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   OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11   

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https://dejure.org/2011,14337
OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11 (https://dejure.org/2011,14337)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2011 - 12 U 6/11 (https://dejure.org/2011,14337)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2011 - 12 U 6/11 (https://dejure.org/2011,14337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Seitenabstand beim Überholen durch Sattelzug und zur Haftungsabwägung Betriebsgefahr gegen Tiergefahr - scheuendes Pony

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pony auf dem Radweg scheut und kollidiert mit dem Anhänger eines überholenden Lastwagens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1400
  • NZV 2011, 609
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 156/93

    Haftungsverteilung bei Vorbeifahren an einer Reiterin mit unzureichendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Zwar verlangt das OLG Hamm im zitierten Urteil vom 16.12.1993 (veröffentlicht in NZV 1994, S. 190) ein Ausweichen auf die freie Gegenfahrbahn sowie eine Reduzierung der Geschwindigkeit, eine Festlegung auf einen bestimmten Seitenabstand enthält die Entscheidung jedoch nicht.
  • AG Bremen, 18.10.2002 - 7 C 244/02

    Zur Haftungsabwägung bei einem Unfall mit einem Reitpferd bei Einhaltung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Bei der Entscheidung des AG Bremen vom 18.10.2002 (Az.: 7 C 244/02, zitiert nach juris) ist der üblicherweise einzuhaltende Abstand mit 1, 5 - 2 m angegeben worden, während im dortigen Fall mit einem Abstand von 60 cm überholt worden war.
  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 140/09

    Berufung im Verfahren über einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    § 411 a ZPO, der die Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren regelt, ist eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung die Parteien nach § 295 ZPO verzichten können, mit der Folge, dass ein Verstoß in der Berufungsinstanz gem. § 534 ZPO nicht mehr gerügt werden kann (OLG Stuttgart, Urt. v. 07.12.2010, Az.: 10 U 140/09, zitiert nach juris; Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 28. Aufl., § 295, Rn. 3).
  • OLG Köln, 14.01.1992 - 9 U 7/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines PKW durch ein scheuendes Pferd

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Bei der Entscheidung des OLG Köln vom 14.01.1992 (veröffentlicht in VersR 1992, S. 846) wurde zwar ein Sicherheitsabstand von 1, 50 m als nicht ausreichend angesehen.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 W 108/09

    Kostenerstattungsansprüche einer rechtlich nicht existierenden Partei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (BGH NJW 2008, S. 527; BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris; OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525; Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 94/02

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen Lkw und Pferd; Gefährdung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Hingegen erscheint dem Senat die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 19.12.2002 (veröffentlicht in MDR 2003, S. 685) durchaus vergleichbar, da auch in diesem Fall nach den Feststellungen des Gerichts die Reaktionsmöglichkeiten des Kraftfahrers äußerst begrenzt waren, weil das Pferd erst unmittelbar vor Passieren des Kraftfahrzeuges die Fahrbahn betreten hatte.
  • OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05

    Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme: Fingierung der Nochexistenz eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (BGH NJW 2008, S. 527; BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris; OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525; Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 102/07

    Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bei zeitlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (BGH NJW 2008, S. 527; BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris; OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525; Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZB 23/07

    Kostenfestsetzung zu Gunsten einer nicht existenten Partei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (BGH NJW 2008, S. 527; BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris; OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525; Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17

    Betriebsgefahr, Tiergefahr, Abwägung, Seitenabstand, Begegnung Pferd

    Dabei geht das Landgericht vom Ansatz her zutreffend davon aus, dass grundsätzlich ein Seitenabstand beim Passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers von einem Meter ausreicht, dies aber zu wenig ist, wenn z. B. ein Radfahrer oder ein Reiter passiert werden muss, weil im ersteren Fall mit Schlenkern und beim Reiter oder auch anderen Tieren mit einer plötzlichen Reaktion des Tieres gerechnet werden muss (Senat, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02), so dass - abhängig von den konkreten Umständen - ein Seitenabstand von wenigsten 1, 5 bis etwa 2 Meter einzuhalten ist (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 5 StVO Rn. 54, 55 - jeweils für einen "Überholer").

    Auf Seiten der Klägerin ist die Tiergefahr zu berücksichtigen, die üblicherweise deutlich schwerer wiegt, als die eines Kraftfahrzeugs, da von Tieren für den Straßenverkehr deutlich höhere Gefahren ausgehen (Senat, Urteil v. 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02 - Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - jeweils bei juris).

  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Dies gilt aber nicht, wenn zum Beispiel ein Radfahrer oder ein Reiter passiert werden muss, weil im ersteren Fall mit Schlenkern und beim Reiter oder auch anderen Tieren mit einer plötzlichen Reaktion des Tiers gerechnet werden muss (OLG Celle NJW-RR 2018, 728; OLG Celle, Urt. v. 19.12.2002 - 14 U 94/02, BeckRS 2002, 30299252), sodass ein Seitenabstand von wenigstens 1, 5 bis etwa 2 m einzuhalten ist (OLG Celle NJW-RR 2018, 728; OLG Brandenburg, NJW-RR 2011, Seite 1400; Hentschel/König/Dauer, StraßenverkehrsR, 44. Aufl. 2017, § 5 StVO Rn. 54, 55).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 4/19

    1. Bei einer langsamen Bergauffahrt ist beim Überholen eines Fahrradfahrers ein

    Zwar muss gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden, der allgemein mit 1, 50 - 2, 00 m angenommen wird (OLG Brandenburg, Urteil vom 07.04.2011 - 12 U 6/11, juris; KG Berlin, Urteil vom 12.09.2002 - 12 U 9590/00, juris).
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