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   BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09   

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https://dejure.org/2012,8148
BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09 (https://dejure.org/2012,8148)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - IX ZR 249/09 (https://dejure.org/2012,8148)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09 (https://dejure.org/2012,8148)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 InsO, § 22 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung einer Schuldnerforderung; Wirkung eines aus der Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage folgenden Aufrechnungsverbots

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung einer Forderung des Schuldners im eigenen Namen bei Drohen der Verjährung oder Uneinbringlichkeit der Forderung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung einer Schuldnerforderung im eigenen Namen

  • Betriebs-Berater

    Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung von Forderungen

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung einer Schuldnerforderung; Wirkung eines aus der Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage folgenden Aufrechnungsverbots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung einer Forderung des Schuldners im eigenen Namen bei Drohen der Verjährung oder Uneinbringlichkeit der Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfügungsermächtigung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Forderungseinzug durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtungsrechtliche Aufrechnungsverbote im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung von Forderungen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1004
  • ZIP 2012, 737
  • MDR 2012, 607
  • NZI 2012, 365
  • WM 2012, 713
  • BB 2012, 2207
  • BB 2012, 909
  • DB 2012, 1149
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 19/82

    Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09
    Das gilt für den (endgültigen) Insolvenzverwalter (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1983 - VIII ZR 19/82, NJW 1984, 357, 358 unter bb; Staudinger/Gursky, BGB [2011], § 388 Rn. 7) ebenso wie für den "starken" vorläufigen Verwalter (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1, § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO) sowie den vorläufigen Verwalter, dem eine Einzelermächtigung erteilt worden ist, in Bezug auf den hiervon betroffenen Vermögensgegenstand.

    bb) Die anwaltliche Prozessvollmacht berechtigt regelmäßig zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die zum Angriff und zur Verteidigung erforderlich sind, auch wenn sie zugleich materiellrechtliche Wirkung haben (vgl. RGZ 50, 426, 427; 53, 148; 53, 212, 213; 63, 411, 413; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1983 - VIII ZR 19/82, NJW 1984, 357, 358 unter bb; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 81 Rn. 10; Zöller/Greger, aaO, § 145 Rn. 11; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 388 Rn. 2; Soergel/Schreiber, BGB, 13. Aufl., § 388 Rn. 2; jeweils zu Aufrechnungserklärungen).

  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 127/77

    Kontokorrentverhältnis im Konkurs

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09
    Verfügungsbeschränkungen wirken sich jedoch auf die im Kontokorrentvertrag enthaltenen antizipierten Verrechnungsvereinbarungen aus (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Mai 1979 - I ZR 127/77, BGHZ 74, 253, 254 f).

    Die im Kontokorrentvertrag enthaltenen Verfügungsvereinbarungen besagen, dass künftige Forderungen lediglich zur Verrechnung zu stellen sind mit der Folge, dass sie nicht mehr selbständig geltend gemacht oder abgetreten werden können und als gestundet zu geltend haben; der antizipierte Verrechnungsvertrag sieht vor, dass sich die Verrechnung am Ende einer Rechnungsperiode automatisch vollzieht (BGH, Urteil vom 4. Mai 1979, aaO).

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09
    c) Eine Anordnung, welche eine Behörde innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises trifft, darf aus Gründen der Rechtssicherheit in ihrer Wirksamkeit jedoch nicht allein deshalb in Frage gestellt werden, weil sie mit dem Verfahrensrecht nicht im Einklang steht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 206/08, NZI 2010, 99 Rn. 13).

    Nichtig und ohne jede rechtliche Wirkung ist die Anordnung nur dann, wenn sie offensichtlich jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - IX ZR 226/91, BGHZ 121, 98, 101; vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/04, BGHZ 172, 278 Rn. 15; vom 20. März 2008 - IX ZR 2/07, WM 2008, 838 Rn. 8; vom 10. Dezember 2009, aaO).

  • BGH, 23.07.2019 - VI ZR 337/18

    Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls; Zulässiges Bestreiten mit

    Ein Insolvenzverwalter darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen des Schuldners oder von diesem selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen gesichtet und notfalls den Schuldner befragt hat und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH, Urteile vom 16. November 2012 - V ZR 179/11, MDR 2013, 486 Rn. 16; vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, NJW-RR 2012, 1004 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2018 - 4 U 4/17

    Beratung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Hinweis auf Insolvenzreife des

    Das vom Kläger erklärte Bestreiten mit Nichtwissen ist zudem wegen der dem Kläger als Insolvenzverwalter innerhalb des Unternehmens der Schuldnerin obliegenden Erkundigungspflicht (vgl. BGH, Urteil v. 15.03.2012, IX ZR 249/09, Rn. 16, zit. nach juris) nach dem Maßstab des § 138 Abs. 4 ZPO unzulässig und damit unbeachtlich.
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11

    Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und

    Ist er Insolvenzverwalter, gilt das nur, wenn er aus den Unterlagen und durch Befragen des Schuldners keine Erkenntnisse über die Echtheit der Urkunde gewinnen kann und seine diesbezüglichen Bemühungen nachvollziehbar darlegt (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. März 2012, IX ZR 249/09, NJW-RR 2012, 1004).

