Rechtsprechung
BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 ZPO, § 49a Abs 1 S 2 GKG
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Interesses an der Entlastung oder Nichtentlastung eines Verwalters nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen; Interesse eines Verwalters an der Entlastung oder Nichtentlastung nach dem mit der Entlastung verbundenen Wert
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Bemessungsgrundlage der Beschwer bei Anfechtung der Entlastung des WEG-Verwalters
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Beschwerdewert bei Anfechtung der Verwalterentlastung beträgt mindestens 1.000,00 €, § 3 ZPO.
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlastung und/oder Nichtbelastung des Verwalters; Gegenstandswert; Streitwert; Wert der Beschwer; Bauüberwachungsleistungen des WEG-Verwalters; Verwalterhonorar
- rewis.io
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters
- ra.de
- rewis.io
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 397 Abs. 2; ZPO § 3; ZPO § 4 Abs. 1 Hs. 2
Bestimmung des Interesses an der Entlastung oder Nichtentlastung eines Verwalters nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen; Interesse eines Verwalters an der Entlastung oder Nichtentlastung nach dem mit der Entlastung verbundenen Wert - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Regelmäßiger Wert der Entlastung des WEG-Verwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Wert einer Entlastung des WEG-Verwalters
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Wert des Interesses an Entlastung oder Nichtentlastung des WEG-Verwalters
- haufe.de (Kurzinformation)
Verwalterentlastung ist im Zweifel 1.000 Euro wert
- haufe.de (Kurzinformation)
Verwalterentlastung ist im Zweifel 1.000 Euro wert
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entlastung des Verwalters: Wert der Beschwer? (IMR 2011, 298)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 16.03.2010 - 70 C 73/09
- LG Köln, 17.08.2010 - 29 S 61/10
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
- LG Köln, 17.11.2011 - 29 S 61/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1026
- MDR 2011, 781
- NZM 2011, 489
- ZMR 2011, 654
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 04.12.2007 - VI ZB 73/06
Vorprozessualen Anwaltskosten werden bei Erledigung der Hauptsache zum …
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Der Anspruch wird aber zu einer den Streitwert und den Wert der Beschwer bestimmenden Hauptforderung, sobald und soweit die Hauptforderung nicht mehr Prozessgegenstand ist, etwa weil eine auf die Hauptforderung oder einen Teil der Hauptforderung beschränkte Erledigung erklärt worden ist (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, VersR 2008, 557 f.).Das führt dazu, dass im Rahmen der Entscheidung über den noch streitigen Teil des Rechtsstreits von Amts wegen auch über die für den erledigten Teil anfallenden Kosten entschieden wird (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, VersR 2008, 557, 558).
- BGH, 15.03.1995 - XII ZB 29/95
Beschwer des Berufungsführers bei Antragsänderung im Berufungsverfahren; Befugnis …
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhöhen die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung (den Streitwert und) den Wert der Beschwer nicht, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache - wie im vorliegenden Fall - noch im Streit ist (BGH, Beschlüsse vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62, NJW 1962, 2252, 2253;… vom 17. Mai 1990 - IX ZB 9/90, BGHR ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1 Streitwert 1;… vom 31. Oktober 1991 - IX ZR 171/91, BGHR ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1 Streitwert 2; vom 15. März 1995 - XII ZB 29/95, NJW-RR 1995, 1089, 1090). - BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1859/01
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von …
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Berufungsgericht dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hat (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
- BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10
Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der …
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht schon in einem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dabei gegebenen Ermessens (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, juris). - BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per …
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Berufungsgericht dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hat (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368). - BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Dieser wird als Nebenforderung geltend gemacht und ist nach § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO bei der Berechnung der Beschwer nicht anzusetzen (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 92). - BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03
Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Denn in der Entlastung liegt dann ein negatives Schuldanerkenntnis nach § 397 Abs. 2 BGB (Senat, Beschluss vom 17. Juli 2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 20, 25 f.). - BGH, 20.09.1962 - VII ZB 2/62
