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   BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11   

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https://dejure.org/2011,3295
BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11 (https://dejure.org/2011,3295)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2011 - X ARZ 101/11 (https://dejure.org/2011,3295)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - X ARZ 101/11 (https://dejure.org/2011,3295)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29c ZPO, § 60 ZPO
    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem Vermögensfonds beteiligten Anlegers gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Verletzung von Pflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag; sachlicher Zusammenhang für eine ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der Gerichtsstand des Haustürgeschäfts ist nicht einschlägig für eine Klage bzgl. eines als Haustürgeschäft zustande gekommenen Vertrages über die Beteiligung an einem Vermögensfonds; Ein sachlicher Zusammenhang für eine Streitgenossenschaft besteht bei Inanspruchnahme ...

  • Betriebs-Berater

    Klage gegen Vermittler einer Kapitalanlage und Wirtschaftsprüfungsunternehmen - Gerichtsstand - Streitgenossenschaft

  • rewis.io

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem Vermögensfonds beteiligten Anlegers gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Verletzung von Pflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag; sachlicher Zusammenhang für eine ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem Vermögensfonds beteiligten Anlegers gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Verletzung von Pflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag; sachlicher Zusammenhang für eine ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 29 c; ZPO § 60
    Kein Gerichtsstand des Haustürgeschäfts für Klage eines Fondsanlegers gegen Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Verletzung von Pflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29c; ZPO § 60
    Gerichtsstand für eine Klage bzgl. eines als Haustürgeschäft zustande gekommenen Vertrages über die Beteiligung an einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Vermögensfonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Streitgenossenschaft / Haustürgeschäft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beitritt zu KG im Rahmen eines Haustürgeschäfts ? Kein Gerichtsstand des Haustürgeschäfts für Klage gegen Wirtschaftsprüfer als Mittelverwendungskontrolleur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kommanditbeteiligung als Haustürgeschäft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitgenossenschaft und gemeinsamer Gerichtsstand bei Kapitalanlagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Streitgenossenschaft bei Klage gegen Vermittler einer Kapitalanlage und in Anspruch genommenes Wirtschaftsprüfungsunternehmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Klage gegen Vermittler einer Kapitalanlage und Wirtschaftsprüfungsunternehmen - Gerichtsstand - Streitgenossenschaft

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1137
  • ZIP 2011, 1074
  • MDR 2011, 807
  • VersR 2012, 1452
  • WM 2011, 1026
  • BB 2011, 1281
  • DB 2011, 1274
  • NZG 2011, 710
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, MDR 1991, 222 f. = NJW-RR 1991, 381).
  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte sich bei der Beratung auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 Rn. 11; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 92/07, NJW 2009, 513 Rn. 15).
  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands steht auch nicht entgegen, dass die Klage bereits - vor demselben Gericht - gegen beide Beklagten anhängig ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 6 f. mwN, Volltext in juris).
  • BGH, 07.01.2003 - X ARZ 362/02

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Hierzu gehören auch alle Folgeansprüche aus Haustürgeschäften sowie Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder wegen einer in Zusammenhang mit dem Haustürgeschäft begangenen unerlaubten Handlung gegen den Vertragspartner oder gegen Dritte, die in die Vertragsanbahnung eingeschaltet waren (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ARZ 362/02, NJW 2003, 1190 f.).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 92/07

    Zulässigkeit des Musterfeststellungsverfahrens für Schadensersatzansprüche gegen

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte sich bei der Beratung auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 Rn. 11; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 92/07, NJW 2009, 513 Rn. 15).
  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als

    Es genügt, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381; Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18).
  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

    Dabei sollte insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Verwendung von öffentlichen Kapitalmarktinformationen durch einen Anlageberater oder -vermittler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 15 mwN) nicht von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfasst wird.
  • BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen

    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, MDR 1991, 222 f. = NJW-RR 1991, 381).

    Dabei ist unerheblich, ob die Ansprüche gegen die Antragsgegnerinnen auf unterschiedliche Verträge gestützt werden, die ihrerseits nicht in unmittelbarem rechtlichen Zusammenhang stehen (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18).

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