    Ein Insolvenzverwalter darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen des Schuldners oder von diesem selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls den Schuldner befragt und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, NJW-RR 2012, 1004, 1005 Rn. 16).

  • BGH, 20.04.2021 - II ZR 387/18

    Eine Vereinbarung über Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG aF unterliegt auch dann

    Er hat grundsätzlich nicht die Aufgabe, das Schuldnervermögen zu verwerten (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 176 mwN; Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 28/03, NZI 2004, 381, 382; Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, ZIP 2012, 365 Rn. 11).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZR 140/12

    Vermieterpfandrecht: Pflicht des Pfandgläubigers zur Herausgabe des durch

    Zwar darf ein Insolvenzverwalter eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen des Schuldners oder von diesem selbst ergeben können, mit Nichtwissen grundsätzlich nur dann bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls den Schuldner befragt und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09 - NJW-RR 2012, 1004 Rn. 16 und BGH Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11 - MDR 2013, 486 Rn. 16).
  • LG Stuttgart, 04.10.2017 - 1 S 50/16

    Mietvertrag: Anspruch auf Mietzinszahlung gegen die Ehefrau unter

    Als Insolvenzverwalter ist der Kläger im Übrigen verpflichtet, hierzu den Insolvenzschuldner zu dessen Kenntnissen über den Hergang zu befragen und entsprechend vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, NJW-RR 2012, 1004 Rn. 16).
  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20

    Erlöschen eines Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch

    Dies gilt auch für eine schuldrechtliche Kontokorrentabrede (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2009, aaO; vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, ZIP 2012, 737 Rn. 21; vgl. zu den im Kontokorrent enthaltenen Verträgen MünchKomm-HGB/Langenbucher, 5. Aufl., § 355 Rn. 7 ff).

    Dass sich die mit dem Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 InsO angeordneten Verfügungsbeschränkungen auf die im Kontokorrentvertrag enthaltenen antizipierten Verrechnungsvereinbarungen auswirken (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Mai 1979 - I ZR 127/77, BGHZ 74, 253, 254 f; vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012, aaO), schränkt den Schuldner nicht ein, eine schuldrechtliche Kontokorrentabrede zu treffen.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren

    Anordnungen, welche eine Behörde innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises trifft, dürfen aus Gründen der Rechtssicherheit in ihrer Wirksamkeit nicht allein deshalb in Frage gestellt werden, weil sie mit materiellem Recht nicht im Einklang stehen (BGH, Urt. v. 15.03.2012 - IX ZR 249/09 -, Rn. 13 zu § 21 Abs. 1 InsO; BGH, Urt. v. 10.12.2009 - IX ZR 206/08 - = NZI 2010, 99 Rn. 13 zur Nichtigkeit einer gerichtlichen Ermächtigung zur Verfahrensfortsetzung).
  • LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17

    Haftung des Sanierungsberaters in der Krise;: Sanierungsberatervertrag als

    Die Insolvenzanfechtungsansprüche entstehen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, NZI 2012, 365, Rn. 25 m.w.N.).

    Ein Insolvenzverwalter darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen der Schuldnerin oder von dieser selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls die Schuldnerin befragt und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, Rn. 16; BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11 , Rn. 16).

  • LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14

    Insolvenzverwalter - Bestreiten mit Nichtwissen

    Der BGH wendet diesen Grundsatz in den vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidungen ebenso für einen Insolvenzverwalter an: Auch er darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen des Schuldners oder von diesem selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls den Schuldner befragt und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH 16. November 2012 - V ZR 179/11 -;15. März 2012 - IX ZR 249/09 - 01. Dezember 2005 - IX ZR 95/04 -, juris).
  • AG Essen, 08.06.2022 - 12 C 3/22
  • AG Essen, 07.10.2022 - 12 C 2/22

    Feststellung von Schmerzensgeldansprüchen als Insolvenzforderungen in der

  • LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18

    Zahlungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Hausgeldvorauszahlung gegen

  • LG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 19 O 291/16
  • OLG München, 29.04.2014 - 5 U 4701/13

    Haftung wegen Kapitalanlagenbetrugs

  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.03.2015 - 36a IN 891/15

    Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung

  • LG München I, 04.03.2020 - 8 HKO 8030/19

    Gemeinsame Klage gegen Auftraggeber und Bürge doch möglich!

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