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   BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09   

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https://dejure.org/2010,3455
BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09 (https://dejure.org/2010,3455)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2010 - Xa ZR 110/09 (https://dejure.org/2010,3455)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09 (https://dejure.org/2010,3455)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 3 ZPO, § 544 ZPO
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Richtigkeit des Berufungsurteils aus anderen Gründen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Vorliegen eines zulassungsrelevanten Rechtsfehlers und gleichzeitiger Richtigkeit des Berufungsurteils aus die Zulassung der Revision nicht erfordernden Gründen

  • Betriebs-Berater

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Richtigkeit des Berufungsurteils aus anderen Gründen

  • rewis.io

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Richtigkeit des Berufungsurteils aus anderen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Vorliegen eines zulassungsrelevanten Rechtsfehlers und gleichzeitiger Richtigkeit des Berufungsurteils aus die Zulassung der Revision nicht erfordernden Gründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der NZB trotz zulassungsrelevanten Rechtsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 211
  • MDR 2010, 1077
  • FamRZ 2010, 1434
  • WM 2010, 2004
  • BB 2010, 1866
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, wenn der Beschwerdeführer zwar einen zulassungsrelevanten Rechtsfehler aufzeigt, die rechtliche Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde aber ergibt, dass das Berufungsurteil im Ergebnis aus Gründen richtig ist, die ihrerseits die Zulassung der Revision nicht erfordern (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Juli 2003, V ZR 187/02, NJW 2003, 3205 ff. und BGH, Beschluss vom 10. August 2005, XII ZR 97/02, MDR 2005, 1241).

    Gelangt er bei Prüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde zu dem Ergebnis, dass sich das Berufungsurteil trotz einer Gehörsverletzung in der Vorinstanz im Ergebnis als richtig darstellt, weil bei richtiger und ihrerseits eine Entscheidung im Revisionsverfahren nicht erfordernder Anwendung des formellen und des materiellen Rechts auch bei Beachtung des übergangenen Vorbringens kein anderes Urteil hätte ergehen können, so sind die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nicht gegeben (BGH, Urt. v. 18.7.2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205, 3206; Beschl. v. 10.08.2005 - XII ZR 97/02, MDR 2005, 1241).

  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 149/08

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
    Insbesondere dürfen sie Vorbringen grundsätzlich nicht aus prozesstaktischen Erwägungen zurückhalten (so zum alten Recht: BGH, Urt. v. 15.10.2002 - X ZR 69/01, NJW 2003, 200, 202; zum neuen Recht: BGH, Beschl. v. 29.9.2009 - VI ZR 149/08, VersR 2009, 1683 Tz. 3).

    Eine Verpflichtung, tatsächliche Umstände, die der Partei nicht bekannt sind, erst zu ermitteln, ist daraus grundsätzlich jedoch nicht abzuleiten; sie kann nur durch besondere Umstände begründet werden (BGH aaO, NJW 2003, 200, 202; VersR 2009, 1683 Tz. 3; Beschl. v. 19.6.2008 - V ZR 190/07, juris Tz. 10).

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01

    Klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme; Pflicht

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
    Insbesondere dürfen sie Vorbringen grundsätzlich nicht aus prozesstaktischen Erwägungen zurückhalten (so zum alten Recht: BGH, Urt. v. 15.10.2002 - X ZR 69/01, NJW 2003, 200, 202; zum neuen Recht: BGH, Beschl. v. 29.9.2009 - VI ZR 149/08, VersR 2009, 1683 Tz. 3).

    Eine Verpflichtung, tatsächliche Umstände, die der Partei nicht bekannt sind, erst zu ermitteln, ist daraus grundsätzlich jedoch nicht abzuleiten; sie kann nur durch besondere Umstände begründet werden (BGH aaO, NJW 2003, 200, 202; VersR 2009, 1683 Tz. 3; Beschl. v. 19.6.2008 - V ZR 190/07, juris Tz. 10).

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02

    Bindung des Berufungsgerichts an die eigene Rechtsansicht; Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, wenn der Beschwerdeführer zwar einen zulassungsrelevanten Rechtsfehler aufzeigt, die rechtliche Überprüfung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde aber ergibt, dass das Berufungsurteil im Ergebnis aus Gründen richtig ist, die ihrerseits die Zulassung der Revision nicht erfordern (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Juli 2003, V ZR 187/02, NJW 2003, 3205 ff. und BGH, Beschluss vom 10. August 2005, XII ZR 97/02, MDR 2005, 1241).

