Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 08.12.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8119
OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10 (https://dejure.org/2011,8119)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2011 - 10 UF 161/10 (https://dejure.org/2011,8119)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 10 UF 161/10 (https://dejure.org/2011,8119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Auszüge)

    Vom Bachelor zum Master (ohne Nebentätigkeit)

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch auch für konsekutiven Masters-Studiengang

  • tp-partner.com (Leitsatz)

    Ausbildungsunterhalt für Masterabschluss

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach Abschluss eines Bachelor-Studiums

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt für Master-Studium

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Volljährigenunterhalt " Bachelor und Master

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 725
  • FamRZ 2011, 1067
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    Ein Student ist neben dem Studium nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1995, 475; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rn. 350).

    Er soll sich mit ganzer Kraft sowie dem gehörigen Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit der Ausbildung widmen sowie in angemessener und üblicher Dauer einen Beruf erlernen, der den Auszubildenden nachhaltig befähigt, seinen angemessenen Unterhalt selbst zu verdienen (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1995, 475; Göppinger/Macco, Unterhaltsrecht, 9. Aufl., Rn. 359).

    Insbesondere die Zeit der Semesterferien dient neben der notwendigen Erholung auch der Wiederholung und Vertiefung des Stoffes, soweit sie nicht ohnehin durch studienbedingte Aufgaben (z. B. Hausarbeiten) ausgefüllt ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1995, 475).

    Die Anrechnung solcher Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit bestimmt sich auch beim Volljährigenunterhalt im Einzelfall nach dem entsprechend heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1995, 475).

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    Der Senat hat diesen Anspruch in seinem Urteil vom 10.7.2007 unter Zugrundelegung der ständigen BGH-Rechtsprechung zu den "Abitur-Lehre-Studium-Fällen" (vgl. hierzu z. B. BGH, FamRZ 2006, 1100) bejaht.

    Nach erfolgreichem Abschluss einer angemessenen Ausbildung hat das Kind grundsätzlich keinen Anspruch auf eine zweite Ausbildung (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100).

    Auf deren Beruf und gesellschaftliche Stellung kommt es dabei nicht an (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100; FamRZ 2000, 420).

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07

    Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    18 Ziel des Gesetzgebers war es, den sogenannten Bologna-Prozess durch eine Neuregelung des BAföG ausbildungsförderungsrechtlich zu unterstützen und gerade die Kombination von Bachelor- und Master-Studiengängen zu fördern (vgl. hierzu z. B. OVG Lüneburg, FamRZ 2008, 930; OVG Hamburg, FamRZ 2007, 1920).

    Ungeachtet seines berufsqualifizierenden Abschlusses sind danach der erfolgreich abgeschlossene Bachelor-Studiengang und der darauf aufbauende Master-Studiengang nach der Systematik des § 7 BAföG nicht isoliert zu betrachtende Ausbildungsabschnitte (Doppelstudium), sondern ausbildungsförderungsrechtlich als eine einheitliche (einzige) Ausbildung zu beurteilen (vgl. hierzu OVG Lüneburg, FamRZ 2008, 930; FamRZ 2006, 1486).

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    Auch greifen die Vorschriften und Richtlinien der staatlichen Ausbildungsförderung nicht in die privatrechtliche Unterhaltspflicht ein (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1977, 629; Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl., § 1610, Rn. 22).

    Insbesondere müssen Eltern ihrem Kind eine weitere Ausbildung nicht schon deshalb finanzieren, weil und wenn dem Kind hierfür eine staatliche Ausbildungsförderung zuteil wird (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1977, 629).