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhöhen die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung (den Streitwert und) den Wert der Beschwer nicht, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache - wie im vorliegenden Fall - noch im Streit ist (BGH, Beschlüsse vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62, NJW 1962, 2252, 2253;… vom 17. Mai 1990 - IX ZB 9/90, BGHR ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1 Streitwert 1;… vom 31. Oktober 1991 - IX ZR 171/91, BGHR ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1 Streitwert 2; vom 15. März 1995 - XII ZB 29/95, NJW-RR 1995, 1089, 1090). - BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Berufungsgericht dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hat (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368). - BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Berufungsgericht dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hat (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; FamRZ 2002, 533; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368). - BGH, 17.05.1990 - IX ZB 9/90
Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung der Hauptsache
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
- BGH, 31.10.1991 - IX ZR 171/91
Erhöhung des Streitwertes des laufenden Rechtsstreits durch die auf den …
- LG Dessau-Roßlau, 30.10.2008 - 6 S 101/08
- OLG Köln, 13.12.2002 - 16 Wx 196/02
Geschäftswert der Anfechtung der Entlastung des WEG -Verwalters
- BVerfG, 17.01.2000 - 1 BvR 2143/99
Anwaltsverschulden bei Fristversäumung durch fehlerhafte Übertragung eines …
- BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11
Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem …
Eine solche Erschwerung liegt zwar nicht schon in einem Fehler bei der Bemessung der Beschwer und auch nicht in jeder Überschreitung des dabei gegebenen Ermessens (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, ZWE 2011, 174, 175 und vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026). - OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 11 U 106/13
Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen
Denn die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung erhöhen den Streitwert des Berufungsverfahrens nicht, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache noch im Streit ist (…BGH, Beschlüsse vom 4.4.2012 - IV ZB 19/11 - Rn. 5 und vom 31.3.2011 - V ZB 236/10 - Rn. 7, jeweils juris), was vorliegend im Verhältnis der Kläger gegenüber dem Beklagten zu 1) zu bejahen war, da der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ihm gegenüber zweitinstanzlich weiterverfolgt wurde. - BGH, 04.04.2012 - IV ZB 19/11
Bemessung der Berufungsbeschwer: Streitwerterhöhung nach übereinstimmender …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhöhen die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung den (Streitwert und) Wert der Beschwer zwar nicht, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache noch im Streit ist (BGH, Beschluss vom 20. September 1962 - VII ZB 2/62, NJW 1962, 2252, 2253; zuletzt Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 7 m.w.N.).Sobald und soweit die Hauptforderung jedoch nicht mehr Prozessgegenstand ist, etwa weil eine auf die Hauptforderung oder - wie hier - auf einen Teil der Hauptforderung beschränkte Erledigung beiderseitig erklärt worden ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (…BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, NJW 2008, 999 Rn. 8;… vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5; vom 31. März 2011 aaO).
- BGH, 17.03.2016 - V ZB 166/13
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers bei …
Bei der Bemessung der Beschwer eines Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwalters angefochten hat, tritt der Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, regelmäßig zu dem Wert etwaiger Ersatzansprüche gegen diesen hinzu (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 31. März 2011, V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026).Bei der Bemessung des Interesses auch zu berücksichtigen ist der weitere Zweck, den die Entlastung des Verwalters hat, nämlich die Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft zu legen (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10).
Dessen Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 EUR anzusetzen (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, aaO, Rn. 12).
- KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts für die Anfechtung einer …
Grundsätzlich ist für die Bewertung des Interesses der Anfechtung einer Verwalterentlastung von dem Umfang der für möglichen befundenen Schadenersatzansprüche, die mit der Entlastung undurchsetzbar werden, auszugehen (BGH NJW-RR 2011, 1026;… Abramentko in Riecke/Schmid Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 3. Auflage, Anhang zu § 50 WEG, Rn 4), wobei die Höhe des vermeintlichen Schadenersatzanspruchs für das Gesamtinteresse maßgeblich ist, das einfache Klägerinteresse sich jedoch danach bemisst, welchen Anteil der Kläger hieran zu tragen hat (…Bergerhoff in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 5. Auflage, Rn. 348).Zu berücksichtigen ist bei der Bemessung des Interesses aber auch der Zweck, den die Entlastung des Verwalters neben der Verzichtswirkung hat (BGH NJW-RR 2011, 1026).
