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   KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07   

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KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2010,6597)
KG, Entscheidung vom 11.10.2010 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2010,6597)
KG, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2010,6597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 556
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Macht der Käufer eines Pkw Nutzungsausfall als Schadensersatz statt der Leistung geltend, weil der Schaden auf dem infolge seines Rücktritts vom Kaufvertrag (und des damit verbundenen Erlöschens der ursprünglichen Leistungspflicht) endgültigen Ausbleiben der Leistung beruht (BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09 - in dieser Sache), so spricht die Lebenserfahrung für den erforderlichen Nutzungswillen, also dafür, dass er den privat erworbenen Pkw genutzt hätte, wenn er zur Verfügung gestanden hätte.

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der Klägerin (über die der BGH durch Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09 - entschieden hat) hatte insoweit keinen Erfolg.

    6 a) Die Klägerin macht den Nutzungsausfallersatz in Form des Schadensersatzes statt der Leistung geltend, weil der Schaden auf dem infolge des Rücktritts und des damit verbundenen Erlöschens der ursprünglichen Leistungspflicht endgültigen Ausbleiben der Leistung beruht (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 13).

    Da sie sich zur Erfüllung dieser Pflicht u. a. eines Gutachtendienstes bedient hat, hat sie sich das Verschulden dieses von ihr beauftragen Unternehmens gemäß § 276 Abs. 2 BGB zurechnen zu lassen (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 29).

    Vielmehr soll der schadensersatzberechtigte Käufer - auch nach dem Erlöschen seiner Erfüllungsansprüche - verlangen können, vermögensmäßig so gestellt zu werden, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung durch den Verkäufer stünde (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 18; BGH NJW 2008, 911, Tz. 10).

    d) Der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kfz begründet einen Vermögensschaden, wenn sich der Geschädigte für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 25 m. w. Nachw.) und wenn damit für ihn eine fühlbare Beeinträchtigung einhergeht (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 28 U 164/05, Juris-Tz. 30; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Auflage, § 249, Rn. 42).

    Der Geschädigte ist mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB jedoch gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 32; NJW 2009, 1663, 1664, Tz. 10).

    bb) Vorliegend kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Klägerin ein Ersatzfahrzeug schneller als in 168 Tagen, für die sie Nutzungsausfallersatz begehrt, hätte beschaffen können (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 32).

    Hätte die Beklagte nämlich ordnungsgemäß erfüllt, hätte die Klägerin kein Ersatzfahrzeug anschaffen und unter Aufwendung von Kosten auf sich zulassen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 33).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06

    Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Dem Geschädigten kann nämlich im Regelfall nicht zugemutet werden, einen gegenüber dem geschädigten bzw. mangelhaften Fahrzeug minderwertigeres Ersatzfahrzeug anzuschaffen, um so den zu entschädigenden Nutzungsausfalls zugunsten des Schädigers zu begrenzen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2007 - I - 1 U 258/06, Juris-Tz. 35).

    Ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrückt und den Nutzungsausfallzeitraum begrenzt, muss zwar nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2007 - I - 1 U 258/06, Juris-Tz. 35; a. A. Eggert, NZV 1988, 121, 123 f: "gleichwertig" unter Hinweis auf OLG Köln, VersR 1979, 965).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Der Schädiger hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (BGH, NJW 1989, 290, 291; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07 - BeckRS 2007, 18614).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Der Schädiger hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (BGH, NJW 1989, 290, 291; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07 - BeckRS 2007, 18614).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Dabei stellt die Schadensschätzung auf der Grundlage der Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch eine mögliche Methode der Schadensermittlung dar (BGH, NJW 2005, 277; NJW 2005, 1044), die auch der erkennende Richter für eine geeignete Schätzungsgrundlage hält.
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 60/07

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall: Anspruch auf

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    aa) Der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls besteht grundsätzlich für die Zeit, die zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs notwendig ist (OLG Celle, NJW-RR 2008, 1635, 1638; OLG Saabrücken, BeckRS 2008, 01338; OLG Brandenburg, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 60/07, Juris-Tz. 6).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    § 531 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen, auch wenn keiner der in dieser Vorschrift genannten Zulassungsgründe gegeben ist (BGH, NJW 2005, 291, 292).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Allenfalls ausnahmsweise kann eine solche Pflicht angenommen werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (BGH, NJW 2002, 2553).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Die Lebenserfahrung spricht aber dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während der Zeit seines Ausfalls benutzt hätte, wenn er zur Verfügung gestanden hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2007 - I-1 U 110/07, Juris-Tz. 29).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Dabei stellt die Schadensschätzung auf der Grundlage der Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch eine mögliche Methode der Schadensermittlung dar (BGH, NJW 2005, 277; NJW 2005, 1044), die auch der erkennende Richter für eine geeignete Schätzungsgrundlage hält.
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

  • OLG Celle, 16.04.2008 - 7 U 224/07

    Einordnung einer Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum als gewöhnlicher

  • OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78

    Mietwagen; Mietwagenkosten

  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05

    Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

  • LG Berlin, 05.12.2007 - 8 O 325/07

    Schadensersatz beim Kauf eines PKW unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

  • LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 168/19

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

    Dabei spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch benutzt hätte (vgl. OLG Stuttgart Urt. v. 13.8.2015 - 13 U 28/15, BeckRS 2015, 14624 Rn 39; KG NJW-RR 2011, 556).
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Entgegen der Annahme des Landgerichts ist von einem Nutzungswillen und einer Nutzungsmöglichkeit des Klägers unabhängig von der Frage, ob eine solche grds. zu vermuten ist (so: KG, Urt. v. 11.10.2010 - 12 U 241/07, NJW-RR 2011, 556) auszugehen.
  • OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17

    Mercedes GL kaputt: VW Touran ist taugliches Interimsfahrzeug!

    In Bezug auf Größe und Ausstattung können die Möglichkeiten zur Nutzung eines Interimsfahrzeuges zwar unter Umständen hinter dem beschädigten Fahrzeug zurückbleiben mit der Folge, dass trotz Verfügbarkeit des Interimsfahrzeuges eine fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung verbleibt (in Anknüpfung an KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78).*).

    Mit Recht führt aber das Landgericht an, dass ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrücke und den Nutzungsausfall begrenzt, nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein muss (KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78, - RuS 1979, 262 ff.  = VersR 1979, 965 f.).

  • OLG Dresden, 17.06.2021 - 18 U 313/21
    Kredits kann dem Geschädigten insöweit nur unter besonderen Umständen zugemutet werden (KG, Urteil vom 11.10.2010, k.: 12 U 241/07; a.a ..ö., Rdn. 35).
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