    Gelangt er bei Prüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde zu dem Ergebnis, dass sich das Berufungsurteil trotz einer Gehörsverletzung in der Vorinstanz im Ergebnis als richtig darstellt, weil bei richtiger und ihrerseits eine Entscheidung im Revisionsverfahren nicht erfordernder Anwendung des formellen und des materiellen Rechts auch bei Beachtung des übergangenen Vorbringens kein anderes Urteil hätte ergehen können, so sind die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision nicht gegeben (BGH, Urt. v. 18.7.2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205, 3206; Beschl. v. 10.08.2005 - XII ZR 97/02, MDR 2005, 1241).

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
    Eine Ausnahme gilt unter anderem, wenn es an einer gültigen Anweisung fehlt (BGHZ 152, 307, 311 f.).
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 299/05

    Rückforderung einer unzulässigen Stahlbeihilfe

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
    Danach richtet sich auch die einer Zuwendung gegebene Zweckbestimmung, die wiederum für das Leistungsverhältnis maßgebend ist, innerhalb dessen der bereicherungsrechtliche Ausgleich zu suchen ist (BGHZ 105, 365, 368 f.; BGH, Urt. v. 12.10.2006 - III ZR 299/05, WM 2006, 2274 Tz. 23, je m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
    Danach richtet sich auch die einer Zuwendung gegebene Zweckbestimmung, die wiederum für das Leistungsverhältnis maßgebend ist, innerhalb dessen der bereicherungsrechtliche Ausgleich zu suchen ist (BGHZ 105, 365, 368 f.; BGH, Urt. v. 12.10.2006 - III ZR 299/05, WM 2006, 2274 Tz. 23, je m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2008 - V ZR 190/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung neuen Vorbringens

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
    Eine Verpflichtung, tatsächliche Umstände, die der Partei nicht bekannt sind, erst zu ermitteln, ist daraus grundsätzlich jedoch nicht abzuleiten; sie kann nur durch besondere Umstände begründet werden (BGH aaO, NJW 2003, 200, 202; VersR 2009, 1683 Tz. 3; Beschl. v. 19.6.2008 - V ZR 190/07, juris Tz. 10).
  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
    Dann ist für einen etwaigen Bereicherungsausgleich ausschließlich auf das Verhältnis zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger abzustellen (BGH, Urt. v. vom 4.2.1999 - III ZR 56/98, NJW 1996, 1393, 1394).
  • BGH, 19.09.2014 - V ZR 269/13

    Mietvertrag mit einem Golfclub über ein städtisches Rennbahngelände:

    Vielmehr sind für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung stets die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen (so etwa BGH, Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 166/83, NJW 1984, 2205; Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89, NJW 1990, 3194, 3195; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10, NJW 2012, 2034; Beschluss vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09, WM 2010, 2004 Rn. 19; jeweils mwN), zu denen insbesondere Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Risikoverteilung zählen (BGH, Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 166/83, aaO).
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil:

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Nachlässigkeit im Sinne von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO vor, wenn die Partei gegen ihre Prozessförderungspflicht verstoßen hat, aufgrund derer sie zu konzentrierter Verfahrensführung gehalten ist und insbesondere Vorbringen nicht aus prozesstaktischen Erwägungen bis zur zweiten Instanz zurückhalten darf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 17; Beschlüsse vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09, NJW-RR 2011, 211 Rn. 28; vom 30. Oktober 2013 - VII ZR 339/12, NJW-RR 2014, 85 Rn. 9; außerdem BVerfG, NJW 2005, 1768, 1769; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2017 - 10 U 107/16

    Urkundenprozess: Geltendmachung einer Werklohnforderung aus einem

    Eine Verletzung der Prozessförderungspflicht käme nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorlägen, die solche Erkundigungen aus der objektivierten Sicht der Klägerin erfordert oder zumindest nahegelegt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 238/15, ZfIR 2016, 587, juris Rn. 9; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - VII ZR 339/12, NZBau 2014, 31, juris Rn. 9; Beschluss vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09, NJW-RR 2011, 211, juris Rn. 28).
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