Sind allerdings Ersatzansprüche, nach denen der Wert der Entlastung bemessen werden könnte, nicht erkennbar, kann das klägerische Einzelinteresse nicht nach der Verzichtswirkung der Entlastung bestimmt werden, sondern maßgeblich ist dann allein der Wert, den die neben etwaigen Forderungen zu berücksichtigende vertrauensvolle Zusammenarbeit hat (BGH NJW-RR 2011, 1026).
- BGH, 09.03.2017 - V ZB 113/16
Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses …
Den Wert, den die künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwalter hat, setzt der Senat, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 EUR an (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10 ff.).(2) Ebenso wie bei dem Verwalter (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, WuM 2016, 312 Rn. 11 f.; Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10) treten etwaige Ersatzansprüche gegen den Verwaltungsbeirat, auf die die Anfechtungsklage gestützt wird, zu diesem Wert hinzu.
- BGH, 17.01.2019 - V ZB 121/18
Wohnungseigentumssache: Rechtsmittelbeschwer des Wohnungseigentümers bei …
Den Wert von 500 EUR für das Interesse an der künftigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat hat der Senat angesichts der unterstützenden Funktion des Beirats (vgl. § 29 Abs. 2 WEG) und des im Vergleich zu dem Verwalter, bei dem das Interesse insoweit mit 1.000 EUR angesetzt wird (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10 ff.), geringeren Umfangs seiner Tätigkeit als angemessen angesehen (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 113/16, ZWE 2017, 332 Rn. 10 f.).Sie dient zudem dazu, die Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft zu legen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juli 2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, 25 ff.; Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 10).
- LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21
Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?
Fehlen besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert, ist eine Bewertung mit 1.000,- ? sachgerecht (BGH NJW-RR 2011, 1026 Rn. 12). - BGH, 20.05.2014 - VI ZB 49/12
Zulässigkeit der Berufung: Berücksichtigung nicht zuerkannter Rechtsanwaltskosten …
Sobald und soweit die Hauptforderung nicht mehr Prozessgegenstand ist, wird die Nebenforderung zur Hauptforderung, weil sie sich von der sie bedingenden Forderung gelöst hat und es ohne Hauptforderung keine Nebenforderung gibt (…Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2014 - VI ZB 43/13, juris Rn. 5 …und vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, VersR 2008, 557 Rn. 8;… BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 5; vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026 Rn. 8 …und vom 4. April 2012 - IV ZB 19/11, VersR 2012, 881 Rn. 5). - BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11
Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses …
Das gilt etwa für die Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Verwalters, gegen den keine Ansprüche erhoben werden sollen (Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - V ZB 236/10, NJW-RR 2011, 1026, 1027 Rn. 12). - BGH, 14.09.2017 - I ZB 9/17
Rechtsbeschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren: Erfordernis der Beschwer im …
- BGH, 21.01.2014 - VI ZB 43/13
Statthaftigkeit der Berufung: Berechnung des Beschwerdewerts bei Teilerledigung
- OLG Frankfurt, 24.10.2023 - 2 U 5/23
Änderung des Spielhallengesetzes als Mietmangel
- OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11
Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts …
- LG Düsseldorf, 02.10.2013 - 25 S 53/13
Entlastung des Verwaltungsbeitrags einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12
Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei …
- LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
Rücknahme einer Bewertung bei ebay
- LG München I, 19.09.2022 - 36 T 6052/22
Streitwert für die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung
- OLG Braunschweig, 07.01.2022 - 4 U 602/21
Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Nicht nachvollziehbare …
- LG Nürnberg-Fürth, 06.08.2014 - 14 S 9871/12
Heizkostenabrechnung muss nicht nur richtig, sondern auch "gerecht" sein!
