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   BGH, 15.03.2011 - X ZR 99/10   

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https://dejure.org/2011,2459
BGH, 15.03.2011 - X ZR 99/10 (https://dejure.org/2011,2459)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2011 - X ZR 99/10 (https://dejure.org/2011,2459)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2011 - X ZR 99/10 (https://dejure.org/2011,2459)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 MontrÜbk, Art 17 Abs 2 S 1 MontrÜbk
    Luftverkehrsrecht: Schadensersatz für den Verlust von im Gepäckstück eines Mitreisenden aufgegebenem Gepäck

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verlorenes Fluggepäck

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz für den Verlust von Reisegepäck gegen das Luftfahrtunternehmen; Gepäckschein als Legitimationspapier

  • rewis.io

    Luftverkehrsrecht: Schadensersatz für den Verlust von im Gepäckstück eines Mitreisenden aufgegebenem Gepäck

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Montrealer Übereinkommen /Verlust von Reisegepäck / Haftung des Luftfrachtführers / Haftungshöchstbeträge

  • rewis.io

    Luftverkehrsrecht: Schadensersatz für den Verlust von im Gepäckstück eines Mitreisenden aufgegebenem Gepäck

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MÜ Art. 17 Abs. 2; MÜ Art. 3 Abs. 3; MÜ Art. 22 Abs. 2
    Die Haftungshöchstgrenze bei Verlust des Reisegepäcks gilt auch bei Aufgabe von Gegenständen im Gepäckstück eines Mitreisenden für jeden der beiden Reisenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadensersatz für den Verlust von Reisegepäck gegen das Luftfahrtunternehmen; Gepäckschein als Legitimationspapier

  • datenbank.nwb.de

    Luftverkehrsrecht: Schadensersatz für den Verlust von im Gepäckstück eines Mitreisenden aufgegebenem Gepäck

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frachtrecht - Tatsächliche Gepäckaufgabe entscheidend, nicht Dokumentation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verlust des Flugreisegepäcks

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verlust des Reisegepäcks mit fremdem Inhalt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Luftfahrtunternehmen haften gegenüber Reisenden auch für verschwundene Sachen im Gepäck von Mitreisenden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verlust von Reisegepäck

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Flugreise: Schadenshöhe bei Gepäckverlust richtet sich nicht nach der Anzahl der Gepäckscheine

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erneute Stärkung der Rechte von Flugpassagieren bei Gepäckverlust

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugreisende erhalten Schadensersatz bei Verlust von Reisegepäck

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reisegepäck: Schadensersatz pro Person

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Verlust von Reisegepäck

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 787
  • MDR 2011, 15
  • MDR 2011, 589
  • VersR 2011, 1289
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03

    Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - X ZR 99/10
    Die Parteien eines Luftbeförderungsvertrags gehen davon aus, dass der Fluggast Gepäck mitnimmt, das zusammen mit ihm befördert wird (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, RRa 2007, 74 Rn. 10).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14

    Luftbeförderungsvertrag: Voraussetzungen einer Haftung der Fluggesellschaft wegen

    c) Eine Anwendung des Art. 19 MÜ folgt auch nicht aus dem Umstand, dass es sich bei der teilweise nicht erfüllten Hauptpflicht, der Beförderung des Reisegepäcks, um eine akzessorische Pflicht handelt, die zusammen mit der Beförderung des Fluggastes zu erfüllen ist (vgl. zu letzterem BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, NJW-RR 2011, 589 Rn. 12).

    Die Beklagte war auf Grund des Beförderungsvertrages, in den der Kläger als berechtigter Dritter einbezogen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950 Rn. 14), verpflichtet, das gesamte vom Kläger aufgegebene Reisegepäck zu befördern (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, NJW-RR 2011, 787, juris Rn. 12).

  • OLG Celle, 20.10.2022 - 11 U 9/22

    Vorvertraglich Aufklärungspflicht eines Luftverkehrsunternehmens gegenüber seinen

    Zur Personenbeförderung - zumal auf Fernstrecken - gehört die zeitgleiche oder doch sehr zeitnahe Beförderung des Reisegepäcks zwingend dazu (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, juris Rn. 12).

    Allerdings muss der Senat auch in den Blick nehmen, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15. März 2011 (a.a.O.) die Beförderung des Gepäcks ausdrücklich als Hauptleistungspflicht des Luftverkehrsunternehmens bezeichnet hat.

    Maßgaben für diese Beurteilung ist die (ebenfalls bereits im Hinweisbeschluss mitgeteilte) Überlegung, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Gepäckbeförderung "als zweite Hauptpflicht neben die werkvertragliche Pflicht zur Erbringung der Beförderungsleistung" tritt (BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, juris Rn. 12).

  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12

    Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung

    Dies begründete neben der werkvertraglichen Pflicht zur Beförderung der Personen und deren Gepäck (vgl. BGH, Urt. v. 15.3.2011 - X ZR 99/10 - VersR 2011, 1289; Urt. v. 5.12.2006 - X ZR 165/03 - VersR 2007, 1392 jew. zum Luftbeförderungsvertrag im Anwendungsbereich des Montrealer Übereinkommens) eine weitere (Hauptleistungs-) Pflicht der Beklagten, die ihr anvertrauten Instrumente zu befördern.
  • LG Landshut, 21.11.2014 - 14 S 1887/13

    Ersatzbeschaffung, Fluggast, Reiseveranstalter, Schadensersatz,

    Auch eine andere Anspruchsgrundlage kommt nicht in Betracht, insbesondere besteht kein Schadensersatzanspruch aus dem Beförderungsvertrag, sowie aus Delikt, da dem nationalen Recht gemäß Artikel 29 MÜ keine weitergehenden Ansprüche entnommen werden dürfen, als sie die Artikel 17 ff. MÜ gewähren (BGH, Urteil vom 15.03.2011, Az.: X ZR 99/10 Rdnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-510/21

    Austrian Airlines (Premiers soins à bord d'un aéronef) - Vorlage zur

    Die weite Ansicht wurde auch vom Bundesgerichtshof (Deutschland) in seinem Urteil vom 15. März 2011 (Az. X ZR 99/10) übernommen.
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