJW 2006, 701, 702; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 150/05, ZIP 2007, 396, 397 Rn. 13 ff) - früher ausgesprochen, eine nur unter den dargelegten Voraussetzungen erfolgversprechende Berufung gestatte keine gleichwertige Verteidigung, eine ursprüngliche Gehörsverletzung werde dadurch also nicht geheilt.
  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08
    Damit hat der EuGH zugleich eine frühere Entscheidung der Ersten Kammer (NJW 2007, 825, 827 Rn. 49), die möglicherweise noch anders verstanden werden konnte, korrigiert.
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00

    Anerkennung eines ausländischen Urteils bei Ladung auf einen so nicht

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08
    Aus diesem Grunde hat der Europäische Gerichtshof (EuGHE 1996 I 4960, 4967) - und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151; v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 360/02, NJW 2006, 701, 702; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 150/05, ZIP 2007, 396, 397 Rn. 13 ff) - früher ausgesprochen, eine nur unter den dargelegten Voraussetzungen erfolgversprechende Berufung gestatte keine gleichwertige Verteidigung, eine ursprüngliche Gehörsverletzung werde dadurch also nicht geheilt.
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

    Zu dieser Vorschrift, bei der es sich um die Nachfolgeregelung zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ handelt, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anerkennung einer in Abwesenheit ergangenen Entscheidung nicht nach Art. 34 Nr. 2 EuGVVO versagt werden darf, wenn der Beklagte gegen die in Abwesenheit ergangene Entscheidung einen Rechtsbehelf einlegen konnte, mit dem er geltend machen konnte, dass ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück oder das gleichwertige Schriftstück nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden sei, dass er sich habe verteidigen können (BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2009 - IX ZB 124/08 Rn. 5).
  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 187/10

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarkeit bei

    Selbst wenn der Beklagte erst im Vollstreckbarerklärungsverfahren nach Art. 42 Abs. 2 EuGVVO vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis erlangt, ist er verpflichtet, die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung im Ausgangsstaat einzulegen (vgl. BGH Beschlüsse vom 17. Dezember 2009 - IX ZB 124/08 - NJW-RR 2010, 571 und vom 21. Januar 2010 - IX ZB 193/07 - NJW-RR 2010, 1001).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls

    Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch noch während des Vollstreckbarkeitsverfahrens, wenn wie hier eine Entscheidung erst in diesem Stadium zugestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2009, IX ZB 124/08, NJW-RR 2010, 571; Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 193/07, NJW-RR 2010, 1001), und schließt auch Anträge auf Wiedereinsetzung, z.B. gemäß Art. 19 EuZustellungsVO (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-70/15, Lebek ./. Domino, EuZW 2016, 618) ein.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 14 W 1442/10

    Anerkennungsfähigkeit einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den

    80 Wenn somit der Beschwerdeführer im Ursprungsmitgliedsstaat einen derartigen Rechtsbehelf gegen die WAFO eingelegt hat, kann er sich nicht mehr mit Erfolg auf Art. 34 Nr. 2 EuGVVO berufen (EuGH, Urt. v. 28.4.2009 - Rs C-420/07, Apostolides/Eheleute Orams, Rn. 79 nach juris; so jetzt auch BGH, Beschlüsse vom 17.12.2009 - IX ZB 124/08, NJW-RR 2010, 571, Rn. 5 nach juris, und vom 21.1.2010 - IX ZB 193/07, WM 2010, 865, Rn. 13 ff. nach juris; anders noch BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - IX ZB 150/05, NJW-RR 2007, 1573, Rn. 7 ff. nach juris).
  • OLG Hamm, 29.01.2019 - 25 W 225/15
    Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch noch während des Vollstreckbarkeitsverfahrens, wenn wie hier eine Entscheidung erst in diesem Stadium zugestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2009, IX ZB 124/08, juris; Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 193/07, juris), und schließt auch Anträge auf Wiedereinsetzung, z.B. gemäß Art. 19 EuZustellungsVO (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-70/15, Lebek ./. Domino, juris) ein.
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