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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.2011 - II-8 WF 34/11   

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https://dejure.org/2011,9501
OLG Hamm, 03.03.2011 - II-8 WF 34/11 (https://dejure.org/2011,9501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2011 - II-8 WF 34/11 (https://dejure.org/2011,9501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2011 - II-8 WF 34/11 (https://dejure.org/2011,9501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umgangsverfahren; Verfahrenskostenhilfe; Mutwilligkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 76 Abs. 2 FamFG, 114 ZPO, 1684 BGB
    Umgangsverfahren; Verfahrenskostenhilfe; Mutwilligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Anrufung des Gerichts bzgl. einer Umgangsregelung ohne vorherige Einschaltung des Jugendamtes ist nicht mutwillig i.S.d. § 114 ZPO; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unterbliebener Inanspruchnahme der Hilfe des Jugendamts für ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; BGB § 1684
    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren wegen unterbliebener Inanspruchnahme der Hilfe des Jugendamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsregelung - erst zum Jugendamt und dann zum Gericht?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Umgangsregelung erst zum Jugendamt und dann zum Gericht? // Muss ein Elternteil sich zur Regelung des Umgangs erst an das Jugendamt wenden, bevor er sich an das Familiengericht wenden kann?

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umgangsrecht: Keine Beratung beim Jugendamt vor dem Gerichtsverfahren erforderlich !

Verfahrensgang

  • AG Borken - 31 F 117/10
  • OLG Hamm, 03.03.2011 - II-8 WF 34/11

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1577
  • FamRZ 2011, 1604
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 12.07.2010 - 8 WF 70/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11
    Es ist nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen zu haben (zum alten Recht: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1712; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1115; OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 1116; zum neuen Recht: OLG Hamm, 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010; Keidel-Zimmermann, FamFG 16. Aufl., § 76 Rz. 19).

    An diesem Grundsatz hat sich auch nach Einführung des FamFG nichts geändert (vgl. OLG Hamm, 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010; Keidel-Zimmermann, FamFG 16. Aufl., § 76 Rz. 19).

    Denn auch wenn die Eltern in den vom Kindeswohl gezogenen Grenzen ihre Primärzuständigkeit zur Ausgestaltung des persönlichen Umgangs des nicht betreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Kind durch eine - im Laufe der Zeit durch Übung zustande gekommene - Vereinbarung ausgeübt haben, hat diese vertragliche Regelung gegenüber einer richterlichen Entscheidung den Nachteil, dass sie nicht unmittelbar als Grundlage für die Erzwingbarkeit nach § 33 FGG/§§ 86 ff. FamFG ausreicht (zum alten Recht: OLG Köln, FamRZ 2002, S. 979; zum neuen Recht: OLG Hamm, 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010).

  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 2 WF 420/03

    Mutwilligkeit eines gerichtlichen Umgangsverfahrens; Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11
    Es ist nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen zu haben (zum alten Recht: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1712; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1115; OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 1116; zum neuen Recht: OLG Hamm, 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010; Keidel-Zimmermann, FamFG 16. Aufl., § 76 Rz. 19).
  • OLG Köln, 12.12.2001 - 26 WF 193/01

    Umgangsrecht des Kindes mit dem gleichgültigen Elternteil

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11
    Denn auch wenn die Eltern in den vom Kindeswohl gezogenen Grenzen ihre Primärzuständigkeit zur Ausgestaltung des persönlichen Umgangs des nicht betreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Kind durch eine - im Laufe der Zeit durch Übung zustande gekommene - Vereinbarung ausgeübt haben, hat diese vertragliche Regelung gegenüber einer richterlichen Entscheidung den Nachteil, dass sie nicht unmittelbar als Grundlage für die Erzwingbarkeit nach § 33 FGG/§§ 86 ff. FamFG ausreicht (zum alten Recht: OLG Köln, FamRZ 2002, S. 979; zum neuen Recht: OLG Hamm, 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010).
  • OLG Nürnberg, 23.03.2001 - 11 WF 697/01

    Umgangsverfahren - hinreichende Erfolgsaussicht - sachliche Regelung - Kindeswohl

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11
    Es war schon unter Geltung des FGG allgemein anerkannt, dass hinreichende Erfolgsaussicht in dem vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Umgangsverfahren gegeben ist, wenn der Antragsteller in diesem Verfahren seine Lage verbessern kann (OLG Hamm, 12 WF 219/06, Beschluss vom 05.01.2007; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, S. 109; Keidel/Kuntze/Winkler-Zimmermann, FGG, 14. Aufl., § 14 Rz. 7).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2003 - 2 WF 142/02

