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   KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09   

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https://dejure.org/2009,4387
KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09 (https://dejure.org/2009,4387)
KG, Entscheidung vom 12.06.2009 - 9 W 122/09 (https://dejure.org/2009,4387)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - 9 W 122/09 (https://dejure.org/2009,4387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen der Presseberichterstattung über ein Mitglied der erfolgreichsten deutschen Girlband

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Presseberichterstattung über ein Mitglied der erfolgreichsten deutschen Girlband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Warum es nicht immer von Vorteil ist prominent zu sein - Alice Schwarzer und die Berichterstattung des Spiegels

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09

    Grenzen der Presseberichterstattung über ein Mitglied der erfolgreichsten

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Nadja Benaissa

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 622
  • GRUR-RR 2009, 436
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Diesem absolut geschützten Kernbereich, zu dem insbesondere auch Ausdrucksformen der Sexualität gehören, ist die Privatsphäre in der Schutzintensität nachgelagert (BVerfG NJW 2008, 39 - Esra).

    Im Hinblick auf diese Problematik lässt sich auch die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung BVerfG NJW 2008, 39 (Esra) nicht schematisch auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Auch dies ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BGH NJW 2009, 754; NJW 2007, 1977; BVerfG NJW 2008, 39).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt (BVerfG NJW 1990, 563- Tagebuchaufzeichnungen).

    Ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zugeordnet werden kann, hängt entscheidend davon ab, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG NJW 1990, 563- Tagebuchaufzeichnungen).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Vielmehr kann eine Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität zulässig sein, wenn die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (BGH NJW 2006, 599; BVerfG NJW 2006, 2835).

    Insoweit werden, was für die Abwägung bedeutsam ist, durchaus Fragen thematisiert, welche die Öffentlichkeit mit Rücksicht auf eine für die Demokratie wichtige öffentliche Meinungsbildung wesentlich angehen und nicht lediglich der Befriedigung von Neugier des Publikums dienen (BGH NJW 2006, 2835).

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Zwar stellt die öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Täters regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts dar, weil das Fehlverhalten öffentlich bekannt gemacht und die Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert wird (BGH NJW 2006, 599).

    Vielmehr kann eine Berichterstattung auch bei Straftaten unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität zulässig sein, wenn die Art der Tat oder die Person bzw. Stellung des Täters ein Informationsinteresse rechtfertigten (BGH NJW 2006, 599; BVerfG NJW 2006, 2835).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Dies gilt in besonderem Maße, wenn lediglich über laufende Ermittlungen berichtet wird, wegen der Gefahr, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb auch im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht ausgeschlossen ist, dass vom Schuldvorwurf "etwas hängen bleibt" (BGH NJW 2000, 1036).

    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist." (BGH NJW 2000, 1036).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Der BGH wie auch das BVerfG (BGH NJW 2009, 754; BVerfG NJW 2008, 1793) haben wiederholt dargelegt, dass prominente Personen der Allgemeinheit Möglichkeiten der Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten sowie Leitbild- oder Kontrastfunktionen erfüllen können.

    Auch dies ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (BGH NJW 2009, 754; NJW 2007, 1977; BVerfG NJW 2008, 39).

  • OLG Hamburg, 16.04.1987 - 3 U 210/86

    Schmerzensgeld; Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht; Recht am eigenen Bild

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Die Erwägungen des OLG Hamburg in seiner von der Antragstellerin zitierten Entscheidung NJW-RR 1988, 736, wonach für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung die Vermittlung des Eindruck genüge, jemand könne mit einiger Wahrscheinlichkeit mit dem HI-Virus infiziert sein, weil "angesichts der gegenwärtig herrschenden Angst vor dieser Krankheit und deren ... rational nicht mehr begründbaren Übersteigerung, der von einem solchen Verdacht Betroffene ins Gewicht fallende Beeinträchtigungen in seinem sozialen Umfeld erwarten muss", treffen deshalb nach mehr als zwanzig Jahren nicht mehr zu.
  • KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Die Erwägungen der Entscheidung des Senates in dem Urteil zur öffentlichen Berichterstattung über den Verkehrsverstoß eines Angehörigen des Hochadels (GRUR 2004, 1059) können ohnehin nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Der bloße Hinweis auf einen Ehebruch enthält zwar auch die Mitteilung sexueller Beziehungen, betrifft aber nur die Privatsphäre (BGH NJW 1999, 2893 - vgl. zu weiteren Beispielen Wenzel/Burkhardt a.a.O.).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09
    Der BGH wie auch das BVerfG (BGH NJW 2009, 754; BVerfG NJW 2008, 1793) haben wiederholt dargelegt, dass prominente Personen der Allgemeinheit Möglichkeiten der Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten sowie Leitbild- oder Kontrastfunktionen erfüllen können.
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

  • KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der

  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

    Nichts anderes kann dann für die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren gelten (OLG Düsseldorf, ebenda; KG GRUR-RR 2009, 436, 437; Soehring, a.a.O., § 19 Tz. 37).
  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

    Angesichts dessen ist in solchen Fällen regelmäßig auch äußerungsrechtlich ein Mindestbestand an Beweistatsachen zu unterstellen (vgl. etwa KG v. 12.06.2009 - 9 W 122/09, NJW-RR 2010, 622 - HIV - ungeschützten Geschlechtsverkehr bei Girl-Band-Mitglied; Schlüter , Verdachtsberichterstattung, 2011, S. 92, 109 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 4 U 188/11

    Unterlassungsklage; Geldentschädigung

    Auch wenn sie in der Öffentlichkeit bereits bekannt sind, gehören sie zwar noch nicht zu der einer Abwägung mit entgegenstehenden Grundrechten nicht zugänglichen Intimsphäre, jedenfalls aber zum Kernbereich der ebenfalls geschützten Privatsphäre (vgl. etwa KG NJW-RR 2010, 622).
  • KG, 18.06.2009 - 9 W 123/09

    Nadja Benaissa

    Insoweit ist zunächst auf den Beschluss vom 12. Juni 2009 in dem Parallelverfahren 9 W 122/09 (27 O 485/09) zu verweisen, in dem der Senat im Einzelnen dargelegt hat, dass eine identifizierende Berichterstattung über das gegen die Antragstellerin geführte Strafverfahren und den gegen sie erlassenen Haftbefehl grundsätzlich zulässig ist.
  • LG Köln, 28.10.2011 - 28 O 510/11

    Lebensgefährtin eines bekannten Schauspielers muss Berichterstattung über ihre

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass prominente Personen der Allgemeinheit Möglichkeiten der Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten sowie Leitbild- oder Kontrastfunktionen erfüllen können (BVerfG NJW 2008, 1793, 1796; BGH, NJW 2009, 754, 755; KG Berlin NJW-RR 2010, 622, 623).
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