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   BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09   

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https://dejure.org/2011,2684
BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09 (https://dejure.org/2011,2684)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - I ZB 63/09 (https://dejure.org/2011,2684)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09 (https://dejure.org/2011,2684)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    ZPO § 66 Abs. 1

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist ein Zwischenstreit über die Zulässigkeit von Nebeninterventionen (§ 71 ZPO).
    Keine "Sammelklage” bei mehreren betroffenen Verwendern einer strittigen AGB-Klausel

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Parallelverwendung

    § 66 Abs 1 ZPO, § 72 Abs 1 ZPO
    Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen Präzedenzwirkung für "Parallelverwender" inhaltsgleicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Streitverkündung - Parallelverwendung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Keine Begründung eines rechtlichen Interesses allein durch die Möglichkeit der Entfaltung einer faktischen Präzedenzwirkung eines Urteils in einem ersten Prozess für nachfolgende Prozesse; Rechtliches Interesse im Fall einer Nebenintervention von "Parallelverwendern" ...

  • Betriebs-Berater

    Möglichkeit einer faktischen Präzedenzwirkung eines Urteils allein begründet kein rechtliches Interesse i. S. v. § 66 ZPO

  • rewis.io

    Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen Präzedenzwirkung für "Parallelverwender" inhaltsgleicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Streitverkündung - Parallelverwendung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen Präzedenzwirkung für "Parallelverwender" inhaltsgleicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Streitverkündung - Parallelverwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Begründung eines rechtlichen Interesses allein durch die Möglichkeit der Entfaltung einer faktischen Präzedenzwirkung eines Urteils in einem ersten Prozess für nachfolgende Prozesse; Rechtliches Interesse im Fall einer Nebenintervention von "Parallelverwendern" ...

  • rechtsportal.de

    Keine Begründung eines rechtlichen Interesses allein durch die Möglichkeit der Entfaltung einer faktischen Präzedenzwirkung eines Urteils in einem ersten Prozess für nachfolgende Prozesse; Rechtliches Interesse im Fall einer Nebenintervention von "Parallelverwendern" ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Parallelverwender"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Für den Streitbeitritt notwendiges rechtliches Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verwender inhaltsgleicher Synchronsprecher-AGBs dürfen nicht Rechtsstreit über deren Rechtmäßigkeit beitreten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Muster-AGBs und die Nebenintervention

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kein rechtliches Interesse i.S.v. § 66 ZPO allein wegen der Möglichkeit einer faktischen Präzedenzwirkung eines Urteils

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein rechtliches Interesse i.S.v. § 66 ZPO allein wegen der Möglichkeit einer faktischen Präzedenzwirkung eines Urteils

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Möglichkeit einer faktischen Präzedenzwirkung allein begründet kein rechtliches Interesse i. S. v. § 66 ZPO

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt das für den Streitbeitritt notwendige rechtliche Interesse vor? (IBR 2011, 382)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 907
  • MDR 2011, 813
  • GRUR 2011, 557
  • BB 2011, 1153
  • ZUM 2011, 558
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 U 217/06

    Regress eines Rechtsanwalts aus abgetretenem Recht eines Mandanten wegen

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09
    Entgegen der Ansicht der Beklagten vermag allein die Tatsache der Streitverkündung nach § 72 Abs. 1 ZPO das nach § 66 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse nicht zu begründen (Wieczorek/Schütze/Mansel aaO § 74 Rn. 24 ff.; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 31. Aufl., § 66 Rn. 5; aA OLG Düsseldorf, OLG-Rep 2008, 156; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 74 Rn. 3; MünchKomm.ZPO/Schultes, 3. Aufl., § 74 Rn. 3; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 66 Rn. 8).
  • BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09
    Ein solches Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7; Beschluss vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09
    Ein solches Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7; Beschluss vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, GRUR 2011, 557 Rn. 10 = WRP 2011, 900, mwN).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Ein solches Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschl. v. 10.02.2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907, 908).
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

    aa) Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Das genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, aaO; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, aaO Rn. 12).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar "rechtlich" einwirkt (vgl. BGH 10. Februar 2011 - I ZB 63/09 - Rn. 10; 24. April 2006 - II ZB 16/05 - Rn. 8) .
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 57/12

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Beschlussentscheidung über

    aa) Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Das genügt ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 12).

    Das genügt nicht, um ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO zu begründen (vgl. zum Beitritt in einem Rechtsstreit BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 11 U 123/15

    Zumutbarkeit eines Zahlungsmittels bei erfoderlicher Eingabe von PIN und TAN in

    Ein Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt demnach ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2015 - VII ZB 2/15; Beschluss vom 10.2.2011 - I ZB 63/09; Beschluss vom 17.1.2006 - X ZR 236/01).
  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 13/14

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch

    Der Begriff des rechtlichen Interesses im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass der Nebenintervenient zur unterstützten Partei oder zum Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder durch ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8, vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10 und vom 18. November 2015 - VII ZB 57/12, WM 2016, 532 Rn. 13).