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    39 Soweit der Student neben seiner Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgeht, bleibt das dadurch erzielte Einkommen allerdings nicht schon deshalb vollständig unberücksichtigt, weil es als überobligationsmäßig zu qualifizieren ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 683).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97

    Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    Auf deren Beruf und gesellschaftliche Stellung kommt es dabei nicht an (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100; FamRZ 2000, 420).
  • BGH, 23.05.2001 - XII ZR 148/99

    Ausbildungsunterhalt für ein Studium nach Abschluss einer Ausbildung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    Die Finanzierung des Ausbildungsganges muss den unterhaltspflichtigen Eltern zumutbar sein (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2001, 1601).
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 4 Bs 284/06

    Ausbildungsförderung für ein Masterstudium

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    18 Ziel des Gesetzgebers war es, den sogenannten Bologna-Prozess durch eine Neuregelung des BAföG ausbildungsförderungsrechtlich zu unterstützen und gerade die Kombination von Bachelor- und Master-Studiengängen zu fördern (vgl. hierzu z. B. OVG Lüneburg, FamRZ 2008, 930; OVG Hamburg, FamRZ 2007, 1920).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    Deshalb wurde durch die Sonderregelung des § 7 Abs. 1 a BAföG der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung erweitert und insbesondere auf die neuen Master-Studiengänge im Sinne des § 19 Hochschulrahmengesetz erstreckt (vgl. hierzu BVerwG vom 17.10.2006 - 5 B 78.06, bei juris; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., § 7, Rn. 18).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85

    Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10
    Eine volle Inanspruchnahme der Arbeitskraft für das Studium oder die berufliche Ausbildung ist anzunehmen, wenn sich die Arbeitsbelastung des Auszubildenden für seine Ausbildung (Präsenszeit in Unterricht, Seminaren, Praktika u. Ä. sowie Vor- und Nachbereitungszeit) auf etwa insgesamt 40 Wochenstunden beläuft (vgl. hierzu BVerwG, FamRZ 1989, 216.).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei Abbruch eines Studiums, anschließend

  • OLG Celle, 02.02.2010 - 15 WF 17/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen die

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

  • AG Frankfurt/Main, 16.11.2011 - 454 F 3056/11

    Ausbildungsunterhalt: Sachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor-Abschluss in

    Hiervon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn nach den Zulassungsregeln der Hochschule mit dem Bachelor-Abschluss das Mas-ter-Studium aufgenommen werden darf (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2011, 725, 727).

    Dies kommt auch in § 7 Abs. 1a BAföG zum Ausdruck, wonach Ausbildungsförderung auch für einen Masterstudiengang gezahlt wird, wenn er auf einem Bachelor-Studium aufbaut (vgl. hierzu: OLG Brandenburg, NJW-RR 2011, 725, 726).

    Von der Gleichwertigkeit ist bereits dann auszugehen, wenn nach den Zulassungsregeln der Hochschule mit dem Bachelor-Abschluss das Master-Studium aufgenommen werden darf (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2011, 725, 727).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Wenn - wie es vorliegend beim Sohn des Antragstellers der Fall sein dürfte - ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudiengang besteht, ist die Bejahung eines Anspruchs auf (weiteren) Ausbildungsunterhalt im Sinne von § 1610 Abs. 2 BGB jedenfalls nicht fernliegend (vgl. VG Mainz, Urt. v. 6.2.2014 - 1 K 1489/13.MZ -, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18.1.2011 - 10 UF 161/10 -, FamRZ 2011, 1067; OLG Celle, Beschl. v. 2.2.2010 - 15 WF 17/10 -, FamRZ 2010, 1456).
  • OLG Hamm, 10.09.2012 - 14 UF 165/12

    Anrechnung überobligatorischer Nebeneinkünfte auf den Unterhaltsbedarf eines

    Anders als in dem der Entscheidung OLG Brandenburg NJW-RR 2011, 725 zugrundeliegenden Fall, wo die monatlichen Einkünfte eine Größenordnung von 800 EUR erreichten, ist der Studienfortschritt durch den vom hiesigen Antragsteller ausgeübten Tätigkeitsumfang jedoch kaum gefährdet, zumal er glaubhaft angegeben hat, ihn in Zeiten erhöhter Studienbelastung kurzfristig reduzieren zu können.
  • FG Münster, 15.01.2016 - 4 K 2091/13

