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   BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10   

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https://dejure.org/2011,4232
BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10 (https://dejure.org/2011,4232)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - V ZB 280/10 (https://dejure.org/2011,4232)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - V ZB 280/10 (https://dejure.org/2011,4232)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 150 Abs 2 ZVG, § 758a Abs 2 ZPO, § 885 ZPO, Art 13 GG
    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Herausgabevollstreckung betr. die Schuldnerwohnung aufgrund eines Beschlusses über die Anordnung der Zwangsverwaltung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit der darin enthaltenen Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Verschaffung des Besitzes an dem Verwaltungsobjekt als Vollstreckungstitel; Erforderlichkeit einer richterliche Anordnung im Falle einer die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermächtigungsbeschluss für Zwangsverwalter als Vollstreckungstitel gegen Schuldner; Besitzeinweisung; Herausgabe von Mietunterlagen; Durchsuchung der Wohnung; Zwangsvollstreckung; Betriebskostenabrechnung; Steuerbescheide; Versicherungsunterlagen; Verwalterunterlagen

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Herausgabevollstreckung betr. die Schuldnerwohnung aufgrund eines Beschlusses über die Anordnung der Zwangsverwaltung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Herausgabevollstreckung betr. die Schuldnerwohnung aufgrund eines Beschlusses über die Anordnung der Zwangsverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit der darin enthaltenen Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Verschaffung des Besitzes an dem Verwaltungsobjekt als Vollstreckungstitel; Erforderlichkeit einer richterliche Anordnung im Falle einer die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anordnung der Zwangsvollstreckung ist Vollstreckungstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung der Zwangsverwaltung - und ihre Vollstreckung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anordnung der Zwangsverwaltung und Besitzverschaffung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besitzverschaffung an Schuldnerwohnung nach § 150 Abs. 2 ZVG ohne richterliche Anordnung! (IMR 2011, 251)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1095
  • MDR 2011, 631
  • NZM 2011, 628
  • ZMR 2011, 572
  • FamRZ 2011, 885
  • WM 2011, 943
  • Rpfleger 2011, 452
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 6/05

    Ansprüche des Zwangsverwalters auf Herausgabe einer Kaution

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10
    Der dafür notwendige Vollstreckungstitel ist der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzverschaffung (Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1032 mit umfangreichen Nachweisen).

    Für diese nach § 883 ZPO durchzuführende Vollstreckung stellt der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung nebst der Ermächtigung zur Besitzbeschaffung ebenfalls eine ausreichende Vollstreckungsgrundlage dar; denn die in § 150 Abs. 2 ZVG normierte Herausgabepflicht erstreckt sich nicht nur auf die von der Beschlagnahme erfassten, sondern auch auf die sonst für die Tätigkeit des Zwangsverwalters notwendigen Gegenstände, zu denen die ein Miet- oder Pachtverhältnis betreffenden Urkunden gehören (Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1032).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1032, 1033).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10
    Sie unterliegen zwar dem besonderen Schutz des Art. 13 GG, der auch bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingreift (BVerfGE 51, 97, 106 ff.).

    Eine Durchsuchung liegt nur dann vor, wenn ein Betreten der Wohnung der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungseigentümer von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 372; BVerfG, NJW 2000, 943, 944).

  • BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Verurteilung zum Schadensersatz wegen Abwehr

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10
    Eine Durchsuchung liegt nur dann vor, wenn ein Betreten der Wohnung der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungseigentümer von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 372; BVerfG, NJW 2000, 943, 944).
  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05

    Durchsetzung der Verurteilung zur Gewährung des Zutritts zur Wohnung zur Sperrung

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10
    Danach ist hier die verfassungsrechtlich durch Art. 13 Abs. 2 GG und auf der Ebene des einfachen Rechts durch § 758a ZPO besonders gesicherte Geheimsphäre des Schuldners (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 126/05, NJW 2006, 3352, 3353) nicht betroffen.
  • BGH, 26.09.1985 - IX ZR 88/84

    Klagebefugnis des Zwangsverwalters

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10
    Damit dieser die damit verbundenen Pflichten (§ 152 ZVG) erfüllen kann, muss er den unmittelbaren - oder, bei vermieteten oder verpachteten Objekten, den mittelbaren - Besitz des Grundstücks erlangen (BGH, Urteil vom 26. September 1985 - IX ZR 88/84, BGHZ 96, 61, 66).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10
    Eine Durchsuchung liegt nur dann vor, wenn ein Betreten der Wohnung der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungseigentümer von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 372; BVerfG, NJW 2000, 943, 944).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14

    Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den

    Die dem Zwangsverwalter vom Vollstreckungsgericht erteilte Befugnis zur Inbesitznahme gegen einen nicht zur Herausgabe bereiten Wohnungsrechtsinhaber wird dadurch durchgesetzt, dass dieser durch einen von dem Zwangsverwalter zu beauftragenden Gerichtsvollzieher gemäß § 855 ZPO aus dem Besitz gesetzt und der Zwangsverwalter in den Besitz eingewiesen wird (vgl. Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 146 Rn. 11.3; zur Vollstreckung gegen den Schuldner: Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - V ZB 280/10, NJW-RR 2011, 1095 Rn. 7).
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