    Sein Interesse, dass die im Musterverfahren gestellten Fragen in einer bestimmten Weise beantwortet werden, ist mithin rein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Natur und würde ebenso wenig ausreichen, um einen gesonderten, auf den Streitgegenstand des Musterverfahrens bezogenen Interventionsgrund zu begründen, wie der denkbare Umstand, dass im Musterverfahren und einem Folgeprozess dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8, 12 und vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 26 SchH 11/10

    Zulässigkeit von Schiedsgerichtsklauseln bei Streitigkeiten zwischen Investoren

    Der Begriff des rechtlichen Interesses erfordert vielmehr, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, NJW-RR 2011, 907 f.).
  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 28/16

    Rechtliches Interesse eines Gesellschafters am Beitritt zum Rechtsstreit bei

    Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zugunsten einer Partei entschieden werden, stellt lediglich einen Umstand dar, der ein tatsächliches Interesse am Obsiegen einer Partei zu erklären vermag (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; Beschluss vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, ZIP 2006, 1218 Rn. 8, 12; Beschluss vom 18. November 2015 - VII ZB 2/15, BGHZ 207, 378 Rn. 11).
  • LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18

    Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Materielle Reichweite einer in

    Dabei ist der Begriff des rechtlichen Interesses weit auszulegen (BGH, 3. Juli 2018 - II ZB 28/16 - Rn. 10; BGH, 10. Februar 2011 - I ZB 63/09 - Rn. 10; BGH, 21. April 2016 - I ZR 198/13 - Rn. 190 - 191).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2016 - 11 U 96/14

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Plattform-Betreibers im Rechtsstreit über

  • OLG Rostock, 28.03.2019 - 3 U 76/17

    Berufungseinlegung durch den Nebenintervenienten: Zulässigkeit der

  • LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15

    Kartellschadensersatz: Hemmung der Anspruchsverjährung durch kartellbehördliches

  • OLG Brandenburg, 18.02.2016 - 12 U 118/15

    Verkehrsunfall in Großbritannien: Internationale Zuständigkeit des

  • OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 13 W 56/12

    Zwischenstreit: Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • OLG München, 28.04.2016 - 23 U 1774/15

    Erfolgloser Antrag gegen Streitbeitritt bei zulässiger Nebenintervention

  • LAG Hessen - 14 Sa 1328/13 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Überraschende Wende in den Kündigungsschutzprozessen der 4 leitenden Mitarbeiter

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

  • LG Mannheim, 27.05.2016 - 7 O 210/15

    Nebenintervention im Patentverletzungsstreit: Rechtliches Interesse bei drohender

  • OLG Köln, 28.11.2014 - 19 U 87/14

    Voraussetzungen des Beitritts eines Nebenintervenienten; Begriff des rechtlichen

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17

    Patentverletzungsverfahren: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum

  • LG Berlin, 13.05.2014 - 7 O 440/13

    Rechtsschutzdeckung für Rückabwicklung einer Kapitalanlage: Fragen des

  • LG Hamburg, 10.10.2014 - 310 O 113/14

    Nebenintervention: Rechtliches Beitrittsinteresse bei Regressmöglichkeit

  • OLG München, 26.01.2017 - 9 W 69/17

    Wechsel des Beitritts eines Streithelfers im selbstständigen Beweisverfahren

  • BPatG, 27.09.2017 - 19 W (pat) 16/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Automatische Karusselltüranlage und

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 15 W 17/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Kostentragung nach

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 100/13

    Wirtschaftliches Interesse als hinreichender Grund für die Anfechtung eines

  • OLG München, 30.01.2017 - 9 W 2172/16

    Wechsel des Beitritts eines Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren

  • OLG München, 25.01.2017 - 9 W 2093/16

    Wechsel des Streithelfers auf andere Seite

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 20 U 162/20
  • OLG München, 03.02.2017 - 9 W 153/17

    Wechsel des Beitritts eines Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren

  • LG Hamburg, 07.04.2021 - 401 HKO 23/16

    Provisionsklage des Handelsvertreters im Wege der Stufenklage: Voraussetzungen

  • OLG München, 26.01.2017 - 9 W 118/17

    Wechsel des Streithelfers auf die Gegenseite im selbständigen Beweisverfahren

  • OLG München, 26.01.2017 - 9 W 68/17

    Fehlendes rechtliches Interesse einer Streithelferin im selbständigen

  • LG München I, 17.02.2021 - 15 O 11883/20

    Rechtliches Interesse, Nebenintervention, Anstellungsvertrag,

  • OLG München, 17.01.2017 - 9 W 2077/16

    Zulässigkeit einer Nebenintervention im Beweisverfahren

  • LG Mannheim, 29.01.2020 - 14 O 194/19

    Rechtsschutz gegen Auswahlkriterien und deren Gewichtung nach § 47 Abs. 5 EnWG

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