    Einkommensteuerliche Bewertung der Übernahme der Kosten für ein Studium der im

    Hierzu zählten im Streitfall sowohl das Bachelor- undMasterstudium von S KL an der privaten Hochschule BiTS in N-Stadt als auch das von T KL aufgenommene Bachelor-Studium an der Universität O-Stadt mit anschließendem Masterstudium an der Universität P-Stadt (vgl. zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für die Absolvierung eines Masterstudiengangs nach vorherigem Bachelor-Abschluss u.a. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2011 10 UF 161/10, NJW-RR 2011, 725).
  • OLG Koblenz, 24.04.2015 - 11 WF 317/15

    Zeitlicher Umfang des Ausbildungsunterhaltsanspruchs für ein Lehramtsstudium

    Das den Unterhalt beanspruchende Kind muss im Rahmen eines Rechtsstreits darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass es seiner Ausbildung pflichtbewusst und zielstrebig nachgeht; kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, steht dem Unterhaltsschuldner ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf den geltend gemachten Unterhalt so lange zu, bis die entsprechenden Informationen erteilt und Nachweise vorgelegt sind (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 11 WF 448/13 - OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 1067 ).
  • OVG Hamburg, 08.02.2016 - 3 Nc 207/15

    Zur Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern für Kosten eines Rechtsstreits um

    Denn nach Auffassung des Senats besteht ein fortdauernder Anspruch auf Ausbildungsunterhalt in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1989, NJW 1989, 2253 und v. 17.5.2006, a.a.O., 1101) jedenfalls dann, wenn zwischen dem Bachelor- und dem konsekutiven Masterstudium ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht und sich das Masterstudium als eine fachliche Ergänzung und Weiterführung oder Vertiefung des erfolgreich absolvierten Bachelorstudiums darstellt (so bereits OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.1.2011, FamRZ 2011, 1067; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2006, FamRZ 2006, 1615 und v. 1.12.2011, 3 Nc 91/11, n.v.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2017 - 11 N 16.15

    (Keine) Rundfunkgebührenbefreiung für einen Studierenden, der wegen des

    Vielmehr dürfte es sich angesichts des zeitlichen und fachlichen Zusammenhangs des Masterstudiums zu dem bereits erworbenen Bachelor of Arts Germanistik unterhaltsrechtlich um eine einheitliche Ausbildung handeln, bei der der Ausbildungsunterhaltsanspruch fortbesteht (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 10 UF 161/10 - juris, Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 15 WF 17/10 - juris, Rn. 6; Palandt, BGB, § 1610 Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 10.07.2020 - 2 D 19/20

    Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschuss; Erstausbildung; Bachelor- und

    Zur Frage, ob unterhaltspflichtige Eltern ihrem Kind nach Abschluss des Bachelor- Studiengangs auch für den nachfolgenden Studiengang mit dem Abschluss eines Masters Ausbildungsunterhalt nach § 1610 BGB schulden, wird in der Rechtsprechung überwiegend die Ansicht vertreten, dass es sich bei den Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschluss im Regelfall um einen einheitlichen Ausbildungsgang handelt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 2. Februar 2012 - 15 WF 17/10 -, juris; BbgOLG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 10 UF 161/10 -, juris).
  • AG Hamburg-Harburg, 02.04.2013 - 630 F 42/13

    Bachelor- mit Masterstudiengang bilden eine einheitliche mehrstufige Ausbildung

    Auch nach Auffassung dieses Gerichts stellen sich Bachelor- und Master-Studium als eine einheitliche Ausbildung dar (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010, Az. 10 UF 161/10; zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.12.2010 - 3 W 175/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10986
OLG Zweibrücken, 08.12.2010 - 3 W 175/10 (https://dejure.org/2010,10986)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.12.2010 - 3 W 175/10 (https://dejure.org/2010,10986)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 3 W 175/10 (https://dejure.org/2010,10986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 PStG, Art 11 BGBEG, Art 13 Abs 3 S 1 BGBEG
    Personenstandsrecht: Anerkennung einer in Pakistan geschlossenen "Handschuhehe"

  • Deutsches Notarinstitut

    PStG § 34 Abs. 1
    "Handschuhehe" nach pakistanischem Recht in das deutsche Eheregister einzutragen - Stellvertretung bei Eheschließung unschädlich

