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   OLG Stuttgart, 18.08.2010 - 7 U 102/10   

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https://dejure.org/2010,6058
OLG Stuttgart, 18.08.2010 - 7 U 102/10 (https://dejure.org/2010,6058)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.2010 - 7 U 102/10 (https://dejure.org/2010,6058)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 2010 - 7 U 102/10 (https://dejure.org/2010,6058)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag: Recht zur Leistungskürzung durch den Versicherer auf Grund einer Trunkenheitsfahrt

  • verkehrslexikon.de

    Volle Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verursachung des Unfalls unter absoluter Fahruntüchtigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung einer Versicherungsleistung um 100 % wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch Führen eines versicherten Fahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,29 ?; Kürzung einer Versicherungsleistung um 100 % bei Verursachung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leistungskürzung bei absoluter Fahruntüchtigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 204
  • rabüro.de

    Recht zur Leistungskürzung durch den Versicherer auf Grund einer Trunkenheitsfahrt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 02.09.2011)

    Absolute Fahruntüchtigkeit kostet Versicherungsschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 185
  • NZV 2011, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2010 - 7 U 102/10
    Denn darunter versteht man den Umstand, dass der Handelnde die im Verkehr erforderliche Sorgfalt für kurze Zeit außer Acht ließ (BGH, Urteil vom 08.07.1992, Az. IV ZR 223/91, zitiert nach juris, Rn. 13; Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG, Klothe/Neuhaus, § 81, Rn. 27 f.).
  • OLG Hamm, 12.11.1986 - 20 W 58/86

    Ersatz des Neuwertes eines zu Schaden gekommenen Pkw; Einwand der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2010 - 7 U 102/10
    Zwar hat das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 12.11.1986 (Az. 20 W 58/86, VersR 1988, 369) entschieden, dass einem Versicherungsnehmer unter Umständen der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trotz Führens eines Kraftfahrzeuges im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit nicht gemacht werden kann, wenn dieser zunächst nicht vorgehabt hat, nach Alkoholgenuss selbst zu fahren und sogar Vorkehrungen getroffen hat, dies zu verhindern.
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2010 - 7 U 102/10
    Indem der Sohn des Klägers das versicherte Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 29 %o im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit führte, hat er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und damit objektiv grob fahrlässig gehandelt (zum Begriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG siehe statt vieler BGH, Urteil vom 29.01.2003, Az. IV ZR 173/01, zit. nach juris, Rn. 9 f.; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 28 VVG, Rn. 121; Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, § 81 VVG, Rn. 3).
  • AG Bühl, 14.05.2009 - 7 C 88/09

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2010 - 7 U 102/10
    Daher ist inzwischen auch nahezu allgemein - z. T. auch von Kritikern (z. B. jetzt Nugel, MDR 2010, 597; ders. JurisPR-VerkR 16/2010, Anm. 4; Schimikowski a.a.O.) - anerkannt, dass der Versicherer i. d. R. zur Kürzung in Höhe von 100 % berechtigt ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit herbeiführt (LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, Az. 15 275/09; AG Brühl , Urteil vom 14.05.2009, Az. 7 C 88/09; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21 Aufl. 2010, § 81 VVG, Rn. 16; Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG; Kloth/Neuhaus, § 81, Rn. 49; Nehm, ZfS 2010, 12, Ziff. II.1; Rixecker, ZfS 2009, 5, Ziff. 4).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Die hierzu bisher ergangene Rechtsprechung der Instanzgerichte lässt eine vollständige Leistungskürzung seitens des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit in Einzelfällen zu und nimmt dies überwiegend bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit an (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185, 186 f.; OLG Hamm VersR 2011, 206; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461, 462; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen vom 19. August 2010 - 7 C 1001/09, juris).

    Entsprechend lagen den bisherigen Gerichtsentscheidungen zu § 81 Abs. 2 VVG, die eine vollständige Leistungskürzung gebilligt haben, durchweg Sachverhalte zugrunde, bei denen der Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit herbeigeführt wurde (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen aaO).

