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   LG Detmold, 06.09.2011 - 3 T 187/11   

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https://dejure.org/2011,24785
LG Detmold, 06.09.2011 - 3 T 187/11 (https://dejure.org/2011,24785)
LG Detmold, Entscheidung vom 06.09.2011 - 3 T 187/11 (https://dejure.org/2011,24785)
LG Detmold, Entscheidung vom 06. September 2011 - 3 T 187/11 (https://dejure.org/2011,24785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betreuervergütung - Rückforderung - Verjährung - Erlöschen - Verwirkung - Zeitpunkt - Antragstellung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VBVG § 2, JVEG § 2 Abs. 4, GKG § 5 Abs. 3
    Betreuervergütung - Rückforderung - Verjährung - Erlöschen - Verwirkung - Zeitpunkt - Antragstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung verjähren in drei Jahren; Verjährung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Zahlung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Rückforderung, Verjährung, Erlöschen, Verwirkung, Zeitpunkt der Antragstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 2; JVEG § 2 Abs. 4; GKG § 5 Abs. 3
    Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung verjähren in drei Jahren; Verjährung von Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Detmold - 23 XVII L 13
  • LG Detmold, 06.09.2011 - 3 T 187/11

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 390
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Detmold, 12.05.2010 - 3 T 8/10

    Betreuervergütung - Rückforderung - Vertrauensschutz - gerichtliche Festsetzung -

    Auszug aus LG Detmold, 06.09.2011 - 3 T 187/11
    Der Beteiligte zu 1.) hätte jederzeit die gerichtliche Festsetzung beantragen können, was er jedoch nicht getan hat (LG Detmold, 3 T 8/10 m. w. N.).
  • LG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 T 955/07

    Erstattung und Neufestsetzung der Vergütung eines Betreuers; Persönliche und

    Auszug aus LG Detmold, 06.09.2011 - 3 T 187/11
    Demnach hindert der Vertrauensgrundsatz die Rückforderung von überzahlten Betreuervergütungen nur dann, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Betreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage Vorrang einzuräumen ist (LG Braunschweig, Beschluss vom 20.12.2007 - 8 T 955/07 - m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    (2) Nach anderer Ansicht unterliegt die Rückerstattung jedenfalls nicht der Ausschlussfrist des § 2 VBVG (LG Detmold NJW-RR 2012, 390, 391; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. 2010 § 2 VBVG Rn. 3; jurisPK-BGB/Jaschinski 6. Aufl. § 2 VBVG Rn. 20; Palandt/Götz 72. Aufl. § 2 VBVG Rn. 1), so dass eine gerichtliche Festsetzung nach § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch nach Ablauf von 15 Monaten nach der Entstehung des Anspruchs möglich wäre.
  • AG Brilon, 06.03.2018 - 7 XVII 1508/09

    Voraussetzungen für die Vergütung des mittleren Stundensatzes von 33,50 EUR i.R.

    Im Rahmen dieses Festsetzungsantrags wies die Bezirksrevisorin vorsorglich darauf hin, dass sich ihrer Meinung nach die Betreuerin nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen könne, da allein durch die Auszahlung der Vergütung im Verwaltungsverfahren noch kein schützenswertes Vertrauen geschaffen wurde und verwies auf den Beschluss des LG H vom 06.09.2011, AZ: 3 T 187/11.

    Der Verweis der Bezirksrevisorin in ihrem ersten Festsetzungsantrag vom 05.09.2017 auf den Beschluss des Landgericht H vom 06.09.2011, AZ: 3 T 187/11 geht fehl, da inzwischen obergerichtlicher und aktueller entschieden worden ist, dass auch lediglich eine langjährigen Auszahlung von Betreuervergütung aus der Landeskasse im vereinfachten Verwaltungswege einen Vertrauensschutz begründen kann.

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 2 Ws 78/21

    Besonders schwieriger Obduktionsfall kein Regelfall bei Vergütung nach JVEG ;

    b) Der Anspruch auf Erstattung überzahlter Betreuervergütung verjährt ebenfalls in drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist (vgl. LG Detmold NJW-RR 2012, 390).
  • KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12

    Betreuervergütung: Bindungswirkung der Art der Betreuerbestellung; Rückzahlung zu

    Anlass, die Ausschlussfrist entsprechend auf Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Vergütungen anzuwenden, besteht nicht (LG Detmold, NJW-RR 2012, 390; im Ergebnis ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Juni 2009 - 11 Wx 84/08 -, juris; a.A. LG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 (377), 8 T 955/07 -, juris; LG Münster, a.a.O.; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 T 97/11 -, juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 17.04.2012 - 1 T 97/11

    Betreuervergütung: Erlöschen sowie Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs auf

    Soweit das LG Detmold mit Beschluss vom 06.09.2011 (3 T 187/11; zitiert nach juris) eine analoge Anwendung des § 2 VBVG auf den Rückforderungsanspruch ablehnt, ist dem nicht zu folgen.
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