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   BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10   

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https://dejure.org/2011,5345
BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10 (https://dejure.org/2011,5345)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10 (https://dejure.org/2011,5345)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 (https://dejure.org/2011,5345)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 2 DRiG, § 26 Abs 3 DRiG
    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche Kontrolle der Eingabe eines Richters an eine Behördenleitung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 2 DRiG, § 26 Abs 3 DRiG
    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche Kontrolle der Eingabe eines Richters an eine Behördenleitung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Falle eines Schreibens eines Amtsgerichtspräsidenten mit der Bitte um Einhaltung des Dienstweges bei Eingaben an die Staatsanwaltschaft; Enthaltung hinsichtlich jeglicher Einflussnahme eines Dienstvorgesetzten im Kernbereich ...

  • rewis.io

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche Kontrolle der Eingabe eines Richters an eine Behördenleitung

  • rewis.io

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche Kontrolle der Eingabe eines Richters an eine Behördenleitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 3
    Vorliegen einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Falle eines Schreibens eines Amtsgerichtspräsidenten mit der Bitte um Einhaltung des Dienstweges bei Eingaben an die Staatsanwaltschaft; Enthaltung hinsichtlich jeglicher Einflussnahme eines Dienstvorgesetzten im Kernbereich ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beamtenrecht - Dienstaufsichtliche Maßnahme gegen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 700
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Der Dienstaufsicht ist im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit nicht nur die eigentliche Rechtsfindung entzogen, sondern zugleich alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Oktober 1963 - RiZ(R) 1/62, BGHZ 42, 163, 169; vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 f. und vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674, 1675).

    Entscheidend ist, dass es jeweils um richterliche Handlungen gehen muss, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, unmittelbar im Zusammenhang stehen (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469).

    Allerdings können - wie der erkennende Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469) - in Ausnahmefällen auch Eingaben eines Richters, mit denen er - wie hier geschehen - seine Rechtsprechungstätigkeit behindernde Missstände rügt, zu dem der Dienstaufsicht entzogenen Kernbereich der richterlichen Amtsausübung gehören.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nur der Fall, wenn es sich bei den Eingaben um eine im unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Verfahren stehende richterliche Tätigkeit handelt (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, aaO).

    Die Eingaben dienten damit nicht der Förderung eines konkreten von dem Richter zu bearbeitenden Verfahrens, sondern waren abstrakt auf Maßnahmen gerichtet, die in den Bereich der Organisationshoheit und Dienstaufsicht der leitenden Oberstaatsanwältin fallen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 469).

  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 2/01

    Ermöglichung des unbeschränkten Zugangs zu dem Dienstzimmer eines Richters

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Es genügt jede Einflussnahme der dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich auch nur mittelbar auf die Tätigkeit des Richters auswirkt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 25. September 2002 - RiZ(R) 2/01, NJW 2003, 282 mwN).

    Soweit er darauf verweist, dass der erkennende Senat eine Weigerung des Dienstvorgesetzten, einem Richter die Zugangsmöglichkeit zum Dienstzimmer zu gewähren, als Maßnahme der Dienstaufsicht eingeordnet hat (hierzu Senatsurteil vom 25. September 2002 - RiZ(R) 2/01, NJW 2003, 282), ist hiermit die Zulässigkeit seines Prüfungsantrags schon deshalb nicht dargetan, weil der vom Antragsteller unterbreitete Sachverhalt nicht vergleichbar ist.

    Ohne Erfolg bleibt schließlich auch der Einwand des Antragstellers, die Zulässigkeit seines Prüfungsantrags folge aus der im Senatsurteil vom 25. September 2002 (RiZ(R) 2/01, NJW 2003, 282, 283) enthaltenen Aussage, eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit könne vorliegen, wenn dem Richter die für seine richterliche Tätigkeit notwendigen Mittel nicht in dem möglichen Maße zur Verfügung gestellt würden.

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04

    Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Die Entscheidung, ob eine Maßnahme der Dienstaufsicht sachlich berechtigt ist, ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Senats nicht im richterdienstgerichtlichen Verfahren, sondern vom Verwaltungsgericht zu entscheiden (BGH, Urteile vom 5. Oktober 2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692 Rn. 26 und vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 24, jeweils mwN).
  • BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Anweisung, bei

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Zwar hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass in dem Hinweis eines Dienstvorgesetzten an einen Richter, künftig den Dienstweg einzuhalten, eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit des Richters liegen kann, sofern sich dieser Hinweis auf prozessleitende Verfügungen des Richters in einem anhängigen Verfahren bezieht (Senatsurteil vom 17. April 2008 - RiZ(R) 3/07, BGHZ 176, 162, Rn. 19 ff.).
  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Wie der Dienstgerichtshof zutreffend ausführt, hat sich der Dienstvorgesetzte aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit im Kernbereich richterlicher Tätigkeit jeglicher Einflussnahme zu enthalten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 282 f. und vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241).
  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05

    Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Die Entscheidung, ob eine Maßnahme der Dienstaufsicht sachlich berechtigt ist, ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Senats nicht im richterdienstgerichtlichen Verfahren, sondern vom Verwaltungsgericht zu entscheiden (BGH, Urteile vom 5. Oktober 2005 - RiZ(R) 5/04, NJW 2006, 692 Rn. 26 und vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 24, jeweils mwN).
  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96