    Prozesskostenhilfe für Umgangsrechtsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2011 - 8 WF 34/11
    Es ist nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, wenn ein Elternteil zur Regelung des Umgangs gem. § 1684 BGB das Familiengericht anruft, ohne vorher Beratung und Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen zu haben (zum alten Recht: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1712; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 1115; OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 1116; zum neuen Recht: OLG Hamm, 8 WF 70/10, Beschluss vom 12.07.2010; Keidel-Zimmermann, FamFG 16. Aufl., § 76 Rz. 19).
  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 WF 38/16

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; gemeinsame Sorgeerklärung; tragfähige soziale

    Zwar ist zu beachten, dass die Inanspruchnahme außergerichtlicher Beratung durch das Jugendamt nicht grundsätzliche Voraussetzung für das Entstehen des Rechtschutzinteresses für ein gerichtliches Umgangsverfahren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 2 WF 420/03 - FamRZ 2004, 1116; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2011 - II-8 WF 34/11 - NJW-RR 2011, 1577).
  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

    Gegen die Annahme einer allgemeinen Beratungspflicht wird eingewandt, dass es keinen Erfahrungssatz gäbe, wonach bemittelte Parteien regelmäßig die außergerichtliche Streitschlichtung durch das Jugendamt wahrnehmen würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.09.2012, Az. 3 WF 85/12; OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; FamRZ 2011, 1669; OLG Celle, FamRZ 2013, 141).

    Soweit daraus jedoch gefolgert wird, dass auch bei einer einvernehmlichen außergerichtlichen Vereinbarung der Eltern Erfolgsaussichten für eine gerichtliche Umgangsregelung zwecks späterer Vollstreckbarkeit bestehen und daher Verfahrenskostenhilfe für einen entsprechenden Antrag zu bewilligen ist (OLG Hamm, NJW-RR 2011, 1577; OLG Köln, NJW-RR 02, 941), steht dies nach Auffassung des Senats jedenfalls nach der seit dem 01.01.2014 geltenden Rechtslage der Annahme einer Mutwilligkeit nicht entgegen.

  • OLG Schleswig, 09.06.2011 - 10 WF 86/11

    Kinderausweis - Streit vor Gericht zwischen den Eltern

    Im Übrigen gebe es keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass eine bemittelte Partei vorher grundsätzlich eine außergerichtliche Streitschlichtung versuchen werde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 8 WF 34/11, Quelle: juris; OLG München, FamRZ 2008, S. 1089; Keidel/Zimmermann, FamFG , 16. Aufl., § 76 , Rn. 19).

    Die generelle Annahme, dass ein nicht hilfsbedürftiger Beteiligter grundsätzlich vorher den Weg über die Vermittlung durch das Jugendamt suchen würde, widerspricht der Lebenswirklichkeit und dürfte eine bloße Fiktion darstellen (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2011, Az. 8 WF 34/11, Quelle: juris).

  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 164/16

    Keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung in Sorgerechts- und Umgangsverfahren

    Sei Letzteres gewählt, habe die Partei einen entsprechenden Rechtsgewährungsanspruch, auch wenn sie bedürftig sei (OLG Hamm FamFR 2011, 304; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1577 [OLG Hamm 03.03.2011 - II-8 WF 34/11] ).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 18 WF 5/19

    Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei

    Unter den Umständen des vorliegenden Falles ist nicht entscheidend, ob es grundsätzlich als mutwillig zu qualifizieren ist, wenn ein bedürftiger Elternteil ein gerichtliches Umgangsverfahren betreiben will, ohne vorher die Beratung und Hilfe eines Jugendamts in Anspruch genommen zu haben (OLG Karlsruhe vom 23.05.2016 - 18 WF 76/16; OLG Karlsruhe vom 07.06.2017 - 5 WF 229/16, jeweils nicht veröffentlicht; strenger OLG Köln vom 17.12.2012 - 4 WF 156/12, FamRZ 2013, 1241: "immer zunächst zu verlangen" OLG Rostock vom 08.03.2011 - 10 WF 23/11, MDR 2011, 790: es "müsse stets versucht werden"; dagegen kritisch OLG Karlsruhe vom 07.01.2016 - 20 WF 209/15, NJW 2016, 1522; OLG Hamm vom 03.03.2011 - 8 WF 34/11, NJW-RR 2011, 1577; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Auflage 2017, § 76 Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 163/16

    Mutwilligkeit bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Sei Letzteres gewählt, habe die Partei einen entsprechenden Rechtsgewährungsanspruch, auch wenn sie bedürftig sei (OLG Hamm FamFR 2011, 304; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1577 [OLG Hamm 03.03.2011 - II-8 WF 34/11] ).
  • OLG Schleswig, 04.10.2013 - 13 WF 119/13

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Hilfsbedürftigen in Sorge- bzw.