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer in Pakistan geschlossenen sog. Handschuhehe in Deutschland

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bräutigam kann sich bei seiner eigenen Trauung vertreten lassen; § 34 PStG

  • ra.de
  • beck.de PDF

    § 341 PStG; Art. 11, 13 EGBGB
    Handschuhehe" aus Pakistan und Beurkundung im deutschen Eheregister

  • rechtsportal.de

    Anerkennung einer in Pakistan geschlossenen sog. Handschuhehe in Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Heirat per Telefon

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pakistanische "Handschuhehe" ist in Deutschland anzuerkennen, weil sie nach pakistanischem Recht zulässig ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 725
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.12.2010 - 3 W 175/10
    Die Beurkundung im Eheregister setzt dabei das Bestehen einer Ehe voraus, weshalb der Standesbeamte zu prüfen hat, ob eine nach materiellem Recht wirksame Ehe zustande gekommen ist (BGH FamRZ 1991, 300).
  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 309/21

    Beurkundung einer Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung beim

    Grundlegend missbilligenswert ist dieses Ergebnis nicht, auch nicht im Hinblick auf das Zustandekommen durch Stellvertretung und die fehlende Verbindung der Beteiligten zum Ort der Eheschließung (vgl. bereits BGHZ 29, 137 = FamRZ 1959, 143; BayObLGZ 2000, 335, 338; OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 725; KGR Berlin 2004, 326; MünchKommBGB/Coester 8. Aufl. Art. 13 EGBGB Rn. 23, 148; BeckOGK/Rentsch EGBGB Art. 13 Rn. 264; jurisPK-BGB/Mäsch [Stand: 5. Oktober 2020] Art. 13 EGBGB Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 9 LA 259/21

    Im Willen; anerkannt; Ehe; Familienasyl; Handschuhehe; Imam; ordre public;

    Eine derartige Stellvertretung "im Willen", bei der einer dritten Person die Entscheidung über das "Ob" der Eheschließung und die Auswahl des Ehepartners überlassen bleibt, verstößt gegen die Menschenwürde sowie die Grundrechte auf Eheschließungsfreiheit und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.1.2020 - 12 W 63/19 (PS) - juris Rn. 16; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.12.2010 - 3 W 175/10 - juris Rn. 7).

    Der ordre public ist aber dann nicht verletzt, wenn feststeht, dass die Handschuhehe unter Beteiligung des Stellvertreters gerade mit der Person geschlossen wird, welcher die/der vertretene Verlobte aufgrund eigenen Willensentschlusses tatsächlich zu diesem Zeitpunkt heiraten will (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.12.2010, a. a. O., Rn. 7; BayOLG, Beschluss vom 28.11.2000 - 1Z BR 59/00 - juris Rn. 9; Mäsch in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a. a. O., Art. 13 EGBGB Rn. 46).

    Ob das konkrete Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts aus der Sicht des deutschen Rechts zu missbilligen ist, hängt demnach davon ab, ob im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Stellvertretung im Willen bei der Beschließung der Handschuhehe vorliegen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.12.2010 - 3 W 175/10 - juris Rn. 7).

  • OLG Oldenburg, 30.01.2020 - 12 W 63/19

    Änderung eines Eintrages in einem Geburtenbuch; Wirksamkeit einer

    Die Zulässigkeit einer derartigen Stellvertretung "in der Erklärung", ist eine Frage der im Rahmen einer Eheschließung einzuhaltenden Form, die sich gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB nach dem Heimatrecht der Verlobten bzw. dem Recht des Staates beurteilt, in dem die Eheschließung vorgenommen wird (vgl. BayObLGZ 2000, 335, hier zit. aus juris RN 9; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 725, juris RN 7; KG Berlin, KG-Report 2004, 326 (327), LG Kassel, StAZ 1990, 169 (171); MüKo/v.Hein, EGBGB (7. Aufl.) Art. 6 RN 258; Rohe, StAZ 2006, 93 (97f)); Staudinger/Voltz, EGBGB (2013) Art. 6, RN 173).
  • AG Lüdenscheid, 13.01.2016 - 5 F 1442/14