  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Zwar würde die hiesige Beklagte zu 2.) als Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs des Erstbeklagten gemäß § 117 Abs. 1 VVG auch zur Leistung gegenüber einem Dritten - wie hier dem Zeugen B... - weiterhin verpflichtet sein, jedoch war die Beklagte zu 2.) aufgrund der Trunkenheitsklausel gegenüber ihrem Versicherungsnehmer - dem Erstbeklagten - hier zur Leistungskürzung bis auf null berechtigt ( BGH , Urteil vom 11.01.2012, Az.: IV ZR 251/10, u.a. in: NJW-RR 2012, Seiten 724 f.; BGH , Urteil vom 22.06.2011, Az.: IV ZR 225/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 3299 ff.; OLG Saarbrücken , Urteil vom 30.10.2014, Az.: 4 U 165/13; OLG Saarbrücken , ZfSch 2013, Seiten 466 f. = NJW-RR 2013, Seiten 934 ff.; OLG Stuttgart , Beschluss vom 18.08.2010, Az.: 7 U 102/10, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 185 ff. ), so dass sie auch gegenüber dem geschädigten Zeugen B... - soweit das Verweisungsprivileg des § 117 Abs. 3 Satz 2 VVG eingreift - in Höhe des für diesen Fall vorgesehenen Betrages, höchstens jedoch mit einem Betrag von 5.000,00 Euro leistungsfrei wurde ( OLG Saarbrücken , ZfSch 2013, Seiten 466 f. = NJW-RR 2013, Seiten 934 ff.; OLG Frankfurt/Main , NZV 1990, Seiten 233 f. = VersR 1991, Seiten 686 f. ).
  • LG Saarbrücken, 18.02.2015 - 14 O 108/14

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter;

    Ein solches Verhalten begründet kein "Augenblicksversagen", welches das Verhalten des Versicherten ausnahmsweise in einem milderen Licht erscheinen und dadurch den Vorwurf eines auch subjektiv grob schuldhaften Verhaltens entfallen ließe (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 185).

    Das gilt insbesondere, wenn die Blutalkoholkonzentration im Zeitpunkt des Versicherungsfalles jenseits der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt oder diese gar - wie hier - deutlich übersteigt; hierin liegt ein besonders gravierender objektiver Sorgfaltsverstoß, der eine Kürzung der Versicherungsleistung auf Null rechtfertigen kann (BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, BGHZ 190, 120; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 185; vgl., in Abgrenzung dazu, Saarl.

    Unter Berücksichtigung all dieser Umstände erscheint es gerechtfertigt, der Beklagten im vorliegenden Fall der Herbeiführung des Versicherungsfalles durch absolute Fahruntüchtigkeit ein Recht zur Kürzung der Versicherungsleistung auf Null zuzubilligen (so auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 185; OLG Dresden, VersR 2011, 205; Langheid, in: Römer/Langheid 4. Aufl., § 81 Rn. 82; weitere Nachweise aus der Instanzrechtsprechung bei BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, BGHZ 190, 120).

  • LG Dortmund, 27.02.2014 - 2 O 370/13

    Trunkenheitsfahrt führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Führen eines Kfz in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt gehört, die im Regelfall die Berechtigung des Versicherers nach sich zieht, die Leistung auf Null zu kürzen (BGH a.a.O.; OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185; OLG Hamm VersR 2011, 206; OLG Dresden VersR 2011, 205; LG Münster VersR 2011, 1037; Landgericht Tübingen ZFS 2010, 394).
  • AG Nürtingen, 10.10.2011 - 11 C 1053/11

    Regress der Haftpflichtversicherung gegen alkoholisieren Kraftfahrer

    Die Klägerin beruft sich weiterhin auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.08.2010, Aktenzeichen 7 U 102/10, wonach inzwischen nahezu allgemein anerkannt sei, dass der Versicherer in der Regel zur Kürzung in Höhe von 100 % berechtigt sei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit herbeigeführt habe.
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