    Im Übrigen gebe es keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass eine bemittelte Partei vorher grundsätzlich eine außergerichtliche Streitschlichtung versuchen werde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2011, Az. 8 WF 34/11, Quelle: juris; OLG München, FamRZ 2008, S. 1089).
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 2 WF 213/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Feststellung des

    Soweit das Amtsgericht darauf abgestellt hat, dass die Antragstellerin nicht zuvor die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen habe, ist zu beachten, dass die Inanspruchnahme außergerichtlicher Beratung durch das Jugendamt grundsätzlich nicht Voraussetzung für das Entstehen des Rechtschutzinteresses für ein gerichtliches Verfahren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18.12.2003 - 2 WF 420/03 - FamRZ 2004, 1116; OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2011 - NJW-RR 2011, 1577, jeweils zum Umgangsverfahren).
  • OLG Hamm, 26.02.2016 - 2 WF 35/16

    Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags für ein Umgangsverfahren wegen

    Zwar ist zu beachten, dass die Inanspruchnahme außergerichtlicher Beratung durch das Jugendamt nicht grundsätzliche Voraussetzung für das Entstehen des Rechtschutzinteresses für ein gerichtliches Umgangsverfahren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 2 WF 420/03 - FamRZ 2004, 1116; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2011 - II-8 WF 34/11 - NJW-RR 2011, 1577).
  • AG Marl, 06.02.2020 - 20 F 10/20

    Verfahrenskostenhilfe in Umgangsverfahren

    Es wird hierbei zwar nicht verkannt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm die Anrufung des zuständigen Jugendamtes der Durchführung eines familiengerichtlichen Umgangsverfahrens nicht zwingend vorausgehen muss (OLG Hamm, Beschl. v. 3.3. 2011 - 8 WF 34/11).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 14.04.2011 - 4 UF 163/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14439
OLG Bremen, 14.04.2011 - 4 UF 163/10 (https://dejure.org/2011,14439)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.04.2011 - 4 UF 163/10 (https://dejure.org/2011,14439)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. April 2011 - 4 UF 163/10 (https://dejure.org/2011,14439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 117 ZPO; §§ 76, 113 Abs. 1, 64 Abs. 1 FamFG
    Verfahrenskostenhilfe für beabsichtigte Beschwerde; Empfangszuständigkeit; Wahlmöglichkeit zwischen Ausgangsgericht und Beschwerdegericht

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    ZPO § 117; FamFG §§ 113 Abs. 1, 76, 64 Abs. 1
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für beabsichtigte Beschwerde kann bis Übersendung der Verfahrensakten an Beschwerdegericht sowohl bei erstinstanzlichem Gericht als auch bei Beschwerdegericht gestellt werden

  • rechtsportal.de

    Adressat für einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1577
  • FamRZ 2011, 1741
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10

    Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine

    Auszug aus OLG Bremen, 14.04.2011 - 4 UF 163/10
    Zwar kann der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde jedenfalls bis zur Weiterleitung der Verfahrensakten an das Beschwerdegericht zur Entscheidung über das Rechtsmittel auch bei dem Gericht eingereicht werden, dessen Entscheidung angefochten werden soll (OLG Bremen, Beschluss vom 12.01.2011, Geschäftsnummer 4 UF 123/10; FamFR 2011, 84 mit weiteren Nachweisen zum Streit über die Empfangszuständigkeit für solche Anträge).
  • OLG Köln, 27.06.2013 - 26 UF 10/13

    Versagung der Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren wegen Einreichung

    Bei der vorliegenden Fallgestaltung hat der Senat keine Veranlassung, sich mit der Auffassung des OLG Bremen (Beschl. v. 14.04.2011 - 4 UF 163/10 = FamRZ 2011, 1741 f.) auseinanderzusetzen, wonach der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sowohl beim Amtsgericht als auch beim Beschwerdegericht angebracht werden kann, solange die Akten noch nicht an das Beschwerdegericht weitergeleitet worden sind.
  • OLG Bamberg, 22.08.2011 - 2 UF 154/11

    Unterhaltsverfahren: Zuständiges Gericht bei Einreichung eines

    Danach kann der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde jedenfalls bis zur Übersendung der Verfahrensakten an das Beschwerdegericht sowohl bei dem Gericht gestellt werden, dessen Entscheidung angefochten werden soll, als auch beim Beschwerdegericht (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 14.4.2011 - 4 UF 163/10 -zitiert nach juris; und Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen Beschluss vom 12.1.2011, 4 UF 123/10, FamRZ 2011, 913).
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