Weitere Entscheidung unten: KG, 05.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.09.2011 - I-24 W 85/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15758
OLG Düsseldorf, 12.09.2011 - I-24 W 85/11 (https://dejure.org/2011,15758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2011 - I-24 W 85/11 (https://dejure.org/2011,15758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2011 - I-24 W 85/11 (https://dejure.org/2011,15758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenfestsetzung: Beschwerdesumme muss über 200 Euro liegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 446
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Grünstadt, 12.11.2019 - 3 C 4/18

    Kostenfestsetzung: Anrechenbarkeit der anwaltlichen Widerspruchsgebühr auf die

    Bei Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde nach § 567 Abs. 2 ZPO, weil die Mindestbeschwerdesumme von 200 EUR nicht erreicht ist, ist gemäß § 11 Abs. 2 RPflG die Erinnerung als Rechtsbehelf gegeben (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 446).

    Die Vorlage der Sache war nicht gerechtfertigt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 446; LG Köln, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 6 T 17/16, juris).

  • LG Köln, 21.01.2016 - 6 T 17/16

    Statthaftigkeit der Rechtspflegererinnerung gegen den

    Im Kostenfestsetzungsverfahren ist die Beschwerdesumme demnach unter Berücksichtigung der von dem Beschwerdeführer zu tragenden Kostenquote zu ermitteln (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2011 - 24 W 85/11 = NJW-RR 2012, 446).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6836
KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11 (https://dejure.org/2011,6836)
KG, Entscheidung vom 05.09.2011 - 19 W 13/11 (https://dejure.org/2011,6836)
KG, Entscheidung vom 05. September 2011 - 19 W 13/11 (https://dejure.org/2011,6836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 91a Abs 1 ZPO, § 926 Abs 1 ZPO
    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigungserklärung im Hauptsacheverfahren nach Erlöschen des im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemachten Anspruchs

  • Wolters Kluwer

    Nach Erhebung einer Hauptsacheklage durch den Gläubiger nach zuvor erwirkter einstweiliger Verfügung werden bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung die Kosten geteilt; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung im Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung im Hauptsacheverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 446
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11
    Diesem - dem Kläger zu Last zu legenden Verhalten - hat das Landgericht indes Rechnung getragen, indem es dem im Rahmen des § 91 a ZPO beachtlichen Rechtsgedanken des § 93 ZPO, auch eine fehlende Veranlassung zur Klageerhebung zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen (BGH, NJW-RR 2006, 773, 774), dadurch zur Geltung verholfen hat, dass es auch dem Kläger die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2002 - 6 W 9/02

    Kostenentscheidung in Wettbewerbssachen: Erledigung der Hauptsache durch Erhebung

    Auszug aus KG, 05.09.2011 - 19 W 13/11
    Grundlage der zu treffenden Kostenentscheidung ist dabei - anders als im Falle der lediglich einseitigen Erledigungserklärung - nicht nur der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang, sondern in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO auch die hier maßgebliche Erwägung, ob der Beklagte dem Kläger ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Frankfurt a.M., WRP 2002, 466; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91 a Rz. 25).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17

    Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige

    OLG, Beschluss vom 30. September 2009 - 9 WF 81/09, FamRZ 2010, 829; KG, NJW-RR 2012, 446; Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 91a Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 7 W 64/14

    Prüfungsfrist für Haftpflichtversicherer bei Schadenersatzansprüchen wegen

    Auch bei der Anwendung des § 91a ZPO kommt es nicht ausschließlich auf den voraussichtlichen Erfolg der Klage an; bei fehlender Erfolgsaussicht wegen Erfüllung vor Rechtshängigkeit ist auch zu berücksichtigen, ob der Beklagte dem Kläger Anlass zur Klage gegeben hat (sog. reziproke Anwendung des § 93 ZPO; vgl. OLG Frankfurt B. v. 25.7.2006, 4 W 54/06; ebenso KG NJW-RR 2012, 446).
  • OLG Hamm, 07.09.2015 - 5 WF 142/15

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis des Auskunftsanspruchs zwischen

    b) Ein anderes Ergebnis rechtfertigt sich nicht aus dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO, der eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung des § 91 Abs. 1 ZPO enthält und im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO herangezogen werden kann (vgl. KG Berlin, NJW-RR 2012, 446 f.; Oberlandesgericht des landen Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2012, 10 W 25/12, zit. nach juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rn. 25).
  • LG Bonn, 21.01.2021 - 17 O 24/17
    So ist anerkannt, dass im Rahmen der Billigkeitsentscheidung bei sofortiger Erledigungserklärung in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO zu berücksichtigen ist, ob der Beklagte dem Kläger ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben oder der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2020, 252; KG, NJW-RR 2012, 446; Zöller/Althammer, a.a.O.,Rz. 25 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 131/18

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über eine Taschenpfändung bei einem

    Zu berücksichtigen ist auch im Rahmen einer "reziproken" Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO, ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung zur Klage gegeben (BGH, WRP 2004, 350; OLG Karlsruhe, NJW-RR 98, 1454; OLG Frankfurt, NJW 2006, 1581; KG, NJW-RR 2012, 446 f; OLG Dresden, NJW 2015, 497 Tz. 15) oder der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Hamm, NJW-RR 93, 1279; vgl. Althammer in: Zöller, a.a.O., § 91a ZPO, Rn. 25).
  • LG Bonn, 05.11.2020 - 17 O 24/17
    So ist anerkannt, dass im Rahmen der Billigkeitsentscheidung bei sofortiger Erledigungserklärung in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO zu berücksichtigen ist, ob der Beklagte dem Kläger ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben oder der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2020, 252; KG, NJW-RR 2012, 446; Zöller/Althammer, a.a.O.,Rz. 25 m.w.N.).
  • KG, 22.12.2020 - 7 W 4/20

    Bauvertrag: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Anders als im Falle der einseitigen Erledigungserklärung ist Grundlage der Kostenentscheidung aber nicht nur der ohne die Erledigung zu erwartenden Verfahrensausgang, sondern in reziproker Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO auch die Erwägung, ob der Antragsgegner dem Antragsteller ohne sachliche Rechtfertigung Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. KG, Beschluss vom 5. September 2011, Az. 19 W 13/11, NJW-RR 2012, 446; Zöller/Althammer, 33. Aufl. 2020, § 91a Rn. 25 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht