Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 08.06.2010

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09   

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https://dejure.org/2011,6994
BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,6994)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,6994)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,6994)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 ZPO
    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in ähnlichen Verfahren tätigen Anwaltssozietät als Befangenheitsgrund

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit bei fehlender persönlichen Beziehung der abgelehnten Richterin zu einer Partei oder zur Streitsache

  • rewis.io

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in ähnlichen Verfahren tätigen Anwaltssozietät als Befangenheitsgrund

  • rewis.io

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in ähnlichen Verfahren tätigen Anwaltssozietät als Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit bei fehlender persönlichen Beziehung der abgelehnten Richterin zu einer Partei oder zur Streitsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch gegen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Pressebericht, 04.04.2011)

    Diskussion um BGH-Richterin: Befangenheitsantrag abgelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 648
  • NZG 2011, 517
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.2006 - IV ZR 219/04

    Besorgnis der Befangenheit wegen Verwandtschaft mit einem früheren

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09
    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).

    Die Parteien wurden auch nicht - was nicht genügen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440) - durch ein Mitglied dieser Anwaltssozietät vertreten.

  • BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04

    Befangenheit

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09
    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).
  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09
    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09
    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 1/15

    Besorgnis der Befangenheit im dienstgerichtlichen Verfahren: Persönliche

    Besondere persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten können geeignet sein, ein solches Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 11 W 53/15

    Loveparade-Zivilverfahren: Zweifel der Klägerinnen an Unparteilichkeit einer

    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15.03.2011, NJW-RR 2011, 648).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15.03.2011, NJW-RR 2011, 648).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 2/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

    Besondere persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten können geeignet sein, ein solches Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20

    Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft

    aa) Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 3/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

    Besondere persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten können geeignet sein, ein solches Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 11 W 54/15

    Loveparade-Zivilverfahren: Zweifel der Klägerinnen an Unparteilichkeit einer

    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15.03.2011, NJW-RR 2011, 648).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

  • OLG München, 22.08.2019 - 8 U 1449/19

    Verfahren wegen Befangenheitsgesuch

    Besondere persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten können geeignet sein, ein solches Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 14 W 13/16

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei freundschaftlichem Verhältnis

    Demgegenüber lassen Gründe in der Person eines anderen als der Partei die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschl. v. 15.03.2011 - II ZR 244/09 -, Rn. 2, juris).

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof die Besorgnis der Befangenheit in einem Fall verneint, in dem der Richter eine sonstige enge persönliche Beziehung zu einem Rechtsanwalt hatte, der selbst am Verfahren nicht beteiligt ist oder war (BGH, Beschl. v. 15.03.2011 - II ZR 244/09 - = NJW-RR 2011, 648), wobei es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch nicht zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit genügen würde, wenn ein Mitglied aus der Sozietät des betreffenden Anwalts eine der Parteien vertreten würde (BGH a. a. O. Rn. 3 a. E., zit. n. juris).

  • OLG Brandenburg, 21.09.2020 - 1 W 25/20
    Ebenso können persönliche oder geschäftliche Beziehungen des Richters zu Prozessbeteiligten oder zur Streitsache Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen (BGH NJW-RR 2011, 648; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rn. 12 ff.; Münch-Komm./Stackmann, ZPO, 5. Aufl., § 42, Rn. 8 ff.), wobei als Prozessbeteiligte nicht nur die Parteien des Rechtsstreits, sondern auch deren Vertreter sowie Zeugen und Sachverständige anzusehen sind (MünchKomm./Stackmann, a. a. O., § 42, Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 1 AR 57/19

    Geschäftsführer einer Prozesspartei ist Handelsrichter: Gesamte Kammer befangen!

    Ebenso können persönliche oder geschäftliche Beziehungen des Richters zu Prozessbeteiligten oder zur Streitsache Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen (BGH NJW-RR 2011, 648; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rn. 12 ff.; MünchKomm./Stackmann, ZPO, 5. Aufl., § 42, Rn. 8 ff.), wobei als Prozessbeteiligte nicht nur die Parteien des Rechtsstreits, sondern auch deren Vertreter sowie Zeugen und Sachverständige anzusehen sind (MünchKomm./Stackmann, a. a. O., § 42, Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13

    Befangenheit bei Verletzung der Offenbarungspflicht im Schiedsverfahren

  • OLG Brandenburg, 06.01.2021 - 1 W 33/20

    Befangenheitsantrag muss sofort begründet werden!

  • OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18

    Besetzung und Vertretung in der Kammer für Handelssachen

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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5472
LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10 (https://dejure.org/2010,5472)
LG Duisburg, Entscheidung vom 08.06.2010 - 7 S 10/10 (https://dejure.org/2010,5472)
LG Duisburg, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 7 S 10/10 (https://dejure.org/2010,5472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufung Selbständiges Beweisverfahren Streitgenossenschaft Verweisung Wohnungseigentumsgericht Zuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 72 Abs. 2 GVG, § 43 Nr. 3 WEG, § 62 Abs. 1 WEG, § 281 ZPO
    Berufung Selbständiges Beweisverfahren Streitgenossenschaft Verweisung Wohnungseigentumsgericht Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit eines Wohnungseigentumsgerichts i.R.e. Prozesses einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter wegen Verletzung vertraglich übernommener Pflichten zur Bauleitung; Rechtsfolgen der Einlegung der Berufung bei dem allgemein zuständigen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zuständigkeit des WEG-Gerichts in Abgrenzung zu der allgemeinen Gerichtsbarkeit, §§ 72 Abs. 2 GVG, 43 Nr. 3, 62 Abs. 1 WEG, 281 ZPO

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage nach und Beweisverfahren vor WEG-Reform: Neues WEG-Recht! (IMR 2010, 546)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 302
  • NJW-RR 2011, 648
  • ZMR 2010, 980
  • BauR 2010, 1983
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 188/08

    Geltung des § 72 Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) für die Berufung

    Auszug aus LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
    aa) Die Vorschrift des § 43 WEG ist nach allgemeiner Meinung weit auszulegen, um die Gefahr sich widersprechender oder unzutreffender Entscheidungen zu verringern und darüber hinaus sicherzustellen, dass mit spezieller Sachkunde ausgestattete Wohnungseigentumsgerichte bei allen gemeinschaftsbezogenen Verfahrensgegenständen entscheiden (BGH, NJW-RR 1991, 907; NJW 2009, 1282; Bärmann/Pick, WEG, 18. Aufl. 2007, § 43 Rn. 1 m. w. N.).

    Dementsprechend betrifft auch die besondere Zuständigkeitsregelung in § 72 Abs. 2 GVG alle Berufungen gegen Entscheidungen in Wohnungseigentumssachen, die im Zivilprozess ergangen sind, nicht jedoch Rechtsmittel gegen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangene Entscheidungen (BGH, NJW 2009, 1282; OLG München, NJW 2008, 859).

    Denn entsprechend dem Zweck des § 72 Abs. 2 GVG, durch die Konzentration der Berufungen auf ein einziges Landgericht je Oberlandesgerichtsbezirk die Qualität der Berufungsentscheidungen in Wohnungseigentumssachen zu sichern (BT-Drs. 16/3843, S. 29; BGH, NJW 2009, 1282), muss diese Regelung grundsätzlich auch im Falle der Streitgenossenschaft Anwendung finden.

    Vielmehr ist die Berufung - wie geschehen - als unzulässig zu verwerfen (BGH, NJW 2009, 1282; NZM 2010, 166).

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
    Vielmehr ist die Berufung - wie geschehen - als unzulässig zu verwerfen (BGH, NJW 2009, 1282; NZM 2010, 166).

    b) Zwar hat der Bundesgerichtshof eine Ausnahme von diesem Grundsatz anerkannt, wenn die für die Abgrenzung der Berufungszuständigkeit maßgebliche Anknüpfungsnorm - hier: § 43 WEG - keine zweifelsfreie Bestimmung des für das Rechtsmittel zuständigen Gerichts ermöglicht, weil "die Frage, ob eine Streitigkeit im Sinne dieser Regelung vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann" (BGH, NZM 2010, 166).

    Eine den Rechtsschutz unzumutbar einschränkende Hürde für den Zugang zum Berufungsverfahren wird mit der Versagung einer entsprechenden Anwendung des § 281 ZPO nicht errichtet, weil die Parteien sich in der Berufungsinstanz durch Rechtsanwälte vertreten lassen müssen (und auch vertreten sind), die mit der Materie des Berufungsverfahrens vertraut sein müssen und anhand der Vorschriften des GVG, der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen und der Einteilung der Gerichtsbezirke in der Regel unschwer das richtige Rechtsmittelgericht feststellen können (BGH, NZM 2010, 166).

  • AG Mülheim/Ruhr, 10.12.2009 - 35 C 79/08

    WEG-Verwalter als Bauleiter?

    Auszug aus LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (35 C 79/08) wird als unzulässig verworfen.
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen

    Auszug aus LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
    aa) Die Vorschrift des § 43 WEG ist nach allgemeiner Meinung weit auszulegen, um die Gefahr sich widersprechender oder unzutreffender Entscheidungen zu verringern und darüber hinaus sicherzustellen, dass mit spezieller Sachkunde ausgestattete Wohnungseigentumsgerichte bei allen gemeinschaftsbezogenen Verfahrensgegenständen entscheiden (BGH, NJW-RR 1991, 907; NJW 2009, 1282; Bärmann/Pick, WEG, 18. Aufl. 2007, § 43 Rn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Auszug aus LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
    Vielmehr spricht im Zweifel eine Vermutung für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts (BGH, NJW 2002, 3709; Bärmann/Pick, a. a. O., Rn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
    Zweifellos nach dieser Vorschrift zu erledigen sind Streitigkeiten aus dem Verwalteranstellungsvertrag, etwa wenn Schadensersatzansprüche mit der Begründung erhoben werden, der Verwalter habe seine Pflichten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verletzt (BGH, NJW 1972, 1318; Bärmann/Pick, a. a. O., Rn. 7 m. w. N.).
  • OLG München, 24.01.2008 - 32 AR 1/08

    Wohnungseigentumssache: Zuständiges Beschwerdegericht in Altverfahren

    Auszug aus LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
    Dementsprechend betrifft auch die besondere Zuständigkeitsregelung in § 72 Abs. 2 GVG alle Berufungen gegen Entscheidungen in Wohnungseigentumssachen, die im Zivilprozess ergangen sind, nicht jedoch Rechtsmittel gegen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangene Entscheidungen (BGH, NJW 2009, 1282; OLG München, NJW 2008, 859).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 15 Wx 22/09

    Begriff der Anhängigkeit des Verfahrens i.S. von § 62 Abs. 1 S. 1 WEG;

    Auszug aus LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
    Der Sinn der Überleitungsvorschrift besteht darin, die Probleme und Erschwernisse zu verhindern, die zu besorgen wären, wenn man ein bereits anhängiges Verfahren geänderten verfahrensrechtlichen Regelungen unterwürfe (vgl. BT-Drs. 16/887, S. 43; OLG Hamm, ZMR 2009, 867, das selbst bei vorausgehendem Mahnverfahren die Anhängigkeit des WEG-Verfahrens erst mit Eingang der Sache bei dem zuständigen Streitgericht bejaht).
  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Auszug aus LG Duisburg, 08.06.2010 - 7 S 10/10
    Dieses Ergebnis wäre denkbar unpraktikabel und widerspräche sowohl der Vereinfachungstendenz des Gesetzes als auch seinem Zweck, die Rechtssicherheit zu verstärken (vgl. BGH, NJW 2003, 2686, dessen Erwägungen in Bezug auf die Zuständigkeitskonzentration bei den Oberlandesgerichten in Sachen mit Auslandsberührung gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG in der vom 01.01.2002 bis 31.08.2009 geltenden Fassung nach Auffassung der Kammer auf den vorliegenden Fall übertragbar sind).
  • LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13

    Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG bei Streitgenossen

    Die Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG gilt auch für einen Streitgenossen, der - im Falle getrennt geführter Prozesse - nicht dem Anwendungsbereich des § 43 WEG unterfallen würde (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 589 f.; LG Duisburg, NJW-RR 2011, 302 ff.; Musielak, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 72 GVG Rn. 7a).

    Aus dem Umstand, dass der Entscheidung des Landgerichts Duisburg (NJW-RR 2011, 302 ff.) eine vorherige Zuständigkeitsbestimmung durch das Oberlandesgericht vorausging, folgt nicht dazu, dass die dort aufgezeigten Grundsätze für das vorliegende Verfahren - auch nach Rücknahme der Berufung durch die Beklagte zu 1) keine Geltung beanspruchen könnten.

  • LG Frankfurt/Main, 09.12.2021 - 13 T 74/21

    Selbständiges Beweisverfahren zwischen Wohnungseigentümern noch zulässig?

    Denn das selbständige Beweisverfahren ist nicht Teil des Verfahrens iSv § 48 Abs. 5 WEG, zumal damit der Anspruch nicht rechtshängig wird (LG Duisburg NJW-RR 2011, 302; BeckOK BGB/Zschieschack/Orthmann, 60. Ed. 1.11.2021, WEG § 48 Rn. 26).
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