- OLG Köln, 05.09.2013 - 11 W 44/13
Streitwert bei übereinstimmender Erledigungserklärung
- LG Itzehoe, 02.07.2021 - 11 S 41/20
Gemeinschaft will Ansprüche nicht verfolgen: Bereits klagender Eigentümer …
- AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10
Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der …
- BGH, 01.03.2012 - V ZB 66/11
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des für die Zulässigkeit eines …
- LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 13 S 77/21
Keine Entlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung
- LG Dortmund, 28.02.2017 - 1 S 178/16
- LG Frankfurt/Main, 08.08.2022 - 13 S 35/22
Streitwert der Anfechtungsklage: Alte BGH-Rechtsprechung weiterhin maßgeblich
- OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der …
- OLG Düsseldorf, 04.07.2014 - 18 W 53/12
Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die …
- OLG Düsseldorf, 09.06.2011 - 10 U 148/10
Berufung des neu eingetretenen Mieters auf die Vereinbarung des Ausschlusses …
- BGH, 15.12.2020 - VIII ZR 341/19
Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e. …
- LG München I, 24.09.2018 - 36 T 12113/16
Streitwert des Anspruchs auf Erstellung der Jahresabrechnung
- OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 69/14
Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der …
- OLG Köln, 29.07.2015 - 16 W 29/15
Streitwert der Anfechtung der Entlastung des WEG -Verwalters
- BGH, 14.01.2020 - II ZR 395/18
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig …
- LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19
Schätzung des Betriebsstroms der Heizung mit 4% des Gesamtstromverbrauchs
- LG Itzehoe, 24.01.2012 - 11 S 16/11
Keine rückwirkende Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln!
- LG Dortmund, 19.06.2018 - 1 S 30/18
Zur Darstellung einer Jahresabrechnung/ Gericht kann die Bildung einer …
- LG Landau/Pfalz, 04.10.2013 - 3 S 188/12
Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung einer Genehmigung der Jahresabrechnung …
- LG Frankfurt/Main, 26.02.2015 - 13 T 138/14
Streitwertbemessung bei teilweiser Anfechtung von Jahresabrechnungen
- AG Hamburg-St. Georg, 22.10.2021 - 980b C 26/18
Wann darf keine Entlastung des Verwalters erfolgen?
- AG Bayreuth, 29.06.2016 - 105 C 1279/15
- LG Itzehoe, 29.08.2011 - 11 T 15/11
Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Streitwerts der Anfechtung …
- AG Tostedt, 14.09.2021 - 5 C 178/20
Gültigkeit von Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung
- LG München I, 13.04.2017 - 1 T 7014/16
Streitwertfestsetzung: Anfechtung des Beschlusses über die Genehmigung der …
- AG Hamburg-Wandsbek, 24.05.2022 - 750 C 17/21
Gerichtliche Ersetzung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Ermittlung der …
- AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
Verteilung von Müllentsorgungskosten zwischen Gewerbeeinheiten und Wohnungen
- LG Frankfurt/Oder, 19.12.2013 - 16 T 76/13
- LG Frankfurt/Oder, 12.08.2013 - 16 T 76/13
- LG Dresden, 02.04.2014 - 2 S 521/13
Beschlüsse auch bei Zustimmung anfechtbar!
- AG Hamburg, 17.02.2012 - 102d C 69/11
Verwalter haftet für fehlerhafte Beschlussvorlagen!
- AG Pinneberg, 25.04.2017 - 60 C 24/16
Pflichtverletzung des Wohnungseigentumsverwalters: Kostenauslösende …
- AG München, 26.05.2023 - 1295 C 8327/22
Nichtigkeit von Ein-Mann-Beschlüssen während der Corona-Pandemie