    Ordnungsgemäße Besetzung des Dienstgerichtshofs - Bestimmung nichtständiger

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch Anregungen oder Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines Richters in einem konkreten Fall befassen (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43 mwN) und auf eine direkte oder indirekte Weise nahe legen, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll (vgl. etwa BGH, Urteile vom 31. Januar 1984, aaO, S. 43 f. und vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96, DRiZ 1998, 20, 22).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06

    Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Der von dem Antragsteller zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW 2006, 3443) zu einer Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 5 FGG (aF) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03

    Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Dies beinhaltet zumindest einen Hinweis (vgl. hierzu als Maßnahme der Dienstaufsicht: BGH, Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 4/03, NJW-RR 2005, 433, 434 mwN), wie der Antragsteller künftig die Korrespondenz mit anderen Behörden außerhalb konkreter Verfahren führen solle, und damit jedenfalls eine Maßnahme der Dienstaufsicht, weil der Antragsteller erkennbar dazu angehalten werden soll, in Fällen dieser Art nicht wieder unmittelbar an andere Behördenleiter heranzutreten, sondern dies nur auf dem Dienstweg zu tun.
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
    Wie der Dienstgerichtshof zutreffend ausführt, hat sich der Dienstvorgesetzte aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit im Kernbereich richterlicher Tätigkeit jeglicher Einflussnahme zu enthalten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 282 f. und vom 10. Januar 1985 - RiZ(R) 7/84, BGHZ 93, 238, 241).
  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle

  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

  • BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73

    "Maßnahme der Dienstaufsicht"

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der

  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 1/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Prüfungsverfahren nach § 63 Nr. 4 Buchst. f BW-LRiStAG i.V.m. § 26 Abs. 3 DRiG ist zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 19; Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16; Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - RiZ (R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 19; Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16; Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ (R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 22; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).
  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Die Gefahr abweichender Entscheidungen besteht dabei nicht, da von dem Richterdienstgericht allein die Frage der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit zu prüfen und diese Frage dem Verwaltungsgericht entzogen ist (vgl. BGH, Urteile vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41 [juris Rn. 16], vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 27 und vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 20).
  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

    Ein Prüfungsantrag ist zwar nur dann zulässig, wenn nachvollziehbar dargelegt ist, dass eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt und diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 22, juris; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).

    Er umfasst nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken oder darauf abzielen (BGH, Urteil vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38; Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 14, juris).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind dienstaufsichtliche Maßnahmen gegenüber Richtern, soweit sie die äußere Ordnung des Geschäftsablaufs und des Verfahrensgangs betreffen, grundsätzlich zulässig und im Kernbereich der Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1963 - RiZ 1/62, BGHZ 42, 163, 169 f.; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 16 f.; Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10 Rn. 15, juris).

  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Ein Prüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011  RiZ(R) 1/10 Rn. 22, juris; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Ein Prüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ (R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ (R) 1/10 Rn. 22, juris; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 2/03, NJW 2005, 905 mwN).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 7/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Zulässigkeit von Dienstprüfungen gegenüber einem

    Vielmehr sind Maßnahmen der Dienstaufsicht im Sinn des § 26 Abs. 3 DRiG auch nur mittelbare Eingriffe in die richterliche Unabhängigkeit (zuletzt BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20.01.2011 - RiZ (R) 1/10, Juris; Dienstgericht für Richter Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2012 - RDG 2/12), etwa die zur Abwicklung der Geschäftsprüfung ergehenden einzelnen Anordnungen (vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 19.09.1986 - RiZ (R) 1/86).
  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16 aaO; vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13 aaO Rn. 16 f.; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14 aaO Rn. 14; vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 14, 22).
  • BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13

    Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Weitergabe eines Vorhalts mit

    Der Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht umfasst nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken oder darauf abzielen (BGH, Urteile vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38, vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 14 und vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09, juris Rn. 19).
  • BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 5/12

    Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen

    Soweit es die Prüfungsanträge nach § 34 Nr. 4 SächsRiG betrifft, weist der Senat darauf hin, dass ein Prüfungsantrag nur dann zulässig ist, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2007 - RiZ(R) 4/07, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 22; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ(R) 2/03, DRiZ 2005, 83).
  • Richterdienstgericht Sachsen, 11.04.2013 - 66 DG 7/11
    Ein Prüfungsantrag ist dann zulässig, wenn eine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07 -, NJW 2008, 1448 Rn. 24) und nachvollziehbar dargelegt ist, dass diese Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 20.1.2011 - RiZ(R) 1/10 - juris Rn. 22; Urt. v. 3.11.2004 - RiZ(R) 2/03 -, NJW 2005, 905 m.w.N.).

    Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch Anregungen oder Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines Richters in einem konkreten Fall befassen und auf eine direkte oder indirekte Weise nahe legen, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll (vgl. BGH, Urt. v. 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10 -, juris; LG Leipzig, Urt. v. 3.4.2012 - 66 DG 20/09 -, juris).

  • BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10

    Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als

  • DG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - DG 2/10
  • BGH, 26.10.2022 - RiZ(R) 1/20

    Anlassbeurteilung ohne Streichung einer Textpassage zu einer Erkrankung;

  • VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 61/21

    Unzulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer

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