    Zahlung der restlichen Brautgabe als ehevertragliche Zusage des Ehemannes

    Eine solche Vertretung im Willen läge vor, wenn der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgeben würde, er insbesondere über das Ob der Abgabe der Willenserklärung zu entscheiden hätte oder ihm die Auswahl des Ehegatten überlassen wäre (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08. Dezember 2010 - 3 W 175/10 -, juris).
  • VG Münster, 28.02.2018 - 8 L 198/18

    Abschiebungsanordnung; Dublin-III-VO; Duldung; Handschuhehe; Somalia

    Die Eheschließung wird nach dem deutschen internationalen Privatrecht als formgültig anerkannt, wenn die Formvorschriften des Rechts des Staats der Staatsangehörigkeit der Eheschließenden gewahrt sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Dezember 1958 - IV ZR 87/58 -, a. a. O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 3 W 175/10 -, juris, Rn. 7 = NJW-RR 2011, 725; Mäsch in: Herberger/Martinek/Rüßmann u. a., jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, Art. 13 EGBGB, Rn. 46).
  • VG Ansbach, 20.11.2019 - AN 17 S 19.51066

    Dublin III-Verfahren: Abschiebungsanordnung nach Rumänien

    Etwas anderes wäre allenfalls bei einer "Vertretung im Willen", etwa einer Zwangsverheiratung anzunehmen (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, B.v. 8.12.2010 - 3 W 175/10 - NJW-RR 2011, 725; KG Berlin, B. v. 22.4.2004 - 1 W 173/03 - NJOZ 2004, 2138), für die im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte bestehen.
  • VG Ansbach, 10.03.2021 - AN 17 E 21.50060

    Familiennachzug im Dublin-Verfahren

    Die beschriebene Stellvertretung im Willen verstößt insbesondere gegen den Grundsatz der Selbstbestimmung in höchstpersönlichen Angelegenheiten und degradiert den Akt der Eheschließung zu einem bloßen Handelsgeschäft (vgl auch: AG Gießen, B.v. 31.1.2000 - 22 III 81/99 - juris; AG Lüdenscheidt, B.v. 13.1.2016 - 5 F 1442/14 - juris; OLG Zweibrücken, B.v. 8.12.2010 - 3 W 175/10 - juris; VG Düsseldorf; B.v. 22.20.2018 - 22 L 1774/18.A - unveröffentlicht; siehe jedoch https://www.keienborg.de/2018/10/23/vg-duesseldorf-zu-dublin-auch-stellvertreter-ehe-ist-ehe/; Andrae in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack BGB, AT/EGBGB, 4. Aufl. 2021, Art. 13 EGBGB Rn. 142 ff., Götz Schulze in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack BGB, AT/EGBGB, 4. Aufl. 2021, Art. 6 EGBGB Rn. 61 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Berlin, 10.09.2014 - 24 K 140.14

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

    Die formellen und materiellen Voraussetzungen des pakistanischen Ortsrechts sind eingehalten worden (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 5. April 2013 - 11 K 3419/12 - zit. nach juris, Rn. 29; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 3 W 175/10 - zit. nach juris m.w.N.).
  • VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1417

    Ersatz von Unterhaltsleistungen; Wiederverheiratung

    Etwas anderes wäre allenfalls bei einer "Vertretung im Willen", etwa einer Zwangsverheiratung anzunehmen (vgl. z.B. OLG Zweibrücken vom 8.12.2010 3 W 175/10, NJW-RR 2011, 725; KG Berlin vom 22.4.2004 1 W 173/03, juris), für die im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte bestehen.
  • VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 3 K 11.1416

    Ersatz von Unterhaltsleistungen; Wiederverheiratung

    Etwas anderes wäre allenfalls bei einer "Vertretung im Willen", etwa einer Zwangsverheiratung anzunehmen (vgl. z.B. OLG Zweibrücken vom 8.12.2010 3 W 175/10, NJW-RR 2011, 725; KG Berlin vom 22.4.2004 1 W 173/03, juris), für die im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte bestehen.
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